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Document 21998D0926(01)

Beschluß Nr. 2/98 des Gemischten Ausschusses EG- Dänemark/Färöer vom 31. August 1998 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 des Abkommens

ABl. L 263 vom 26.9.1998, p. 37–37 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1998/549/oj

21998D0926(01)

Beschluß Nr. 2/98 des Gemischten Ausschusses EG- Dänemark/Färöer vom 31. August 1998 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 des Abkommens

Amtsblatt Nr. L 263 vom 26/09/1998 S. 0037 - 0037


BESCHLUSS Nr. 2/98 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EG-DÄNEMARK/FÄRÖER vom 31. August 1998 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 des Abkommens (98/549/EG)

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (1), insbesondere auf Artikel 34 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Aufgrund des Artikels 1 des Protokolls Nr. 4 des Abkommens hat die Gemeinschaft Zollzugeständnisse für Fischfutter mit Ursprung auf den Färöern gewährt und dazu ein jährliches Zollkontingent in Höhe von 5 000 Tonnen eröffnet.

Die Behörden der Färöer haben eine Aufstockung des Gemeinschaftszollkontingents für diese Erzeugnisse beantragt.

Diese Aufstockung kann gewährt werden, sofern sie über einen Zeitraum von drei Jahren gestaffelt wird.

Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 des Abkommens muß daher entsprechend geändert werden -BESCHLIESST:

Artikel 1

(1) In Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 des Abkommens erhält der Wortlaut, der sich auf die KN-Codes ex 2309 90 10, ex 2309 90 31 und ex 2309 90 41 bezieht, folgende Fassung:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(2) Im Kalenderjahr 1998 erfolgt die Aufstockung dieses Zollkontingents um 1 500 Tonnen pro rata temporis, entsprechend dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Tórshavn am 31. August 1998.

Für den Gemischten Ausschuß

Der Vorsitzende

Herluf SIGVALDSSON

(1) ABl. L 53 vom 22. 2. 1997, S. 2.

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