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Document 21980D1001(09)
Decision No 2/80 of the EEC-Iceland Joint-Committee of 30 May 1980 amending List B annexed to Protocol 3 concerning the definition of the concept of originating products and methods of administrative cooperation
Beschluß Nr. 2/80 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 30. Mai 1980 zur Änderung der Liste B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Beschluß Nr. 2/80 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 30. Mai 1980 zur Änderung der Liste B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
ABl. L 257 vom 1.10.1980, p. 26–26
(DA, DE, EN, FR, IT, NL)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1984
Beschluß Nr. 2/80 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 30. Mai 1980 zur Änderung der Liste B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Amtsblatt Nr. L 257 vom 01/10/1980 S. 0026 - 0026
BESCHLUSS Nr. 2/80 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom 30. Mai 1980 zur Änderung der Liste B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen DER GEMISCHTE AUSSCHUSS - gestützt auf das am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island, gestützt auf das Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - nachstehend Protokoll Nr. 3 genannt -, insbesondere auf Artikel 28, in Erwägung nachstehender Gründe: Die seit dem Inkrafttreten des Abkommens gemachten Erfahrungen haben gezeigt, daß die für bestimmten Phantasieschmuck im Protokoll Nr. 3 vorgesehene Ursprungsregel angepasst werden muß, um der Entwicklung der Herstellungsverfahren für diese Erzeugnisse wie auch den internationalen wirtschaftlichen Gegebenheiten im Handel mit diesen Erzeugnissen Rechnung zu tragen. Es empfiehlt sich daher, diese Ursprungsregel zu ändern - BESCHLIESST: Artikel 1 In der Liste B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 wird die diesem Beschluß beigefügte Regel entsprechend der zahlenmässigen Reihenfolge der Tarifnummern eingefügt. Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Oktober 1980 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 1980. Für den Gemischten Ausschuß Der Vorsitzende H. BJÖRNSSON ANHANG