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Document 12007L/TXTR(12)

    Protokoll über die Berichtigung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007 (ABl. C 306 vom 17.12.2007)

    ABl. L 150 vom 7.6.2016, p. 1–2 (ET, PT, RO, SK, FI)
    ABl. L 150 vom 7.6.2016, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, EL, EN, FR, IT, LT, MT, NL, PL, SV)
    ABl. L 150 vom 7.6.2016, p. 1–5 (GA, LV)
    ABl. L 150 vom 7.6.2016, p. 1–3 (HU, SL)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/lis/corrigendum/2016-06-07/oj

    7.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 150/1


    PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG

    des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007

    ( Amtsblatt der Europäischen Union C 306 vom 17. Dezember 2007 )

    Diese Berichtigung wurde mit Berichtigungsprotokoll vorgenommen, das am 20. Mai 2016 in Rom von der Regierung der Italienischen Republik als Verwahrer unterzeichnet wurde.

    1.

    Seite 108 Artikel 2 Nummer 212 Änderung von Artikel 228 Buchstabe a

    Anstatt:

    „(2)   Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ergeben, nach Auffassung der Kommission nicht getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, …“

    muss es heißen:

    „(2)   Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben, nach Auffassung der Kommission nicht getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen, …“

    2.

    Seite 108 Artikel 2 Nummer 212 Änderung von Artikel 228 Buchstabe b

    Anstatt:

    „(3)   Erhebt die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage nach Artikel 226, weil sie der Auffassung ist, …“

    muss es heißen:

    „(3)   Erhebt die Kommission beim Gerichtshof Klage nach Artikel 226, weil sie der Auffassung ist, …“

    3.

    Seite 175 Protokolle, Teil B (Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind) Protokoll Nr. 1 zur Änderung der Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union, zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und/oder zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, Artikel 1 Nummer 12 (Protokoll über die Satzung der Europäischen Investitionsbank), Buchstabe h

    Es wird die folgende Ziffer angefügt:

    „iii)

    In Absatz 4 werden die Worte ‚im Rahmen dieses Vertrags und dieser Satzung‘ ersetzt durch ‚im Rahmen der Verträge und dieser Satzung‘.“

    4.

    Seite 232 Schlussakte, II. Protokolle, Teil A

    Anstatt:

    „A.

    Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union, zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gegebenenfalls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“

    muss es heißen:

    „A.

    Protokolle, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gegebenenfalls dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beizufügen sind“

    5.

    Seite 233 Schlussakte, II. Protokolle, Teil B

    Anstatt:

    „Protokolle zum Vertrag von Lissabon“

    muss es heißen:

    „Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind“


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