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Document 02021D0856-20210528

    Consolidated text: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/856/2021-05-28

    02021D0856 — DE — 28.05.2021 — 000.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    ▼C1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/856 DER KOMMISSION

    vom 26. Mai 2021

    zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt

    ▼B

    (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 100)


    Berichtigt durch:

    ►C1

    Berichtigung, ABl. L 190 vom 31.5.2021, S.  101 (2021/856)




    ▼B

    ▼C1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/856 DER KOMMISSION

    vom 26. Mai 2021

    zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt

    ▼B



    Artikel 1

    Die Europäische Staatsanwaltschaft übernimmt die ihr durch die Verordnung (EU) 2017/1939 übertragenen Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben am 1. Juni 2021.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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