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Document 02021D0856-20210528
Commission Implementing Decision (EU) 2021/856 of 26 May 2021 determining the date on which the European Public Prosecutor’s Office assumes its investigative and prosecutorial tasks
Consolidated text: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt
02021D0856 — DE — 28.05.2021 — 000.001
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/856 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2021 (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 100) |
Berichtigt durch:
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/856 DER KOMMISSION
vom 26. Mai 2021
zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt
Artikel 1
Die Europäische Staatsanwaltschaft übernimmt die ihr durch die Verordnung (EU) 2017/1939 übertragenen Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben am 1. Juni 2021.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.