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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 72, 18. März 1999


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 72
42. Jahrgang
18. März 1999
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltIn Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäischen Union erlassene Rechtsakte
*Gemeinsamer Standpunkt vom 15. März 1999 - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - betreffend Äthiopien und Eritrea 1
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
*Verordnung (EG) Nr. 574/1999 des Rates vom 12. März 1999 zur Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen 2
Verordnung (EG) Nr. 575/1999 der Kommission vom 17. März 1999 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von 200 000 Tonnen Mais aus Beständen der französischen Interventionsstelle 6
Verordnung (EG) Nr. 576/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 7
Verordnung (EG) Nr. 577/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1574/98 durchgeführte 31. Teilausschreibung 9
Verordnung (EG) Nr. 578/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 10
Verordnung (EG) Nr. 579/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 12
*Verordnung (EG) Nr. 580/1999 der Kommission vom 16. März 1999 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren 14
Verordnung (EG) Nr. 581/1999 der Kommission vom 17. März 1999 über die Beförderung von Schweinefleisch nach Rußland 20
Verordnung (EG) Nr. 582/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle 25
*Verordnung (EG) Nr. 583/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Festsetzung des Höchstbetrags der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 723/97 28
Verordnung (EG) Nr. 584/1999 der Kommission vom 17. März 1999 zur Änderung der im Sektor Getreide geltenden Zölle 30

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
99/207/EC
*Beschluß des Rates vom 9. März 1999 zur Reform des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen und zur Aufhebung des Beschlusses 70/532/EWG 33
99/208/EC
*Beschluß Nr. 2/1999 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 8. März 1999 zur Erweiterung der Liste der in Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/95 über die Durchführung der Endphase der Zollunion aufgeführten Ausschüsse 36
Kommission
99/209/EC
*Entscheidung der Kommission vom 12. März 1999 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für nicht als Pflanzgut bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel mit Ursprung in Neuseeland Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 77/93/EWG des Rates zuzulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 563) 37

Berichtigungen
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 131/1999 der Kommission vom 21. Januar 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2249/98 der Kommission zur Einführung vorläufiger Antidumping- und Ausgleichszölle auf bestimmte Einfuhren von gezüchtetem Atlantischen Lachs mit Ursprung in Norwegen für bestimmte Ausführer und zur Änderung des Beschlusses 97/634/EG zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischen Lachs mit Ursprung in Norwegen (ABl. L 17 vom 22.1.1999) 41
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 555/1999 der Kommission vom 12. März 1999 über die Lieferung von Brotweichweizen und Brotroggen an Rußland (ABl. L 68 vom 15.3.1999) 41
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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