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Document L:1979:291:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 291, 19. November 1979


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 291
22. Jahrgang
19. November 1979



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Dokumente betreffend den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften

 
 

*

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, STELLUNGNAHME DER KOMMISSION VOM 23. MAI 1979 ZU DEM ANTRAG DER REPUBLIK GRIECHENLAND AUF BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN

3

 

*

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, BESCHLUSS DES RATES DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN VOM 24. MAI 1979 UEBER DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZUR EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL

5

 

*

Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Mai 1979 betreffend die Aufnahme der Republik Griechenland in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft

7

  

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften) und der Republik Griechenland über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft

9

 

*

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge

17

 

*

Schlußakte

179




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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