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Document L:2003:079:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 79, 26. März 2003


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Amtsblatt
der Europäischen Union
ISSN 1725-2539

L 79
46. Jahrgang
26. März 2003
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 530/2003 der Kommission vom 25. März 2003 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
*Verordnung (EG) Nr. 531/2003 der Kommission vom 25. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates 3
Verordnung (EG) Nr. 532/2003 der Kommission vom 25. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 501/2003 über die Neuzuteilung von Einfuhrrechten für zur Mast bestimmte männliche Jungrinder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1126/2002 5
*Richtlinie 2003/19/EG der Kommission vom 21. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Massen und Abmessungen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im Hinblick auf die Anpassung an den technischen Fortschritt (1) 6

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2003/208/EC
*Beschluss Nr. 1/2003 des Assoziationsrates EU-Marokko vom 24. Februar 2003 zur Einsetzung von Unterausschüssen des Assoziationsausschusses 14
Kommission
2003/209/EC
*Beschluss der Kommission vom 25. März 2003 zur Einrichtung einer Beratenden Gruppe mit der Bezeichnung "Sachverständigengruppe Menschenhandel" 25
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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