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Document L:2002:144:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 144, 01. Juni 2002


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 144
45. Jahrgang
1. Juni 2002
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
*Verordnung (EG) Nr. 923/2002 des Rates vom 30. Mai 2002 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2002 bis zum 17. Januar 2005 1
*Verordnung (EG) Nr. 924/2002 des Rates vom 30. Mai 2002 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Revolutionären Volksrepublik Guinea über die Fischerei vor der guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002 3
Verordnung (EG) Nr. 925/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 5
Verordnung (EG) Nr. 926/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 7
Verordnung (EG) Nr. 927/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Sirupe und einige andere Erzeugnisse des Zuckersektors in unverändertem Zustand 9
Verordnung (EG) Nr. 928/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festlegung der Produktionserstattung bei der Verwendung von Weißzucker durch die chemische Industrie 12
Verordnung (EG) Nr. 929/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der im Sektor Getreide geltenden Zölle 13
Verordnung (EG) Nr. 930/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Zuckersektors in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren 16
Verordnung (EG) Nr. 931/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren 18
*Verordnung (EG) Nr. 932/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Ausgleichsbeihilfe für die in der Gemeinschaft im Jahr 2001 erzeugten und vermarkteten Bananen, der Frist für die Zahlung des Restbetrags dieser Beihilfe sowie des Einheitsbetrags der Vorschüsse für 2002 20
*Verordnung (EG) Nr. 933/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 851/95 22
Verordnung (EG) Nr. 934/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Rindfleischsektor 25
Verordnung (EG) Nr. 935/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der geltenden Erstattungen für die im Rahmen gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Nahrungsmittelhilfemaßnahmen gelieferten Getreide- und Reiserzeugnisse 31
Verordnung (EG) Nr. 936/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Butter und der Beihilfehöchstbeträge für Rahm, Butter und Butterfett für die 98. Einzelausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2571/97 33
Verordnung (EG) Nr. 937/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung des Höchstankaufspreises für Butter bei der im Rahmen der Dauerausschreibung nach der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 durchgeführten 51. Einzelausschreibung 35
Verordnung (EG) Nr. 938/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Beihilfe für Butterfett für die 270. Sonderausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 429/90 36
Verordnung (EG) Nr. 939/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2007/2001 37
Verordnung (EG) Nr. 940/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2008/2001 nach bestimmten europäischen Drittländern 38
Verordnung (EG) Nr. 941/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2009/2001 nach bestimmten Drittländern 39
Verordnung (EG) Nr. 942/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem langkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2010/2001 40
Verordnung (EG) Nr. 943/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2011/2001 eingereichten Angebote für die Lieferung von geschältem Langkornreis nach der Insel Réunion 41
Verordnung (EG) Nr. 944/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle 42
Verordnung (EG) Nr. 945/2002 der Kommission vom 31. Mai 2002 zur Änderung der bei der Erstattung für Malz anzuwendenden Berichtigung 45

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2002/410/EC
*Beschluss des Rates vom 27. Mai 2002 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta im Hinblick auf die Beteiligung Maltas am Fünften Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002) 47
Kommission
2002/411/EC
*Entscheidung der Kommission vom 12. März 2002 über eine staatliche Beihilfe, die Spanien an als prioritär eingestufte Kuhmilcherzeuger gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 905) (1) 49
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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