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Document L:1998:165:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 165, 10. Juni 1998


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9453

    L 165
    41. Jahrgang
    10. June 1998
    Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

    InhaltIIn Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäischen Union erlassene Rechtsakte
    *Gemeinsamer Standpunkt vom 8. Juni 1998 — vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt — betreffend das Verbot von Neuinvestitionen in Serbien 1
    *Gemeinsame Aktion vom 8. Juni 1998 — vom Rat aufgrund des Artikels J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen — betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien 2
    I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Verordnung (EG) Nr. 1190/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 4
    *Verordnung (EG) Nr. 1191/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (1) 6
    *Verordnung (EG) Nr. 1192/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur dritten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 370/98 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes in Deutschland 9
    Verordnung (EG) Nr. 1193/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1773/97 über eine besondere Interventionsmaßnahme für Getreide in Finnland und Schweden 10
    Verordnung (EG) Nr. 1194/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen auf dem Geflügelfleischsektor 11
    Verordnung (EG) Nr. 1195/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 zur Bestimmung des Umfangs, in dem den Ausfuhrlizenzanträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch stattgegeben wird 13
    Verordnung (EG) Nr. 1196/98 der Kommission vom 9. Juni 1998 betreffend Einfuhrlizenzanträge für Qualitätsweizen, auf den die in der Verordnung (EG) Nr. 1095/96 des Rates vorgesehenen Bedingungen angewandt werden 14

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Rat
    98/367/EC
    *Beschluß des Rates vom 10. November 1997 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Polen über die Modernisierung des polnischen Ölsektors im Rahmen des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits 15
    Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Polen über die Modernisierung des polnischen Ölsektors im Rahmen des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits 16
    Kommission
    98/368/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1998 zur Anpassung der Anhänge II und III der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 42 Ziffer 3 dieser Verordnung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1357) (1) 20
    98/369/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 19. Mai 1998 zur Änderung der Entscheidung 97/468/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Wildfleisch zulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1375) (1) 30
    98/370/EC
    *Empfehlung der Kommission vom 27. Mai 1998 zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 177 über Heimarbeit vom 20. Juni 1996 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 764) 32
    (1) Text von Bedeutung für den EWR
    DE
    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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