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Document L:1996:070:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 70, 20. März 1996


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 70
    39. Jahrgang
    20. März 1996



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 481/96 DER KOMMISSION vom 19. März 1996 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren

    1

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 482/96 der Kommission vom 19. März 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

    4

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 483/96 DER KOMMISSION vom 19. März 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Eiersektor

    23

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 484/96 DER KOMMISSION vom 19. März 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Geflügelfleischsektor

    25

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 485/96 der Kommission vom 19. März 1996 betreffend die Erteilung von Lizenzen zur Einfuhr von Bananen im Rahmen des Zollkontingents für das zweite Vierteljahr 1996 und die Einreichung neuer Anträge (1)

    27

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 486/96 der Kommission vom 19. März 1996 zur Erteilung von Lizenzen für die traditionelle Einfuhr von Bananen aus den AKP-Staaten im zweiten Vierteljahr 1996 (1)

    30

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 487/96 DER KOMMISSION vom 19. März 1996 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle

    31

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 488/96 DER KOMMISSION vom 19. März 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    33

     

    *

    Richtlinie 96/15/EG der Kommission vom 14. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 92/76/EWG zur Anerkennung von gemeinschaftlichen Schutzgebieten mit besonderen pflanzengesundheitlichen Risiken

    35

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    96/212/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 6. März 1996 betreffend einen von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichten Antrag auf Ausnahmeregelung (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    38

      

    96/213/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 6. März 1996 betreffend einen von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichten Antrag auf Ausnahmeregelung (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    40

      

    96/214/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 6. März 1996 zu den vom Königreich der Niederlande gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichten Anträgen auf Ausnahmeregelung (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

    41

      

    96/215/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 8. März 1996 betreffend einen vom Königreich der Niederlande gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichten Antrag auf Ausnahmeregelung (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

    42

      

    96/216/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 8. März 1996 betreffend zwei von der Republik Italien gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichte Anträge auf Ausnahmeregelung (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    43

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    BERICHTIGUNG FÜR :# VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/95 DER KOMMISSION vom 16. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhrlizenzen im Sektor Eier (ABl. Nr. L 133 vom 17.6.1995)

    44

     
     

    (1)

    Text von Bedeutung für den EWR

     



    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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