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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 283, 18. November 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 283
36. Jahrgang
18. November 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 3155/93 DER KOMMISSION vom 16. November 1993 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

1

  

Verordnung (EG) Nr. 3156/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

5

  

Verordnung (EG) Nr. 3157/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Weiterverkauf auf dem Binnenmarkt von 146 804 Tonnen Sorghum aus Beständen der französischen Interventionsstelle

6

  

Verordnung (EG) Nr. 3158/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Weiterverkauf auf dem Binnenmarkt von 3 379 Tonnen Sorghum aus Beständen der italienischen Interventionsstelle

7

  

Verordnung (EG) Nr. 3159/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Weiterverkauf auf dem Binnenmarkt von 1 50 000 Tonnen Mais aus Beständen der italienischen Interventionsstelle

8

  

Verordnung (EG) Nr. 3160/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1192/93, (EWG) Nr. 1193/93, (EWG) Nr. 1194/93, (EWG) Nr. 1195/93, (EWG) Nr. 1196/93, (EWG) Nr. 1197/93, (EWG) Nr. 1198/93, (EWG) Nr. 1513/93, (EWG) Nr. 1514/93, (EWG) Nr. 1515/93, (EWG) Nr. 1516/93 und (EWG) Nr. 1517/93 über die Eröffnung von Dauerausschreibungen zur Ausfuhr von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen

9

  

Verordnung (EG) Nr. 3161/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1961/93 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Mais aus Beständen der französischen Interventionsstelle

11

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 3162/93 DER KOMMISSION vom 17. November 1993 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Verkauf von Brotweichweizen aus Beständen der deutschen und französischen Interventionsstellen zur Ausfuhr in die AKP-Länder im Wirtschaftsjahr 1993/94

12

 

*

Verordnung (EG) Nr. 3163/93 der Kommission vom 17. November 1993 über die vorläufige Versorgungsbilanz im Rahmen der Sonderregelung für die Versorgung der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres mit Milcherzeugnissen

18

  

Verordnung (EG) Nr. 3164/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Festsetzung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Eiersektors

19

  

Verordnung (EG) Nr. 3165/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

21

  

Verordnung (EG) Nr. 3166/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

23

  

Verordnung (EG) Nr. 3167/93 der Kommission vom 17. November 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

25

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

93/592/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 1/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 22. Januar 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

27

  

93/593/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 1/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 22. Januar 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

29

  

93/594/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 2/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 27. Januar 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

31

  

93/595/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 1/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 16. Februar 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

33

  

93/596/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 1/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 5. April 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

35

  

93/597/EWG:

 
 

*

Beschluß Nr. 1/93 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 5. April 1993 zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

37




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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