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Document L:1981:275:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 275, 29. September 1981


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 275
    24. Jahrgang
    29. September 1981



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2793/81 des Rates vom 17. September 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2794/81 der Kommission vom 28. September 1981 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    15

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2795/81 der Kommission vom 28. September 1981 zur Festsetzung der Prämien die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    17

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2796/81 der Kommission vom 28. September 1981 über die Lieferung von geschliffenem langkörnigem Reis an Äquatorialguinea im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    19

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2797/81 der Kommission vom 28. September 1981 über die Lieferung von Weichweizenmehl an das UNRWA im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    21

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2798/81 der Kommission vom 28. September 1981 zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/80 über die besonderen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch

    24

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2799/81 der Kommission vom 25. September 1981 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien

    26

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2800/81 der Kommission vom 25. September 1981 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien

    27

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2801/81 der Kommission vom 25. September 1981 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien

    29

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2802/81 der Kommission vom 28. September 1981 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    30

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2803/81 des Rates vom 28. September 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3035/80 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden

    31

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    81/753/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 4. August 1981 zur Ermächtigung der Französischen Republik, aus Indien stammende Blusen und Hemdblusen aus Gewirken oder Geweben von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    32

      

    81/754/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 7. August 1981 zur Ermächtigung der Französischen Republik, aus Hongkong stammende Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    34

      

    81/755/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 7. August 1981 zur Ermächtigung Irlands, aus Taiwan stammende Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoff von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    36

      

    81/756/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 11. August 1981 zur Ermächtigung Irlands, aus Südkorea stammende Pullover, Slipover, Twinsets, Westen und Strickjacken, aus Gewirken, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    38

      

    81/757/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 18. August 1981 zur Ermächtigung der Französischen Republik, aus Taiwan stammende Gewebe aus synthetischen Spinnfasern von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    40

      

    81/758/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. August 1981 zur Ermächtigung der Französischen Republik, aus Südkorea stammende Rundfunkempfangsgeräte von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    42

      

    81/759/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 25. August 1981 zur Ermächtigung Irlands, aus Taiwan stammende Schuhe, andere als Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoff, der Tarifstelle ex 64.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    44

      

    81/760/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 27. August 1981 zur Ermächtigung Irlands, aus Südkorea stammende Parkas, Anoraks, Windjacken und dergleichen, aus Geweben, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    45

      

    81/761/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 27. August 1981 zur Ermächtigung Irlands, aus Hongkong stammende Shorts und andere kurze Hosen und lange Hosen, aus Geweben, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    47




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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