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Document L:1979:078:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 78, 30. März 1979


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 78
22. Jahrgang
30. März 1979



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 590/79 des Rates vom 26. März 1979 zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über de Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 591/79 des Rates vom 26. März 1979 über die allgemeinen Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Erzeugungserstattung für Olivenöl zur Herstellung bestimmter Konserven

2

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 592/79 des Rates vom 26. März 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1852/78 des Rates über eine gemeinsame Übergangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei

5

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 593/79 des Rates vom 26. März 1979 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gebiete, in denen die Produktionsbeihilfe für Hopfen nur anerkannten Erzeugergemeinschaften gewährt wird

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 594/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 595/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 596/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Abschöpfungen bei der Einfuhr anderer Erzeugnisse des Olivenölsektors

13

  

Verordnung (EWG) Nr. 597/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Malz

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 598/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Malz anzuwendenden Berichtigung

18

  

Verordnung (EWG) Nr. 599/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

20

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 600/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2237/77 hinsichtlich des Datums der erstmaligen Verwendung des neuen Betriebsbogens in Luxemburg und in Italien

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 601/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Sorten Äpfeln mit Ursprung in Polen

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 602/79 der Kommission vom 29. März 1979 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

79/332/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 14. März 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Büstenhalter, aus Geweben oder aus Gewirken, der Tarifnummer ex 61.09 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffer 61.09-50) (Kategorie 31) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

27

  

79/333/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 14. März 1979, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, aus Bulgarien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Blusen und Hemdblusen aus Gewirken (weder gummielastisch noch kautschutiert) oder Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, aus Wolle, Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstellen ex 60.05 A II und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 60.05-22, 23, 24, 25; 61.02-78, 82, 84) (Kategorie 7) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)

29

  

79/334/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 14. März 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Brasilien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen; T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) (Kategorie 4) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

31

  

79/335/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 15. März 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Jugoslawien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Anzüge und Kombinationen, ausgenommen Skianzüge, aus Geweben, für Männer und Knaben (einschließlich der aus zwei oder drei Teilen bestehenden Kombinationen, die zusammen bestellt, aufgemacht und befördert und normalerweise zusammen verkauft werden), aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 61.01-51, 54, 57) (Kategorie 16) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

33

  

79/336/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979 über die Rückvergütung durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, der im Jahr 1976 in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten gewährten Hilfen an das Königreich Belgien (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)

35

  

79/337/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979 über die Zahlung eines Abschlags durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für die im Jahr 1977 in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten gewährten Hilfen an das Königreich Belgien (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)

36

  

79/338/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979 über die Rückvergütung der im Jahr 1977 für die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen geleisteten Ausgaben durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, an das Königreich Dänemark (Nur der dänische Text ist verbindlich)

37

  

79/339/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus Baumwolle, andere als Drehergewebe, Schlingengewebe (Frottiergewebe), Bänder, Samt, Plüsch, Schlingengewebe, Chenillegewebe, Tülle und geknüpfte Netzstoffe, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 55.09-01, 02, 03, 04, 05, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 21, 29, 31, 33, 35, 37, 38, 39, 41, 49, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 76, 77, 78, 81, 82, 83, 84, 86, 87, 92, 93, 97) (Kategorie 2) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

38

  

79/340/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Varian-Atomic Absorption Spectrometer, type AA 6D' '

40

  

79/341/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1979 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Canberra-Multichannel Analyser, model 8100''

41




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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