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Document L:1973:172:TOC
Official Journal of the European Communities, L 172, 28 June 1973
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 172, 28. Juni 1973
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 172, 28. Juni 1973
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1678/73 der Kommission vom 7. Juni 1973 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1204/72 über Durchführungsbestimmungen zur Beihilfenregelung für Ölsaaten | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
73/147/EGKS, EWG, Euratom: | ||||
Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1973 | ||||
73/148/EWG: | ||||
Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs | ||||
73/149/EWG: | ||||
Beschluß des Rates vom 4. Juni 1973 über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter Ausgaben für die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Programms 1972/1973 | ||||
73/150/EWG: | ||||
Richtlinie 73/150/EWG des Rates vom 5. Juni 1973 zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 betreffend den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen | ||||
Kommission | ||||
73/151/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 1973 zur Festsetzung des Mindestverkaufspreises für Butter für die einundzwanzigste Einzelausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1259/72 | ||||
73/152/EGKS: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1973, mit der die Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie verpflichtet werden, Preiszuschläge für Beförderungen in Verkehrsverbindungen, die Seestrecken zwischen Häfen der Gemeinschaft einschließen, zu veröffentlichen | ||||
73/153/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1973, mit der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, Vermehrungsgut bestimmter forstlicher Arten mit minderen Anforderungen zum gewerbsmäßigen Verkehr zuzulassen |
DE |