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Document C:2015:064:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 64, 21. Februar 2015


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 64

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

58. Jahrgang
21. Februar 2015


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

INTERINSTITUTIONELLE VEREINBARUNGEN

 

Europäische Zentralbank

2015/C 064/01

Abkommen vom 13. November 2014 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion

1

2015/C 064/02

Abkommen vom 31. Dezember 2014 zwischen der Lietuvos bankas und der Europäischen Zentralbank über die Forderung, die der Lietuvos bankas gemäß Artikel 30.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank durch die Europäische Zentralbank gutgeschrieben wird

5


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2015/C 064/03

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen

7

2015/C 064/04

Mitteilung an die Personen, Gruppen und Organisationen, die in der Liste nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aufgeführt sind (siehe Anhang zu der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 790/2014 des Rates vom 22. Juli 2014)

8

 

Europäische Kommission

2015/C 064/05

Euro-Wechselkurs

9


DE

 

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