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Europass — Förderung des Lernens und Arbeitens in Europa

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2018/646 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass)

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Er aktualisiert die Dienstleistung Europass, um den Menschen dabei zu helfen, ihre Fertigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen mitzuteilen, in dem standardisierte Vorlagen verwendet werden. Sie hat das Ziel, die sich ändernden Bedürfnisse zu erfüllen:

  • von individuellen Nutzern, wie zum Beispiel Lernenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmern, Arbeitern und Freiwilligen;
  • von relevanten Interessenträgern, wie zum Beispiel Anbietern von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugendarbeitsträgern, Berufsberatern, Arbeitgebern, öffentlichen Arbeitsvermittlungen, Sozialpartnern, Jugendorganisationen und politischen Entscheidungsträgern.

Europass basiert auf internetgestützten Instrumenten und relevanten verfügbaren Informationen. Die Nutzung des Europasses ist freiwillig.

Mit dem Beschluss wird der Beschluss Nr. 2241/2004/EG aufgehoben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Europass verwendet eine Online-Plattform, um Folgendes bereitzustellen:

  • internetgestützte Instrumente zur
    • Dokumentation und Beschreibung personenbezogener Informationen in unterschiedlichen Formaten, einschließlich Lebenslaufvorlagen;
    • Dokumentation und Beschreibung von Fertigkeiten* und Qualifikationen, die durch Arbeits- und Lernerfahrungen erworben wurden;
    • Bewertung von Fertigkeiten und Selbstbewertung von Fertigkeiten;
    • Zugang zu Vorlagen für Europass-Zusätze*;
  • Informationen über oder Links zu
    • Lernmöglichkeiten;
    • Qualifikationen und Qualifikationsrahmen oder -systemen;
    • Möglichkeiten der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens;
    • gegenseitiger Anerkennungspraxis und einschlägigen Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Ländern;
    • Lern- und Karriereberatung für diejenigen, die im Ausland arbeiten möchten;
    • Ressourcen relevanter Aktivitäten und Agenturen auf EU-Ebene;
    • Fertigkeiten und Qualifikationen zum Nutzen für einen Nicht-EU-Bürger, der in die EU übersiedeln möchte oder in der EU lebt.

Die Online-Plattform und die internetgestützten Instrumente und Inhalte:

  • sind benutzerfreundlich, sicher und werden kostenlos Menschen mit Behinderungen zur Verfügung;
  • erlauben die Wiederverwendung durch nationale Behörden und andere Interessenträger;
  • erlauben den Nutzern die Speicherung von Daten, wie zum Beispiel eines persönlichen Profils;
  • existieren in allen EU-Amtssprachen;
  • unterstützen Dienstleistungen zur Authentifizierung digitaler Dokumente.

Europass-Zusätze:

  • werden von nationalen Behörden mithilfe der entsprechenden Vorlage ausgestellt;
  • werden von der Europäischen Kommission in enfer Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen, Interessenträgern, dem Europarat und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) entwickelt und aktualisiert;
  • werden kostenlos und bevorzugt in elektronischer Form in der in der Landessprache (oder nach Möglichkeit in einer anderen europäischen Sprache) ausgestellt;
  • sind kein Ersatz und stellen keine formale Anerkennung für die Originalfassungen von Diplomen oder Zeugnissen dar.

Die Kommission:

  • verwaltet die Online-Plattform;
  • gewährleistet die aktive Teilnahme nationaler Behörden und Interessenträger bei der Umsetzung und Entwicklung des Systems;
  • sichert den Austausch von bewährten Verfahren;
  • stellt sicher, dass wirksame und geeignete Werbe-, Beratungs- und Informationsmaßnahmen in der EU für Nutzer und Interessenträger verfügbar sind;
  • muss dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 23. Mai 2023 und danach alle 5 Jahre einen Bewertungsbericht vorlegen.

Die nationalen Behörden der EU-Länder sind verantwortlich für die Umsetzung des Systems und dafür, dass ihm die notwendige Unterstützung und Sichtbarkeit zukommt, einschließlich der Links zu den entsprechenden nationalen Webseiten.

Das Europass-System:

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 22. Mai 2018 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Am 10. Juni 2016 hat die Kommission die Mitteilung „Die neue europäische Agenda für Kompetenzen“ herausgegeben. Diese war dazu bestimmt, die die Darstellung und Vergleichbarkeit von Fertigkeiten, die als Entscheidungsgrundlage bei der Berufswahl dienen, zu verbessern.

Eine ihrer 10 Vorschläge betraf die Aktualisierung des ursprünglichen Europass-Rahmens, der im Jahre 2004 angenommen wurde (Beschluss Nr. 2241/2004/EG). Dies umfasst einen Satz von 5 Vorlagen, die den Menschen dabei helfen sollen, ihre Fertigkeiten und Qualifikationen bei der Erstellung von Lebensläufen und Portfolien zu identifizieren.

Europass will alle potenziellen Nutzer erreichen, einschließlich der weniger gebildeten, älteren, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung sowie der hochgebildeten Menschen mit umfassenden IKT-Kenntnissen.

Seit 2005 sind mehr als 93 Millionen Dokumentenvorlagen heruntergeladen und mehr als 60 Millionen Europass-Lebensläufe online erstellt werden.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Fertigkeiten: was eine Person weiß, versteht und durch formales, informelles oder nichtformales Lernen kann.
Europass-Zusätze: Dokumente, wie zum Beispiel Diplome und Zeugnisse, die von den zuständigen Behörden ausgestellt wurden.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG (ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 42-50)

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (COM(2016) 381 final vom 10.6.2016)

Letzte Aktualisierung: 28.06.2019

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