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Document 52009PC0318

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG zur Änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag

    /* KOM/2009/0318 endg. - COD 2007/0195 */

    52009PC0318

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG zur Änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag /* KOM/2009/0318 endg. - COD 2007/0195 */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 22.6.2009

    {0><}100{>KOM(2009)<0} 318 endgültig

    2007/0195/COD

    {0><}100{> STELLUNGNAHME DER KOMMISSION <0}

    {0><}100{> gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine <0}{0><}83{> Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG <0}

    {0><}100{>ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäβ Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag<0}

    {0><}100{> STELLUNGNAHME DER KOMMISSION <0}

    {0><}100{> gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine <0}{0><}100{> Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG <0}

    1. {0><}100{> HINTERGRUND <0}

    {0><}100{> Verfahren <0}

    {0><}100{>Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat:<0} {0><}100{>(KOM(2007) 528 – 2007/0195(COD):<0} | 19.09.2007 |

    {0><}100{>Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses:<0} | 22.04.08 |

    {0><}100{>Stellungnahme des Ausschusses der Regionen:<0} | 10.04.08 |

    {0><}100{>Stellungnahme des Europäischen Parlaments (erste Lesung):<0} | 18.06.2008 |

    {0><}100{>Einstimmige Annahme des Gemeinsamen Standpunkts:<0} | 09.01.2009 |

    {0><}0{>Stellungnahme des Europäischen Parlaments (zweite Lesung):<0} | 22.04.2009 |

    2. {0><}100{> ZIEL DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS <0}

    {0><}100{>Dieser Vorschlag ist Teil des dritten Legislativpakets für den Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt in der EU („drittes Paket“), das zwei Richtlinien und drei Verordnungen umfasst.<0}

    {0><}100{>Hauptziel des Pakets ist die Schaffung des erforderlichen Regulierungsrahmens, damit die vollständige effektive Marktöffnung erreicht und im Interesse der Bürger und der Industrie in der Europäischen Union ein europäischer Binnenmarkt für Gas und Elektrizität geschaffen werden kann.<0} {0><}100{>Dies wird dazu beitragen, die Preise so niedrig wie möglich zu halten sowie die Dienstleistungsstandards und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.<0}

    {0><}100{>Dazu werden in erster Linie folgende Maßnahmen getroffen:<0}

    - {0><}100{>wirksamere Aufsicht durch unabhängige nationale Regulierungsbehörden,<0}

    - {0><}100{>Gründung einer Agentur, um die effektive Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungsbehörden sicherzustellen und Entscheidungen in allen relevanten grenzübergreifenden Fragen zu treffen,<0}

    - {0><}100{>verbindlich vorgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern zur Harmonisierung aller Vorschriften für den Energietransport in Europa und zur Koordinierung der Investitionsplanung,<0}

    - {0><}100{>effektive Entflechtung von Energieproduktion und –transport, um Interessenkonflikte auszuschließen, Netzinvestitionen zu fördern und diskriminierenden Praktiken vorzubeugen,<0}

    - {0><}100{>Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Funktionsweise des Endkundenmarktes,<0}

    - {0><}100{>Stärkung der Solidarität und der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Gewährleistung größerer Versorgungssicherheit.<0}

    3. {0><}100{> BEMERKUNGEN DER KOMMISSION <0}

    3.1 {0><}100{> Allgemeines <0}

    {0><}100{>Das Europäische Parlament nahm am 22. April 2009 im Plenum ein Kompromisspaket an, das gemeinsam mit dem Rat erstellt worden war, um eine Einigung in zweiter Lesung erzielen zu können.<0}

    {0><}100{>Die vorgeschlagenen Abänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:<0}

    - {0><}0{>beschränkte Stärkung einiger Bestimmungen zur Gewährleistung einer effektiven Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber,<0}

    - {0><}0{>mehr Unabhängigkeit und mehr Befugnisse für die nationalen Regulierungsbehörden und<0}

    - {0><}0{>strengere Auflagen für die Mitgliedstaaten hinsichtlich Verbraucherschutz, Energiearmut und intelligenter Verbrauchserfassung.<0}

    {0><}100{>Die Kommission akzeptiert das Kompromisspaket, da es dem Gesamtziel und der allgemeinen Ausrichtung des Vorschlags entspricht.<0}

    3.2 {0><}100{> Geänderter Vorschlag <0}

    {0><}100{>Die Kommission ändert ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag wie oben dargestellt.<0}

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