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Document 52001DC0060
Communication from the Commission - «The regions and the new economy» - Guidelines for innovative actions under the ERDF in 2000-2006
Mitteilung der Kommission - «Die Regionen in der Neuen Wirtschaft» - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006
Mitteilung der Kommission - «Die Regionen in der Neuen Wirtschaft» - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006
/* KOM/2001/0060 endg. */
Mitteilung der Kommission - «Die Regionen in der Neuen Wirtschaft» - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006 /* KOM/2001/0060 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION "Die Regionen in der neuen Wirtschaft" LEITLINIEN FÜR DIE INNOVATIVEN MASSNAHMEN DES EFRE IM ZEITRAUM 2000-2006 I. Der Rechtsnahmen 1. Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26. Juni 1999) können die Fonds nach den Modalitäten von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 über den EFRE (ABl. L 213 vom 13. August 1999) auf Initiative der Kommission innovative Maßnahmen finanzieren. Diese Maßnahmen tragen zur Ausarbeitung neuartiger Methoden und Praktiken bei, mit denen die Qualität der Interventionen für die Ziele 1, 2 und 3 verbessert werden soll. Sie werden auf einfache, transparente und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechende Weise durchgeführt. II. Ziele, allgemeine Grundsätze und Mehrwert der innovativen Maßnahmen 2. Diese Mitteilung fügt sich in die Gesamtstrategie der Europäischen Union ein, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt werden soll [1]. Die Mitteilung trägt auf regionaler Ebene zur praktischen Umsetzung des Ziels bei, "den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft durch bessere Politiken für die Informationsgesellschaft und für die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie durch die Forcierung des Prozesses der Strukturreform im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation [...] vorzubereiten". [1] Europäischer Rat von Lissabon, März 2000, Schlussfolgerungen des Vorsitzes. 3. Gegenwärtig ist in Bezug auf Innovation und FTE sowie auf den Umfang, in dem die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen, ein starkes Gefälle zwischen den Regionen zu verzeichnen. Um eine weitere Zunahme dieses Gefälles zu verhindern und zugleich die Möglichkeiten zu nutzen, welche die neue Wirtschaft für einen raschen Aufholprozess bietet, müssen die benachteiligten Regionen in der Lage sein, innovative Praktiken einzusetzen, mit denen diese Möglichkeiten wirkungsvoll erkundet werden können. Die innovativen Maßnahmen der neuen Generation zielen nun gerade darauf ab, dieses Gefälle abzubauen, indem den Regionen mit Entwicklungsrückstand oder mit Umstellungsproblemen der Zugang zu Experimentierwerkzeugen in den zukunftsträchtigen Bereichen erleichtert wird. 4. Die Globalisierung führt aufgrund der stärkeren Integration der Märkte (weltweite Verflechtung der Finanzmärkte, Zunahme von Handel und Direktinvestitionen, zunehmende Zahl von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Unternehmen usw.) zu einer Verschärfung des Wettbewerbs. Der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und die Förderung des Einsatzes der neuen Technologien in sämtlichen Regionalwirtschaften werden daher zu vorrangigen Erfordernissen. 5. Die Unternehmen und insbesondere die KMU, die das Rückgrat der Produktionsstruktur in den Regionen bilden, müssen, wenn sie wettbewerbsfähiger werden wollen, die sich immer rascher vollziehenden technologischen Veränderungen auf den internationalen Märkten vorwegnehmen und sich entsprechend anpassen. In der neuen Wirtschaft werden Wissen und Know-how zu einem Grundelement. Die Fähigkeit, sich leicht und schnell Zugang hierzu zu verschaffen, wird daher eine der wichtigsten strategischen Waffen im Wettbewerb sein. Unter diesen Umständen entwickelt sich das Humankapital immer mehr zu einem entscheidenden Faktor und werden Fortbildung und lebensbegleitendes Lernen zu den Schlüsseln für Innovation und regionale Wettbewerbsfähigkeit. 6. Die innovativen Maßnahmen müssen es den benachteiligten Regionen daher ermöglichen, eine Regionalpolitik zu entwickeln, mit der den neuen Herausforderungen der Zukunft, namentlich der Globalisierung der Wirtschaft und den immer rascheren technologischen Veränderungen wirksam begegnet werden kann und zugleich der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der Union gestärkt wird. Gleichzeitig müssen die Regionen innovative Lösungen finden, mit denen eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet und die regionale Identität zur Geltung gebracht wird, Faktoren, die die Basis für das physische und menschliche Kapital der Regionen bilden. Die regionale Ebene erweist sich als besonders geeignet, um eine kritische Masse von Partnern zu mobilisieren, die sowohl Innovationsanstöße geben als auch Innovationen wirksam und bürgernah in die Praxis umsetzen können. In Anhang A sind diejenigen Regionen aufgelistet, die Vorschläge für innovative Maßnahmen vorschlagen können. 7. Die Fähigkeit zu Innovation und laufender Anpassung an die wirtschaftlichen Veränderungen wird den Regionen einen großen Teil der Trümpfe in die Hand geben, die sie benötigen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und somit die Disparitäten zu verringern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Es geht also darum, die besten innovativen Praktiken zu ermitteln und zu verbreiten, indem die regionalen politischen Behörden und die Verwaltungsbehörden zur Förderung solcher Praktiken ermuntert werden. Die innovativen Maßnahmen bilden ein Versuchslabor, das dazu dient, die europäische Regionalpolitik weiterzuentwickeln und an die neuen Herausforderungen anzupassen. Verbesserung der Qualität der Interventionen im Rahmen der Programme der Ziele 1 und 2, an denen der EFRE beteiligt ist 8. Die innovativen Maßnahmen sollen in erster Linie die Qualität der Interventionen im Rahmen der Programme für die Ziele 1 und 2 verbessern, die durch den EFRE kofinanziert werden. Um die innovativen Maßnahmen und die operationellen Programme stärker miteinander zu verknüpfen, werden Anreize geschaffen, die die Erprobung neuartiger Methoden und Praktiken in der Regionalpolitik ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den für die innovativen Maßnahmen Verantwortlichen und den Verwaltungsbehörden unabdingbar, die für die Programme im Rahmen der Ziele 1 und 2, an denen der EFRE beteiligt ist, zuständig sind. Dies ist besonders wichtig, damit die innovativen Maßnahmen als Katalysator und Versuchsfeld zur Herausarbeitung der künftigen Orientierungen für regionalpolitische Maßnahmen in Bereichen dienen können, die für die weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union von strategischer Bedeutung sind, nämlich: ( eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft ( eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung ( regionale Identität und nachhaltige Entwicklung 9. Diese strategischen Themen stehen, indem sie auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit abzielen, im Einklang mit den neuen Leitlinien der Kommission für die im Rahmen der Ziele 1 und 2 kofinanzierten Strukturfondsprogramme [2]. [2] Mitteilung der Kommission über die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006 (ABl.C 267 vom 22.9.1999). Folglich ist dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der innovativen Maßnahmen kofinanzierten Aktionen diejenigen der Hauptprogramme nicht einfach kopieren, sondern diese vielmehr im Hinblick auf mehr Innovation positiv beeinflussen. Diese "gewagteren", dadurch allerdings auch die Gefahr von Fehlschlägen in sich bergenden Maßnahmen sollen den Regionen mit Entwicklungsrückstand die Möglichkeit bieten, fortgeschrittenere Ansätze außerhalb des gewöhnlichen Rahmens der aus dem EFRE kofinanzierten Programme zu erproben. 10. Die gemeinschaftliche Regionalpolitik muss die Regionen und namentlich die am wenigsten entwickelten Regionen dabei unterstützen, diese "immateriellen" Faktoren stärker in die Programme für die Ziele 1 und 2 einzubeziehen, an denen der EFRE beteiligt ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Regionen mit Entwicklungsrückstand die Tendenz haben, gegenüber den weiter entwickelten Regionen zu wenig in die drei genannten strategischen Bereiche zu investieren. Es ist nämlich festzustellen, dass sich die Strukturfondsprogramme in den am wenigsten entwickelten Regionen und Mitgliedstaaten noch immer überwiegend auf die Verringerung des Entwicklungsrückstands in Bereichen wie den physischen Infrastrukturen (Verkehr und Kommunikation, Energie, Umwelt) konzentrieren. Es ist daher zu befürchten, dass sich bezüglich der wissensbasierten Wirtschaft und der "immateriellen" Wettbewerbsfaktoren wie z.B. Innovationsfähigkeit, eine den Initiativgeist fördernde Unternehmenskultur, Qualität des Managements usw. eine Kluft herausbildet. Nutzung und Verstärkung der regionalen Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor 11. Wie bei den Ziel-1- und Ziel-2-Programmen, an denen der EFRE beteiligt ist, legt die Kommission bei den innovativen Maßnahmen Wert darauf, dass die in den Regionen zuständigen Behörden möglichst aktiv daran mitwirken. Dies bedeutet, dass eine verstärkte Partnerschaft auf regionaler und lokaler Ebene begründet wird, der auch die zuständigen Behörden für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, sowie der private Sektor angehören. Diese Partnerschaft wird es ermöglichen, regionale Programme für innovative Maßnahmen von hoher Qualität auszuarbeiten und den Erfahrungsaustausch sowie die Vernetzung zwischen den Regionen zu fördern. Zusammenwirken mit den anderen Gemeinschaftspolitiken 12. Die innovativen Maßnahmen des Zeitraums 2000-2006 sollen Möglichkeiten für die Nutzung der Synergien zwischen der Regionalpolitik und anderen Gemeinschafts politiken aufzeigen. Dies gilt besonders für die Politiken, die zur Stärkung von Unternehmensgeist und Innovation auf regionaler Ebene beitragen, die Umsetzung der Initiative eEurope unterstützen und die Schaffung eines europäischen Forschungsraums fördern sollen. Folglich müssen diese innovativen Maßnahmen und die Maßnahmen im Rahmen der Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, besser miteinander koordiniert werden, um eine stärkere Wirkung im Hinblick auf den Zusammenhalt zu erzielen. Die Maßnahmen werden, soweit es möglich ist, jene ergänzen, die durch den ESF im Rahmen derselben Ziele finanziert werden. Eine Doppelfinanzierung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft ist selbstverständlich ausgeschlossen. Erleichterung des Austauschs zwischen den Regionen sowie des kollektiven Lernens 13. Die innovativen Maßnahmen sind ein besonders interessantes Instrument, das den Austausch zwischen den Regionen sowie - ausgehend von einem Vergleich und der Verbreitung der besten Praktiken - einen kollektiven Lernprozess erleichtert. Die neuen innovativen Maßnahmen können unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten für die thematisch miteinander vernetzten Regionen zu einer Bereicherung führen. Innovation ist naturgemäß eng mit den Begriffen "Risiko" und "Veränderung" verknüpft. Die innovativen Maßnahmen der neuen Generation bieten den Regionen die Chance, Veränderungen besser zu bewältigen und die erforderlichen Risiken einzugehen, um bestimmte Orientierungen zu erproben, die in der künftigen Regionalpolitik eine Schlüsselrolle spielen werden. III. Erfahrungen aus der Vergangenheit 14. Im Zeitraum 1994-1999 hat die Kommission die für innovative Maßnahmen verfügbaren EFRE-Mittel (weniger als 1% der finanziellen Ausstattung der Strukturfonds) auf acht Themen aufgeteilt: neue Beschäftigungsmöglichkeiten, Kultur und Erbe, Raumordnung (TERRA), städtische Pilotprojekte, interne interregionale Zusammenarbeit (RECITE II), externe interregionale Zusammenarbeit (ECOS-Ouverture), Förderung von technologischer Innovation (RIS und RTTs) sowie Informationsgesellschaft (RISI I und II). Im Rahmen dieser innovativen Maßnahmen wurden etwa 350 Projekte entwickelt, an denen über 2 000 Einrichtungen beteiligt waren. Dank dieser Maßnahmen konnten neue Verfahren erprobt und die Partnerschaft zwischen privatem und öffentlichem Sektor auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene weiterentwickelt werden; außerdem wurde die Zusammenarbeit zwischen Regionen in der Europäischen Union und Regionen in den Beitrittsländern gefördert. Somit wurde eine echte Experimentiertätigkeit begründet, die an den endogenen Faktoren für die regionale und lokale Wirtschaftsentwicklung anknüpft. 15. Die innovativen Maßnahmen im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungs möglichkeiten wurden im Rahmen des neuen Gemeinschaftskonzepts der regionalen und kommunalen Beschäftigungsbündnisse entworfen. Die Erfahrungen, die bei anderen, die interregionale Zusammenarbeit betreffenden innovativen Maßnahmen wie z.B. TERRA, RECITE II und ECOS-Ouverture gewonnen wurden, fanden bei der Ausarbeitung des Teils "interregionale Zusammenarbeit" der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III Berücksichtigung. Ebenso dienten die Erfahrungen mit den städtischen Pilotprojekten als Vorlage für die neue Gemeinschaftsinitiative URBAN II. 16. Die im Rahmen der innovativen Maßnahmen des Zeitraums 1994-1999 gewonnenen Erkenntnisse flossen in die allgemeine Debatte über Innovation in der Regionalpolitik ein, aus der drei Mitteilungen der Kommission [3] zu den Themen technologische Innovation, Informationsgesellschaft und Stadtentwicklung hervorgingen, in denen die Zweckmäßigkeit des im vorangegangenen Zeitraum verfolgten Ansatzes hervorgehoben wird. [3] "Stärkung des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung, technologische Entwicklung und Innovation" (KOM(98)275), "Kohäsion und Informationsgesellschaft" (KOM(97)7) und "Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: ein Aktionsrahmen" (KOM(98)605) 17. Fünf Jahre nach dem Start im Jahr 1994 zeigt die Untersuchung einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger, dass zahlreiche der über die innovativen Maßnahmen des EFRE zwischen 1994 und 1999 finanzierten Projekte bereits überzeugende Resultate geliefert haben (siehe Anhang B). Nach Abschluss der Projekte wird eine Schlussbewertung vorgenommen, bei der zusätzliche Informationen über deren Wirkung ermittelt werden. Einige der im Zeitraum 1994-1999 durchgeführten innovativen Maßnahmen gemäß Artikel 10 der EFRE-Verordnung - insbesondere die regionalen Innovationsstrategien (RIS) und die regionalen Strategien für die Informationsgesell schaft (RISI) - haben gute Erfolge erbracht (siehe Anhang C) und belegen die Zweckmäßigkeit einer Innovationsförderung auf regionaler Ebene. In diesem Zusammenhang gilt es, den ergänzenden Charakter der RITTS-Projekte des Programms "Innovation und Beteiligung der KMU" zu erwähnen und in der Zukunft zu verstärken, insbesondere, was die begleitenden Maßnahmen betrifft. [4] [4] Die Projekte der regionalen Innovationsstrategie und des Technologietransfers (RITTS) wurden im Rahmen des Programms "Innovation und Beteiligung der KMU" im FTE-Rahmenprogramm zusätzlich zu den innovativen Maßnahmen 1994-1994 des EFRE ausgeführt. Diese Projekte haben sich auf über 60 europäische Regionen erstreckt und dazu beigetragen, das Netz der innovierenden Regionen in Europa (IRE) aufzubauen, an dem über 100 Regionen beteiligt sind. 18. Diese Strategien haben Impulse geliefert und den Anstoß zur Durchführung von Pilotprojekten im Rahmen einer breit angelegten Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor gegeben, die wiederum eine Zunahme der Investitionen im Rahmen der Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, zugunsten der technologischen Entwicklung und der Informationsgesellschaft bewirkt haben. Ausgehend von den Lehren aus der Vergangenheit [5] soll dieser Ansatz mit der neuen Generation von innovativen Maßnahmen nunmehr insbesondere in den obengenannten Bereichen erweitert und vertieft werden. [5] EU-Kommission 1999, "On-going evaluation of the Regional Innovation Strategies under Article 10 of the ERDF". ECOTEC Research and Consulting Ltd. IV. Neues Konzept: Maßnahmenarten und begünstigte Regionen 19. Um die Verbindung zu den Programmen für die Ziele 1 und 2, an denen der EFRE beteiligt ist, zu verstärken und eine einfache, transparente und den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechende Durchführung zu gewährleisten, schlägt die Kommission anstelle einer projektbezogenen Förderung ein programmbezogenes Konzept sowie die Verringerung der Zahl der strategischen Themen und eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für die Abwicklung der innovativen Maßnahmen und den Verantwortlichen für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, vor. 20. Die innovativen Maßnahmen der neuen Generationen umfassen drei Elemente: *Kofinanzierung von regionalen Programmen für innovative Maßnahmen sowie der daraus resultierenden Pilotprojekte; *Begleitende Maßnahmen: Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung der Regionen; *Veranstaltung eines Wettbewerbs zur Ermittlung und Nutzung bewährter Verfahrensweisen. 21. Begünstigte sind die im Anhang A aufgeführten Regionen, die Gebiete umfassen, die unter die Ziele 1 oder 2 oder unter eine Übergangsregelung im Rahmen eines dieser Ziele fallen. Das regionale Programm für innovative Maßnahmen kann der gesamten Region zugute kommen, einschließlich ihrer nicht unter die Ziele 1 und 2 fallenden Teile. V. Strategische Themen der innovativen Maßnahmen im Zeitraum 2000-2006 22. Zwecks Vereinfachung und Konzentration der Ressourcen schlägt die Kommission vor, die Zahl strategischer Themen von acht im Zeitraum 1994-1999 auf drei im Zeitraum 2000-2006 zu verringern. Diese drei Themen sind miteinander verknüpft. Ihr ergänzender Charakter sollte genutzt werden, um ein strategisches Konzept zu entwickeln, das den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Regionen am besten entspricht. Die innovativen Maßnahmen der neuen Generation dienen der Förderung innovativer Methoden und Praktiken im Zusammenhang mit folgenden drei strategischen Themen: ( Eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft: Unterstützung der benachteiligten Regionen bei der Anhebung ihres Technologieniveaus 23. Bei den Systemen für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTEI) ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weiterhin ein erhebliches technologisches Gefälle zwischen den fortgeschritteneren und den weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union festzustellen. Die europäischen Regionen müssen folglich dabei unterstützt werden, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, die auf Innovation [6] beruhen, anstatt auf Kostenfaktoren zu setzen (insbesondere Löhne), da auf diese Weise verschaffte Vorteile durch die immer stärkere Globalisierung der Wirtschaft rasch hinfällig werden könnten. [6] Der Begriff "Innovation" bezeichnet sowohl einen Prozess als auch dessen Ergebnis (Grünbuch zur Innovation, EU-Kommission, 1996, KOM (95) 688). Es handelt sich um die Umsetzung einer Idee in ein neues oder verbessertes käufliches Produkt oder operationelles Verfahren in Industrie oder Handel oder in eine neue Form sozialer Dienstleistung. Der Begriff umfasst auch soziale, institutionelle und organisatorische Innovation, einschließlich im Dienstleistungssektor. 24. Infolgedessen muss mit Hilfe innovativer Maßnahmen in den Regionen eine Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, den für FTEI zuständigen Einrichtungen sowie den Unternehmen herbeigeführt werden, die auf die Schaffung leistungsfähiger regionaler Innovationssysteme abzielt. Zu fördern sind nicht nur die Verbindungen zwischen den Unternehmen [7], sondern auch diejenigen zu Hochschulen, Beratungsdiensten, den Finanzmärkten und zu anderen Technologiepartnern. Es geht mit anderen Worten darum, ein Umfeld und einen regionalen institutionellen Rahmen zu schaffen, der durch die Stärkung des Humankapitals die Schöpfung und Verbreitung von Wissen sowie dessen Einbeziehung in die Produktionsstruktur als Hauptquelle für Innovation und Wettbewerbsvorteile fördert. [7] d.h. Hochschulen, Technologiezentren und Bildungseinrichtungen 25. Die regionalen Programme für innovative Maßnahmen in diesem Bereich könnten beispielsweise folgende Aspekte zum Inhalt haben: *Schaffung bzw. Verstärkung von Kooperationsnetzen zwischen Unternehmen oder Unternehmensgruppen, Forschungszentren und Hochschulen, Organisationen zur Verbesserung der Qualifizierung der Humanressourcen, Finanzbereichen und Fachberatern usw.; *Personalaustausch zwischen Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen, insbesondere KMU; *Verbreitung der Forschungsergebnisse und technologische Anpassung in den KMU; *Ausarbeitung von Technologiestrategien für die Regionen unter Einschluss von Pilotprojekten; *Unterstützung von Gründerzentren unter Beteiligung von Hochschulen und Forschungszentren; Förderung von Ausgründungen von Hochschulzentren sowie von Großunternehmen mit Schwerpunkt Innovation und Technologie; *Fördersysteme für gemeinsame Wissenschafts- und Technologieprojekte von KMU, Hochschulen und Forschungszentren. *Beitrag zur Entwicklung neuer Finanzinstrumente (Risikokapital) für neugegründete Unternehmen (,start-up"). ( eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung 26. Angesichts der rasanten Entwicklung bei den Informations- und Kommunikations technologien besteht mehr denn je die Gefahr, dass sich zwischen den Regionen der Europäischen Union bezüglich des Zugangs zur Informationsgesellschaft neue Disparitäten herausbilden. 27. Unter diesen Umständen ist es wichtig, dass die benachteiligten Regionen der durch die Entwicklung dieser Technologien entstandenen Herausforderung begegnen können, indem sie die neuen Möglichkeiten, die von der Informationsgesellschaft in Bezug auf den Produktionssektor, öffentliche Dienstleistungen und die individuellen Bedürfnisse der Einwohner geboten werden, optimal nutzen. Durch ihren starken Vernetzungseffekt ("Internet-Wirtschaft", digitale und mobile "On-line"-Dienste) kann die Informationsgesellschaft dazu beitragen, die geografische und wirtschaftliche Isolation dieser Regionen zu überwinden. Auf diese Weise wird es ihnen gelingen, ihre Benachteiligungen (insbesondere aufgrund der Randlage) zu verringern und ihre Vorzüge zu nutzen, indem die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen und namentlich der KMU gestärkt wird. Außerdem trägt die Informationsgesellschaft durch ihre den Bürgern und Verwaltungen dienenden Anwendungen zur Förderung gleicher Chancen für die Einwohner der Regionen bei. 28. Dieser Ansatz fügt sich ein in die Strategie und die Ziele, die vom Europäischen Rat von Lissabon im März im Rahmen der Initiative eEurope festgelegt wurden, insbesondere was die regionale und lokale Umsetzung der Ziele anbelangt: *alle Bürger, Haushalte, Schulen, Unternehmen und Verwaltungen ans Netz und ins digitale Zeitalter zu führen; *ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur zu schaffen, die zur Finanzierung und Entwicklung neuer Ideen bereit ist; *zu gewährleisten, dass der Gesamtprozess alle Schichten erfasst, das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt stärkt. 29. Die regionalen innovativen Maßnahmen dürften bei diesem Ansatz eine herausragende Rolle spielen, indem sie - insbesondere über Pilot- und Demonstrationsprojekte - folgendes ermöglichen: *die Sensibilisierung und Vernetzung sämtlicher regionaler Akteure im Hinblick auf eine Anwendung der Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung; *die Nutzung von für die Region spezifischen, auf ihren Vorzügen und ihrem wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Potenzial basierenden Fähigkeiten; *den Technologietransfer sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken in diesem Bereich. 30. Die regionalen Programme für innovative Maßnahmen in diesem Bereich könnten beispielsweise folgende Aspekte zum Inhalt haben: *Aufstellung innovativer Strategien für die Region und Förderung der Begründung von Partnerschaften im Bereich der Informationsgesellschaft; *Verbesserung digitaler und mobiler Dienste für Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte sowie in der Gesundheitsfürsorge; *Ermutigung der KMU, den elektronischen Geschäftsverkehr in ihre Entwicklungs strategie einzubeziehen und Lösungen zu finden, die dem EDV-Bedarf und den EDV-Kenntnissen ihres Personals entsprechen; *Ermittlung und Ausbau spezifischer Bereiche für die Erprobung eines innovativen Einsatzes der Technologien der Informationsgesellschaft; *Bereitstellung eines allgemeinen Zugangs zum Internet, zu digitalen Anwendungen und zu Multi-Media-Ressourcen (z.B. öffentliche Internet-Zugangspunkte); *Einsatz und Erprobung fortgeschrittener digitaler Technologien (z.B. Internet-Zugang über Radio/Satellit) zugunsten ländlicher, isolierter oder eingeschlossener Gebiete; ( Regionale Identität und nachhaltige Entwicklung: Stärkung des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen durch ein integriertes Konzept für den wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und sozialen Bereich 31. Die Regionen müssen stärker auf ihre Vorzüge zurückgreifen, um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu entwickeln und um die Lebensbedingungen sowie das berufliche Umfeld für ihre Einwohner zu verbessern. Diese Vorzüge und Chancen können sowohl auf kulturellem Gebiet durch das kulturelle Erbe und die kulturelle Vielfalt gegeben sein; es kann sich aber auch um spezifische Fähigkeiten handeln, um eine strategisch günstige Lage, eine außergewöhnliche Umwelt, schulische und kulturelle Infrastrukturen, Sprachkenntnisse, musikalische Traditionen, Handwerk, regionale Produkte, Gastronomie und anderes mehr. 32. Da die berufliche Mobilität dank des technologischen Fortschritts, durch den die Bindung an einen bestimmten Standort geringer wird, zunimmt, kann jeder Einzelne seine Lebens- und Arbeitsstätte freier auswählen. Die dünner besiedelten, ländlichen oder abgelegenen Gebiete, darunter auch die Grenzregionen, können versuchen, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen und Einwohner zu gewinnen, indem sie ihnen andere Lebensbedingungen bieten als die Städte und anderen, dicht besiedelten Gebiete. Dagegen können letztere versuchen, z.B. durch eine bessere Nutzung der Verkehrs- und Energieversorgungssysteme, die Verringerung von Lärmbelastung und Luftverschmutzung, die Einrichtung kollektiver Dienstleistungen usw. für mehr Lebensqualität zu sorgen. Diese Möglichkeiten sollten im Rahmen der innovativen Maßnahmen erkundet werden. 33. Die regionalen Programme für innovative Maßnahmen in diesem Bereich könnten beispielsweise folgende Aspekte zum Inhalt haben: *Förderung von Kleinstunternehmen im Bereich des Handwerks oder der traditionellen Herstellung, die ihr Technologieniveau anheben wollen, um sich besser in den Markt zu integrieren; *Entwicklung des Kultur- und des Ökotourismus; *Förderung kleiner und mittlerer Start-up-Unternehmen in den innovativen Bereichen Medien und Kultur; *Entwicklung von neuen Formen lokaler Dienstleistungen; *Aufbau neuer Beziehungen zwischen öffentlichem und privatem Sektor zwecks optimaler Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Infrastrukturen; *Unterstützung für Kleinstunternehmen, die von den Forschungstätigkeiten in ihrer Region profitieren wollen; *Entwicklung von Systemen für Umweltmanagement, Einführung sauberer Technologien, Abfallverwertung und wirtschaftliche Energienutzung. VI. Regionale Programme für innovative Maßnahmen Ausarbeitung der Programmvorschläge 34. Die Kommission schlägt vor, dass die in den Regionen gemäß Nummer 21 zuständigen Behörden den Vorschlag für ein regionales Programm für innovative Maßnahmen bei der Kommission einreichen. In diesem Programmvorschlag sind eine Verwaltungs- und eine Zahlungsinstanz zu benennen. 35. Die in den Regionen zuständigen Behörden können ihren Programmvorschlag in den Jahren 2001 bis 2005 bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres einreichen. Die Laufzeit eines Programms beträgt maximal zwei Jahre. Die Gemeinschaftsunterstützung ist auf höchstens zwei Programme im Zeitraum 2000-2006 begrenzt. Ein zweites Programm kann dann vorgelegt werden, wenn die Kommission den Finanz- und den Abschlussbericht zum ersten Programm erhalten und genehmigt hat. 36. Die in den Regionen zuständigen Behörden setzen einen Lenkungsausschuss ein, der den Vorschlag für ein regionales Programm für innovative Maßnahmen im Rahmen einer regionalen Partnerschaft ausarbeitet, welcher die finanziellen Partner, die zuständigen Behörden für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, sowie gegebenenfalls die für andere Gemeinschaftsprogramme in der betreffenden Region zuständigen Behörden und sonstige öffentliche und private Akteure in der Region angehören. Inhalt der Programme 37. Jeder Programmvorschlag enthält eine Strategie, die zwischen den verschiedenen Akteuren der Region für die Festlegung innovativer Maßnahmen vereinbart wurde. Diese Strategie bildet den Rahmen für die Durchführung von Einzelprojekten, die Weitergabe der Ergebnisse innerhalb der Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, in den betreffenden Regionen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen. Die Strategie kann sich auf eines der drei von der Kommission vorgeschlagenen strategischen Themen oder eine Kombination dieser Themen stützen, um soweit wie möglich auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Region einzugehen. 38. Alle Vorschläge müssen die Angaben enthalten, die zur Genehmigung eines regionalen Programms für innovative Maßnahmen durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 1 der allgemeinen Strukturfondsverordnung erforderlich sind. Die erforderlichen Angaben sind in Anhang D näher beschrieben. Beurteilung von regionalen Programmen für innovative Maßnahmen 39. Die Kommission bewertet die Programme, die kofinanziert werden sollen. Gestützt auf die nachstehend aufgeführten Bewertungselemente gewährt sie für die ausgewählten Programme Mittel in Höhe von 0,3 bis 3 Mio. EUR. *Qualität des Vorschlags, insbesondere Klarheit des strategischen Konzepts, innovativer Charakter der Ziele des Arbeitsprogramms und Konzentration der Ressourcen auf einige wenige Aktionen; *mögliche Auswirkungen auf die Programme für die Ziele 1 und 2, an denen der EFRE beteiligt ist; *Durchführbarkeit des Vorschlags und Übereinstimmung zwischen den Zielvorgaben und den zugewiesenen Mitteln; *erwartete Wirkung in den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten: Auswirkungen auf die Modernisierung und Diversifizierung der regionalen Wirtschaft, die langfristige Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit einschließlich im Umweltbereich usw.; *Beteiligung des privaten Sektors an der Finanzierung des Programms; *Mobilisierung und Qualität der regionalen Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor bei der Ausarbeitung des regionalen Programms für innovative Maßnahmen; Fähigkeit zur Mobilisierung weiterer regionaler und lokaler Akteure, insbesondere der KMU; *Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die in den Regionen für die Ausarbeitung und Durchführung des regionalen Programms für innovative Maßnahmen zuständig sind, und den Verwaltungsbehörden für die Programme im Rahmen der Ziele 1 und 2, an denen der EFRE beteiligt ist; *voraussichtliche Dauerhaftigkeit der Maßnahmen nach Abschluss des regionalen Programms für innovative Maßnahmen; *Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Regionen; *Synergien und Vereinbarkeit mit anderen Gemeinschaftspolitiken in Bereichen wie Forschung, Informationsgesellschaft, Unternehmen, Umwelt, ländliche Entwicklung (gemeinschaftliche Agrarpolitik), Chancengleichheit und Wettbewerb; Übereinstimmung mit den Leitlinien der Kommission für die Programme des Zeitraums 2000-2006. Finanzierung und Verwaltung 40. Die Beteiligung der Kommission wird der benannten Verwaltungsstelle im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 gewährt. 41. Im Programmvorschlag [8] werden eine Zahlungsinstanz und ein Kontrollsystem festgelegt. Die Verfahren für die Zahlungen sind in der Finanzierungsvereinbarung näher beschrieben. Das Kontrollsystem funktioniert getrennt von der Zahlungsinstanz. Diese bescheinigt die Richtigkeit des Antrags auf die Zahlung des Restbetrags. [8] Um zu vermeiden, dass Auszahlung und Kontrolle der Gemeinschaftsmittel in ein und derselben Region nach unterschiedlichen Verfahren erfolgen, was insbesondere hinsichtlich der Fristen zu Schwierigkeiten führen könnte, schlägt die Kommission vor, dass die in den Regionen zuständigen Behörden, die für einen effizienten Einsatz der für die regionalen Programme für innovative Maßnahmen bereitgestellten Gemeinschaftsmittel verantwortlich sind, für die Auszahlung und Kontrolle dieselben Verantwortlichen benennen wie für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist. Gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates sind die Artikel 38 und 39 dieser Verordnung nicht anwendbar. 42. Der Lenkungsausschuss ist für die Durchführung und Begleitung des regionalen Programms für innovative Maßnahmen, einschließlich der Auswahl der aus dem Programm resultierenden Pilotprojekte, und - nach Abschluss des Programms - für die Genehmigung des Schlussberichts zuständig. Er sorgt dafür, dass ein Zusammenwirken zwischen den regionalen Programmen für innovative Maßnahmen und den Ziel-1- und Ziel-2-Programmen, an denen der EFRE beteiligt ist, zustande kommt. Die Projekte werden anhand von vorgegebenen Kriterien ausgewählt, die zuvor für jedes Programm festgelegt werden. Bewertung 43. Im Jahre 2003 wird eine Bewertung der Programme vorgenommen, die eventuell für die Restlaufzeit zu Änderungen insbesondere in Bezug auf die zu fördernden strategischen Themen führen kann. VII. Begleitende Maßnahmen: Erleichterung des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung der Regionen 44. Die Regionen tauschen unter Einsatz geeigneter Hilfsmittel und mit Unterstützung der Kommission die aus ihren Projekten gewonnenen Erfahrungen sowie die erprobten und bewährten Praktiken mit anderen Regionen aus, insbesondere mit den Verantwortlichen für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, aus. 45. Die Regionen, die sich an Netzen beteiligen oder als Hauptpartner eines Netzes fungieren wollen oder die an einer beliebigen anderen Form des Erfahrungsaustausch interessiert sind, können in ihren Vorschlag für ein regionales Programm für innovative Maßnahmen eine speziell darauf ausgerichtete Maßnahme aufnehmen. Diese Regionen müssen hierfür mindestens 1% und höchstens 3% der Programmmittel bereitstellen. 46. Außerdem finanziert die Kommission Sonderprogramme für den Aufbau und die Tätigkeit von Netzen, an denen mindestens fünf Regionen aus mindestens fünf Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Gruppen interessierter Regionen werden gebeten, über eine federführende Region in den Jahren 2001 und 2004 der Kommission jeweils bis zum 31. Mai jedes Jahres einen Programmvorschlag zu unterbreiten [9]. [9] Diese begleitenden Maßnahmen ergänzen die bestehenden Netze in den Bereichen, die unter die strategischen Themen der innovativen Maßnahmen im Zeitraum 2000-2006 fallen und von der Kommission kofinanziert werden. Die Laufzeit der Programme kann je nach den Vorschlägen unterschiedlich sein. Die Kofinanzierung der Sonderprogramme für den Aufbau und die Tätigkeit von Netzen endet jedoch am 31. Dezember 2006. Die Regionen können an einem oder mehreren Netzwerk-Sonderprogrammen teilnehmen, aber nur für ein Programm die Federführung übernehmen. Im Programmvorschlag müssen eine Verwaltungs- und eine Zahlungsinstanz benannt sein. 47. Jeder Programmvorschlag enthält die Angaben gemäß Anhang E, die erforderlich sind, damit die Kommission ein Netzwerk-Sonderprogramm genehmigen kann. Die Kommission wählt die besten Programme für eine EFRE-Kofinanzierung aus. Dabei berücksichtigt sie die Qualität des Vorschlags, den Umfang, in dem die Regionen beteiligt sind, und die Möglichkeit, bewährte Verfahren auf die anderen Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist, zu übertragen. 48. Alle Regionen werden aufgefordert, sich an den begleitenden Maßnahmen und insbesondere an den Netzen für den Erfahrungsaustausch aktiv zu beteiligen. 49. Geht der Erfahrungsaustausch über die Vernetzungstätigkeit hinaus, so können konkrete Aktionen der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Programmen für innovative Maßnahmen aus Mitteln der Initiative INTERREG IIIC kofinanziert werden. VIII. Wettbewerb zur Ermittlung und Nutzung bewährter Verfahrensweisen 50. Im Zeitraum 2000-2006 schreibt die Kommission im Amtsblatt und auf der Inforegio-Website [10] zweimal einen Wettbewerb zu den strategischen Themen aus. Die Regionalbehörden werden von der Kommission aufgefordert, für jede Region ein von ihnen als besonders innovativ erachtetes Projekt einzureichen. [10] http://www.inforegio.cec.eu.int Eine Jury aus namhaften Sachverständigen wird die besten Projekte auswählen. IX. Finanzierung 51. Die für innovative Maßnahmen im Zeitraum 2000-2006 vorgesehenen Mittel liegen innerhalb des in Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vorgegebenen Rahmens (0,4% der jährlichen Mittelausstattung des EFRE). Die jährlichen Mittel, die der EFRE zwischen 2000 und 2006 für innovative Maßnahmen bereitstellt, werden gemäß der vom Europäischen Rat in Berlin festgelegten Mittelausstattung im Einklang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln festgesetzt. 52. Maximal 6% der Gesamtausstattung ist für den Erfahrungsaustausch, für die Vernetzung von Regionen sowie für die Veranstaltung der Wettbewerbe bestimmt. Aus den restlichen Mitteln werden die regionalen Programme für innovative Maßnahmen kofinanziert. Die auf Initiative der Kommission durchgeführten Maßnahmen der technischen Hilfe werden gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 finanziert. 53. Die ausgewählten regionalen Programme für innovative Maßnahmen werden von der Kommission bis zu 50% kofinanziert. In den Ziel-1-Regionen allerdings kann der Hoechstsatz der Kofinanzierung bis zu 80% erreichen, und in besonders gerechtfertigten Fällen, denen ein außergewöhnliches Gemeinschaftsinteresse im Bereich der innovativen Maßnahmen zugrunde liegt, kann die Kofinanzierung in den Ziel-2-Gebieten maximal 60% betragen. Die Kofinanzierung der Kommission für die gemäß Nummer 46 ausgewählten Sonderprogramme für den Aufbau und die Tätigkeit von Netzen beträgt maximal 50%. X. Bericht an die Organe 54. Ab 2002 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss alljährlich einen Fortschrittsbericht über die innovativen Maßnahmen vor. XI. Sonstiges 55. Sämtliche Schreiben im Zusammenhang mit dieser Mitteilung sind an folgende Anschrift zu richten: Herrn G. Crauser, Generaldirektor Generaldirektion Regionalpolitik Rue de la Loi/Wetstraat 200, B - 1049 Brüssel Anhang A Verzeichnis der förderfähigen Regionen Hinweis: Die aufgeführten Regionen umfassen ein Gebiet oder eine Teilregion, die unter Ziel 1, Ziel 2 oder unter eine Übergangsregelung im Rahmen dieser Ziele fallen. Diese Regionen entsprechen in den meisten Fällen der Eurostat-Einstufung in die Ebene NUTS I oder NUTS II. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Verzeichnis der förderfähigen Regionen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Verzeichnis der förderfähigen Regionen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Verzeichnis der förderfähigen Regionen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anhang B Lehren aus der Vergangenheit: die innovativen Maßnahmen des Zeitraums 1994-1999 Auszüge aus den Ergebnissen der Untersuchung der innovativen Maßnahmen des Zeitraums 1994-1999 durch unabhängige Sachverständige [11] [11] EU-Kommission, 1999, Untersuchung über die im Rahmen von Artikel 10 durchgeführten Projekte durch eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger (1998): Prof. Kevin Morgan, Prof. Massimo Florio, Prof. Sylvie Harburger und Prof. Frieder Naschold Hinweis: Die folgenden Schlussfolgerungen spiegeln nicht unbedingt die Position der Kommission wider. "Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit innovativen Maßnahmen sind die innovativsten Merkmale der durchgeführten Maßnahmen unserer Meinung nach folgende: 1. Es ist gelungen, mit diesen Maßnahmen ein Versuchslabor für neue Ideen, Methoden und institutionelle Bestimmungen zu schaffen. In den meisten benachteiligten Regionen der Europäischen Union mangelt es leider an derartigen Lernmöglichkeiten. Aus bestimmten Gründen, auf die wir später noch eingehen werden, ist in den Hauptinterventionen des EFRE nur sehr wenig Raum für wirkliche Experimente. Artikel 10 bietet somit eine einmalige Möglichkeit, die für die Innovation im weitesten Sinne erhalten werden muss. Obwohl Innovation und experimentelle Tätigkeiten größtenteils einem "Bottom-up"-Konzept folgen, haben die an den RTP- (Regional Technology Plan - Regionaler Technologieplan), RIS- und RISI-Programmen beteiligten Regionen zweifellos erheblich von diesem Konzept und der methodologischen Unterstützung der Kommission profitiert. 2. Die Durchführung der Maßnahmen hat dazu geführt, dass neue, wirksamere soziale Partnerschaften entstanden sind, zumindest in den Regionen und Städten, die hierfür am aufgeschlossensten waren. Diese Partnerschaften haben sich im übrigen als noch wirksamer dort erwiesen, wo sich die lokalen Akteure der Bedeutung des Sozialkapitals bewusst waren (d.h. auf Vertrauen, Gegenseitigkeit und staatsbürgerlichem Engagement basierende Normen und Netze). 3. Dank der Projekte hatten die Begünstigten eine direkte Verbindung zur Europäischen Union, ohne Vermittler und frei von politischer Einmischung. Diese direkte Beziehung war für die lokalen Akteuren eine anregende Erfahrung, auch wenn sie für die Europäische Kommission mit Verwaltungsschwierigkeiten verbunden war. 4. Die regionale Ebene sollte stärker genutzt werden, da auf diese Weise bewährte Methoden auf lokaler Ebene besser verbreitet werden können, was wiederum zur Mobilisierung der kritischen Masse beiträgt, die für das Wachstum der Netze und Gruppen erforderlich ist. 5. Durch die Konzentration der städtischen Pilotprojekte auf die Städteproblematik konnten Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die wichtige Frage der kommunalen Selbstverwaltung durch innovative Konzepte auf dem Gebiet der Befugnisübertragung, dem kommunalen Aufbau von Kapazitäten und der Einrichtung von öffentlich-privaten Partnerschaften auf dieser Ebene angegangen werden konnte. 6. Die Möglichkeiten auf dem Gebiet des interregionalen Austausches von Erfahrungen wurden in den Regionen und Städten erfolgreich genutzt, die sich für ein Konzept des lebensbegleitenden Lernens entschieden haben. Eine Reihe von regionalen Begünstigten haben diesen Aspekt von Artikel 10 besonders gelobt, da er ein gutes Mittel gegen eine zu "engstirnige Sichtweise" ist und die Unternehmen/Regionen/Städte erkennen, dass sie häufig besser von anderen Unternehmen/Regionen/Städten lernen können. Abgesehen von diesen positiven Aspekten, bei denen noch Verbesserungen erzielt werden könnten, sind einige noch zu überwindende Schwierigkeiten zu nennen. Unserer Meinung nach lassen sich die wichtigsten Probleme wie folgt zusammenfassen: 1. Auf regionaler Ebene besteht die Gefahr, dass sich Artikel 10 zu einem potenziellen Ghetto entwickelt: da die Maßnahmen im Rahmen dieses Artikels unabhängig von den Hauptinterventionen des EFRE erfolgen (Voraussetzung, um über den notwendigen Spielraum für experimentelle Tätigkeiten zu verfügen), sind Probleme bei der Integration dieser Tätigkeiten in die Hauptinterventionen aufgetreten.[...] 2. Auf europäischer Ebene droht die Auditkultur der Kommission dazu zu führen, dass man bei Artikel 10 lieber kein Risiko eingeht und aus Angst vor Misserfolgen vor Innovationen zurückschreckt. 3. Einer der größten Mängel von Artikel 10 (zumindest was die RTP-, RIS- und RISI-Programme betrifft) war die Barriere, die zwischen Konzeption und Ausführung bestand: die regionalen Begünstigten erhielten keine Finanzierung, um ihre Projekte durchführen zu können und verfügten somit nicht über die notwendigen Mittel, um ihre innovativen Ideen in der Praxis auszuprobieren.[....] 4. Die Heterogenität der Programme, Auswahlverfahren und Ziele zeigt, dass Diversität sowohl ein Problem als auch ein potenzieller Vorteil sein kann. 5. Zu erwähnen ist schließlich das Problem der Bewertung, insbesondere das Fehlen einer eingehenden Ex-post-Bewertung... " Anhang C Beispiele von innovativen Maßnahmen des Zeitraums 1994-1999 Technologische Innovation (RIS) [12] : [12] Weitere Informationen über die RIS-Aktionen, einschließlich der Bewertungsergebnisse, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://www.innovating-regions.org Limburg hat in enger Zusammenarbeit mit den zwischengeschalteten FTEI-Einrichtungen und den Unternehmen eine regionale Entwicklungsstrategie (RIS+Limburg) aufgestellt. Im Rahmen dieser Strategie wurden 5 Programme und über 144 Projekte durchgeführt. Außerdem wurden ein Beratungssystem und ein Investitionssystem geschaffen. Insgesamt sind ca. 3000 Unternehmen beteiligt. Die RIS-Projekte, deren Gesamtbetrag sich auf 125 Mio. EUR, einschließlich eines Gemeinschaftsbeitrags in Höhe von ca. 30 Mio. EUR aus den verschiedenen Strukturfonds, beläuft, tragen zur Schaffung oder Erhaltung von mehr als 2000 Arbeitsplätzen bei. Eines dieser innovativen RIS-Projekte ist das Projekt "R&D vouchers": die Forschungsabteilung eines großen regionalen Unternehmens (DSM) hilft KMU bei der Lösung von technologischen Problemen (technology mentoring). Weitere Beispiele für RIS-Projekte: Einführung einer neuen Art von öffentlichen Beihilfen, um die KMU der Region Limburg anzuregen, die IKT-Anwendungen möglichst bald zu einzuführen. Eine besondere öffentliche Beihilfe ist für neu gegründete Unternehmen in der Technologiebranche vorgesehen (Technologie-Start-ups). In Yorkshire & the Humberside wurden in den letzten drei Jahren über 50 Mio. EUR in Projekte zur Förderung der Innovation im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie (Y&H RIS) investiert. Zu den Investitionsvorhaben gehören die Einrichtung eines Wissenschaftszentrums für den Chemiesektor (5 Mio. EUR), ein neuer Risikokapitalfonds für Planung und Fertigung (12 Mio. EUR), die Gestaltung eines neuen Internetportals - Finance2Business.com - zur Erleichterung und Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzhilfen, die Einrichtung eines Technologieparks/Innovationszentrums für den Ernährungssektor und eines wissensbasierten Internetportals usw.. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Y&H RIS eine Strategie und eine operationelle Struktur geschaffen, um zusätzliche Beihilfen für bestehende regionale und lokale Maßnahmen zur Innovationsförderung in der Region zu gewähren. Dazu gehört die Einrichtung von 15 sektoralen Projektgruppen für die lokale Wirtschaft. Informationsgesellschaft (RISI) [13]: [13] Weitere Informationen über die RISI-Aktionen, einschließlich der Bewertungsergebnisse, finden Sie unter folgenden Internet-Adressen: http://www.ispo.cec.be/risi, http://www.erisa.be sowie http://www.inforegio.cec.eu.int/ In der Region Nord-Pas-de-Calais hat das regionale Konzept des RISI-Projekts eine verbindende Rolle gespielt und als Katalysator und Initiator gewirkt, indem es zur Entwicklung neuer Kompetenzen, neuer Tätigkeiten und einer neuen Kultur beigetragen hat. Dieser Einfluss wird inzwischen von nahezu allen regionalen Akteuren anerkannt. Das Konzept, das bewusst so strukturiert wurde, dass es mit der regionalen Strategie übereinstimmt, hat sich vor allem positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich im Rahmen der Strukturfondsprogramme, ausgewirkt. Derartige Ergebnisse sind auf jeden Fall förderlich für die Integration in die Hauptstrukturinterventionen. So wurden im Rahmen der EFRE-Interventionen zwei Maßnahmen auf dem Gebiet der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen, die eine im Rahmen von Ziel 1 (1994-1999), die andere im Rahmen von Ziel 2. Durch diese beiden mit 197 Mio. FRF dotierten Maßnahmen konnten 141 Projekte in verschiedenen Bereichen kofinanziert werden: Fernunterricht, Wirtschafts- und Unternehmensentwicklung, Gesundheit, Kultur, Internet-Zentren, öffentliche Dienstleistungen, digitale Standorte, Verkehr. Insgesamt wurden in diese Projekte 392 Mio. FRF investiert, wovon 30% aus EFRE-Mitteln finanziert wurden. Allgemein betrachtet hat der EFRE, insbesondere durch die Einbeziehung des RISI-Konzepts, einen beachtlichen Hebeleffekt ausgeübt auf die Entwicklung von Projekten, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einrichtung von spezialisierten regionalen Wissenszentren (z.B.: "Gesundheit und Multimedia", "Bildkultur und Multimedia", "allgemeine und berufliche Bildung", "Fahrscheinsystem", "elektronischer Geschäftsverkehr"). Dank dieser Ergebnisse ist die Region zu einem der wichtigsten Zentren für die Entwicklung von Telediensten und Telearbeit in Frankreich und einem Hauptakteur in der "Internet-Wirtschaft" und "Internet-Kultur" in Europa geworden. Anhang D Erforderliche Angaben in den Vorschlägen für regionale Programme für innovative Maßnahmen (2000-2006) [14] [14] Ein Informationspaket zur Einreichung von regionalen Programmen für innovative Maßnahmen finden sie unter folgender Internet-Adresse: http://www.inforegio.cec.eu.int/innovating Damit die Kommission über die Höhe des EFRE-Beitrags zu den innovativen Maßnahmen entscheiden kann, müssen die Programmvorschläge die nachstehenden Angaben enthalten. Ein Vorschlag sollte in der Regel nicht länger als 25 Seiten sein. Bevor sie eine Entscheidung trifft, kann die Kommission die zuständige Regionalbehörde auffordern, ihr zusätzliche Angaben zu liefern. Einleitung Eine kurze Beschreibung der Region, in der insbesondere die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Hinblick auf ihre Entwicklung dargestellt werden. Vorschlag eines regionalen Programms für innovative Maßnahmen Beschreibung des vorgeschlagenen Programms, seiner Reichweite (einschließlich des geografischen Geltungsbereichs), der speziellen Programmziele und aller an der Ausarbeitung des Programmvorschlags beteiligten Partner: *Ziele (möglichst quantifiziert) *Strategie zur Innovationsförderung, die unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Region eines oder mehrere der drei strategischen Themen umfasst: (i) eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft; (ii) eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung; (iii) regionale Identität und nachhaltige Entwicklung. *Zu finanzierende Maßnahmen (Studien, Pilotprojekte, Aufstellung strategischer Pläne, Vernetzung, technische Hilfe [15], usw.) [15] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 vom 18. Juli 2000 über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen - ABl. L 193. *Potenzielle Wirkung des regionalen Programms für innovative Maßnahmen auf die für die Region geltenden Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist *Vereinbarkeit und Synergien mit den Politiken der Europäischen Union *Kriterien für die Auswahl der Projekte (indikative Liste) *Für die Teilnahmeanträge von potenziellen Begünstigten geltende Verfahren und Vorschriften *Wichtigste Zielgruppen Für die Verwaltung und Durchführung zuständige Stellen *Verwaltungsinstanz (von der zuständigen Regionalbehörde zu benennen) *Zahlungsinstanz (von der zuständigen Regionalbehörde zu benennen) *Zusammensetzung des Lenkungsausschusses *Beschreibung der Durchführungsverfahren *Beschreibung der Finanzierungswege *Beschreibung des Kontrollsystems *Mechanismen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den regionalen und lokalen Akteuren und Partnern *Begleitung und geplante Bewertungen Finanzierungsplan (beiliegende Tabellen ausfuellen) *Gesamtkosten: Beitrag des EFRE und sonstiger öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Aufschlüsselung nach - den verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen und den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten - den drei strategischen Themen. *für die Maßnahmen in den verschiedenen Gebieten der Region (Ziel-1- bzw. Ziel-2-Gebiete und nicht unter die Strukturziele fallende Gebiete) vorgesehener Unterstützungssatz Partnerschaft *Beschreibung des Konsultationsverfahrens für die Programmausarbeitung Information und Publizität Beschreibung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen, mit denen in der Region für das Programm geworben werden soll. Anhang E Erforderliche Angaben in den Vorschlägen für Netzwerk-Sonderprogramme Damit die Kommission über einen etwaigen Beitrag des EFRE im Rahmen der Regelung für innovative Maßnahmen entscheiden kann, müssen die Programmvorschläge die nachstehenden Angaben enthalten. Ein Vorschlag sollte in der Regel nicht länger als 25 Seiten lang sein. Bevor sie eine Entscheidung trifft, kann die Kommission die Antragsteller auffordern, ihr zusätzliche Angaben zu liefern. Vorschlag für ein Netzwerkprogramm Beschreibung des Programms, seiner Reichweite einschließlich des geografischen Geltungsbereichs, der speziellen Programmziele und der Laufzeit sowie Angabe der am Netz beteiligten Regionen. *Angabe der Themen, die von der Netztätigkeit berührt werden: (i) eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft; (ii) eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung; (iii) regionale Identität und nachhaltige Entwicklung. *Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen: - Konferenzen - Seminare und Workshops - Studienreisen - Websites - Mitteilungsblätter - andere Formen des Erfahrungsaustauschs, u.ä. *Detaillierter Arbeits- und Zeitplan für die Programmabwicklung *Zusammenhang mit den Ziel-1-und Ziel-2-Programmen, die aus dem EFRE kofinanziert werden Zuständige Stellen und Durchführungsvorschriften *Federführende Region (von den Partnerregionen benannt) *Verwaltungsinstanz (von den Partnerregionen benannt) *Zahlungsinstanz (von den Partnerregionen benannt) *Beschreibung der Verfahren für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern *Begleit- und Bewertungsvorschriften Finanzierungsplan (beiliegende Tabellen ausfuellen) Gesamtkosten mit gesonderter Angabe *des Beitrag des EFRE und sonstiger öffentlicher und privater Finanzierungsquellen, aufschlüsselt nach - den verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen - den drei strategischen Themen. *der indikativen Aufteilung der Kosten jeder Maßnahme.