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Document 52022XC1111(02)
Publication of an application pursuant to Article 17(6) of Regulation (EC) No 110/2008 of the European Parliament and of the Council on the definition, description, presentation, labelling and the protection of geographical indications of spirit drinks and repealing Council Regulation (EEC) No 1576/89 2022/C 429/09
Veröffentlichung eines Antrags gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 2022/C 429/09
Veröffentlichung eines Antrags gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 2022/C 429/09
C/2022/8070
ABl. C 429 vom 11.11.2022, p. 29–32
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 429/29 |
Veröffentlichung eines Antrags gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89
(2022/C 429/09)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Antrag zu erheben (1).
WICHTIGSTE SPEZIFIKATIONEN DER TECHNISCHEN UNTERLAGE
„GRAPPA DELLA VALLE D’AOSTA/GRAPPA DE LA VALLÉE D’AOSTE“
EU-Nr.: PGI-IT-02479 – 30. August 2018
1. Name
„Grappa della Valle d’Aosta/Grappa de la Vallée d’Aoste“
2. Kategorie der Spirituose
Tresterbrand (Kategorie 6 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008)
3. Beschreibung der Spirituose
Physikalische, chemische und/oder sensorische Eigenschaften
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Farblos, außer bei Zusatz von Pflanzen oder Zuckercouleur oder bei Alterung in Holzbehältern. |
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Transparent und kristallin, mit olfaktorisch und retronasal wahrgenommenen aromatischen Eigenschaften, die je nach verwendetem Ausgangsstoff von blumig bis fruchtig reichen. Am Gaumen ist die Spirituose warm, weich und bei gealterten Erzeugnissen mit würzigen Empfindungen angereichert. |
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Sie ist nicht aromatisiert, es sei denn, die traditionellen Verfahren sehen den Zusatz von Honig, aromatischen Pflanzen oder Teilen davon sowie Früchten oder Teilen davon vor. |
Besondere Merkmale (im Vergleich zu anderen Spirituosen derselben Kategorie)
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„Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ weist einen Mindestalkoholgehalt von 38 % vol und einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen – außer Ethylalkohol und Methanol – von 140 g/hl r. A. oder mehr auf. |
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Bei weißen Grappas sind die häufigsten aromatischen Empfindungen jene, die für die (meist lokalen) Ausgangsrebsorten charakteristisch sind und sich in blumigen/balsamischen/fruchtigen Noten zeigen (wie Jasmin, Salbei, Pfirsich, Aprikose, exotische Früchte). Bei gereiften Grappas sind die würzigen Empfindungen auf den würzigen, pflanzlichen Charakter vieler traditioneller Rebsorten sowie auf die in den Fässern verwendeten Holzessenzen und auf die Alterungsdauer selbst zurückzuführen. |
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Die Spirituose hat einen Zuckergehalt von höchstens 20 g je Liter, ausgedrückt als Invertzucker. Diese Höchstmenge schließt auch die mögliche Verwendung von Honig zum Aromatisieren mit ein. – Bei einer mindestens 12-monatigen Reifezeit darf die Spirituose Zuckercouleur enthalten. |
4. Geografisches Gebiet
Das gesamte Gebiet der Autonomen Region Aostatal.
5. Verfahren zur Gewinnung der Spirituose
„Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ wird durch die Destillation von vergorenem oder halbvergorenem Traubentrester unter Verwendung nur einer Brennblase gewonnen, entweder direkt durch Wasserdampf oder durch Einfüllen von Wasser in den Destillierapparat (Wasserbadsystem). Für die Herstellung von Grappa dürfen je 100 kg Traubentrester höchstens 25 kg natürlicher flüssiger Weintrub verwendet werden. Die Ausgangsstoffe stammen ausschließlich von Sorten, die für den Anbau im Aostatal zugelassen sind. Die Ausgangsstoffe müssen in einem sehr guten Konservierungszustand sein und von Trauben stammen, die im Gebiet der Autonomen Region Aostatal erzeugt und verarbeitet wurden. Die Menge des aus dem Trub gewonnenen Alkohols darf 35 % der Gesamtmenge des Alkohols im Fertigerzeugnis nicht übersteigen. Bei Verwendung von natürlichem flüssigen Weintrub wird dieser dem Traubentrester vor der Destillation zugesetzt. Diese Arbeitsschritte müssen in derselben Erzeugerbrennerei erfolgen. Die Destillation des vergorenen oder halbvergorenen Traubentresters mit nur einer Brennblase muss zu weniger als 86 % vol erfolgen. Das gewonnene Erzeugnis kann innerhalb dieses Grenzwerts erneut destilliert werden. Die Einhaltung der Grenzwerte muss durch die Führung von Aufzeichnungen nachgewiesen werden, in denen täglich die Mengen an Trester und an natürlichem flüssigen Weintrub für die Destillation erfasst werden.
Bei der Herstellung von „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ können Honig, aromatische Pflanzen oder Teile davon sowie Früchte oder Teile davon nach traditionellen Herstellungsverfahren zugesetzt werden. Zum Aromatisieren von „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ werden folgende aromatische Pflanzen oder Teile davon verwendet: Glycirrhiza glabra L., Ruta graveolens, Juniperus communis L., Juglans regia L., Artemisia umbelliformis L., Artemisia genipi (Weber), Artemisia glacialis L., Rubus idaeus L., Vaccinium myrtillus L., Sambucus nigra L., Achillea millefolium, Achillea moschata (Wulfen), Rosa canina L., Prunus persica L., Vanilla planifoglia J. e A., Laurus nobilis L., Illicium verum H., Pinus cembra L., Thymus L.
Es dürfen höchstens 20 g Zucker je Liter, ausgedrückt als Invertzucker, zugesetzt werden.
Zuckercouleur kann gemäß den geltenden EU- und nationalen Rechtsvorschriften zur Färbung von Grappa verwendet werden, der mindestens 12 Monate gereift ist.
„Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ kann in Fässern, Bottichen und anderen Holzbehältern, die weder lackiert noch beschichtet sind, mindestens 12 Monate lang in von der Steuerbehörde kontrollierten Anlagen in der Region gelagert werden. Die üblichen Behandlungen zur Holzreinigung und -konservierung sind zulässig.
„Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ muss innerhalb des Gebiets der Region destilliert werden.
6. Zusammenhang mit den geografischen Verhältnissen oder dem geografischen Ursprung
Die Ausgangsstoffe dürfen ausschließlich aus Trauben gewonnen werden, die im Gebiet der Autonomen Region Aostatal erzeugt und verarbeitet wurden. Die klimatischen Bedingungen der Rebflächen in hohen Lagen begünstigen – wie im gesamten Alpenraum, für den Grappa schon immer das typische Destillat war – die Bildung und Akkumulation von Sortenaromen in der Traubenhaut. Die niedrigen Temperaturen des strengen Alpenwinters nach der Ernte verhindern eine Kontamination des gelagerten Traubentresters mit Bakterien oder Pilzen bzw. verringern das entsprechende Risiko. Aufgrund der begrenzten Menge des Ausgangsstoffs und der räumlichen Nähe zwischen den Weinbaubetrieben und den Brennereien ist es zudem möglich, ausschließlich frischen Traubentrester oder Trester mit minimaler Lagerzeit zu destillieren. Diese Faktoren begrenzen zwar das Produktionsvolumen, können aber die Qualitätsmerkmale verbessern. Die sorgfältige Verwendung von Kleinbrennanlagen ermöglicht eine optimale Extraktion der natürlichen Aromen des „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ und ist wesentlich für die Gewinnung reiner sortenreiner Destillate, was mit kontinuierlichen industriellen Anlagen nicht möglich wäre.
Die Herstellung von „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“, die traditionell durch direkte Destillation des Traubentresters in kleinen handwerklichen Brennblasen erfolgt, ist eng mit dem Ursprungsgebiet verbunden. Die Herstellung von „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ erfolgt entsprechend der Weinbaukultur der Region und je nach den sehr unterschiedlichen Umweltbedingungen und angebauten Sorten.
Die häufigsten aromatischen Empfindungen der Grappas sind jene, die für die (meist lokalen) Ausgangsrebsorten charakteristisch sind und sich in blumigen/balsamischen/fruchtigen Noten zeigen (wie Jasmin, Salbei, Pfirsich, Aprikose, exotische Früchte). Bei gereiften Grappas sind die würzigen Empfindungen auf den würzigen, pflanzlichen Charakter vieler traditioneller Rebsorten sowie auf die in den Fässern verwendeten Holzessenzen und auf die Alterungsdauer selbst zurückzuführen.
Die Weinbaubetriebe, aus denen der frische und vergorene Traubentrester stammt, befinden sich in der Nähe der Brennereien; dadurch kann der Trester rasch destilliert werden, bevor er zu verderben beginnt, sodass die sensorischen Eigenschaften der Trauben erhalten bleiben. Dies ist für die Extraktion der Aromen und Verbindungen, die dem „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ seine sensorischen Eigenschaften verleihen, von wesentlicher Bedeutung. Auch der strenge Alpenwinter trägt wesentlich dazu bei.
Die Ausgangsstoffe dürfen ausschließlich von Rebsorten stammen, die gemäß der Produktspezifikation für Weine der DOC „Valle d’Aosta“ für den Anbau im Aostatal zugelassen sind.
Der Ursprung der Ausgangsstoffe muss sich anhand der Begleitpapiere und der Aufzeichnungen der Brennerei zurückverfolgen lassen.
Darüber hinaus führen die (in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten) besonders restriktiven Anforderungen an Traubentrester zu einem größeren Reichtum an Verbindungen im Traubentrester und damit zu entsprechenden Extraktions- und Destillationserzeugnissen mit olfaktorisch und retronasal wahrgenommenen aromatischen Eigenschaften, die je nach verwendetem Ausgangsstoff von blumig bis fruchtig reichen. Am Gaumen ist die Spirituose warm, weich und bei gealterten Erzeugnissen mit würzigen Empfindungen angereichert.
Das Ansehen des „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ hat seine Wurzeln in einer alten Tradition der Grappa-Herstellung in Kleinmengen. Die ersten historischen Dokumente über die Herstellung von Grappa im Aostatal stammen aus dem Jahr 1843, als ein englischer Reisender namens Arthur Thomas die Herstellung von Grappa im Aostatal erwähnte (P. Malvezzi, 1972, „Viaggiatori inglesi in Valle d’Aosta“ [Englische Reisende im Aostatal]). Mehrere spätere historische Quellen belegen die Destillation von Traubentrester in der Region, die zunächst vor allem von handwerklichen Winzervereinigungen durchgeführt wurde, dann aber zunehmend von den damals gegründeten örtlichen Brennereien übernommen wurde. In diesem Zusammenhang sollte auf eine Agrarstudie über die Bedingungen der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Jahr 1878 hingewiesen werden (P. Careggio, 2004, „L’inchiesta agraria sulle condizioni della classe agricola. 1885.“ [Agrarstudie über die Bedingungen der landwirtschaftlichen Bevölkerung], Hrsg. Le Château) sowie auf ein Manuskript von 1887 über die Landwirtschaft im Aostatal (L. Argentier, 2004, „Leçons sur l’agriculture valdôtaine.“ [Erkenntnisse über die Landwirtschaft im Aostatal], Hrsg. Le Château), einen umfassenden historischen Bericht aus dem Buch „Vini e distillati della Valle D'Aosta“ [Weine und Spirituosen aus dem Aostatal] (Vola e Sanguinetti, 1971, Hrsg. Musumeci) und schließlich auf eine Sammlung von Befragungen von Winzern aus dem Aostatal („Vini, vigneti e vignerons della Valle D’Aosta“ [Weine, Weinberge und Winzer im Aostatal], P. Cossavella, 2012, Tipografia Valdostana). Zudem finden sich in den Bauern-Almanachen des Aostatals, die bis ins frühe zwanzigste Jahrhundert zurückreichen, zahlreiche Werbeeinträge („Almanach de l'agriculteur valdôtain“ [Aostataler Bauern-Almanach], 1911, Imprimerie Joseph Marguerettaz; „Messager valdôtain“ [Aostataler Bote], Ausgaben 1912 und 1931, Imprimerie Catholique).
7. EU- oder nationale/regionale Rechtsvorschriften
Dekret Nr. 5396 des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft vom 27. November 2008, das u. a. strengere Anforderungen an den Trester vorsieht als die EU-Vorschriften.
Sonderstatut der Autonomen Region Aostatal.
8. Antragsteller
Name: Istituto Tutela Grappa della Valle d’Aosta.
Anschrift: Zona Industriale 12, 11020 Saint-Marcel Aosta.
9. Ergänzungen der geografischen Angabe und besondere Vorschriften für die Kennzeichnung
Neben der italienischen Bezeichnung „Grappa della Valle d’Aosta“ darf gemäß Artikel 38 des Sonderstatuts der Autonomen Region Aostatal, das der französischen und der italienischen Sprache den gleichen Status einräumt, auch die französische Bezeichnung „Grappa de la Vallée d’Aoste“ gleichzeitig oder alternativ verwendet werden.
Die Bezeichnung „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ kann mit einem Hinweis versehen werden:
a) |
auf den Namen einer einzigen Rebsorte, wenn der Grappa aus Ausgangsstoffen destilliert wurde, die aus der Weinbereitung dieser Rebsorte stammen (mit einer zulässigen Toleranzgrenze von bis zu 15 Gewichtsprozent für andere Rebsorten, mit Ausnahme der nicht für den Anbau im Aostatal zugelassenen); |
b) |
auf die Namen von höchstens zwei Rebsorten, wenn der Grappa aus Ausgangsstoffen destilliert wurde, die zur Gänze aus der Weinbereitung dieser Rebsorten stammen. Die Rebsorten müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des Gewichts angegeben werden. Rebsorten, die weniger als 15 % des Gesamtgewichts ausmachen, dürfen nicht auf dem Etikett angegeben werden; |
c) |
als zusätzliche Information für Verbraucher auf eines der sieben geografischen Untergebiete des Erzeugnisses, die unter die geltende Produktspezifikation für Wein mit der Bezeichnung DOC „Valle d’Aosta“ fallen, aber nur, wenn die Ausgangsstoffe aus der Weinbereitung von Trauben stammen, die der oben genannten Spezifikation entsprechen; |
d) |
auf das Destillationsverfahren, das ausschließlich im Batch-Verfahren erfolgt, und die Art des Destillierapparats. |
Bei Grappas, für die mehr als eine der unter den Buchstaben a und b genannten Hinweise gleichzeitig infrage kommen, darf nur einer dieser Hinweise in der Bezeichnung vorkommen.
Die Bezeichnung „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ muss mit einem Hinweis auf den Namen aller aromatischen Pflanzen oder Teilen davon sowie Früchten oder Teilen davon versehen werden, die nach den traditionellen Herstellungsverfahren gemäß Buchstabe d dieser technischen Unterlage zugesetzt werden.
Bei einer Reifezeit von mindestens 12 Monaten in unlackierten oder unbeschichteten Holzfässern, Bottichen oder anderen Holzbehältern in von der Steuerbehörde kontrollierten Lageranlagen für „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ dürfen die Begriffe „vecchia“ (alt) oder „invecchiata“ (gealtert) in der Aufmachung und Werbung verwendet werden. Für „Grappa della Valle d’Aosta“/„Grappa de la Vallée d’Aoste“ mit einer Reifezeit von mindestens 18 Monaten dürfen die Begriffe „riserva“ (Reserve) oder „stravecchia“ (sehr alt oder abgelagert) verwendet werden. Die Reifezeit kann in Jahren und Monaten oder nur in Monaten angegeben werden.
Unbeschadet der obigen Bestimmungen über die Alterung ist es zur genauen Information der Verbraucher auch möglich, die Art des verwendeten Holzbehälters (z. B. Barrique, Tonneau, Caratello usw.) anzugeben, auch durch Verwendung der entsprechenden Adjektive, aber nur, wenn der Grappa mindestens die Hälfte der für die Klasse („invecchiata“, „riserva“) erforderlichen Mindestalterungsdauer in dieser Art von Behältern gelagert wurde.