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Document 52004DC0383
Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - The Social Dimension of Globalisation - the EU's policy contribution on extending the benefits to all
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beiträge der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beiträge der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens
/* KOM/2004/0383 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beiträge der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens /* KOM/2004/0383 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beiträge der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens 1. Kurzzusammenfassung Der Globalisierungsprozess hat vielen Menschen auf der Welt Vorteile gebracht. In einigen Regionen, die als Einkommensquelle bisher hauptsächlich auf die Landwirtschaft angewiesen waren, entstanden qualitativ hochwertigere - und besser bezahlte - Arbeitsplätze. Diese positiven Aspekte der Globalisierung werden im Bericht der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) [1] anerkannt, der am 24. Februar 2004 veröffentlicht wurde. Im Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen von der Globalisierung profitieren, und dass das derzeitige Globalisierungsmodell ohne weltweit wirksame politische Entscheidungsstrukturen verzerrte Verhältnisse schafft und einer nachhaltigen globalen Entwicklung nicht zuträglich ist. [1] ,A fair globalization: creating opportunities for all", http://www.ilo.org/public/english/wcsdg/ Die EU setzt sich nach innen und nach außen seit langem dafür ein, dass wirtschaftliche und soziale Fortschritte Hand in Hand gehen. So haben sich die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon auf eine integrierte Reformstrategie geeinigt, die Europa zur wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Gesellschaft in der Welt führen soll, mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt, was durch sich gegenseitig verstärkende Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbskraft, Beschäftigung, sozialem Fortschritt und ökologischer Zukunftsfähigkeit angestrebt wird. Diese Strategie bildet auch die Grundlage für die konkreten Reaktionen der EU auf die Globalisierungsfolgen für Unternehmen, Arbeitsplätze und Bürger in Europa. Das Wirtschafts- und Sozialmodell der EU und die Strategie von Lissabon, mit dem es in die Praxis umgesetzt wird, lässt sich nicht ohne weiteres auf andere Teile der Welt übertragen. Die WCSDG hat jedoch einige Aspekte des Modells herausgestellt, die für die Partner der Union von Interesse sein könnten. Dies betrifft vor allem die Prozesse, die bei der Konzeption, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen wirken, die Voraussetzung für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen sind. Schwerpunkte des Modells der EU sind beispielsweise solide institutionelle Strukturen für die Politik in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales und Umwelt und deren Zusammenwirken, starke Strukturen für den sozialen Dialog und den Dialog mit der Zivilgesellschaft sowie Investitionen in Humankapital und die Beschäftigungsqualität. Die EU muss auch ihre außenpolitische Tätigkeit so gestalten, dass die Globalisierung allen Gesellschaftsgruppen in allen Partnerländern und -regionen einen optimalen Nutzen bringt. Ihre Außenpolitik weist seit jeher eine bedeutende soziale Dimension auf, verdeutlicht beispielsweise in der Unterstützung des universellen Zugangs zu grundlegenden Sozialdiensten in den Entwicklungsländern. Seit einiger Zeit fördert die EU auch durch internationale Institutionen die Wirksamkeit und Kohärenz des globalen Regierens, auch in der Wirtschaft, damit die soziale Entwicklung durch die Handelspolitik und die bilateralen Beziehungen mit Regionen und einzelnen Ländern voll unterstützt wird, und damit die Entwicklungsarbeit und die externe Kooperation dazu beitragen, die positiven sozialen Folgen der Globalisierung zu optimieren und die negativen Folgen möglichst gering zu halten. Sie setzt sich auch dafür ein, dass die Privatwirtschaft ihren Beitrag zu diesen Zielen leistet. Die vorliegende Mitteilung enthält eine kurze Beschreibung der Aktionen, die im Rahmen der Union im Hinblick auf die soziale Dimension der Globalisierung derzeit laufen, und es werden einige Änderungen vorgeschlagen. Sie ist ein erster Beitrag zu der Debatte, die durch den Bericht der WCSDG ausgelöst wurde und insbesondere zur Diskussion über seine Weiterbehandlung auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Juni 2004. Nach Auffassung der Kommission sollten einige der Vorschläge der WCSDG auch in anderen Gremien erörtert werden, die für Wirtschafts-, Finanz- und Handelsfragen zuständig sind. 2. Hintergrund In der EU ist man seit langem sensibel für die Vorteile und Gefahren einer stärkeren wirtschaftlichen Integration auf globaler Ebene, nicht zuletzt durch die Erfahrungen mit dem eigenen umfassenden und erfolgreichen Integrationsprozess. Ihr politisches Handeln ist auf die Förderung sowohl des wirtschaftlichen Fortschritts als auch des sozialen Zusammenhalts ausgerichtet und durch ihre Bekenntnis zu Grundrechten und Grundfreiheiten fundiert. Ihre Strategie für eine nachhaltige Entwicklung beruht darauf, dass sich die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik gegenseitig verstärken [2]. Auch in ihren Außenbeziehungen legt sie Wert darauf, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Geboten geschaffen wird. Die EU hat bereits einschlägige politische Maßnahmen [3] angeregt und ausgearbeitet, wie etwa im Hinblick auf die Zusammenhänge zwischen Handel und Entwicklungspolitik, den Armutsschwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit, Kernarbeitsnormen und die soziale Ausrichtung der Politik, die soziale Verantwortung der Unternehmen, die Handels- und Umweltpolitik sowie ihr Engagement für den Multilateralismus, für eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung von Korruption und für die Menschenrechte in der Welt. [2] Europäischer Rat von Göteborg, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Juni 2001. [3] KOM(2002) 513 endg. vom 18.9.2002, KOM(2000) 212 endg. vom 26.4.2000, KOM(2001) 416 endg. vom 18.7.2001, KOM(2002)347 endg. vom 2.7.2002, KOM (1996) 54 endg. vom 28.2.1996, KOM(2003) 526 endg. vom 10.9.2003, KOM(2003) 829 endg. vom 23.12.2003, KOM(2001) 252 endg. vom 8.5.2001. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat als Reaktion auf diese Fragen die Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) eingesetzt, die am 24. Februar 2004 einen maßgeblichen Bericht vorgelegt hat, in dem die sozialen Folgen der Globalisierung untersucht werden. Die Europäische Kommission hat zum Zustandekommen und zur Arbeit der WCSDG beigetragen und hat auch in der Folge ihre Mitwirkung zugesichert [4]. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen im Hinblick auf das Ziel einer besseren Lenkung der Globalisierung, eine gerechtere Verteilung des Nutzens unter den Völkern dieser Welt und eine vorausschauendere Einplanung der Kosten, die oft im Zusammenhang mit plötzlichen globalen Anpassungen entstehen. [4] http://www.ilo.org/public/english/wcsdg/ consulta/index.htm http://www.ilo.org/public/english/ standards/relm/gb/docs/gb285/pdf/gb-16.pdf ( 42-43) Im Bericht der WCSDG wird eine Reihe von Themen behandelt, die für das innere und äußere Handeln der EU relevant sind. Er stützt sich auf mehrere Initiativen, die auf globaler Ebene durchgeführt werden. Insgesamt traf der Bericht bei den Mitgliedstaaten der IAO, bei der EU und bei den internationalen Organisationen im IAO-Verwaltungsrat im März 2004 [5] auf breite Zustimmung. Wenn dieser Beitrag der WCSDG aber nicht ein Bericht neben vielen anderen bleiben soll, müssen seinen Empfehlungen Taten folgen. Die Weiterbehandlung des Berichts wird auf dem Jahrestreffen der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2004 besprochen, die Kommission ist aber der Ansicht, dass einige seiner Vorschläge auch in anderen internationalen Gremien, die vor allem für Wirtschafts-, Finanz- und Handelsfragen zuständig sind, diskutiert werden sollte. [5] http://www.ilo.org/public/english/ standards/relm/gb/docs/gb289/pdf/gb-16.pdf Die Kommission ist der Ansicht, dass die EU einen aktiven Beitrag zur Nutzung der Globalisierung leisten kann und sollte, damit diese sowohl wirtschaftlichen als auch sozialen Zielen dient. Das Interesse an der Vorgehensweise der EU in wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Fragen und generell am EU-Modell einer nachhaltigen Entwicklung nimmt zu, wie sich auch im Bericht der WCSDG zeigt. Mit der Erweiterung der EU ist dies umso mehr von Bedeutung. Die Kommission möchte auf diesem Weg daher eine erste Stellungnahme zu den im Bericht der WCSDG angesprochenen Fragen geben, die als Grundlage für die bevorstehende Diskussion dienen soll. * * * Die unterschiedlichen Folgen der Globalisierung für einzelne Gesellschaften sind ein brisantes Thema. Es gibt eine breite Palette solcher Folgen, und sie können je nach ihrem zeitlichem Auftreten und den Rahmenbedingungen eines Landes sowohl positiv als auch negativ sein. Wie sich die weltweit wachsenden Ströme von Handel, Kapital, Ideen und Menschen und der damit zusammenhängende stärkere Verkehr und Einsatz von natürlichen Ressourcen auf Volkswirtschaften, Gesellschaften und die Umwelt auswirken, ist eine komplexe Angelegenheit und hängt von den jeweiligen inländischen Verhältnissen ab, u. a. davon, ob geeignete flankierende Maßnahmen getroffen werden. Der Begriff Globalisierung wird auf mannigfache Weise verwendet, aber die grundlegende Vorstellung ist die zunehmende Integration von Volkswirtschaften und Gesellschaften. Ihre Antriebsfeder sind neue Technologien, neue Wirtschaftsbeziehungen und das nationale und internationale Handeln einer Vielzahl von Akteuren, beispielsweise Regierungen, internationale Organisationen, Unternehmen, Medien, Arbeitskräfte und die Zivilgesellschaft [6]. Die Globalisierung ist ein Integrationsprozess, der bereits in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts begonnen hat, wenn nicht schon davor. Der Grad der Integration hat jetzt durch den technologischen Fortschritt und den Abbau internationaler Handelsschranken Auftrieb bekommen. Insbesondere hat dieser Prozess zu der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung geführt. [6] Definition der WCSDG: http://www.ilo.org/public/english/wcsdg/ globali/index.htm Der Bericht der WCSDG greift zwar tendenziell die negativen Folgen der Globalisierung heraus, insgesamt waren ihre Folgen aber positiv, obwohl die Gewinne in einigen Fällen angesichts besonderer Probleme nicht von Dauer waren. In der Nachkriegszeit kam die Globalisierung vor allem den Industrieländern zugute, wo sich das reale Pro-Kopf-Einkommen in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts mehr als verdreifacht hat. Eine aktuelle Studie der Weltbank [7] macht deutlich, dass die Öffnung der Märkte und die wirtschaftliche Integration auch denjenigen Entwicklungsländern erhebliche wirtschaftliche Fortschritte gebracht hat, denen es gelungen ist, auf die Weltmärkte für verarbeitete Güter und Dienstleistungen vorzudringen. Mit der letzten Globalisierungswelle haben Länder wie China, Indien und Mexiko ihre Quote Handel/Einkommen verdoppelt, und sie exportieren inzwischen zunehmend Fertigwaren und Dienstleistungen, nicht nur Rohstoffe [8]. Solche Länder haben ihr jährliches Wirtschaftswachstum pro Kopf von durchschnittlich 1 % in den 60er Jahren auf 3 % in den 70er und 5 % in den 90er Jahren gesteigert. Angesichts dieser Wachstumsquoten, die oft über denen der OECD-Länder liegen, sind in diesen Entwicklungsländern jetzt Zeichen der Konvergenz festzustellen. [7] Globalization, Growth and Poverty - A World Bank Policy Research Report, World Bank and Oxford University Press, 2002. [8] In Indien machen die IT-Exporte beispielsweise inzwischen fast 40 % der Ausfuhrerlöse aus. Vor allem auf Grund des starken Wirtschaftswachstums in Asien nimmt die Armut weltweit ab, und das Entwicklungsziel der Millenniums-Erklärung, die Armut von 1990 bis 2015 zu halbieren, scheint damit erreichbar [9]. Allein in China wurden seit 1990 200 Millionen Menschen aus der Armut geholt. Auch andere Indikatoren unterstützen diese positive Sicht: In den Industrieländern ist die Lebenserwartung zwischen 1950 und 1999 um 10 Jahre gestiegen, während es in den Entwicklungsländern 20 Jahre und in Indien und China sogar fast 30 Jahre waren [10]. [9] Weltentwicklungsbericht 2004, Weltbank. [10] Angus Maddison, The World Economy: A Millennial Perspective, OECD 2001. Diese positiven Folgen waren aber nicht gleichmäßig verteilt. Viele Länder mit einer Bevölkerung von insgesamt 2 Milliarden nehmen nicht richtig an der Globalisierung teil und könnten an den Rand der Weltwirtschaft gedrängt bleiben. So ist die Zahl der Menschen in afrikanischen Ländern südlich der Sahara, die von weniger als einem Dollar am Tag leben, in den letzten 10 Jahren um 30 % gestiegen. Die Lebenserwartung hat abgenommen und die Aussichten auf Erreichen der Millenniums-Ziele (MDG) sind nicht gut. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und des Lebensstandards in solchen Regionen ist eine der größten Aufgaben der Weltwirtschaft. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission, dass die WCSDG der Innenpolitik große Bedeutung beimisst und vertritt die Ansicht, dass richtige innenpolitische Entscheidungen wesentlich sind, nicht nur um von der globalen Integration zu profitieren, sondern auch um die Hebelwirkung inländischer Investitionen, die oft unterentwickelt sind, zu verstärken. Auch in Ländern mit raschem Wachstum bleibt Armut ein Problem. Die wirtschaftliche Integration kann eine entscheidende positive Wirkung auf die Armut haben, aber dies setzt eine Verringerung von Ungleichheiten und wirksame sozialpolitische Maßnahmen voraus. Kernarbeitsnormen (CLS) [11] sowie Dreier- und Zweiergremien des sozialen Dialogs zur Umsetzung solcher Maßnahmen gelten als entscheidender Bestandteil des Rahmens für eine faire Globalisierung und als deren Fundament. Am Ende sollte ein dynamischer sozialer Fortschritt entstehen, der allen Menschen würdige Arbeitsbedingungen (decent work) ermöglicht [12]. Der Standpunkt der EU, dass Arbeitnehmerrechte nicht zu protektionistischen Zwecken benutzt werden sollen und unilaterale Sanktionen abzulehnen sind, findet sich auch bei der WCSDG [13]. [11] Kernarbeitsnormen (CLS) werden von der IAO international festgelegt und betreffen: Beseitigung von Diskriminierungen in der Beschäftigung, Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen. [12] Das Programm für würdige Arbeitsbedingungen entspricht dem strategischen Ziel der IAO und umfasst die Themen Arbeitnehmerrechte, Beschäftigung, sozialer Dialog und Sozialschutz. Die Weltkommission unterstützt die Agenda (Abschnitte 502 bis 510 und Anhang 1). Die Förderung würdiger Arbeitsbedingungen ist auch Teil der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der IAO, Schriftwechsel vom 14.5.2001, ABl. C 165 S. 23. [13] Schlussfolgerungen des Rates ,Allgemeine Angelegenheiten" vom 21.7.2003; Bericht der WCSDG, Abschnitt 421. Alle Länder müssen innenpolitisch für Verhältnisse sorgen, die Handel, Investitionen und sozialer Gleichstellung förderlich sind. Wesentlich für ein solches Umfeld ist eine offene und transparente Verwaltung. Vielen Ländern bietet die regionale Integration die Gelegenheit, Economies of scale auszuweiten und gleichzeitig den Wettbewerb, aber auch die Solidarität unter Gleichrangigen, zu stimulieren, und damit nicht nur die Effizienz zu vergrößern, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Reform zu stärken, um für mögliche Investoren klare und nachvollziehbare Verhältnisse zu schaffen. Die EU unterstützt die Entwicklungsländer bei entsprechenden Bemühungen. Die WCSDG stellt richtig fest, dass die dringend erforderlichen Effizienzsteigerungen, die der Handel in Entwicklungsländern auslösen kann, durch latente Schutzmechanismen in genau den Sektoren beschränkt waren, in denen die Länder relative Vorteile haben - vor allem Landwirtschaft, verarbeitete Rohstoffe und arbeitsintensive Waren. Dies trifft sowohl für Entwicklungsmärkte als auch entwickelte Märkte zu. Auf letzteren werden diese Beschränkungen manchmal durch Präferenzregelungen ausgeglichen, beispielsweise die EU-Initiative ,Alles außer Waffen (AAW)" für die am wenigsten entwickelten Länder, aber derartige Marktöffnungen sind eher die Ausnahme als die Regel. Wenn die globale Arbeitsteilung mehr für die Entwicklung tun soll, müssen solche Beschränkungen beseitigt werden. Wie die WCSDG außerdem betont, fallen neben den Effizienzsteigerungen durch den Handel eindeutig auch Anpassungskosten an. Die durch die Marktöffnung zu erzielenden Gewinne übersteigen in der Regel die Kosten. Allerdings sind die Kosten meist von den Bevölkerungsgruppen zu tragen, die von den Schutzmechanismen profitiert hatten, während die Gewinne großflächiger verteilt und daher weniger offensichtlich sind. Solange es nicht gelingt, die Früchte der Integration mit der Weltwirtschaft gleichmäßiger zwischen den Ländern und innerhalb derselben zu verteilen, wird die Unterstützung der Globalisierung eher schwach bleiben. Die Bewältigung der wirtschaftlichen und industriellen Umstrukturierung ist keine einfache Aufgabe und der Übergang kann langwierig sein. Ein Vorgriff auf Entwicklungen ist wichtig. Die Arbeitnehmer brauchen Unterstützung, damit sie die durch die Globalisierung gebotenen Gelegenheiten ergreifen und künftige Änderungen bewältigen können. Im Norden wie im Süden sind angemessene Fördermaßnahmen gefragt, um den langfristigen negativen Folgen für empfindliche Regionen, Sektoren und Gruppen von Arbeitnehmern vorgreifen und die kurzfristigen Folgen abschwächen zu können. Von den Regierungen werden ihrem Entwicklungsstand angemessene, wirksame flankierende Maßnahmen erwartet, welche durch Unternehmensneugründungen die Beschäftigung fördern, Umschulungen anbieten sowie einer aktiven Arbeitsmarktpolitik dienen und angemessene Sicherheitsnetze bereitstellen. Darüber hinaus müssen sie dafür sorgen, dass Wanderarbeitnehmer optimal zum Wirtschaftswachstum beitragen, und diese durch eine effektive Integration in die Gesellschaft fair an den Gewinnen beteiligt werden. Die WCSDG verweist darauf, dass die Globalisierung in einigen Ländern die Unterschiede in der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen verschärft hat. Tief sitzende traditionelle Diskriminierungen haben oft zur Folge, dass die sozialen Kosten der Globalisierung unverhältnismäßig stark von Frauen zu tragen sind. Die Weltkommission merkt aber auch an, dass diese Ungleichgewichte stark davon abhängen, wie umfassend die Gleichstellung in den Regeln, Institutionen und Politiken eines Landes verankert ist, wenn die Integration in die globale Wirtschaft beginnt [14]. Die Gleichstellung ist ein Hauptziel im inneren und äußern Handeln der EU und ein wesentlicher Bestandteil der international vereinbarten grundlegenden Arbeitsnormen. [14] Bericht der WCSDG, Abschnitte 214-217. 3. Die Bedeutung des Wirtschafts- und Sozialmodells der EU In ihrem Bericht erkennt die WCSDG an, dass die EU ein ganz besonderes Modell der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Integration darstellt. Unter Wahrung der nationalen Identität ihrer Mitgliedstaaten hat sie einen einheitlichen Markt für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen verwirklicht. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion wurde dieser Prozess noch weiter voran gebracht, mit neuen Chancen für Produzenten, Dienstleistungsanbieter und Verbraucher. Damit hat sie dazu beigetragen, die Lebensbedingungen ihrer Bürger, vor allem in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten, zu verbessern. In Spanien und Portugal ist das BIP pro Kopf von 71 bzw. 54 % des EU-Schnitts im Beitrittsjahr 1985 auf 86 bzw. 71 % im Jahr 2002 gestiegen. In Irland ist dieser Wert zwischen 1973 und 2002 gar von 60 % auf 125 % geschnellt. Seit langen weist die wirtschaftliche Integration Europas eine starke soziale Dimension auf. Im Gemeinsamen Markt wirkte die soziale Dimension hauptsächlich über die Strukturfonds auf die Arbeitnehmerrechte, die Chancengleichheit sowie den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt. Mit zunehmender Integration erstreckte sie sich jedoch auch auf viele weitere Ziele, u. a. Vollbeschäftigung und hochwertigere Arbeitsplätze, Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, angemessener und nachhaltiger sozialer Schutz, Förderung des sozialen Dialogs sowie Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung. Diese Ziele finden sich in den europäischen Verträgen und den Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf mehreren Tagungen des Europäischen Rates wieder. Insbesondere vereinbarten die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon eine integrierte Reformstrategie, die Europa zur wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Gesellschaft der Welt führen soll, mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt, was durch sich gegenseitig verstärkende Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbskraft, Beschäftigung, sozialem Fortschritt und ökologischer Zukunftsfähigkeit angestrebt wird. Diese Strategie bildet auch die Grundlage für die konkreten Reaktionen der EU auf die Globalisierungsfolgen für Unternehmen, Arbeitsplätze und Bürger in Europa. Auf der Tagung in Barcelona im Jahr 2002 stellte der Europäische Rat fest, das europäische Sozialmodell stütze sich auf gute Wirtschaftsleistungen, ein hohes Sozialschutzniveau, ein System des lebenslangen Lernens und den sozialen Dialog zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern [15]. Mit ihrer Politik fördert die EU das Beschäftigungswachstum, u. a. durch Investitionen in Bildung, Qualifikationen und Mobilität und trägt dazu bei, Menschen vor der Armut zu schützen und die Systeme der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten. Wichtige Anliegen des Modells sind, die Arbeitnehmer bei sie betreffenden Veränderungen einzubeziehen, vor allem bei der Umstrukturierung von Unternehmen, und die Arbeitsplatzqualität zu fördern. [15] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, Barcelona, 15. und 16. März 2002. Im Bericht der WCSDG werden mehrere Elemente aufgezählt, die wesentlich zum Erfolg des EU-Modells bei der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beigetragen haben: starker Rechtsrahmen, Öffnung zur Weltwirtschaft und effiziente Marktwirtschaft, staatlich geförderte Sozialschutzsysteme und gemeinsame Mindestbeschäftigungsnormen, Einbeziehung der Akteure durch den europäischen sozialen Dialog, Chancengleichheit, sowie allgemeiner Respekt der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Stärkung der demokratischen Aufsicht durch das Europäische Parlament. Das Wirtschafts- und Sozialmodell der EU und die Strategie von Lissabon zu seiner Umsetzung lassen sicht nicht ohne weiteres auf andere Teile der Welt übertragen. Die WCSDG hat jedoch einige Aspekte des Modells herausgegriffen, die für die Partner der EU interessant sein könnten, vor allem was die Prozesse betrifft, die für einen Ausgleich zwischen allen betroffenen Zielen wesentlich sind. Im Mittelpunkt des Modells der EU stehen solide Institutionen für die Durchführung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik und das Zusammenspiel zwischen diesen Bereichen, ein effizienter öffentlicher Dienst und effiziente Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, ein starker sozialer und ziviler Dialog, Investitionen in das Humankapital sowie die Qualität der Beschäftigung. Ein aktuelles praktisches Beispiel für die Relevanz des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells für Länder, die ihr Wirtschaftssystem umstellen, ist die letzte Erweiterung der Union. Die noch andauernde Umwandlung der Volkswirtschaften der acht mittel- und osteuropäischen Länder, die der Union am 1. Mai 2004 nach weniger als 15-jähriger Erfahrung mit der Marktwirtschaft beitraten, macht deutlich, welchen Beitrag das europäische Modell zur Bewältigung der sozialen Folgen für Arbeitnehmer und ihre Familien leisten kann. Die Kommission hat vor allem Wert darauf gelegt, dass sich öffentliche Behörden, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft intensiv darauf vorbereiten, den Folgen wirtschaftlicher Veränderungen besser vorgreifen zu können, in Bildung und Qualifikationen der Arbeitnehmerschaft zu investieren und nachhaltige Systeme der sozialen Sicherung aufzubauen, um Härten für den Einzelnen abzufedern. 4. Bewältigung der Globalisierungsfolgen in der EU Die Globalisierung erhöht den Druck auf die Wirtschaftsakteure in der EU, im Wettbewerb ganz vorne zu bestehen. Wie die WCSDG betont, betreffen die sozialen Folgen von Anpassungen auch Volkswirtschaften. Damit die Liberalisierung des Handels erfolgreich ist, und wirtschaftlich optimal einschlägt, müssen Mechanismen für die Bewältigung der Kosten für die Anpassung, vor allem der Umstrukturierung, vorhanden sein. Eine Steuerung des Wandels wird dazu beitragen, den durch die Marktöffnung Geschädigten zu helfen, und für eine gleichmäßigere Verteilung der Liberalisierungsgewinne sorgen [16]. Voraussetzung ist ein zusammenhängender und vorausschauender Ansatz mit voller Einbeziehung aller öffentlichen und privaten Akteure und deren bedingungslosem Engagement. Die WCSDG unterstreicht auch, wie wichtig für die Länder die regionale Integration bei der Steuerung der Globalisierung ist, und verweist hier auf die Politik und die Erfahrungen der EU [17]. [16] Bericht der WCSDG, Abschnitte 173, 234, 278-289, 369-379 und Anhang 1. [17] Bericht der WCSDG, Abschnitte 313-334. Ohne Zweifel sind die Gewinne aus der Globalisierung für die EU insgesamt groß. Umstrukturierungen, auch Produktionsverlagerungen, betreffen nicht nur gering qualifizierte Arbeitnehmer und die verarbeitende Industrie, sondern finden inzwischen immer häufiger im Dienstleistungssektor statt, auch bei hoch qualifizierten Arbeitsplätzen in wissensintensiven Dienstleistungen für Unternehmen. In Folge des Übergangs zur Marktwirtschaft finden in den Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten, vor allem in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) seit mehr als zehn Jahren tiefgreifende Umstrukturierungen statt [18]. Dadurch kam es zu einer erheblichen Verschiebung von Arbeitsplätzen zwischen den drei Hauptwirtschaftszweigen (Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen); dieser Vorgang dauert noch an. Umstrukturierungen innerhalb von Wirtschaftszweigen als Teil der Modernisierung nach der Einführung neuer Technologien oder dem Auftreten neuer Wettbewerber sind sowohl in den alten als auch den neuen Mitgliedstaaten anzutreffen. [18] Beschäftigung in Europa 2002, Kapitel 5 und Beschäftigung in Europa 2003; Structural change, convergence and specialization in the EU Accession Countries, Hrsg. M. Landesmann, WIIW (Oktober 2003). Um Europas Wettbewerbskraft zu erhalten, sind umfangreiche Investitionen in Humanressourcen aller Altersstufen erforderlich. Dies ist umso dringlicher angesichts der Alterung der Gesellschaft, die eine Nutzung aller Quellen von Arbeitskräften gebietet. In der Strategie von Lissabon, vor allem der europäischen Beschäftigungsstrategie, werden öffentliche Behörden, Unternehmen und die Sozialpartner auf allen Ebenen aufgefordert, die Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in die Qualifikation der Arbeitnehmerschaft und den optimalen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern. Alle Akteure müssen Veränderungen akzeptieren, auslösen und absorbieren. Durch die Strukturfonds investiert auch die EU massiv in das Humankapital, und dies trägt entscheidend zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union bei. Diese Mittel könnten jedoch gezielter für die Bewältigung von Globalisierungsproblemen eingesetzt werden, beispielsweise zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Menschen und Unternehmen und die gleichmäßigere Verteilung von Forschung und Innovation in Europa. Insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF) sollte als Katalysator für nationale und regionale Investitionen dienen, die zur Förderung der Beschäftigung und des lebenslangen Lernens, für eine höhere Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz und zur sozialen Eingliederung getätigt werden. Die als ,EQUAL" bekannte Gemeinschaftsinitiative im Bereich der Humanressourcen fördert und testet neue Methoden zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Derzeit befasst sie sich mit Themen wie Altersmanagement und lebenslanges Lernen, Unternehmensgründung und Sozialwirtschaft, bessere Arbeitsmarktintegration von weniger begünstigten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Wanderarbeitnehmern und ethnischen Minderheiten sowie mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf [19]. Die Gemeinschaftszusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung trägt auch wesentlich zu den Zielen der Strategie von Lissabon bei, vor allem durch ihre Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend. [19] http://europa.eu.int/comm/ employment_social/equal/index_de.html Wie im Kohäsionsbericht [20] der Kommission und in der Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau [21] hervorgehoben, sollten die Strukturfonds gezielter zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung eingesetzt werden. [20] KOM(2004) 107 endg. vom 18.2.2004. [21] KOM(2004) 101 endg. vom 10.2.2004. Die Vorwegnahme von Veränderungen, die Steuerung der Umstrukturierung und die Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Sicherheit gelingt nur, wenn ein wirksamer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Dialog und solide Partnerschaften zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat vorhanden sind. Auf dem Dreier-Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung vom 25. März 2004 bekräftigten alle Partner ihr Engagement für die Erneuerung einer Europäischen Partnerschaft für den Wandel und vereinbarten, die Fortschritte auf den verschiedenen Partnerschaftsebenen auf künftigen Dreier-Sozialgipfeln zu prüfen. Partnerschaften werden vor allem für die Bewältigung der Folgen der andauernden Umstrukturierung in den Mitgliedstaaten erforderlich sein, wo Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften noch gestärkt werden müssen, um einen konstruktiven sozialen Dialog führen zu können. Dies wird entscheidend sein, wenn von ihnen Vereinbarungen über die Maßnahmen erwartet werden, mit denen die möglicherweise negativen sozialen Folgen der Umstrukturierung abgemildert und bewältigt werden können. Starke Organisationen der Sozialpartner können entscheidend zur Qualität der Beschäftigung und zum Erhalt der Wettbewerbskraft der Unternehmen beitragen, indem sie sich für Motivation, Loyalität, Kreativität und Produktivität der Arbeitnehmer einsetzen. Der EG-Vertrag ermutigt zum Dialog zwischen den Sozialpartnern auf branchenübergreifender und auf sektoraler Ebene, und die Kommission hat die Sozialpartner ersucht, die Möglichkeit von Tarifverhandlungen auf europäischer Ebene konsequenter zu nutzen [22]. Umstrukturierungen und Bewältigung des Wandels sind Bestandteil der Arbeitsprogramme der Sozialpartner, die außerdem auch Themen wie lebenslanges Lernen und Arbeitsplatzqualität beinhalten. Auf Bitte der Kommission sollen die Initiativen zur Umstrukturierung ausführlicher erörtert werden. Die im Oktober 2001 eingerichtete Europäische Stelle zur Beobachtung des Wandels wird den Sozialpartnern die erforderlichen Instrumente liefern, um den Wandel besser verstehen, vorwegnehmen und steuern zu können, und sie dehnt ihre Aktivität jetzt auf die neuen Mitgliedstaaten aus. [22] KOM(2002) 341 endg. vom 26.6.2002. Alle Mitgliedstaaten und alle Unternehmen müssen von der EU vorgeschriebene Mindestanforderungen berücksichtigen, wenn es um Massenentlassungen oder andere Entscheidungen geht, welche die Arbeitnehmer voraussichtlich betreffen. In den neuesten Vorschriften wird eindeutig die rechtzeitige Einbeziehung der Arbeitnehmer unterstützt, vor allem bei strategischen Fragen und bei absehbaren Personalentwicklungen im Unternehmen. Einzelne Unternehmen wählen außerdem zunehmend sozialverantwortliche Ansätze für die Bewältigung des Wandels. Die EU fördert solche Initiativen. Mindestnormen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und für die Arbeitsbedingungen werden durch Rechtsvorschriften der EU garantiert. Bei der Aufstellung dieser Normen werden die Sozialpartner intensiv einbezogen. Auch Kernarbeitsnormen wie das Verbot von Diskriminierungen in der Beschäftigung und Gleichstellung von Männern und Frauen werden EU-rechtlich garantiert. Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen sind in der Europäischen Grundrechtecharta verankerte Rechte. Um eine positive Haltung zum Wandel bei Unternehmen und Arbeitnehmern zu fördern, müssen die von den Sozialschutzsystemen gebotenen Sicherheiten zukunftsfähig sein, was in vielen Fällen Reformierung und Modernisierung bedeutet. Die Union unterstützt den Reformprozess mit einer offenen Koordinierungsmethode, die für eine Verbreitung vorbildlicher Verfahren und eine stärkere Annäherung an die Hauptziele der EU sorgen soll: Die Mitgliedstaaten legen gemeinsame Ziele fest, tauschen vorbildliche Verfahren aus und führen Peer-Reviews durch. Nach den guten Erfahrungen mit der offenen Koordinierungsmethode im Rentenbereich hat die Kommission unlängst einen Vorschlag für einen neuen Koordinierungsprozess im Gesundheitswesen vorgelegt. In der Strategie von Lissabon wird außerdem angeregt, ein institutionelles und rechtliches Umfeld zu schaffen, das Investitionen in Forschung und Innovation begünstigt, damit Europa als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Die Kommission tritt dafür ein, dass die Union eine weitere Bündelung von Aktivitäten (F&E und Produktionsstätten) fördert. Ein effizienter öffentlicher Dienst und effiziente Dienste von allgemeinem Interesse sind ebenfalls wichtig für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Eingliederung. Unterstützung gewährt die EU auch der lokalen Entwicklung, und die WCSDG verweist auf das Potenzial lokaler Initiativen für Beschäftigung und Umweltschutz [23]. [23] Bericht der WCSDG, Abschnitte 290-312. Wenn bei Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels Nachhaltigkeitsprüfungen durchgeführt werden, sollte es möglich sein, die Liberalisierungsfolgen für die EU, vor allem für die schwächsten EU-Regionen und -industrien besser abschätzen und Verbindungen zwischen verschiedenen Politikbereichen ermitteln zu können [24]. Durch die Nachhaltigkeitsprüfungen und die Berücksichtigung ihrer Ergebnisse in der Politik sollte die EU in der Lage sein, die durch die Liberalisierung verursachten internen Probleme für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft besser lösen zu können. Für die Nachhaltigkeitsprüfungen wird ein Lenkungsausschuss mit Vertretern der Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft eingesetzt, womit für eine konkrete soziale Dimension gesorgt ist. [24] Nachhaltigkeitsprüfungen werden seit 1999 bei allen wichtigeren Handelsgesprächen durchgeführt, und sie sind inzwischen Bestandteil einer allgemeineren Folgenabschätzungspolitik, KOM(2002) 276 endg. 5. Nutzung des Globalisierungspotenzials - Maßnahmen der EU zur Förderung der sozialen Dimension der Globalisierung Der Bericht der WCSDG ist für einige Bereiche des außenpolitischen Handelns der EU wichtig. 5.1. Die soziale Dimension der Beziehungen Europas zu anderen Ländern und Regionen Die Beziehungen der Europäischen Gemeinschaft zu Drittländern betreffen eine Reihe von Themen, die im Bericht der WCSDG behandelt werden, vor allem gute politische Entscheidungsstrukturen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratisierung sowie die soziale Entwicklung als Ergänzung der wirtschaftlichen Entwicklung zur Sicherung eines nachhaltigen Fortschritts. 5.1.1. Bilaterale und regionale Abkommen Die EU hat mit praktisch allen Ländern und vielen regionalen Zusammenschlüssen auf der Welt Abkommen geschlossen. Hauptziel der Abkommen ist die Förderung von Stabilität und einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf der Welt. In den bilateralen und regionalen Abkommen sind dafür feste Einrichtungen für den politischen fachlichen Dialog und ein Rahmen für die wirtschaftliche, institutionelle und soziale Zusammenarbeit vorgesehen. Die meisten Abkommen weisen auch ein soziales Kapitel auf, das bei einigen noch nicht voll ausgeschöpft ist. Die Berücksichtigung demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist seit 1992 Bestandteil aller Abkommen mit Drittländern oder regionalen Zusammenschlüssen. In den Prozess einbezogen sind auch die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner. Gefördert werden in den Partnerländern ferner der Dialog und die Konsultation mit lokalen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen sowie zwischen den Behörden und diesen lokalen Vereinigungen. Alle bilateralen Verhandlungen geben der Kommission Gelegenheit, die Dimension der nachhaltigen Entwicklung in ihren Abkommen zu stärken und ihr theoretisches Engagement in konkrete Maßnahmen zu umzusetzen. Daher ist es wichtig, dass die geltenden Bestimmungen über Kernarbeitsnormen, beispielsweise Artikel 50 von Cotonou, sowie andere Abkommen effektiv umgesetzt werden. Die Kommission führt bei bilateralen Verhandlungen auch systematisch Nachhaltigkeitsprüfungen durch. Anhand einer Reihe von Indikatoren und unter Einbeziehung möglichst vieler Interessengruppen wie privatwirtschaftlichen Verbänden, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft insgesamt in eine Konsultation werden unter anderem die Folgen auf die soziale Entwicklung in der EU und ihren Partnerländern abgeschätzt. Die Verhandlungen zwischen EU und AKP über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) [25] begannen im September 2002. Soziale Aspekte wie Armut, Beschäftigung oder Süd-Süd-Migration sind wesentliche Elemente der entwicklungspolitischen Dimension der WPA-Gespräche. Nach dem Beispiel von Cotonou war die EG stets darauf bedacht, dass die bilateralen Abkommen Bestimmungen über Kernarbeitsnormen enthalten. So weist etwa das Assoziationsabkommen mit Chile von 2002 ein langes Kapitel über die soziale Zusammenarbeit auf [26]. Im Entwurf für das künftige Handels- und Investitionsförderungsabkommen zwischen der EU und Kanada (März 2004) ist ein Dialog über die nachhaltige Entwicklung mit ihrer sozialer Dimension vorgesehen. In den laufenden oder künftigen bilateralen und regionalen Verhandlungen wird sich die Kommission weiterhin dafür einsetzen, der nachhaltigen Entwicklung einen zentralen Platz in den Abkommen einzuräumen. [25] WPA sind ein ehrgeiziges Projekt zur Förderung der Entwicklung durch Handel und Zusammenarbeit. Sie werden ab 2008 in Kraft treten. [26] Die beiden Parteien wollen sich schwerpunktmäßig für die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Respekt sozialer Grundrechte und die Zusammenarbeit bei einer Reihe von Maßnahmen einsetzen, die auf den Abbau von Armut, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, die Modernisierung der Arbeitsbeziehungen und andere verwandte Bereiche abzielen. Eine lange Tradition der Zusammenarbeit gibt es auch in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zwischen der Kommission und Japan sowie der USA; diese Zusammenarbeit soll auch auf Kanada und China sowie andere, neue Wirtschaftsmächte ausgeweitet werden. Ein Element der bilateralen Beziehungen könnten auch positive Anreize für Produkte sein, die bestimmten sozialen und/oder umweltbezogenen Normen genügen. Sie bieten auch die Gelegenheit, für einen besseren Zusammenhang zwischen verschiedenen Maßnahmen zu sorgen, vor allem bei Handelsgesprächen, bei der Umsetzung, bei Nachhaltigkeitsprüfungen und bei der technischen Unterstützung, was durch eine optimale Mittelzuweisung für die Bereiche mit den höchsten Anpassungskosten erreicht werden kann. Eine weitere Entwicklung könnten gemeinsame Prozesse zum Aufbau einer Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung sein. Die EU wird prüfen, ob neue gemeinsame Mechanismen zur Diskussion und Beobachtung wichtiger Aspekte der sozialen Dimension der Globalisierung in die bilateralen Abkommen eingeführt werden können, an denen auch internationale Organisationen wie die IAO teilnehmen sollen. Eine Möglichkeit wäre die Einsetzung gemeinsamer bilateraler Beobachtungsstellen zur Beobachtung von Entwicklungen und als Forum für den Meinungsaustausch zwischen Regierungen, dem Europäischen Parlament, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft insgesamt, wobei internationale Organisationen und Gremien umfassend einzubeziehen wären. 5.1.2. Politischer Dialog auf regionaler Ebene Die Europäische Gemeinschaft hat auch intensive Beziehungen auf regionaler Ebene geknüpft und regionale Integrationsbemühungen sowie entsprechende Prozesse außerhalb der Gemeinschaft kontinuierlich gefördert. Die regionale Integration stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur besseren Integration der Weltwirtschaft dar und sollte diesen Ländern und Regionen dabei helfen, die Vorteile der Globalisierung zu maximieren. So hat die EU beispielsweise auf dem Balkan - auch als ersten Schritt in Richtung einer stärkeren Anbindung an die EU - großen Wert auf regionale Zusammenarbeit und Integration gelegt, um die soziale, wirtschaftliche und politische Stabilität zu fördern. Darüber hinaus hat die EU eine Reihe von politischen Dialogen auf regionaler Ebene entwickelt, so den ASEM-Prozess (Asia-Europe Meeting) oder die Gipfeltreffen EU-Lateinamerika und Karibik auf Ebene der Staatschefs. Die politischen Beziehungen zu den 78 AKP-Staaten regelt das Übereinkommen von Cotonou, das eine ganze Reihe von Instrumenten und Institutionen zur Förderung des politischen Dialogs vorsieht. Ferner wird ein regelmäßiger politischer Dialog mit der ECOWAS, der SADC und der Afrikanischen Union geführt. Diese Dialoge auf hoher Ebene bieten die Gelegenheit zur Diskussion über die mit der Globalisierung zusammenhängenden Herausforderungen und zur Entwicklung gemeinsamer Strategien. Im Rahmen des ASEM-Prozesses bemühen sich die führenden Politiker Europas und Asiens um eine Lösung globaler Fragen von gemeinsamem Interesse; hierzu gehören die Folgen der Globalisierung, die Bewältigung von Migrationsströmen, der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren, die Reform der Finanz- und Sozialpolitik sowie Umweltfragen. Die jüngste Entwicklung in Lateinamerika ist ein gutes Beispiel dafür, dass soziale Fragen und die soziale Dimension der Globalisierung immer stärker in den Vordergrund gerückt werden. Der soziale Zusammenhalt wird das Hauptthema des nächsten Gipfeltreffens EU-Lateinamerika und Karibik sein, das im Mai 2004 in Guadalajara stattfindet. Die Kommission hat den Staats- und Regierungschefs beider Regionen in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, konkrete Beschlüsse zu fassen, um a) die lateinamerikanischen Länder zur Annahme stimmiger und wirksamer Konzepte zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts durch Bekämpfung von Armut, sozialen Ungleichheiten und Ausgrenzung in den Bereichen demokratische Staatsführung, Sozialpolitik, Staatsfinanzen und Steuerpolitik zu ermutigen; b) die internationale Gemeinschaft, darunter insbesondere die internationalen Finanzinstitutionen (IFI), zur Unterstützung dieser Maßnahmen und dazu zu ermutigen, dass sie gewährleisten, dass Reformprogramme sorgfältig auf ihre etwaigen Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt und die soziale Stabilität geprüft werden; und c) die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika im Bereich des sozialen Zusammenhalts zu intensivieren. Dieser Ansatz entspricht den Empfehlungen und Gedanken der WCSDG zur regionalen Integration als Schritt auf dem Weg zu einer faireren Globalisierung [27]. [27] WCSDG-Bericht, Abschnitte 327-331 und Anhang 1, nationale Entscheidungsstrukturen, Ziff.°8. 5.1.3. Nachbarschaftspolitik Die "Europäische Nachbarschaftspolitik" zielt auf eine Verbesserung der Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarländern der Union nach ihrer Erweiterung ab. Hinter dieser Initiative steht die Absicht, einen Raum der Stabilität und des Wohlstands zu schaffen, der auf gemeinsamen Werten und Interessen basiert. Sie soll den Partnerländern bei der Durchführung von politischen und wirtschaftlichen Reformen helfen und gleichzeitig den Dialog und die Zusammenarbeit mit ihnen im sozialen Bereich intensivieren. Die Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Dimension wird insbesondere die Gebiete Regionalentwicklung, Beschäftigung, Sozialpolitik und Strukturreformen betreffen. Auf dem Gebiet der Regionalentwicklung wird die EU die Programme ihrer Partnerregierungen zur Förderung der Dezentralisierung, zum Abbau regionaler Ungleichgewichte, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung von Kernarbeitsnormen und des sozialen Dialogs unterstützen. Konzepte zur Verringerung der Armut und zur Verbesserung der nationalen Sozialsysteme werden ebenfalls Unterstützung erhalten. Die EU wird ihre Partnerregierungen ferner dazu ermutigen, die Effektivität von sozialen Hilfen zu verbessern, Strategien zur Förderung des Wirtschaftswachstums umzusetzen, die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, das Problem der Kinderarmut anzugehen und dafür zu sorgen, dass Jungen und Mädchen - insbesondere auf dem Land - kostenlosen Zugang zum Unterricht der Primar- und Sekundarstufe erhalten. 5.1.4. Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern Der Globalisierungsprozess stellt einen potenziellen Motor für Freiheit und Gerechtigkeit sowie für den Wohlstand dar. In ihrer Mitteilung zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern [28] zeigt die Kommission auf, wie die Union dazu beiträgt, den Prozess der Globalisierung gerechter zu gestalten und stärker auf soziale Eingliederung auszurichten. Die Berücksichtigung von Menschenrechts- und Demokratisierungsfragen in allen Bereichen der EU-Politik wird ergänzt durch die finanzielle Unterstützung der Aktivitäten von internationalen Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft in Drittländern im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen verantwortungsvoller Staatsführung, wozu auch die Bekämpfung der Korruption gehört, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Qualität der Rechtsprechung [29]. Ein angemessener und ordnungsgemäß durchgesetzter Rechtsrahmen gewährleistet den Schutz der Arbeitnehmer- und Bürgerrechte und stellt auch den Schlüssel für den sozialen Schutz der Bürger im Allgemeinen und der Arbeitnehmer im Besonderen dar. Er ermöglicht die Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, die Bekämpfung illegaler Arbeit sowie den Kampf gegen die Ausbeutung bestimmter Menschen, z. B. von Frauen und Kindern, die stärker der Gefahr des Menschenhandels, der schlechten Entlohnung, der Arbeitslosigkeit oder des Missbrauchs (wie Mobbing oder sexuelle Belästigung) ausgesetzt sind. [28] KOM(2001) 252 endg. vom 8. Mai 2001. [29] Mitteilung KOM(2003) 317 endg. vom 28.5.2003: Eine umfassende EU-Politik zur Bekämpfung der Korruption. 5.1.5. Migration Das Thema Migration stellt innerhalb der Globalisierungsdiskussion eine ebenso wichtige wie heikle Frage dar. Bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema sind all seine Aspekte zu berücksichtigen, also nicht nur die Migration von Süden nach Norden, sondern auch die Süd-Süd-Migration, die damit verbundenen menschlichen Aspekte, darunter der Grundrechtsaspekt, das Problem des Schutzes und der Integration von Migranten sowie die wirtschaftliche und soziale Komponente mit all ihren Einzelaspekten wie Geldüberweisungen oder Brain Drain/Gain. Die bi- und multilateralen Dialoge über dieses Phänomen müssen fortgesetzt werden und seinen sicherheitspolitischen Auswirkungen Rechnung tragen. Die Union ist weiterhin dabei, Regelungen auszuarbeiten, an denen sich das Migrationskonzept der EU ausrichten wird. Seit einigen Jahren regeln die mit Drittländern geschlossenen Kooperations- und Assoziationsabkommen auch Migrationsfragen. Die WCSDG empfiehlt die Schaffung eines multilateralen Rahmens für die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen und schlägt verschiedene Maßnahmen - auch auf regionaler Ebene - vor [30]. [30] WCSDG-Bericht, Abschnitte 428-446 und Anhang 1, Arbeit in der globalen Wirtschaft, Ziff. °2 und 3. 5.2. Entwicklung und externe Kooperation 5.2.1. Entwicklungsziele des Millenniumsgipfels Die EU ist die Verpflichtung eingegangen, sich bei der Gewährung ihrer internationalen Entwicklungshilfe auf das Ziel zu konzentrieren, den Entwicklungsländern die Erreichung der Entwicklungsziele des Millenniumsgipfels zu erleichtern. Diese Entwicklungsziele stellen zusammen mit dem auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg vereinbarten Durchführungsplan eine ehrgeizige Agenda für die Eindämmung der Armut und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung dar. Die WCSDG hebt die Bedeutung dieser Ziele als ersten Schritt auf dem Weg zu einem sozioökonomischen Grundbestand der Weltwirtschaft hervor und fordert größere Anstrengungen im Hinblick auf die Mobilisierung von Ressourcen [31]. [31] WCSDG-Bericht, Abschnitt 21, 450-481, Anhang 1, bessere internationale Konzepte. Vor diesem Hintergrund wird sich die EG darauf konzentrieren, sich im Rahmen der Erfuellung ihrer internationalen Verpflichtungen klare Ziele im Hinblick auf Armut, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung von Frauen und Männern und Umwelt zu setzen. Die in Monterrey [32] und Johannesburg vereinbarten konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen werden das Tempo und die Richtung dieser Arbeit bestimmen. Um die Voraussetzungen für die Erreichung dieser Ziele zu schaffen, wird die EU die Kohärenz ihrer Politik verstärken. Sie wird auch weiterhin darauf achten, dass die Politik der EU inner- und außerhalb ihrer Grenzen der Verfolgung der vereinbarten internationalen Verpflichtungen dienlich sein muss und die Ziele der EG-Entwicklungszusammenarbeit nicht unterminieren darf. Die EU wird die Auswirkungen ihrer Politik in anderen Politikbereichen (z. B. Handel, Landwirtschaft und Fischerei, Migration, Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologien, Sicherheitsstrategie der EU, Bekämpfung des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Menschenhandels und des internationalen Terrorismus) auf die Entwicklungsländer einer ständigen Bewertung unterziehen. [32] Mitteilung der Kommission KOM(2004) 150 endg. vom 5.3.2004: Umsetzung des Konsenses von Monterrey in die Praxis: Beitrag der Europäischen Union. 5.2.2. Externe Kooperation Einen Großteil der Verantwortung für die soziale Entwicklung tragen die Partnerländer selbst. Diese müssen gewährleisten, dass sie im Rahmen ihrer Innenpolitik die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip achten, und sie müssen für eine transparente und verantwortungsvolle Staatsführung sorgen. Sie sollten ferner den Handel stärker in ihre nationalen Entwicklungsstrategien integrieren und für eine bessere Verteilung der Vorteile der Integration in die Weltwirtschaft sorgen. Voraussetzungen hierfür sind: a) die für eine nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen im formellen Privatsektor und funktionierender Arbeitsmärkte erforderlichen institutionellen und ordnungspolitischen Reformen, darunter Agrar- und Steuerreformen; b) gerechterer Zugang zu sozialen Diensten, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Bildung; c) Entwicklung oder Ausbau von Umverteilungsmechanismen, u. a. von Sozialschutzsystemen; d) stärkere Einbindung nichtstaatlicher Akteure, Einhaltung von Kernarbeitsnormen und Förderung des sozialen Dialogs. Die internationale Gemeinschaft trifft eine Verantwortung für die Verfolgung dieser Ziele. Die EU unterstützt die Übernahme dieser Strategien insbesondere durch ihre regionalen und bilateralen Unterstützungsmechanismen und im Rahmen nationaler Programme der Zusammenarbeit mit Partnerländern. Die EG betrachtet ihren Ansatz in Bezug auf die soziale Dimension ihre Auslandshilfe - im Dialog mit und zur Unterstützung der Partnerländer - als Bestandteil des Demokratisierungs- und Stabilisierungsprozesses und als notwendige Voraussetzung für die Sicherung eines Mindestmaßes an Akzeptanz und Unterstützung für die bedeutenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, mit denen die Partnerländer konfrontiert sind. Er trägt zur Dämpfung der drastischen sozialen Folgen des Wandels und damit zur Schaffung eines sozialverträglichen Umfelds für Wirtschaft und Handel bei. Um die sozialen Folgen der Globalisierung besser beurteilen und bei der Gewährung von Auslandshilfen gezielter vorgehen zu können, beabsichtigt die Europäische Gemeinschaft, die Berücksichtigung dieser sozialen Dimension - insbesondere in den vorgenannten Bereichen - in der Planungs- und Durchführungsstufe ihrer Programme und Projekte zu fördern. Die Asien-Krise und die von Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft durchgeführten Reformen beweisen, wie wichtig Sozialschutzsysteme und angemessene Umverteilungsmechanismen für die Dämpfung der sozialen Folgen in Krisen und in Übergangsphasen sind. Diese Verfahren und Sozialsysteme müssen auf einer nachhaltigen institutionellen Basis entwickelt werden. Die Erfahrungen, die in Lateinamerika mit Problemen der sozialen Instabilität und politischen Unruhen gesammelt worden sind, machen die Bedeutung eines funktionierenden sozialen Dialogs deutlich. Besonders sorgfältig ist zu prüfen, wie Globalisierung und Gleichstellung von Frauen und Männern miteinander interagieren. Deshalb legt die EU im Rahmen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit großen Wert auf das Gender Mainstreaming. Handelsreformen sind für bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Übergangsphase oft mit Belastungen verbunden; diese Gruppen müssen dann unterstützt werden, damit sie sich an den neuen Kontext anpassen können. Der IWF hat die Einführung eines Handelsintegrationsmechanismus angekündigt, mit dem Länder unterstützt werden sollen, die wegen Änderungen in der Handelspolitik - wie z. B. der Abschaffung von MFV-Hoechstmengen -Zahlungsbilanzprobleme haben. Wenn die internationale Gemeinschaft negative soziale Folgen jedoch verhindern will, muss sie das Problem der Anpassungskosten systematischer angehen. Die EU ist dabei, die Unterstützung handelspolitischer Anpassungen zum Bestandteil einer kohärenten Entwicklungsstrategie zu machen. Diese Unterstützung soll auf drei Ebenen gewährt werden, und zwar a) Aufbau angemessener innerstaatlicher institutioneller Kapazitäten zur Unterstützung der erforderlichen politischen Reformmaßnahmen einschließlich der Reform der Steuersysteme, damit der auf geringere Einnahmen aus Einfuhrzöllen zurückgehende Ausfall von Staatseinnahmen abgefangen werden kann; b) Programme zur Antizipierung von Anpassungsbedürfnissen, die darauf abzielen, eine gerechtere Verteilung der Gewinne zu gewährleisten und den Transfer produktiver Ressourcen aus zuvor geschützten Sektoren in diejenigen Sektoren mit den höchsten komparativen Vorteilen zu erleichtern; c) Begleitung von Programmen zur Entwicklung von Produktionskapazitäten, um sicherzustellen, dass die Chancen, die sich infolge des erweiterten Marktzugangs bieten, in vollem Umfang genutzt werden können. Handelsbezogene Unterstützungsmaßnahmen, die den betreffenden Ländern bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Anpassung helfen, sind ein wesentlicher Bestandteil der im Folgenden näher beschriebenen multilateralen Agenda der EU. In den vergangenen vier Jahren hat die EU ihre Programme für handelsbezogene Hilfen in allen Regionen der Entwicklungsländer erheblich aufgestockt. Bei der Aufstellung künftiger Entwicklungshilfeprogramme wird jedoch stärker darauf zu achten sein, dass die am wenigsten entwickelten Länder in die Lage versetzt werden, den Handel in ihre Strategien zur Armutsbekämpfung zu integrieren und die sozialen Folgen der Liberalisierung des Handels zu bewältigen, insbesondere durch Schaffung von Sozialschutzmechanismen und eines sozioökonomischen Grundbestands, auf dem die Reform des Handels aufbauen sollte. Dies sollte ein günstigeres Umfeld für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem regulären Arbeitsmarkt sowie eine gerechte Verteilung der Wachstumsgewinne gewährleisten. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass auch bei den Hilfsprogrammen bilateraler Geber und anderer internationaler Organisationen dieselben Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt werden. 5.3. Die Handelspolitik muss voll in den Dienst der sozialen Entwicklung gestellt werden Die Liberalisierung des Handels wird von weiten Kreisen als Schlüsselfaktor für Wachstum und Entwicklung weltweit angesehen. Durch Förderung von Wettbewerb und Effizienz sichert ein kontinuierliches Wachstum des internationalen Handels die Aufrechterhaltung höherer Produktivitätszuwachsraten. Obgleich die bereits angesprochene regionale Integration das Wachstum fördern kann, stellte dieser Ansatz im Vergleich zu ehrgeizigeren multilateralen Anstrengungen nur die zweitbeste Lösung dar. Nach Einschätzung der Weltbank [33] könnten sich aus der Umsetzung der WTO-Entwicklungsagenda von Doha (Doha Development Agenda, DDA) bis 2015 Gewinne von um die 270-520 Mia. $ ergeben. [33] Global Economic Prospects 2004, Realizing the Development Promise of the Doha Agenda. Wenn die Globalisierung fair und gerecht sein soll, muss sie für die Schwächsten und am stärksten Benachteiligten nutzbar gemacht werden. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung von 2001 zu grundlegenden Arbeitsnormen [34] eine ganze Reihe von handelspolitischen Initiativen zur Förderung der sozialen Entwicklung vorgeschlagen, die auf der Anerkennung der Universalität von Kernarbeitsnormen, auf der Unterstützung der Arbeit der IAO durch die EU und der stärkeren und verbesserten Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen basieren. Dieser Ansatz wurde am 21.7.2003 vom Rat ,Allgemeine Angelegenheiten" gebilligt. [34] Mitteilung zur Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und zur sozialeren Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung, KOM (2001) 416 endg. vom 18.7.2001, im Folgenden: Mitteilung von 2001. Seit der Mitteilung von 2001 hat sich die Kommission für ihren allgemeinen Ansatz eingesetzt und gleichzeitig eine Reihe von konkreten Initiativen sowohl im multilateralen wie im bilateralen Bereich - auch im Rahmen der WTO [35] durchgeführt, so im Hinblick auf das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und in den bilateralen und regionalen Beziehungen mit den Entwicklungsländern [36]. In diesem Abschnitt wird u. a. erläutert, wie sich die Kommission um die Erreichung der 2001 gesteckten Ziele bemüht hat und wie sie weiterverfolgt werden können. [35] Der Rat forderte die EU in seinen Schlussfolgerungen dringend auf, auf autonomer und freiwilliger Basis Diskussionen über Fragen der sozialen Entwicklung - auch über Fragen der Einhaltung der Kernarbeitsnormen - bei der Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review, TPR) im Rahmen der WTO anzuregen. Im Hinblick auf die im Juli 2004 bevorstehende Überprüfung der EU hat die Kommission damit begonnen, Belege für die positive Korrelation zwischen den Sozialstandards der EU und ihrer Leistungsfähigkeit in Wirtschaft und Handel zusammenzutragen. Die Kommission ist davon überzeugt, dass diese freiwillige Überprüfung dazu geeignet sein wird, die positive Korrelation zwischen sozialer Entwicklung, Marktöffnung und multilateralen Handelsnormen zu belegen. [36] Die letzteren Anstrengungen wurden bereits in Punkt 5.1.1 beschrieben. Die DDA-Verhandlungen bieten die Gelegenheit, einen Beitrag zur Erreichung der in der Millenniums-Erklärung gesetzten Ziele für die soziale Entwicklung und zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Ihr Potenzial zur Förderung langfristigen Wirtschaftswachstums, zur Anregung von Handel und Investitionen, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung ist groß; so können sie auch die Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem in einer Weise fördern, die ihnen hilft, die Armut zu bekämpfen und eine ausgewogene Anhebung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erreichen [37]. Die WCSDG erkennt die zentrale Rolle der DDA-Verhandlungen an und fördert Bemühungen mit dem Ziel, die Liberalisierung des multilateralen Handels so zu gestalten, dass sie allen Ländern zugute kommt und sozial ausgewogen ist. Die WCSDG unterstreicht auch, dass die Liberalisierung des Handels ein Mittel zur Erreichung bestimmter Endziele sein sollte, wie z. B. hohes und nachhaltiges Wachstum, Vollbeschäftigung, Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und Eindämmung der Armut. Die EU hat sich darum bemüht, mit ihrem Verhandlungsstandpunkt diesen Zielen Rechnung zu tragen, indem sie den Aspekt der sozialen Entwicklung in allen wesentlichen Verhandlungsbereichen berücksichtigt hat, und zwar in vielen Fällen als Form der differenzierten Sonderbehandlung. In ihrer Mitteilung vom September 2002 zu Handel und Entwicklung hat die Kommission drei (später vom Rat bestätigte) Hauptelemente herausgearbeitet, die für die Erzielung wirklich entwicklungsfördernder Ergebnisse in den DDA-Verhandlungen von entscheidender Bedeutung sind, nämlich Marktzugang, multilaterale Regeln sowie handelsbezogene Hilfe und Ausbau von Kompetenzen [38]. [37] Mitteilung der Kommission zur Neubelebung der DDA-Verhandlungen aus der Sicht der EU, KOM(2003) 734 endg. vom 26.11.2003. [38] Diese Frage wurde bereits in Punkt 5.2.2 erörtert. Was den Marktzugang angeht, so befürwortet die EU den Ansatz, dass alle WTO-Mitglieder nach Maßgabe ihres wirtschaftlichen Entwicklunggrads und ihrer Fähigkeiten einen Beitrag zum Liberalisierungsprozess leisten und sich dabei auf die Öffnung der Märkte oder auf den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen in Sektoren und bei Produkten, die für die Entwicklungsländer von besonderem Interesse sind, konzentrieren sollten. Auf diese Weise kann die Liberalisierung des Handels zur Eindämmung der Armut und zum Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern beitragen und die Voraussetzungen für eine sozial ausgewogene Entwicklung schaffen. Da einige der höchsten Handelsbarrieren gerade den Handel unter den Entwicklungsländern selbst behindern, wird die Schaffung neuer Märkte im Süd-Süd-Handel ebenso wichtig sein und ebenfalls dazu beitragen können, die Bedenken verschiedener weniger entwickelter Länder in Bezug auf die möglichen Auswirkungen einer Präferenzerosion zu zerstreuen. Darüber hinaus sind auch weiterhin sinnvolle Initiativen der industrialisierten WTO-Mitglieder anzustreben, wie z. B. diejenige der EU, die den Exporten der am wenigsten entwickelten Länder zoll- und kontingentsfreien Zugang zu ihrem Markt gewährt. Die sozialen Folgen handelspolitischer Reformen zeigen sich besonders deutlich in bestimmten industriellen Sektoren. Im Stahlsektor waren von den Handelsmaßnahmen der USA nicht nur Arbeitnehmer in der EU, sondern auch Arbeitnehmer in den Entwicklungsländern betroffen. In der Textil- und Bekleidungsbranche kann eine geänderte Handelsregelung dazu führen, dass einige schwächere Entwicklungsländer Gefahr laufen, ihren bislang durch Kontingente gesicherten Marktanteil zu verlieren [39]. Die negativen Folgen bestimmter Änderungen in der Handelspolitik erfordern ein integriertes Konzept, bei dem angemessene innerstaatliche sozialpolitische Maßnahmen mit geeigneten Geberhilfen und einer stärkeren Öffnung der Märkte für die Exporte dieser Länder kombiniert werden. [39] Die Europäische Kommission selbst mit dem Follow-up ihrer Mitteilung über die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union, KOM (2003) 649 endg. vom 29.10.2003 begonnen, indem sie eine Hochrangige Gruppe eingesetzt hat, die mögliche Initiativen zur Erleichterung von Anpassungen in diesem Sektor empfehlen soll. Konkrete Aktionen werden auch in einem offiziellen Positionspapier der Kommission im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Nachhaltigkeitsprüfung im Bereich Textil und Bekleidung vorgeschlagen. Die Kommission erkennt an, dass die Landwirtschaft ein besonderes Anliegen der Entwicklungsländer ist. Die EU hat eine Reform ihrer Landwirtschaftspolitik in Angriff genommen, um wettbewerbsverzerrende Hilfen abzubauen; hierzu gehören u. a. eine erhebliche Senkung ihrer Exportsubventionen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Selbstverständlich wird die Landwirtschaft im Rahmen der DDA-Verhandlungen auch weiterhin im Mittelpunkt des Interesses der Entwicklungsländer stehen. Die Auswirkungen der Liberalisierung werden jedoch - wie im Textilsektor - unterschiedlich sein. Zumindest kurzfristig werden Entwicklungsländer, die Nettoeinführer von Lebensmitteln sind, möglicherweise mit höheren Preisen konfrontiert sein, was dort zu Besorgnis im Hinblick auf die Versorgung mit Lebensmitteln führen könnte [40]. Gleichzeitig werden diejenigen Länder, denen zurzeit Präferenzen gewährt werden, vor allem die Ärmsten unter ihnen, mit einer Erosion ihres präferenziellen Zugangs rechnen müssen, was wiederum Auswirkungen auf ihre Exportgewinne haben dürfte. Globale, koordinierte Anstrengungen sind notwendig, wenn die Vorteile der Marktöffnung maximiert und etwaige negative soziale Anpassungskosten minimiert werden sollen. [40] Vgl. z. B. Nachhaltigkeitsprüfung der WTO-Verhandlungen, Nahrungsmittelpflanzen, SEI, 2002, für die Europäische Kommission. Eines der Hauptprobleme der Entwicklungsländer ist ihre hohe Abhängigkeit von einigen wenigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Dieses Problem lässt sich allein durch Marktzugang bei weitem nicht lösen. In zwei im Februar 2004 veröffentlichten Mitteilungen hat die Kommission integrierte Konzepte zur Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung - auch durch den Handel - für Länder vorgeschlagen, die von solchen Erzeugnissen allgemein und von Baumwolle im Besonderen abhängig sind [41]. Diese umfassen eine Reihe von handels- und nicht handelspolitischen Maßnahmen, darunter die Anregung nachhaltigerer Verfahren in der gesamten Lieferkette landwirtschaftlicher Erzeugnisse. [41] Agrarrohstoffproduktionsketten, Abhängigkeit vom Agrarrohstoffhandel und Armut - Vorschlag für einen Aktionsplan der EG, und Vorschlag für eine EU-Afrika-Partnerschaft zur Förderung der Baumwollentwicklung. Parallel dazu bieten auch die Verhandlungen über Dienstleistungen große Chancen für den Süd-Süd-Handel und die Liberalisierung solcher Dienstleistungssektoren, die die wesentliche Infrastruktur für die Wirtschafts- und Wachstumsentwicklung oder für den Umweltschutz schaffen. In Anbetracht der besonderen Eigenart dieses Sektors und seiner zunehmenden Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen werden besondere Anstrengungen erforderlich sein, die den weniger erfahrenen Entwicklungsländern dabei helfen, die Herausforderung ordnungspolitischer Reformen zu bewältigen. Die EU wird ihren Beitrag dazu leisten. Was die Rechtsetzungskomponente der DDA-Verhandlungen angeht, so ist es sowohl für die Industrie- als auch für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung, optimale Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel (Handelserleichterung) und ein günstiges Umfeld für produktive ausländische Investitionen zu schaffen sowie den fairen Wettbewerb und die Versorgung der eigenen Bürger mit guten Waren und Dienstleistungen zu angemessenen Preisen zu fördern. Obgleich die Auffasssungen der WTO-Mitglieder hinsichtlich der Frage, ob multilaterale Rechtsnormen in all diesen Bereichen zweckmäßig wären, nach wie vor auseinandergehen, ist die Kommission weiterhin davon überzeugt, dass diese ein stabileres und transparenteres wirtschaftliches Umfeld schaffen würden, das wiederum einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum - insbesondere in den Entwicklungsländern - förderlich wäre. Förderung der sozialen Entwicklung durch Marktzugang für Entwicklungsländer Die Kommission befürwortet die Förderung von Kernarbeitsnormen und die Verfolgung des allgemeineren Ziels, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen, und setzt dabei gegebenenfalls handelspolitische Instrumente ein. Wie die WCSDG hält sie es für wichtig, den Entwicklungsländern Zugang zu den Märkten zu gewährleisten, und sichert ihnen auf verschiedene Art und Weise umfassenden Zugang. Den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern und den AKP-Partnern gewährt die EU einen außerordentlich umfassenden Zugang zum EU-Markt [42]. Abgesehen von diesen Sonderregelungen bietet das APS (Allgemeines Präferenzsystem) allen Entwicklungsländern einen bevorzugten Zugang in erheblichem Umfang. Das APS umfasst ein System sozialer Anreize, die dafür sorgen, dass ein Land durch die effektive Einhaltung von Kernarbeitsnormen zusätzliche Handelspräferenzen erhalten kann. Durch die Erweiterung der Möglichkeit, zusätzliche Handelspräferenzen zu gewähren, wurde das APS im Jahr 2002 für Entwicklungsländer noch attraktiver gestaltet. Eine weitere Reform des Systems, die ab 2006 gelten soll, wird hauptsächlich darauf abzielen, den Empfängern möglichst viele Vorteile zu gewähren und die vollständige Anwendung der Kernarbeitsnormen in den Empfängerländern zu fördern. [42] Nach dem Übereinkommen von Cotonou gilt für die meisten Zolltariflinien bereits ein auf Null reduzierter Zoll. In den nächsten Jahren sollen mit den AKP-Partnern Freihandelszonen ausgehandelt werden. Für die am wenigsten entwickelten Länder wird es aufgrund der Initiative ,Alles außer Waffen" (einer Sonderregelung im Rahmen des APS) ab 2008 gar keine Zölle mehr geben. 5.4. Förderung privater Initiativen zugunsten der sozialen Entwicklung Für die Sicherung einer ausgewogenen sozialen Entwicklung sind zwar in erster Linie die Regierungen verantwortlich, doch ergänzend dazu können auch private Initiativen ein sehr wirksames Instrument des Wandels sein. Nationale wie transnationale Unternehmen, die Wirtschaft allgemein, Gewerkschaften und die breite Zivilgesellschaft können einen Beitrag zur Erreichung sozialer Ziele und zur Förderung einer guten Sozialordnungspolitik in- und außerhalb der EU beitragen. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass die Globalisierung und die Medienrevolution zur Stärkung des Einflusses der öffentlichen Meinung beigetragen haben, die auf eine bessere Sozialordnung im Rahmen der globalen Wirtschaft drängt. Die Sozialverträglichkeit von Handel, Wirtschaft und Investitionen sowie die Förderung des verantwortlichen Handelns aller Beteiligten der Lieferkette für Waren und Dienstleistungen stehen jetzt stärker im Blickpunkt der Öffentlichkeit [43]. [43] WCSDG-Bericht, Abschnitte 546-559 und Anhang. Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein Konzept, das der Nutzung von Handel und Investitionen für eine nachhaltige Entwicklung zugute kommen kann. Seit 2002 verfügt die EU über eine Strategie zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen, die den Vorschlägen und Empfehlungen der WCSDG entspricht [44]. Die Kommission hat daraufhin eine ganze Reihe von Initiativen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen ergriffen, darunter Kampagnen zur Sensibilisierung der Wirtschaft für die Bedeutung der sozialen Verantwortung, Untersuchungen zur Machbarkeit und Zweckmäßigkeit der Entwicklung von Kriterien/Leitlinien für ein freiwilliges Handelsmodell auf Gemeinschaftsebene, das fair ist und ethischen Grundsätzen entspricht, Förderung der Ausarbeitung weltweit gültiger Verhaltenskodizes durch die EU-Sozialpartner und Verstärkung der Synergien mit handelspolitischen Maßnahmen. [44] KOM (2001) 416 endg., Schlussfolgerungen des Rates vom 21.7.2003, Entschließung des Europäischen Parlaments vom Juli 2002 und Mitteilung der Kommission KOM(2002) 347 endg. vom 2.7.2002, ,Die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung". Die Kommission hat ferner ein europäisches Multi-Stakeholder-Forum über die soziale Verantwortung der Unternehmen eingerichtet, dessen Zweck darin besteht, eine neue Form des Dialogs zu entwickeln und verschiedene Politikbereiche und Interessen miteinander zu verknüpfen sowie zu untersuchen, wie ein EU-Konzept und entsprechende Leitlinien aussehen könnten. In diesem Forum treffen sich die wichtigsten Interessengruppen der EU - Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft. Das Forum hat sich mit einem breiten Spektrum von Fragen beschäftigt: Ausweitung des Fachwissens, konkrete Bedürfnisse von KMU und Förderung effektiver Transparenz. Ferner wurden Entwicklungsfragen diskutiert wie z. B. Bekämpfung von HIV/AIDS in Afrika, Anwendung der Grundsätze der sozialen Verantwortung im Textilsektor und finanzielle Transparenz im Bergbau. Das Forum wird seine Arbeiten im Sommer 2004 mit einem Bericht abschließen. Die Kommission nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die WCSDG empfiehlt, die IAO solle ein globales Multi-Stakeholder's Forum zur sozialen Verantwortung von Unternehmen einrichten [45]. Die WCSDG räumt ein, dass manche die tatsächliche Wirkung derartiger Modelle skeptisch einschätzen. Die Kommission stimmt der WCSDG darin zu, dass freiwillige Initiativen nur eine Ergänzung der Rechtsetzung und der Sozialpolitik sein können und dass sie auf höhere Standards abzielen sollten. Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass es viele Möglichkeiten der Unterstützung von solchen freiwilligen Initiativen gibt. Die Verbraucher und die Zivilgesellschaft brauchen die Gewissheit, dass diese Initiativen mehr sind als eine PR-Kampagne und dass sie tatsächlich positive Wirkungen entfalten. Glaubwürdig können solche Instrumente nur sein, wenn ihre Ausarbeitung transparent ist, die Sozialpartner und andere einschlägige Interessengruppen in vollem Umfang eingebunden werden und ihre Umsetzung überprüfbar ist. Deshalb müssen Anstrengungen im Hinblick auf eine entsprechende Berichterstattung unternommen werden. Wenn diese Initiativen den in Drittländern herrschenden Bedingungen Rechnung tragen sollen, so müssen außerdem die Sozialpartner und andere Interessengruppen vor Ort vollständig in diesen Prozess eingebunden werden. Nach Ansicht der Kommission sollte weiter darüber nachgedacht werden, wie diese Ziele in der Praxis erreicht werden können und welche Verfahren sich hierfür am besten eignen. [45] WCSDG- Bericht, Abschnitte 554-557, 613-616. Als Bestandteil der Stategie der sozialen Verantwortung von Unternehmen können private Verhaltenskodizes und breit angelegte Partnerschaften auf Branchenebene zur Auseinandersetzung mit Beschäftigungsfragen - wozu auch Kernarbeitsnormen, Menschenrechte und Umweltfragen zählen können - von Nutzen sein. In Bezug auf Beschäftigungsfragen sollte bei ihrer Ausarbeitung den einschlägigen, auf internationaler Ebene vereinbarten Normen [46] Rechnung getragen werden; ferner sollten sie als Ergänzung zum Erlass und zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften und zum Abschluss von Tarifverträgen angesehen werden [47]. Der soziale Dialog auf europäischer und globaler Ebene kann ebenfalls zur Schaffung eines kohärenteren Rahmens für Verhaltenskodizes und Partnerschaften beitragen. In den europäischen Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog wurden bereits sektorale Verhaltenskodizes vereinbart, deren Geltung sich auf die EU und die globalen Lieferketten erstreckt [48]. Mehrere europäische Unternehmen haben im Rahmen ihrer Europäischen Betriebsräte Verhaltenskodizes unterzeichnet. [46] Das europäische Konzept für die soziale Verantwortung von Unternehmen resultiert aus dem breiteren Kontext verschiedener, auf internationaler Ebene vereinbarter Normen wie z. B. der Trilateralen Grundsatzerklärung der IAO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik (1977/2000) oder den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen (2000), und fügt sich in diesen Kontext ein. [47] In einer der am stärksten globalisierten Branchen - der Schifffahrt - haben die globalen Sozialpartner sogar einen internationalen Tarifvertrag geschlossen. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU-Sozialpartner sind an den Arbeiten der IAO zur Konsolidierung der IAO-Normen im Seeverkehr beteiligt. [48] http://europa.eu.int/comm/ employment_social/publications/2003/ke4702397_de.html Darüber hinaus unterstützt die Kommission aktiv die Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese bieten Maßstäbe für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln, doch sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um eine strengere und einheitlichere Umsetzung dieser Leitsätze zu gewährleisten. Zu den Problemen, die eine umfassendere Anwendung erschweren, gehört das Trittbrettfahrer-Problem - d. h., Unternehmen, die selbst nichts tun, profitieren von den Anstrengungen der anderen. Die Kommission versucht, die Verwendung der Leitsätze u. a. dadurch zu fördern, dass sie Verweisungen darauf in ihre bilateralen Abkommen (z. B. das Assoziationsabkommen EU-Chile oder das Übereinkommen, das derzeit mit den Mercosur-Staaten ausgehandelt wird) aufnimmt. Es ist zu überlegen, wie entweder durch konzertierte private und/oder durch staatliche Initiativen für eine allgemeinere Verbreitung gesorgt werden kann, z. B. dadurch, dass Unterstützungsmaßnahmen wie die Gewährung von Exportkrediten von der Einhaltung der OECD-Leitsätze abhängig gemacht werden. 5.5. Governance auf globaler Ebene Ohne den Beitrag internationaler Institutionen sind Fortschritte im Hinblick auf eine sozialverträgliche Globalisierung nicht denkbar. Das multilaterale System muss effektiver werden, wenn es den Herausforderungen gewachsen sein soll, die sich jetzt und in nächster Zeit in Bezug auf den weltpolitischen Ordnungsrahmen und das Rechtsstaatsprinzip stellen werden [49]. Die Kommission befürwortet ein kohärentes und holistisches Herangehen an die Problematik der sozialen Dimension der Globalisierung im Rahmen der WTO, der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und in allen UN-Gremien sowie den Ausbau wichtiger Organisationen wie z. B. der IAO [50]. [49] Dieser Standpunkt wird sowohl in der Mitteilung der Kommission ,Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus" (KOM(2003) 526 vom 10.9.2003) und in den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates als auch in der Europäischen Sicherheitsstrategie deutlich, die der Europäische Rat im Dezember 2003 angenommen hat. [50] Dies entspricht der Mitteilung der Kommission von 2001. Im Rahmen der UNO ist dafür zu sorgen, dass der ECOSOC, die Kommission für soziale Entwicklung und der dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung eine kohärente Politik betreiben. Nach Überzeugung der Kommission sollte über vorliegende Vorschläge wie z. B. den, einen Rat für Wirtschaft und soziale Sicherheit einzurichten, ernsthaft nachgedacht werden. Die Ergebnisse des vom Generalsekretär der UNO eingesetzten High-Level Panels ,Reform der UNO" sollten dabei Berücksichtigung finden. Nach Auffassung der Kommission sollte man sich bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung und der Kohärenz zunächst einmal darauf konzentrieren, die Effizienz der vorhandenen Gremien zu steigern. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch eine Auseinandersetzung mit dem derzeitigen Mandat des ECOSOC. Die EU ist bereit, den Prozess der Ausarbeitung einer internationalen Agenda sehr aktiv voranzutreiben. Sie ist sich der Notwendigkeit bewusst, sich durch ein umfassendes Konzept für Frieden, Sicherheit und Entwicklung stärker zu profilieren. Die Kommission ist entschlossen, hierzu einen größeren Beitrag zu leisten. Die EU sollte sich ferner das Ziel setzen, in allen UN-Gremien und anderen internationalen Organisationen, die sich mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen befassen, stärker mit einer Stimme zu sprechen und damit für politische Kohärenz zu sorgen. Die Kommission wird die Koordinierung innerhalb der EU weiterhin aktiv unterstützen, und zwar durch Verbesserung des Informationsaustauschs und durch Ausarbeitung von Vorschlägen für Standpunkte und Initiativen der EU. Die EU ist außerdem bereit, ihre Partnerländer zur Verbesserung des Follow-ups ihrer multilateralen Verpflichtungen und Ziele anzuregen; dies könnte zum einen im Rahmen des bilateralen Dialogs und zum anderen durch Unterstützung derjenigen Länder geschehen, die dabei Hilfe benötigen. Die IFI, die WTO und das UN-System müssen bei der Gewährung von Hilfen, bei der Öffnung von Märkten und bei der Normsetzung kohärent arbeiten und sich bei der Verfolgung des strategischen Ziels der nachhaltigen Entwicklung abstimmen. Wir müssen von bloßen Erklärungen und nominaler Kohärenz wegkommen und zu wirksamen und konzertierten Maßnahmen gelangen, die auf Komplementarität und der Ermittlung positiver Synergien basieren. Ob dies gelingt, hängt wesentlich vom Willen der Mitgliedstaaten dieser Organisationen - der Entwicklungsländer und der Industrieländer - ab. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der weltwirtschaftliche Ordnungsrahmen effizient, integrativ und repräsentativ ist. Eine Verbesserung des WTO-Verhandlungsprozesses würde dazu beitragen, das multilaterale Handelssystem fairer und sozial ausgewogener zu gestalten. Im WCSDG-Bericht wird zutreffend festgestellt, dass eine erweiterte Beteiligung der Entwicklungsländer an den WTO-Verhandlungen ihren Bemühungen um eine effektivere Verknüpfung der Handelsliberalisierung mit den innerstaatlichen Plänen für die soziale Entwicklung förderlich wäre [51]. Die Kommission hat konkrete Vorschläge für die Vorbereitung und Organisation der Ministerkonferenzen und für Arbeitsmethoden und Beschlussfassungsverfahren vorgelegt, die auf eine stärkere Mitwirkung der Entwicklungsländer - vor allem der am wenigsten entwickelten unter ihnen - im WTO-System abzielen. Doch nicht nur innerhalb der WTO ist dafür zu sorgen, dass soziale Entwicklungsbelange auf der multilateralen Handelsagenda stärker berücksichtigt werden. Die EU sollte sich das Ziel stecken, die Koordinierung in Fragen der sozialen Governance im Kontext der Globalisierung zu verbessern und in dieser Frage in allen internationalen Organisationen - darunter in der WTO und in der IAO [52] -- einen kohärenten Standpunkt zu vertreten. Sie sollte sich ferner für einen effektiveren Dialog zwischen der WTO und der IAO einsetzen mit dem Ziel, der IAO den Beobachterstatus in der WTO zu verschaffen. [51] Die Entwicklungsagenda von Doha stellt Entwicklungsbelange in den Mittelpunkt der Handelsverhandlungen und ist deshalb ein wichtiger Schritt in diese Richtung. [52] Schlussfolgerungen des Rates ,Allgemeine Angelegenheiten" vom 21. Juli 2003. Die WCSDG hat eine ganze Reihe von innovativen Vorschlägen gemacht, mit denen die Qualität der politischen Kohärenz auf internationaler Ebene verbessert werden könnte, und zwar sowohl durch Bestätigung gemeinsamer Ziele - insbesondere menschenwürdige Arbeitsbedingungen - als auch durch verschiedene neue Kooperationsmechanismen. Die Vorschläge für Initiativen zur Förderung der politischen Kohärenz und für Dialoge über die Politikentwicklung sowie für ein ,Forum für Globalisierungspolitik" sind alle vielversprechend und dürften sich dafür eignen, die multilaterale Agenda stärker auf die Anliegen zuzuschneiden, die den Menschen wirklich am Herzen liegen. Allerdings müssten die entsprechenden Mandate klar und präzise formuliert sein, wenn sie effektiv sein sollen. Die Teilnahme von Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Handel, Finanzen und Soziales an derartigen Initiativen für politische Kohärenz - insbesondere an Initiativen in Bezug auf Wachstum, Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen weltweit - könnten der laufenden Handelsrunde besonders gute Anregungen für einen erfolgreichen Ausgang liefern und damit den besten Beitrag zu ausgewogenen Ergebnissen leisten. Die IFI müssen durch Unterstützung verantwortungsvoller Entscheidungsstrukturen in den Entwicklungsländern eine besonders wichtige Rolle übernehmen. Der politischen Abstimmung mit diesen Organisationen und zwischen ihnen und dem weiteren multilateralen System kommt entscheidende Bedeutung zu, wenn ein für die nachhaltige Entwicklung günstiges globales Umfeld geschaffen werden soll. Die Unterstützung politischer Strategien, die ein effektives Engagement in der Weltwirtschaft gewährleisten, gleichzeitig aber auch allgemeineren Nachhaltigkeitszielen dienen, sollte eine Priorität darstellen. Der Euro hat sich in kurzer Zeit zur international zweitwichtigsten Währung entwickelt, doch die EU beeinflusst die Politik der internationalen Finanzinstitutionen noch lange nicht so stark, wie sie dies tun könnte - und das schwächt die Kohärenz ihrer Politik. Sie spricht nach wie vor nicht mit einer Stimme und ist deshalb nicht hinreichend in der Lage, wichtige politische Entscheidungen und Richtungsvorgaben zu beeinflussen. Das ist problematisch, weil diese Institutionen die Entwicklung und die Bewältigung von Finanzkrisen wesentlich mitgestalten. Darüber hinaus stellt dies auch ein Problem für die politische Kohärenz der EU im Rahmen der globalen Wirtschaftslenkung dar, und zwar in Bezug auf die Säulen Handel, Finanz und Normsetzung. Die Fähigkeit der EU zur Förderung eines Entwicklungsmodells, das der sozialen Dimension in vollem Umfang Rechnung trägt, würde erheblich gesteigert, wenn sie in Institutionen der multilateralen Wirtschaftslenkung einheitlich vertreten wäre. Das würde bedeuten, dass sie mit einer Stimme sprechen, durch Rückgriff auf qualifizierte Mehrheitsentscheidungen einen gemeinsamen Standpunkt vertreten und als Gruppe abstimmen müsste. Die internationalen Handels- und Finanzinstitutionen sind mittlerweile in einem zuvor nie gekannten Ausmaß in den Mittelpunkt des Interesses der Zivilgesellschaft gerückt. Entsprechend dem Vorschlag der WCSDG müssen sie transparenter und integrativer werden; die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und die breitere Zivilgesellschaft sollten stärker eingebunden werden. Das Beispiel der OECD, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer repräsentiert sind und angehört werden, stellt in diesem Zusammenhang einen interessanten Ansatz dar [53]. Die Kommission misst ferner der Förderung eines aktiven Dialogs mit den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und mit der breiteren Zivilgesellschaft große Bedeutung bei. Die Kommission wird sich weiterhin für eine Verbesserung des Dialogs mit den einschlägigen Interessengruppen über die verschiedenen Prozesse und Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Dimension der Globalisierung einsetzen. [53] WCSDG-Bericht, Abschnitt 562. Wie im WCSDG-Bericht herausgestellt wurde [54], sollte die soziale Dimension verstärkt wissenschaftlich erforscht und statistisch erfasst werden. Im Kontext des 6. Rahmenprogramms im Bereich Forschung plant die Kommission die Einrichtung eines Exzellenznetzes, das ein Forschungsprojekt zum Thema "Globale Governance, Rechtsrahmen und die Rolle der EU" durchführen soll. Im Rahmen dieses Projekts soll auch die soziale Dimension analysiert werden. [54] WCSDG-Bericht, Abschnitte 623-629. 6. Fazit Die Kommission erläutert in dieser Mitteilung ihren vorläufigen Standpunkt zu einigen der im Bericht der WCSDG angesprochenen Fragen. Insgesamt enthält der Bericht ausgewogene und zwar kritische, jedoch positive Aussagen, die eine Grundlage für das weitere Vorgehen bilden können. Im Bericht wird anerkannt, dass auf globaler, regionaler und nationaler Ebene bereits einige Schritte unternommen worden sind, jedoch wird auch deutlich gemacht, dass auf allen Ebenen noch wesentlich mehr ergänzende und sich gegenseitig verstärkende Anstrengungen notwendig sind, wenn alle in den Genuss der Vorteile der Globalisierung kommen sollen. Dies stellt für die EU und ihre Mitgliedstaaten gleichermaßen eine Herausforderung dar. Einem effektiven Follow-up des Berichts durch alle Partner wird entscheidende Bedeutung beizumessen sein. Die EU hat bereits Initiativen und Strategien für die Berücksichtigung der sozialen Dimension der Globalisierung in- und außerhalb Europas entwickelt. Wichtig ist nun, dass sich die Union auf höchster politischer Ebene dazu verpflichtet, im Lichte des WCSDG-Berichts und der in dieser Mitteilung vorgelegten ersten Vorschläge Maßnahmen zur Stärkung dieser Dimension zu ergreifen.