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Document 11957E235
TREATY ESTABLISHING THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY, PART SIX - GENERAL AND FINAL PROVISIONS, ARTICLE 235
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SECHSTER TEIL - ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ARTIKEL 235
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SECHSTER TEIL - ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ARTIKEL 235
In force
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SECHSTER TEIL - ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ARTIKEL 235
++++ ARTIKEL 235 ERSCHEINT EIN TÄTIGWERDEN DER GEMEINSCHAFT ERFORDERLICH, UM IM RAHMEN DES GEMEINSAMEN MARKTES EINES IHRER ZIELE ZU VERWIRKLICHEN, UND SIND IN DIESEM VERTRAG DIE HIERFÜR ERFORDERLICHEN BEFUGNISSE NICHT VORGESEHEN, SO ERLÄSST DER RAT EINSTIMMIG AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION UND NACH ANHÖRUNG DER VERSAMMLUNG DIE GEEIGNETEN VORSCHRIFTEN .