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Document 11957E235

VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SECHSTER TEIL - ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ARTIKEL 235

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/teec/art_235/sign

11957E235

VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SECHSTER TEIL - ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ARTIKEL 235


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ARTIKEL 235

ERSCHEINT EIN TÄTIGWERDEN DER GEMEINSCHAFT ERFORDERLICH, UM IM RAHMEN DES GEMEINSAMEN MARKTES EINES IHRER ZIELE ZU VERWIRKLICHEN, UND SIND IN DIESEM VERTRAG DIE HIERFÜR ERFORDERLICHEN BEFUGNISSE NICHT VORGESEHEN, SO ERLÄSST DER RAT EINSTIMMIG AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION UND NACH ANHÖRUNG DER VERSAMMLUNG DIE GEEIGNETEN VORSCHRIFTEN .

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