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Document 11957E051

    VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, ZWEITER TEIL - GRUNDLAGEN DER GEMEINSCHAFT, TITEL III - DIE FREIZUEGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR, KAPITEL 1: DIE ARBEITSKRAEFTE, ARTIKEL 51

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/teec/art_51/sign

    11957E051

    VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, ZWEITER TEIL - GRUNDLAGEN DER GEMEINSCHAFT, TITEL III - DIE FREIZUEGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR, KAPITEL 1: DIE ARBEITSKRAEFTE, ARTIKEL 51


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    ARTIKEL 51

    DER RAT BESCHLIESST EINSTIMMIG AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION DIE AUF DEM GEBIET DER SOZIALEN SICHERHEIT FÜR DIE HERSTELLUNG DER FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER NOTWENDIGEN MASSNAHMEN ; ZU DIESEM ZWECK FÜHRT ER INSBESONDERE EIN SYSTEM EIN, WELCHES AUS - UND EINWANDERNDEN ARBEITNEHMERN UND DEREN ANSPRUCHSBERECHTIGTEN ANGEHÖRIGEN FOLGENDES SICHERT :

    A ) DIE ZUSAMMENRECHNUNG ALLER NACH VERSCHIEDENEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN BERÜCKSICHTIGTEN ZEITEN FÜR DEN ERWERB UND DIE AUFRECHTERHALTUNG DES LEISTUNGSANSPRUCHS SOWIE FÜR DIE BERECHNUNG DER LEISTUNGEN ;

    B ) DIE ZAHLUNG DER LEISTUNGEN AN PERSONEN, DIE IN DEN HOHEITSGEBIETEN DER MITGLIEDSTAATEN WOHNEN .

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