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Document 52023BP1948

Entschlieẞung (EU) 2023/1948 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (vor dem 30. November 2021: Gemeinsames Unternehmen für biobasierte Industriezweige) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 493–499 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1948/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/493


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1948 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (vor dem 30. November 2021: Gemeinsames Unternehmen für biobasierte Industriezweige) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0093/2023),

A.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (BBI) im Mai 2014 im Rahmen des Programms Horizont 2020 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 gegründet wurde (1); in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im November 2021 durch die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates (2) gegründet wurde, um das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2031 zu ersetzen;

B.

in der Erwägung, dass das allgemeine Ziel der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ in einem zielorientierteren Vorgehen und ambitionierteren Partnerschaften mit den jeweiligen Industriezweigen als im Rahmen der vorangegangenen Programme besteht;

C.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 mit dem Ziel finanziert wurde, alle einschlägigen Interessenträger zu vereinen und dazu beizutragen, dass sich die Union durch die Einbeziehung und das Engagement der Partner bei der Gestaltung und Durchführung eines Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit Europäischem Mehrwert als zentrale Akteurin in der Forschung etabliert;

D.

in der Erwägung, dass die gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der Forschungs- und Innovationsprogramme innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihrem jeweiligen strategischen Forschungsbereich ihre eigene Forschungs- und Innovationsagenda annehmen und sie im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Vergabeverfahren umsetzen;

E.

in der Erwägung, dass die allgemeinen Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa darin bestehen, den Innovationsprozess und die Entwicklung biobasierter innovativer Lösungen zu beschleunigen, die Markteinführung bestehender ausgereifter und innovativer biobasierter Lösungen zu beschleunigen und ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit biobasierter Industriesysteme sicherzustellen;

F.

in der Erwägung, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa bis zum 31. Dezember 2027 zu veröffentlichen sind, damit der Laufzeit des Programms „Horizont Europa“ Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in hinreichend begründeten Fällen bis spätestens 31. Dezember 2028 zu veröffentlichen sind;

G.

in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die Europäische Union — vertreten durch die Kommission — und Partner aus der Industrie — vertreten durch das Bio-based Industries Consortium (Konsortium für biobasierte Industriezweige, BI-Konsortium) — sind;

H.

in der Erwägung, dass sich der Finanzbeitrag der Union zum Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, einschließlich der EEA-Mittel, auf bis zu 1 Mrd. EUR beläuft (darunter bis zu 23,5 Mio. EUR für Verwaltungskosten); in der Erwägung, dass die anderen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa als die Union während des Zehnjahreszeitraums einen Gesamtbeitrag von mindestens 1 Mrd. EUR, wovon bis zu 23,5 Mio. EUR auf Verwaltungskosten entfallen, leisten oder ihre konstituierenden Rechtssubjekte oder die mit ihnen verbundenen Rechtssubjekte veranlassen sollen, einen solchen Beitrag zu leisten;

Allgemeines

1.

begrüßt den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“); begrüßt, dass die Jahresrechnung 2021 des Gemeinsamen Unternehmens die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa zum 31. Dezember 2021, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit den Finanzvorschriften des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt und dass die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von „Horizont Europa“ ambitionierte Ziele für das gemeinsame Unternehmen vorgesehen sind, die nur erreicht werden können, wenn wirksame Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, mit denen die Schwachstellen in den internen Kontrollsystemen behoben und Vorbereitungen mit Blick auf die künftigen Herausforderungen getroffen werden, die sich aus den zunehmenden Aufgaben ergeben, z. B. im Bereich Personalverwaltung und -planung; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass besonders komplizierte und aufwendige Berechnungen und Berichtspflichten ein erhebliches Fehlerrisiko darstellen, und fordert daher, Möglichkeiten für Vereinfachungen zu prüfen, wo immer es möglich und mit dem bestehenden Rechtsrahmen vereinbar ist;

3.

stellt fest, dass es für die gemeinsamen Unternehmen keine harmonisierte Definition des Begriffs „Verwaltungskosten“ gibt, die die Grundlage für die Berechnung der Finanzbeiträge ihrer Mitglieder bildet und eine Voraussetzung für die Vergleichbarkeit dieser Kosten ist; fordert vor diesem Hintergrund gemeinsame Leitlinien für alle gemeinsamen Unternehmen, um bei der Klassifizierung bestimmter Kategorien von Verwaltungskosten, wie etwa Ausgaben für Beratung, Studien, Analysen, Evaluationen und technische Hilfe, einen harmonisierten Ansatz zu verfolgen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat im Dezember 2020 den Haushalt 2021 für das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für einen Gesamtbetrag (verabschiedeter Haushalt und Reaktivierungen) in Höhe von 5 215 066 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und in Höhe von 174 626 895 EUR an Mitteln für Zahlungen angenommen hat und es keine Abänderungen gab;

5.

nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote bei den 2021 für Horizont-2020-Vorhaben verfügbaren Mitteln für Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa dem Bericht des Rechnungshofs zufolge lediglich 71 % betrug, was externen Faktoren wie der COVID-19-Pandemie sowie der unvorhergesehenen Einstellung eines großen Horizont-2020-Vorhabens nach dem Konkurs des Hauptbegünstigten im Jahr 2021 geschuldet war;

6.

stellt ferner fest, dass der vorherige Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (BBI) einen Überschuss nicht verwendeter Mittel aus Vorjahren (aus 2018, 2019 und 2020) aufwies, darunter 600 000 EUR an für Verwaltungsausgaben angesetzten Mitteln und Mitteln für Zahlungen sowie auf der operativen Seite 46 881 709 EUR an Mitteln für Zahlungen; stellt zudem fest, dass die wieder in den Haushaltsplan eingestellten Mittel vorrangig im Einklang mit der Finanzregelung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa in Anspruch genommen wurden und bis Ende des Jahres auf der Seite der für Verwaltungsausgaben angesetzten Mittel fast 100 %, bei den verwaltungsbezogenen Mittel für Zahlungen 84 % und bei den operativen Mitteln für Zahlungen 79 % erreichten;

7.

stellt fest, dass die Union Ende 2021 einen Beitrag von 728,228 Mio. EUR und der Industrieverband einen Beitrag von 52,239 Mio. EUR in Form von validierten Sachleistungen, 14,559 Mio. EUR in Form von Barmitteln zu den Verwaltungskosten und 3,250 Mio. EUR in Form von Barmitteln zu den operativen Kosten geleistet hat;

8.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa in Bezug auf die operativen Verpflichtungen des Gemeinsamen Unternehmens Ende 2021 815,8 Mio. EUR des maximalen Beitrags der Union für im Rahmen des Programms Horizont 2020 unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen fast vollständig gebunden hatte; weist zudem darauf hin, dass in den kommenden Jahren noch rund 159,6 Mio. EUR (19,6 %) zu zahlen sind; stellt andererseits fest, dass sich die privaten Mitglieder rechtlich verpflichtet hatten, Sach- und Finanzbeiträge in Höhe von 266,5 Mio. EUR zu leisten, was 56 % des in den angenommenen Jahresarbeitsprogrammen des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa festgelegten Richtziels von 475,3 Mio. EUR entspricht; stellt jedoch fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa das Richtziel für seine privaten Mitglieder bis zum Ende des Programmzeitraums nicht erreichen wird, da alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 Ende 2020 abgeschlossen wurden;

9.

stellt fest, dass die Vollzugsquote der für Projekte im Rahmen von Horizont 2020 verfügbaren Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa bei 71 % lag, was auf Aussetzungen und Verlängerungen der jüngsten Horizont-2020-Projekte zurückgeführt werden kann, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderlich waren, sowie auf die Einstellung eines großen Horizont-2020-Projekts nach dem Konkurs des Hauptbegünstigten im Jahr 2021; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa nicht über operative Mittel für Verpflichtungen für 2021 verfügte, da es seine letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis Ende 2020 abgeschlossen hatte;

10.

stellt fest, dass die Mitglieder aus der Industrie Ende 2021 Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten in Höhe von insgesamt 1 646,5 Mio. EUR bzw. 74 % der Zielvorgabe von 2 225,4 Mio. EUR meldeten; verweist jedoch auf die Bemerkung des Rechnungshofs zum nicht abgeschlossenen Bestätigungsverfahren für einen Betrag in Höhe von 715,6 Mio. EUR bzw. 43 % des gemeldeten Betrags; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Maßnahmen ergriffen hat, damit die Zielvorgabe bis zum Ende des Programmzeitraums erreicht wird, indem er im Februar 2022 weitere 658 Mio. EUR an Investitionen der Mitglieder aus der Industrie in Tätigkeiten von 2022, die in engem Zusammenhang mit den strategischen Zielen des Gemeinsamen Unternehmens stehen, genehmigte; stellt folglich fest, dass dieses Engagement der privaten Mitglieder das Risiko des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa mindern kann, die Zielvorgabe für Sachbeiträge für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten bis zum Abschluss des Programms Horizont 2020 nicht zu erreichen;

11.

stellt fest, dass es dem Konsortium für biobasierte Industriezweige (BIC) infolge der Bemerkung des Rechnungshofs von 2020 zu dem Mangel an Daten für die validierten Sachbeiträge durch die Veröffentlichung des jährlichen Tätigkeitsberichts 2021 gelungen war, eine Vielzahl an Bescheinigungen für Sachbeiträge von konstituierenden Rechtspersonen des BI-Konsortiums für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten, hauptsächlich ab 2020, aber auch ab 2019 und 2018, auszustellen, deren Ausstellung während der COVID-19-Pandemie verzögert wurde;

12.

hebt hervor, dass in Bezug auf das vom Rechnungshof im Jahr 2020 ermittelte Risiko für die Verwirklichung der Forschungs- und Innovationsagenda des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Programm Horizont 2020 die im jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 gemeldeten operativen Ergebnisse bestätigen, dass es dem Gemeinsamen Unternehmen trotz der Verringerung der Barbeiträge der beiden Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens (Kommission und Konsortium für biobasierte Industriezweige) gelungen ist, seine strategischen Ziele zu erreichen; begrüßt insbesondere die Tatsache, dass von den für 2021 gemeldeten operativen Höhepunkten 41 Projekte abgeschlossen wurden, wobei alle wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) im Zusammenhang mit der Projektleistung erreicht wurden; weist ferner anerkennend darauf hin, dass die erwarteten Ergebnisse laufender Projekte darauf hindeuten, dass die endgültigen wesentlichen Leistungsindikatoren die Zielwerte der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der biobasierten und erneuerbaren Industriezweige für Entwicklung und Wachstum in Europa, in der die Forschungs-, Demonstrations- und Einführungstätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Rahmen des Programms Horizont 2020 bestimmt wurden, deutlich übertreffen werden;

13.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 weiterhin über die tatsächlichen Werte der finanziellen Sachbeiträge berichtet, die vom Konsortium für biobasierte Industriezweige oder von konstituierenden Rechtspersonen des Konsortiums bereitgestellt wurden, um die in der Verordnung (EU) Nr. 560/2014 des Rates (3) festgelegten Ziele zu erreichen, und dass die Gesamthöhe der Sach- und Finanzbeiträge bereits 70 % des erwarteten endgültigen Werts von 2,73 Mrd. EUR erreicht hat und dieses endgültige Ziel bis 2024 erreichen dürfte;

Leistung

14.

stellt fest, dass der Exekutivdirektor dem Verwaltungsrat die Prioritäten und Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für 2021 erstmals in der Sitzung vom 17. Juni 2020 vorgestellt hat, bevor am 7. Oktober 2020 eine endgültige Fassung vorgelegt und erörtert wurde; stellt fest, dass die Prioritäten dann als Ziele für 2021 in das Jahresarbeitsprogramm 2021 aufgenommen wurden, um das Projektportfolio zu konsolidieren und gleichzeitig die Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten, um Spitzen der Arbeitsbelastung zu bewältigen; stellt darüber hinaus fest, dass ein reibungsloser Übergang vom Gemeinsamen Unternehmen für biobasierte Industriezweige (BBI) zu dem neuen Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE) innerhalb des Rahmenprogramms „Horizont Europa“ sichergestellt wurde;

15.

stellt fest, dass es 2021 keine offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gab, nachdem die letzte Aufforderung 2020 erfolgte, und dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa sein Projektportfolio weiter verwaltete, was zur Unterzeichnung von 18 Finanzhilfevereinbarungen führte, wodurch sich die Gesamtzahl der Projekte im Portfolio des Gemeinsamen Unternehmens auf 142 erhöhte (davon 71 Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, 39 Demonstrationsmaßnahmen, 14 Vorzeigeprojekte und 18 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen), von denen Ende 2021 noch 96 liefen und 46 abgeschlossen waren;

16.

stellt fest, dass 2021 von einem externen Auftragnehmer eine gezielte Studie (4) durchgeführt wurde, um die Ergebnisse der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) der 32 Projekte des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (BBI), die bis Juli 2020 abgeschlossen wurden, zu validieren und eine Gesamtbewertung des Projektportfolios des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige vorzunehmen; stellt fest, dass bei der Validierung die gemeldeten Ergebnisse und Auswirkungen der wesentlichen Leistungsindikatoren anhand der in der Projektdokumentation — einschließlich des regelmäßigen Berichts, der Leistungen und der von unabhängigen Sachverständigen erstellten Prüfberichte — vorgelegten Nachweise analysiert wurden; stellt darüber hinaus fest, dass ein Validierungswert entwickelt wurde, der angibt, inwieweit die gemeldeten KPI-Ergebnisse durch Nachweise untermauert wurden;

17.

weist darauf hin, dass sich für die meisten der validierten Daten (rund 90 %) die Werte 1 oder 2 ergeben (Validierungswerte: 1, 2, 3), was darauf hindeutet, dass der für das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige festgelegte Rahmen für wesentliche Leistungsindikatoren ein aussagekräftiges Maß für die Ergebnisse und Auswirkungen des Programms darstellt;

18.

stellt fest, dass Vorzeigeprojekte und fortgeschrittene Demonstrationsmaßnahmen diejenigen Projekte sind, die am stärksten zu sozioökonomischen Veränderungen — wie der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Entwicklung des ländlichen Raums, Nutzen für Primärerzeuger, regionalen und lokalen Veränderungen und Wirkungen auf Märkte und Industrie — beitragen; stellt fest, dass der Technologie-Reifegrad dieser Projekte den Einsatz der Technologien in einem großen, vorindustriellen Maßstab ermöglicht, wobei Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette, von lokalen Rohstofflieferanten bis hin zu Endnutzern und lokalen Behörden, einbezogen werden;

19.

stellt fest, dass die Verringerung der Umweltauswirkungen industrieller Prozesse und Produkte eines der Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa ist; stellt fest, dass ein wichtiger Beitrag zur Minderung des Klimawandels in der Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen besteht, die von 65 % der Projekte des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa gemeldet werden; stellt fest, dass bei 29 % der Projekte über die Nutzung bzw. das Recycling von aus biobasierten Tätigkeiten freigesetztem CO2 berichtet wird, was eine Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen bedeutet;

20.

begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa auch im Jahr 2021 bei den wichtigsten wesentlichen Leistungsindikatoren von Horizont 2020, auf die das Gemeinsame Unternehmen überwacht wird, eine effiziente Leistung bei den Kerntätigkeiten erbracht und die in den Vorjahren beobachteten positiven Trends bestätigt hat: Die Benachrichtigungsfrist (Time To Inform — TTI) für Antragsteller der Aufforderung 2020 wurde im Januar 2021 mit 137 Tagen gegenüber dem Zielwert von 153 Tagen eingehalten (100 % pünktlich); die Zeit bis zur Gewährung der Finanzhilfe (Time To Grant — TTG) für die im Rahmen der Aufforderung für 2020 ausgewählten Anträge betrug im Durchschnitt 236 Tage gegenüber dem Zielwert von 245 Tagen und alle Finanzhilfevereinbarungen wurden pünktlich unterzeichnet (100 % pünktlich); die Zeit bis zur Änderung (Time To Amend — TTA) betrug neun Tage gegenüber dem Zielwert von 45 Tagen (100 % pünktlich); die Zeit bis zur Gewährung der Vorfinanzierung (Time To Pay — TTP) der ausgewählten Vorschläge aus der Aufforderung 2020 betrug durchschnittlich 9,5 Tage gegenüber dem Zielwert von 30 Tagen (100 % pünktlich) und für Zwischen- und Abschlusszahlungen im Durchschnitt 66 Tage gegenüber dem Zielwert von 90 Tagen (100 % pünktlich);

21.

stellt fest, dass nach einer Bemerkung im Entlastungsverfahren 2020 zu Rechten des geistigen Eigentums die vom Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen der Musterfinanzhilfevereinbarung entsprechen, die von der Kommission zur Ausführung des Unionshaushalts geschlossen wurde, und dass bei der Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums keine Abweichungen festzustellen sind; stellt darüber hinaus fest, dass das Eigentum an den Projektergebnissen in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums und die Veröffentlichung von Ergebnissen weiterhin der Kontrolle der Begünstigten unterliegt und dass diese spezifischen Verpflichtungen in Bezug auf offene Wissenschaft und den Zugang zu Forschungsergebnissen gemäß Abschnitt 3 der Musterfinanzhilfevereinbarung von Horizont 2020 — Rechte und Pflichten in Bezug auf bestehende Kenntnisse und Ergebnisse — erfüllen müssen;

Auftragsvergabe, Personal und Einstellungsverfahren

22.

stellt fest, dass das Programmbüro des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Ende 2021 aus 22 Bediensteten bestand und 2021 vier Einstellungsverfahren eingeleitet wurden, was zur Besetzung von je einer Stelle (durch Vertragsbedienstete) in den Bereichen Projektleitung und Finanzassistenz sowie je einer Stelle (durch Bedienstete auf Zeit) in den Bereichen „Beziehungen zu Interessenträgern und Exekutivassistenz“ und Kommunikationsassistenz führte; stellt ferner fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa — wie im Jahr 2020 — zur Bewältigung der Zeiten mit der höchsten Arbeitslast über den Rahmenvertrag der Kommission für Interimsdienste mehrere kurzfristige Verträge für Interimsdienste abgeschlossen hat, um den spezifischen Bedarf des Programmbüros des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa zu decken;

23.

stellt mit Besorgnis fest, dass der durchschnittliche jährliche Anteil an Leiharbeitskräften mit 19 % des Statutspersonals nach wie vor hoch war; weist erneut darauf hin, dass ein hoher Anteil an Vertragsbediensteten tendenziell dazu führt, dass die Personalfluktuation im Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa erheblich zunimmt und die Personalsituation weiter destabilisiert wird; betont darüber hinaus, dass der Rückgriff auf Zeitarbeitskräfte eine vorübergehende Lösung bleiben sollte, da dies ansonsten die Gesamtleistung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, wie etwa die Beibehaltung von Schlüsselkompetenzen, beeinträchtigen könnte und zu unklaren Kanälen für die Rechenschaftspflicht, möglichen Rechtstreitigkeiten und zu einer geringeren Effizienz des Personals führen könnte; weist erneut darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa ein formalisiertes Modell oder Leitlinien für die Schätzung des Personalbedarfs (und der Schlüsselkompetenzen) ausarbeiten sollte, um den Einsatz der Personalressourcen zu optimieren;

24.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2021, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gegeben ist, da der Frauenanteil auf Programmbüroebene 64 %, in der Gruppe der Vertreter der Staaten (einschließlich Stellvertreter) 46 % und in den Wissenschaftlichen Beiräten 57 % beträgt; fordert das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa auf, das Geschlechterverhältnis aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern;

25.

weist anerkennend darauf hin, dass die Zahl der Frauen im Verwaltungsrat dem jährlichen Tätigkeitsbericht zufolge von 20 % im Vorjahr auf 30 % Ende 2021 gestiegen ist; hält das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa dazu an, sich weiter um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Verwaltungsrat zu bemühen;

26.

stellt fest, dass der Teil der Arbeitgeberbeiträge für das Personal der gemeinsamen Unternehmen, der dem Verhältnis ihrer von Drittstaaten subventionierten Einnahmen zu ihren Gesamteinnahmen entspricht, von den gemeinsamen Unternehmen seit 2016 nicht mehr an das Versorgungssystem der Union gezahlt wurde, da die Kommission diese Ausgaben weder im Haushalt der gemeinsamen Unternehmen vorgesehen noch förmlich die Zahlungen beantragt hat; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern;

27.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa 2021 gemeinsam mit vier anderen gemeinsamen Unternehmen die Führungsrolle bei der Einführung des Tools „Systal“ übernommen hat, einem von Oracle entwickelten und bereits von mehreren dezentralen Agenturen genutzten e-Recruitment-Tool, und dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa das Tool im September 2021 mit der Veröffentlichung einer Stelle erstmals genutzt hat;

28.

stellt fest, dass die Personalabteilung im Jahr 2021 unter Berücksichtigung der Jahresziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa einen Rahmen für Lernen und Entwicklung entwickelt hat, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter für ihre Aufgaben kompetent sind und das anspruchsvolle Arbeitsumfeld bewältigen können; stellt fest, dass aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 alle Lernaktivitäten online organisiert wurden;

29.

hebt hervor, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa nach einer Bemerkung im Entlastungsverfahren für die Auftragsvergabe 2020 alle erdenklichen Maßnahmen umgesetzt hat, um einen möglichst breiten Wettbewerb bei seinen Vergabeverfahren sicherzustellen und die Haushaltsordnung einzuhalten; begrüßt darüber hinaus, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa eTendering nutzt, um seine Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge zu veröffentlichen, und dass es alle Beitrittsanforderungen für eProcurement-Lösungen (z. B. eSubmission) umgesetzt hat, die bis Ende 2022 vollständig in dieses System integriert werden sollen;

30.

weist auf die Tatsache hin, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Anschluss an eine Bemerkung im Entlastungsverfahren 2020, dass es keine Unterstützungsstruktur gibt, um das psychische Wohlbefinden des Personals sicherzustellen, eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt hat, um das Personal bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der Pandemie ergeben, zu unterstützen, und dass bei der Ausarbeitung der Strategie „Rückkehr in das Büro“ der Organisation im Rahmen neuer Arbeitsweisen bewährte Verfahren und goldene Arbeitsregeln aufgestellt wurden;

Interne Kontrollen und interne Prüfung

31.

stellt fest, dass der Rahmen für die interne Kontrolle des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa auf 17 Kontrollgrundsätzen beruht und an den Kontrollrahmen der Kommission angeglichen ist und seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist;

32.

stellt fest, dass die Ergebnisse der Bewertung der internen Kontrolle im Jahr 2021 bestätigen, dass das Kontrollsystem des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Bestand hat und funktioniert, dass jedoch Verbesserungen vorgenommen werden müssen; stellt fest, dass insgesamt alle Komponenten der internen Kontrolle auf integrierte Weise zusammenwirken, dass das System mit dem Rahmen für die interne Kontrolle im Einklang steht, dass es ein akzeptables Maß an Wirksamkeit aufweist und dass es eine ausreichende Kontrolle der Risiken für die Erreichung der Kontrollziele ermöglicht;

33.

stellt fest, dass bei den Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020 ist der Gemeinsame Auditdienst der Generaldirektion Forschung und Innovation der Kommission für die Ex-post-Prüfungen zuständig ist; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa auf der Grundlage der bis Ende 2021 vorliegenden Ergebnisse der Ex-post-Prüfung eine repräsentative Fehlerquote von 1,9 % und eine Restfehlerquote von 1,2 % für die Projekte von Horizont 2020 (Abrechnungen und Abschlusszahlungen) gemeldet hat; stellt jedoch fest, dass die genannten Fehlerquoten mit Vorsicht behandelt werden sollten, da noch nicht alle Prüfungsergebnisse vorliegen und die Fehlerquoten für die kontrollierten Ausgaben nicht vollständig repräsentativ sind;

34.

weist anerkennend darauf hin, dass es wie im Jahr 2020 Anzeichen dafür gibt, dass sich die in Horizont 2020 eingeführten Vereinfachungen sowie die zunehmende Erfahrung der wichtigsten Begünstigten positiv auf die Zahl und die Höhe der Fehler ausgewirkt haben; stellt jedoch fest, dass den Begünstigten immer noch Fehler unterlaufen, die in der Regel auf mangelndes Verständnis oder Nichteinhaltung der Vorschriften zurückzuführen sind;

35.

betont, dass in den Feststellungen des Rechnungshofs anhaltende systemische Fehler bei den geltend gemachten Personalkosten bestätigt wurden, wobei die Fehleranfälligkeit insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und neuen Begünstigten höher liegt als bei anderen Begünstigten; hebt hervor, dass auch in den Jahresberichten des Rechnungshofs seit 2017 regelmäßig über diese Fehler berichtet wurde; betont daher, dass die Straffung der Horizont-2020-Vorschriften für die Meldung von Personalkosten und eine breitere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen eine Voraussetzung dafür sind, die Fehlerquoten unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle zu stabilisieren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa seine internen Kontrollsysteme stärken sollte, um dem erhöhten Risiko in Bezug auf KMU und neue Begünstigte entgegenzuwirken, und bestimmte Kategorien von Begünstigten, die stärker von Fehlern betroffen sind, wie KMU und neue Begünstigte, nachdrücklich dazu anhalten sollte, den „Personnel Costs Wizard“ zu nutzen; begrüßt, dass im Jahr 2022 alle gemeinsamen Unternehmen mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Fehlerquoten im Einklang mit der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahme begonnen haben, einschließlich der Prüfung der Optionen für vereinfachte Kostenarten wie Kosten je Einheit, Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen;

36.

stellt fest, dass der Rechnungshof zur Bewertung der Kontrollen der operativen Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa eine Zufallsstichprobe von Horizont-2020-Zahlungen im Jahr 2021 auf der Ebene der Endbegünstigten geprüft hat, um die Fehlerquoten der Ex-post-Prüfung zu bestätigen (5); stellt fest, dass der Rechnungshof in einem Fall einen Fehler im Zusammenhang mit den direkten Personalkosten festgestellt und quantifiziert hat, die für eine Person geltend gemacht wurden, die weder beim Begünstigten beschäftigt noch direkt für das Projekt eingestellt war;

37.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa nach einer Bemerkung im Entlastungsverfahren 2020 zu der Feststellung, dass der Rechnungshof anhaltende systembedingte Fehler bei den von den Begünstigten geltend gemachten Personalkosten festgestellt hat und dass solche Fehler auch bei den Ex-post-Prüfungen des Gemeinsamen Auditdienstes regelmäßig festgestellt wurden, weiterhin aktiv daran beteiligt ist, seine Kontrollstrategien in Bezug auf die Ausgaben zu verbessern, und sich an gemeinsamen Maßnahmen beteiligt hat, die in diesem Zusammenhang im Rahmen der Governance von „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“ ergriffen wurden und auch auf die genau ermittelten Kategorien von Begünstigten von Mitteln der Union abzielen;

Bewältigung und Vorbeugung von Interessenkonflikten und Betrugsrisiken

38.

stellt fest, dass Ende 2021 insgesamt elf Risiken — mit unterschiedlichem Grad an Bedeutung, Konvergenz und gegenseitiger Abhängigkeit — ermittelt und im Risikoregister beschrieben wurden; weist darauf hin, dass die im Jahr 2021 durchgeführte Risikobewertung den Trend der Vorjahre bestätigte und einige zusätzliche Risiken durch eine erhöhte Wirksamkeit der internen Kontrollen sowie durch die bei den Kerntätigkeiten wie der Planung, Verfahren und Systeme für Finanzhilfen im Rahmen von Horizont 2020 gewonnenen Erfahrungen eingedämmt oder verringert wurden;

39.

begrüßt, dass das Programmbüro des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa in Bezug auf den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten ein umfassendes Regelwerk und Verfahren entwickelt hat, die in seiner gesamten Leitungsstruktur wirksam umgesetzt werden, und dass spezifische Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Interessenkonflikten von Sachverständigen, die für die Überprüfung von Projekten und Ausschreibungen zuständig sind, ergriffen wurden;

40.

hebt hervor, dass diese Kontrollsysteme im Laufe des Jahres 2021 wirksam funktionierten und dass nichts zu berichten ist, was die vom Anweisungsbefugten zu bietende hinreichende Gewähr beeinflussen könnte;

41.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Anschluss an eine Bemerkung im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2020 in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 der Entlastungsbehörde über das Management von Betrugsrisiken berichtet und bestätigt, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die wirksame Umsetzung der in den Vorjahren ausgesprochenen Empfehlungen fortgesetzt hat und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) darüber Bericht erstattet;

42.

stellt fest, dass die Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats nach einer Bemerkung im Entlastungsverfahren 2020 auf der offiziellen Website des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa veröffentlicht werden und dass sie auch relevante Informationen über frühere und aktuelle berufliche Tätigkeiten der Mitglieder umfassen;

43.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa nach einer Bemerkung im Entlastungsverfahren 2020 eine Reihe von Maßnahmen und Schulungen zur Bekämpfung von Belästigung und Betrug, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Schutz von Hinweisgebern durchgeführt hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Maßnahmen für ethisches Verhalten in ein breites Spektrum von Tätigkeiten und Risikomanagementmechanismen eingebettet sind, deren Wirksamkeit kontinuierlich von den rechenschaftspflichtigen Funktionen überwacht wird, die in der Leitungsstruktur des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa genau festgelegt sind, und dass alle einschlägigen Kontrollsysteme regelmäßig vom Internen Auditdienst und vom Europäischen Rechnungshof als Gewährgeber getestet werden; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa in seinen jährlichen Tätigkeitsberichten regelmäßig über diesen Mechanismus für das Risikomanagement und insbesondere über die Vorkommen etwaiger Belästigungen, Interessenkonflikte und Betrugsfälle berichtet hat, die in der begleitenden jährlichen Zuverlässigkeitserklärung des Exekutivdirektors des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Vorbehalte aufwerfen könnten; stellt fest, dass im jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa nicht von Feststellungen und Schlussfolgerungen berichtet wird, die zu einem Vorbehalt in diesen Bereichen führen könnten.

(1)   ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 130.

(2)  Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 560/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 130).

(4)  https://www.bbi.europa.eu/sites/default/files/executive-summary-bbi-ju-portfolio-kpi.pdf

(5)  Im Hinblick auf die bei den Begünstigten geprüften Finanzhilfezahlungsvorgänge betrug die Berichterstattungsschwelle für quantifizierbare Fehler 1 % der geprüften Kosten.


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