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Document 52023BP1944

Entschließung (EU) 2023/1944 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm — EUSPA (vor dem 12. Mai 2021 der Agentur für das Europäische GNSS) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 473–477 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1944/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/473


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1944 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm — EUSPA (vor dem 12. Mai 2021 der Agentur für das Europäische GNSS) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0116/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden die „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 57 130 215,17 EUR belief, was aufgrund des erweiterten Mandats der Agentur auf der Grundlage des neuen Weltraumprogramms der EU einen Anstieg um 61,16 % gegenüber 2020 entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, der Rechnungshof habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof in der Leistungsbilanz und dem Jahresabschluss der Agentur einen Absatz über die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine aufführt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Anerkennung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % geführt haben, was der gleichen Quote wie 2020 entspricht; bedauert, dass die Ausführungsquote der Mittel für Zahlungen im laufenden Jahr 74,78 % betrug, was einem Rückgang um 8,60 Prozentpunkte gegenüber 2020 entspricht;

2.

stellt fest, dass die Agentur zusätzlich zu ihrem Grundhaushalt nach wie vor einen hohen Betrag an übertragenen Mitteln (zweckgebundene Mittel) verwaltet, insbesondere im Rahmen der Übertragungsvereinbarungen für die Nutzung der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS), für die Nutzung von Galileo und für Horizont 2020; stellt ferner fest, dass die Agentur 2021 eine Beitragsvereinbarung mit der Kommission unterzeichnet hat, mit der der Agentur gemäß der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zusätzliche Komponenten der Programme Horizont Europa, Copernicus, Staatliche Satellitenkommunikation der Europäischen Union (GOVSATCOM) und Weltraumlageerfassung (SSA) übertragen wurden; stellt zudem fest, dass im Jahr 2021 im Rahmen des delegierten Haushaltsplans insgesamt 6 361 705 119 EUR gebunden und Zahlungen in Höhe von 1 574 943 399 EUR getätigt wurden;

Leistung

3.

stellt fest, dass mit der Verordnung (EU) 2021/696 die Agentur eingerichtet wurde, die an die Stelle der Agentur für das Europäische GNSS getreten ist und deren Rechtsnachfolgerin sie ist; stellt fest, dass diese Verordnung eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Agentur im Rahmen der europäischen GNSS-Programme vorsieht; nimmt die positive Leistung der Agentur und auch ihren erfolgreichen Übergang gemäß der Verordnung (EU) 2021/696 zur Kenntnis; begrüßt zudem, dass die Agentur 2021 im Anschluss an die Verhandlungen eine Partnerschaftsvereinbarung über den Finanzrahmen und eine Beitragsvereinbarung angenommen hat, dank deren sie das Weltraumprogramm effizient und wirksam durchführen kann, keine Doppelarbeit leistet und Entwicklungs- und Betriebsrisiken auf der Grundlage der Schaffung von Synergieeffekten zwischen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Agentur in Bezug auf die jeweiligen Zuständigkeiten und Fähigkeiten mit einer klaren Befehlskette zu minimieren; stellt überdies fest, dass die Agentur im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung über den Finanzrahmen und der Beitragsvereinbarung als Betriebsmanager von EGNOS und Galileo und, wenn sie von der Kommission beauftragt wird, als öffentlicher Auftraggeber für die Phase der Auftragsausführung fungiert;

4.

stellt fest, dass die Agentur 2021 für ein breites Spektrum von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme EGNOS und Galileo zuständig war, z. B. für den Erhalt der Sicherheitsakkreditierung von EGNOS und Galileo durch ihr unabhängiges Gremium für die Sicherheitsakkreditierung, sowie für einen Beitrag zur Förderung und Vermarktung von EGNOS- und Galileo-Diensten, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, und der Herstellung enger Kontakte zu Nutzern und potenziellen Nutzern des Systems; stellt zudem fest, dass die Agentur andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme EGNOS und Galileo wahrgenommen hat, die die Kommission ihr im Wege von Übertragungs- und Beitragsvereinbarungen übertragen hat;

5.

betont, dass das Weltraumprogramm der Union und die Einrichtung der Agentur wichtig sind; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur als Bereitsteller von Sicherheit für den Weltraum und für die Satellitennavigation, Erdbeobachtung, Konnektivität und Weltraumforschung und -innovation einen Beitrag leistet, mit dem sie daran mitwirkt, die Sicherheit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu wahren und Investitionen in kritische Infrastruktur abzusichern; fordert die Agentur und die Kommission auf, weitere mögliche Synergieeffekte zwischen den Komponenten des Weltraumprogramms der Union und künftigen Programmen zu ermitteln, etwa im Hinblick auf die Umsetzung von IRIS2 (das Programm der Union für sichere Konnektivität) und des Weltraumverkehrsmanagements; fordert die Agentur und die Kommission auf, die Nutzung der Weltrauminfrastruktur der Union mit doppeltem Verwendungszweck zu maximieren und die Funktion dieser Infrastruktur im Zusammenhang mit der europäischen Sicherheit und Verteidigung zu stärken; fordert die Einbeziehung der Agentur in die Umsetzung der Weltraumstrategie der Union für Sicherheit und Verteidigung;

Personalpolitik

6.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 alle im Stellenplan verzeichneten Stellen, d. h. 191 von 191 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit, besetzt waren (gegenüber 150 bewilligten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass die Agentur 2021 außerdem 56 Vertragsbedienstete und sieben abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

7.

bedauert, dass das Geschlechterverhältnis in der höheren Führungsebene der Agentur, wo drei von drei Führungskräften (100 %) Männer sind, vollkommen unausgewogen ist; bedauert, dass das Geschlechterverhältnis unter den Verwaltungsratsmitgliedern der Agentur, bei denen 23 von 28 Mitgliedern (82 %) Männer sind, unausgewogen ist; nimmt zudem mit Besorgnis das Geschlechterverhältnis im gesamten Personal der Agentur zur Kenntnis, wo 168 von 247 Bediensteten (68 %) Männer sind; stellt fest, dass die Agentur an einer Strategie für Vielfalt und Inklusion arbeitet, die einen Aktionsplan umfasst; fordert die Agentur auf, so bald wie möglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis auf allen Hierarchieebenen zu erreichen, und der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;

8.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass zwei geprüfte Einstellungsverfahren eine Reihe von Verfahrensmängeln aufweisen, die die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung untergraben, dass in den Stellenausschreibungen weder die Punktzahl festgelegt, die Bewerber brauchten, um in die engere Wahl zu kommen oder in eine Reserveliste aufgenommen zu werden, noch die Zahl der Bewerber, die in die engere Wahl genommen oder in eine Reserveliste aufgenommen werden sollten, dass die Anweisungen des Auswahlausschusses für die Vergabe von Punkten für die verschiedenen Auswahlkriterien nicht detailliert genug waren, um ein einheitliches Vorgehen seiner Mitglieder zu gewährleisten, und dass in einem der beiden Einstellungsverfahren für einen der Tests kein Punktesystem im Voraus festgelegt worden war; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass sie beabsichtigt, Änderungen bei ihren Einstellungsverfahren vorzunehmen, um die Bemerkungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

9.

entnimmt den Folgemaßnahmen zur Entlastung für 2020, dass die Agentur mit der Kommission einen Plan vereinbart hat, die Gesamtzahl der Vertragsbediensteten schrittweise und immer stärker zu verringern, damit sie bis zum Ende der Finanziellen Vorausschau mit dem der Verordnung (EU) 2021/696 beigefügten Finanzbogen im Einklang steht, aber dass die Agentur dennoch die Zahl der Vertragsbediensteten erhöhen muss, die insbesondere im Betrieb der Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrum und Sicherheitsfunktionen wahrnehmen; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur gegenüber der Kommission und ihrem Verwaltungsrat hervorgehoben hat, dass operative Risiken im Zusammenhang mit der Verringerung der Zahl der Vertragsbediensteten bestehen, die die Agentur durch verstärkte Auslagerung zu bewältigen beabsichtigt, obwohl dies zu höheren Finanzkosten führt; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

10.

nimmt die bestehenden Maßnahmen und Strategien der Agentur zur Kenntnis, die darauf abzielen, die Würde der Person zu schützen und Mobbing und sexuelle Belästigung zu verhindern; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Agentur für Vertrauenspersonen ein Handbuch für informelle Verfahren eingeführt hat, mit dem eine einfache und vertrauliche Berichterstattung erleichtert wird; stellt fest, dass im Jahr 2021 vier Konsultationen von Vertrauenspersonen aufgezeichnet wurden, dass keine dieser Konsultationen zu einer Untersuchung oder einem Gerichtsverfahren geführt hat und dass alle Konsultationen nach der Bereitstellung von Informationen über das Verfahren und dem informellen Gespräch zwischen der Vertrauensperson und der beschwerdeführenden Partei eingestellt wurden;

11.

weist erneut darauf hin, dass durch Verfahrensmängel bei Einstellungsverfahren die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung untergraben werden; fordert die Agentur auf, ihr internes Einstellungsverfahren zu verbessern und dabei die Bewertungsverfahren und Stellenausschreibungen zu präzisieren;

12.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

Vergabe öffentlicher Aufträge

13.

stellt fest, dass die Agentur unter Berücksichtigung des gewählten Vergabeverfahrens, der Art der auszutauschenden Unterlagen und des Schutzes der Sicherheitsinteressen der Union öffentliche Aufträge weiterhin, wann immer es möglich ist, elektronisch vergibt; stellt fest, dass jüngste Beispiele für Ausschreibungen, bei denen öffentliche Aufträge elektronisch vergeben wurden, die Bewachung der Hauptquartiere, die administrativen Unterstützung und das Copernicus-Demonstrationssystem zählen;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

14.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und sich weiterhin darum bemüht, für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen;

15.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur zwischen 2019 und 2021 einen Fall eines potenziellen Interessenkonflikts in Bezug auf einen leitenden Mitarbeiter, der eine neue Tätigkeit an einem anderen Ort aufnahm, bewertete, die neue Tätigkeit mit Einschränkungen genehmigte und trotz der allgemeinen Verpflichtung, ihre Entscheidungen zu begründen, keine Begründung für diese Einschränkungen lieferte; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach sie die Bemerkungen des Rechnungshofes in ihren Verfahren gebührend berücksichtigen wird, aber klarstellen möchte, dass sie in diesem besonderen Fall die Gründe für die Beschränkungen in der Entscheidung nicht angegeben hat, da sie sie für offensichtlich hielt; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

16.

stellt fest, dass es in der Agentur im Jahr 2021 einen Hinweisgeberfall gab und dass die Untersuchung Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen war; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

17.

beharrt darauf, dass systematischere Regeln in Bezug auf Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden; fordert die Agentur auf, ihre Mechanismen der internen Kontrolle zu stärken, auch durch die Einrichtung eines internen Mechanismus für die Bekämpfung von Korruption;

Interne Kontrolle

18.

entnimmt den Folgemaßnahmen zur Entlastung 2020 mit Anerkennung, dass die Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DEFIS) der Kommission (im Namen der Agentur) hinsichtlich des Risikos bei Zahlungen der Agentur an die ESA im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme EGNOS und Galileo die Ausgaben der ESA für die Jahre 2019, 2020 und 2021 im ersten Jahr geprüft hat, dass in den beiden folgenden Jahren ein gemeinsames Team von Prüfern der DEFIS und der Agentur die ESA geprüft hat und dass bei den drei aufeinanderfolgenden jährlichen Prüfungen keine Feststellungen getroffen wurden;

19.

begrüßt die zunehmende Transparenz beim Vollzug des Haushaltsplans durch die ESA durch die Festlegung von Bedingungen für die Verwaltung der Unionsmittel, die Einführung von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Haushaltsmittel und die Festlegung von Grundsätzen für die Vergütung der ESA für jede Komponente, zu der sie beiträgt, und stellt fest, dass die ESA als Einrichtung außerhalb der Union gegenüber den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern für Haushaltsausgaben nicht rechenschaftspflichtig ist (3);

20.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission im November 2021 einen Prüfbericht über die Nutzung von Galileo mit vier wichtigen Empfehlungen veröffentlicht hat; stellt fest, dass die Agentur mindestens zwei Drittel der Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen umgesetzt hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

21.

stellt fest, dass im Anschluss an die Entlastung 2020 die Prüfung der internen Auditkapazität 2019 zum „Kapazitätsaufbau des Personals der GSA“ abgeschlossen wurde und dass 2022 eine Überprüfung der Durchführung der Prüfung abgeschlossen werden sollte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

22.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Management- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

Digitalisierung und grüner Wandel

23.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 beschlossen hat, ihre wichtigsten Informationssysteme auf die Cloud auszuweiten und Technologien wie die Verhinderung von Datenlecks einzuführen; nimmt zudem mit Anerkennung zur Kenntnis, dass die s/MIME-Verschlüsselung für E-Mails eingeführt wurde, die den Austausch verschlüsselter und digital signierter Nachrichten mit anderen Institutionen unter Verwendung derselben Technologie ermöglicht, und dass euSIGN eingeführt wurde und dass die wichtigsten Firewalls der Agentur durch die neuesten Modelle ersetzt wurden, die eine bessere Überwachung und Kontrolle des Netzwerkdatenverkehrs ermöglichen;

24.

stellt fest, dass die Agentur im Bereich der auf den Weltraum übertragenen grünen Ambitionen tatkräftig mit der Kommission zusammenarbeitet, damit ein besonderer Schwerpunkt auf die Umweltauswirkungen ihres Kerngeschäfts gelegt wird; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur einen Arbeitsrahmen geschaffen hat, um ihr Verfahren zur Einführung eines Umweltmanagementsystems einzuleiten; stellt zudem fest, dass die Agentur neben anderen Tätigkeiten auch den regelmäßigen Energieverbrauch überwacht und Recyclinggrundsätze anwendet, wobei sie auch Elemente einer umweltgerechten Beschaffung unterstützt; stellt überdies fest, dass die Agentur sowohl bei der Planung als auch beim Bau eine höhere Umwelteinstufung für neue Gebäude gefordert hat;

25.

weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Agenturen vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen der Union eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

26.

fordert die Agentur auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und dem CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyberabwehr zu sorgen; regt an, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich Cybersicherheit für das gesamte Personal der Agentur anzubieten; fordert die Agentur auf, ihre Cybersicherheitspolitik rascher auszuarbeiten und vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

27.

nimmt zur Kenntnis, dass die Leitung der Agentur entschlossen auf die COVID-19-Pandemie an allen Standorten reagiert hat, um die Gesundheit des Personals zu schützen, für die Sicherheit des Personals Sorge zu tragen und die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen, und dass ein Netz der Standortmanager der Agentur festgelegt und eingeführt wurde, auch im Hinblick auf die Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen an allen Standorten als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie;

Sonstige Bemerkungen

28.

stellt fest, dass die Agentur unter Berücksichtigung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ihre erste Freilichtausstellung namens EUSPA Open organisiert hat, um der Öffentlichkeit den neuen Auftrag der Agentur und das Weltraumprogramm der Union vorzustellen;

29.

begrüßt das Engagement in den sozialen Medien im Jahr 2021, das darin bestand, die Kampagne „#EUSpace 4 our Planet“ durchzuführen, in der unter anderem der Beitrag des Weltraumprogramms der Union zum europäischen Grünen Deal hervorgehoben wurde; stellt zudem fest, dass die Agentur bei ihrem Übergang gemäß der Verordnung (EU) 2021/696 vorausschauend mit einer großen Zahl von Medien in allen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet hat;

30.

fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit) und die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union und Erörterungen mit ihnen über Bereiche von gemeinsamem Interesse zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern;

31.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 104.

(2)  Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69).

(3)  Wissenschaftlicher Dienst: „Towards EU leadership in the space sector through open strategic autonomy“, Januar 2023, Seite 8.

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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