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Document 52023BP1938

    Entschließung (EU) 2023/1938 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 452–455 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1938/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/452


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0141/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 24 860 491 EUR belief, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 2,87 % bedeutet; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Vollzugsquote von 100,00 % geführt haben, was der Quote des Jahres 2020 entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 70,95 % betrug, was gegenüber 2020 eine leichte Zunahme um 0,1 % bedeutet;

    2.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur 7 Mio. EUR (27 %) der Mittel für Verpflichtungen des Jahres 2021 auf das Jahr 2022 übertragen hat, wovon 96 % auf operative Tätigkeiten entfielen; weist auf die erneute Auffassung des Rechnungshofs hin, dass der hohe Umfang der Mittelübertragungen auf strukturelle Probleme bei der Ausführung des Haushaltsplans durch die Agentur hindeutet und im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit steht; stellt fest, dass es sich hierbei um ein wiederkehrendes Problem handelt; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach der Umfang der Mittelübertragungen hauptsächlich auf die Art des Kerngeschäfts zurückzuführen, wozu auch Tätigkeiten zählen, die sich über mehrere Monate erstrecken oder gar über das Ende eines Jahres hinausgehen, und dass das Ergebnis der Agentur bei über 99 % liegt;. begrüßt die Bemühungen der Agentur, ihre Haushaltsplanung durch die Einrichtung eines Überwachungsinstruments für geplante Übertragungen von einem Jahr auf das nächste zu verbessern; fordert die Agentur auf, den Umfang der Mittelübertragungen weiterhin zu überwachen und ihre Haushaltsvollzugszyklen zu verbessern;

    3.

    bedauert, dass der Stellenplan der Agentur seit 2017 nicht aufgestockt wurde und dass die Aufstockung der Haushaltsmittel hauptsächlich die Anpassung an die Inflationsrate widerspiegelte und nicht der zunehmenden Arbeitsbelastung und der gestiegenen Zahl von Anträgen entsprach, insbesondere nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/555 des Rates (2), mit der die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (3) (im Folgenden „Gründungsverordnung“) geändert wurde, um neue Tätigkeiten in den Bereichen Justiz und polizeiliche Zusammenarbeit einzuführen; hebt hervor, dass die Agentur ohne angemessene finanzielle und personelle Ressourcen nicht in der Lage sein wird, alle ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen und ihrem neuen Mandat vollumfänglich nachzukommen, was die Qualität der von der Agentur geleisteten Arbeit beeinträchtigen könnte;

    Leistung

    4.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Rahmen ihrer Leistungsmessung ein System wesentlicher Leistungsindikatoren verwendet; stellt fest, dass 2021 eine Überarbeitung des Rahmens für die Leistungsmessung und der wesentlichen Leistungsindikatoren der Agentur abgeschlossen wurde, um sich besser an die Anforderungen und Erfordernisse der Programmplanungsdokumente und der Tätigkeitsberichte anzupassen; würdigt die hohe Erfolgsquote gegenüber ihren wesentlichen Leistungsindikatoren im Jahr 2021, wobei die Agentur fast alle für jeden Indikator festgelegten Ziele übertrifft; stellt insbesondere fest, dass in Bezug auf die Zahl der erzielten Forschungsergebnisse, der erbrachten Leistungen und der abgerufenen Ergebnisse und auf die Zufriedenheit der Interessenträger mit den Veranstaltungen der Agentur herausragende Leistungen erzielt wurden;

    5.

    begrüßt die Initiativen der Agentur zur Schaffung von Synergien mit anderen Agenturen im Bereich Justiz und Inneres (JI-Agenturen) in einer Reihe von Bereichen, einschließlich der Digitalisierung und der Umsetzung des europäischen Grünen Deals; nimmt mit Genugtuung den aktiven Beitrag der Agentur zu insgesamt 60 Tätigkeiten im Bereich Justiz und Inneres im Jahr 2021 zur Kenntnis; begrüßt die Entscheidung der Agentur, sich an verschiedenen gemeinsamen Vergabeverfahren, beispielsweise zur Bewertung der Managementfähigkeiten, zu beteiligen; nimmt insbesondere die Zusammenarbeit der Agentur mit Eurojust bei der Vereinbarung einer Liste konkreter Maßnahmen in Bereichen von gemeinsamem Interesse (z. B. Europäischer Haftbefehl) zur Kenntnis, die von 2021 bis 2022 umgesetzt werden sollen; stellt ferner fest, dass die Agentur 2021 Arbeitsvereinbarungen oder Absichtserklärungen mit Europol, CEPOL, Eurojust und EIGE unterzeichnet hat; begrüßt die Unterstützung der Grundrechte durch die Agentur bei Projekten im Zusammenhang mit KI und Biometrie unter der Leitung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und Europol;

    6.

    stellt fest, dass die Agentur zu insgesamt etwa 60 Tätigkeiten im Bereich Justiz und Inneres beigetragen hat, darunter 24 im Bereich Migration, Asyl und Grenzmanagement und 16 im Bereich der inneren Sicherheit und der schweren und organisierten Kriminalität; hebt die Unterstützung der Agentur bei Projekten im Zusammenhang mit KI und Biometrie unter der Leitung von Europol und Frontex hervor und vertritt die Auffassung, dass den Empfehlungen der Agentur Rechnung getragen werden sollte;

    7.

    begrüßt, dass die Agentur die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bei der Einrichtung und Einstellung von Grundrechtebeobachtern und stellvertretenden Grundrechtebeobachtern von Frontex unterstützt; hebt hervor, dass die Agentur ihre Zusammenarbeit mit Frontex fortgesetzt hat, wobei der Direktor der Agentur an den Sitzungen des Verwaltungsrats von Frontex teilnimmt; begrüßt ferner die aktive Rolle der Agentur bei der Schulung der Grundrechtebeobachter von Frontex; weist darauf hin, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2021 Projekte im Zusammenhang mit KI und Biometrie unter der Leitung von Europol und Frontex aus Sicht der Grundrechte unterstützt hat;

    Personalpolitik

    8.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 93 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 72 im Rahmen des EU-Haushaltsplans vorgesehenen Bediensteten auf Zeit 67 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2020 war es dieselbe Anzahl an bewilligten Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2021 außerdem ein Vollzeitäquivalent an Vertragsbediensteten von 30,1 aufwies und sechs abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

    9.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass auf der höheren Führungsebene der Agentur mit drei Männern (50 %) und drei Frauen (50 %) ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, wobei 37 von 64 Mitgliedern (58 %) Frauen sind und 49 von 96 Mitgliedern (51 %) Frauen sind;

    10.

    würdigt die laufende Arbeit der Agentur an der Entwicklung eines langfristigen Personalrahmens auf der Grundlage der Ergebnisse von drei Schlüsselübungen in Bezug auf einen Kompetenzrahmen, eine Bewertung der Arbeitsbelastung und eine Umfrage zum Wohlergehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufstellung des neuen Personalverwaltungsplans der Agentur; fordert die Agentur auf, die verbleibenden Phasen (Kompetenzbewertung und Lückenanalyse des Personals) abzuschließen, um ein kompetenzbasiertes Talentmanagementsystem einzuführen;

    11.

    begrüßt die Annahme von SYSPER durch die Agentur im Jahr 2021; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Agentur neun Module eingeführt hat und auf die Umsetzung von drei weiteren Modulen hinarbeitet und beabsichtigt, zusätzliche Module aus dem Basis- und dem optionalen Paket anzunehmen;

    12.

    stellt fest, dass die Agentur 2021 keine Burnout-Fälle gemeldet hat; begrüßt die Maßnahmen, die die Agentur ergriffen hat, um das Wohlbefinden des Personals zu fördern, wie etwa die Bereitstellung psychologischer Unterstützungsdienste für das Personal oder die Anwesenheit eines medizinischen Beraters im Haus einmal pro Woche;

    Vergabeverfahren

    13.

    stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 acht Vergabeverfahren sowie drei offene und fünf ausgehandelte Aufträge eingeleitet und 546 Verträge unterzeichnet hat, von denen drei direkte Verträge im Wert von insgesamt 2 768 596 EUR waren, bei denen es sich um 480 Einzelverträge oder Auftragsscheine für Rahmenverträge im Gesamtwert von 9 564 632 EUR und um 63 Aufträge von geringem Wert im Wert von 269 428 EUR handelte;

    14.

    stellt anerkennend fest, dass die Agentur bei ihren Vergabeverfahren auf eNotices, eTendering und eSubmission zurückgreift; fordert die Agentur auf, die Digitalisierung ihrer Vergabeverfahren fortzusetzen, und begrüßt die Bemühungen der Agentur um die Umsetzung des PPMT-Instruments;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    15.

    begrüßt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur, um für Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern zu sorgen; begrüßt die Maßnahmen, die die Agentur 2021 im Hinblick auf die Ausarbeitung spezifischer Arbeitsanweisungen ergriffen hat, in denen der Ablauf der internen Meldung von Missständen und ihre anschließende Kommunikation mit den Bediensteten über diese Vorschriften spezifiziert werden; stellt fest, dass die Agentur 2021 ihren praktischen Leitfaden für ihr Personal für den Umgang mit Interessenkonflikten und die Vermeidung derartiger Konflikte überarbeitet hat; stellt ferner fest, dass es im Jahr 2021 keine Fälle von Interessenkonflikten und Meldungen von Missständen gab; lobt die Agenturen dafür, ihre eigenen Vorschriften eingeführt zu haben, um auf den Mangel an Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich der Tätigkeiten der Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reagieren;

    16.

    stellt anerkennend fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen von nahezu allen Mitgliedern des Verwaltungsrats und des wissenschaftlichen Beirats auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; stellt jedoch fest, dass die Agentur die Lebensläufe der Mitglieder des Leitungsteams und der internen Sachverständigen nicht veröffentlicht hat; nimmt indes zur Kenntnis, dass die Agentur eine kurze biografische Beschreibung der Mitglieder des Leitungsteams und der internen Sachverständigen veröffentlicht hat; fordert die Agentur auf, die verbleibenden Lebensläufe und Interessenerklärungen zu veröffentlichen, und begrüßt die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Risiken;

    Interne Kontrolle

    17.

    stellt fest, dass die Agentur 2021 einer Stichprobe von Vorgängen, die in den ersten Monaten der Pandemie im Jahr 2020 durchgeführt wurden, einer nachträglichen Kontrolle unterzogen hat; nimmt die Schlussfolgerung der Agentur zur Kenntnis, dass bei der Tätigkeit zwei potenzielle geringfügige Fehler festgestellt wurden, was einige formale Bemerkungen zur Folge hatte, jedoch keine kritischen Probleme festgestellt wurden; begrüßt, dass die Agentur 2021 eine aktualisierte Fassung ihrer Betrugsbekämpfungsstrategie auf der Grundlage einer spezifischen Risikobewertung angenommen hat, die Schulungen zur Betrugsprävention, die Sensibilisierung des Personals durch Informationsveranstaltungen und Bewertungen des Betrugsrisikos umfasst;

    18.

    stellt fest, dass die Agentur 2021 eine Bewertung des Stands der Umsetzung ihres neuen Rahmens für die interne Kontrolle vorgenommen hat; nimmt die Schlussfolgerung der Agentur zur Kenntnis, dass alle Komponenten des Systems vorhanden sind und funktionieren, wobei einige Verbesserungen bei den Grundsätzen 3, 4, 5 und 14 erforderlich sind; stellt in Bezug auf die Grundsätze 3 und 5 fest, dass die Aktualisierung der Stellenbeschreibungen für alle Bediensteten im Jahr 2022 mit ihrer Angleichung an die SYSPER-Vorlage der Kommission erfolgreich abgeschlossen wurde; stellt in Bezug auf Grundsatz 4 fest, dass der Kompetenzrahmen derzeit umgesetzt wird, und fordert die Agentur auf, ihre Maßnahmen zu beschleunigen, um die Auslagerung einer integrierten internen Kommunikationspolitik abzuschließen (Grundsatz 14);

    19.

    stellt in Bezug auf das Verfahren der Agentur zur Registrierung und Genehmigung von Ausnahmen fest, dass 2021 vier Ausnahmen für einen Gesamtwert von mehr als 5 000 EUR registriert wurden, von denen keine der Bewertung der Agentur zufolge finanzielle Auswirkungen hatte;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    20.

    nimmt die anhaltenden Bemühungen der Agentur mit dem Ziel zur Kenntnis, ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu gewährleisten; nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, unter Berücksichtigung der Lage der derzeitigen Räumlichkeiten eine Bewertung der Frage vorzunehmen, wie ihre Umweltbilanz verbessert werden kann;

    21.

    stellt fest, dass die Agentur zwischen 2020 und 2021 Cloud-Dienste (im Zusammenhang mit Telefon-, Video- und Webkonferenzen, digitaler Zusammenarbeit und Dokumentenverwaltung) eingeführt hat, wodurch die internen Finanzströme und andere Arbeitsabläufe digitalisiert wurden; begrüßt die Annahme des Systems für die Verwaltung von Dienstreisen (MiPS), das zu den Digitalisierungsbemühungen der Agentur und zur Optimierung der personellen und finanziellen Ressourcen beiträgt, unter anderem durch die Ersetzung von Arbeitsabläufen in Papierform bei gleichzeitiger Bereitstellung besserer Berichterstattungskapazitäten für ihr Personal und die Personalverwaltung; würdigt ferner die laufenden Maßnahmen der Agentur zur Gewährleistung der Cybersicherheit sowie die neuen Maßnahmen, die 2021 umgesetzt wurden, wie die Verwendung der Zwei-Faktor-Authentifizierung, die Überwachung der Geolokalisierungsverbindung und die Installation der neuesten Produktaktualisierungen; fordert die Agentur auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyberabwehr zu sorgen;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    22.

    stellt fest, dass der Plan zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs 2021 weiter aktiv war und die Agentur all ihre Sitzungen und Veranstaltungen virtuell durchgeführt hat; betont, dass infolgedessen von insgesamt 29 geplanten Schulungsmaßnahmen nur 13 tatsächlich unter Nutzung digitaler Lösungen durchgeführt wurden, was einer niedrigen Umsetzungsquote von 45 % entspricht; stellt ferner fest, dass zur Erleichterung des Entscheidungsprozesses ohne Präsenzsitzungen eine Reihe von Beschlüssen des Verwaltungsrats in Form schriftlicher Verfahren gefasst wurde; stellt fest, dass die Agentur in Bezug auf die Einstellung von Bewerbern Videokonferenztechnik für Vorstellungsgespräche einsetzte;

    23.

    stellt fest, dass die Agentur 2021 bei allen Projekten des Jahres 2021 eine spezifische Risikobewertung durchgeführt hat, bei der die Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie berücksichtigt wurden; lobt die Agentur in diesem Zusammenhang dafür, dass sie Abhilfemaßnahmen ermittelt hat, durch deren Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf den Abschluss der geplanten Projekttätigkeiten verhindert werden konnten; betont, dass das Grundrechteforum 2021 als Vorzeigeveranstaltung zur Lage der Grundrechte in der EU als Hybrid-Veranstaltung organisiert wurde; fordert die Agentur auf, die aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um die Organisation von Veranstaltungen und Gesprächen zu verbessern, die künftig mit Fernteilnahme auf effizientere Weise durchgeführt werden könnten als mit physischer Präsenz;

    Sonstige Bemerkungen

    24.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur kontinuierlich daran arbeitet, ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und ihre digitale Präsenz zu erhöhen, und zwar mit einer Reihe von Initiativen wie dem Instrumentarium für elektronische Medien, dem Instrumentarium für digitales Lernen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der Union und dem Podcast zu den Grundrechten; stellt insbesondere fest, dass sich insgesamt 798 Organisationen aus allen EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern im Jahr 2021 an der Grundrechteplattform der Agentur beteiligt haben, sodass dadurch mehr als 3 000 Personen aus der ganzen Welt zusammenkamen; hebt hervor, dass die Agentur nach wie vor die Agentur der Europäischen Union mit der höchsten Zahl von Veröffentlichungsaufträgen war; stellt fest, dass die Verweise auf die Agentur in den Medien um 35 % zugenommen haben;

    25.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 60.

    (2)  Verordnung (EU) 2022/555 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 108 vom 7.4.2022, S. 1).

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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