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Document 52023BP1929

    Entschlieẞung (EU) 2023/1929 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 426–431 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1929/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/426


    ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1929 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0109/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) (im Folgenden „Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 21 757 000 EUR belief, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 1,69 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Stiftung hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 (nachstehend der „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Stiftung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,98 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,06 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr 83,56 % betrug, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 3,12 % entspricht;

    2.

    ist besorgt darüber, dass die reale Kaufkraft des Haushalts sinkt und der Anteil der operativen Haushaltsmittel von 39 % im Jahr 2010 auf 28 % im Jahr 2021 gesunken ist; betont, dass die Fortsetzung dieses Trends die Fähigkeit der Stiftung gefährdet, ausreichende, zeitnahe und zuverlässige Daten zu erheben;

    3.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Vollzugsquote der Mittel, die aus dem Jahr 2020 übertragen wurden, 98,10 % betrug und dass diese somit 1,7 Prozentpunkte über dem Wert für 2020 liegt;

    4.

    stellt mit Besorgnis fest, dass der Anteil des Betriebshaushalts der Stiftung aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in Irland stetig zurückgeht und von 37,6 % im Jahr 2012 auf 26,4 % im Jahr 2021 gesunken ist; warnt davor, dass ein Andauern dieses Trends die Fähigkeit der Stiftung beeinträchtigen würde, die Qualität ihrer Arbeit aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern;

    5.

    begrüßt, dass die Stiftung die Dienste ihres Rechnungsführers mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) geteilt hat, was letzterer zu einem reibungslosen Einstieg verholfen hat;

    Leistung

    6.

    nimmt zur Kenntnis, dass die für 2021 geplanten Ergebnisse des Arbeitsprogramms zu 93 % erreicht wurden und im Jahr 2021 38 von 41 Zielvorgaben umgesetzt wurden;

    7.

    stellt fest, dass die Stiftung acht zentrale Leistungsindikatoren heranzieht, die Teil ihres Leistungsbeobachtungssystem sind; stellt insbesondere eine sichtbar verbesserte Leistung im Hinblick auf die Berücksichtigung des Fachwissens der Stiftung in wichtigen politischen Dokumenten auf Unionsebene — etwa dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, den Schlussfolgerungen des Rates zu Telearbeit und den Berichten der Kommission zur Langzeitpflege in der Union, zu digitalen Arbeitsplattformen in der Union und zur Beschäftigung und sozialen Entwicklung in Europa 2021 — fest, mit einem Anstieg von 34,6 % im Jahr 2020 auf 74 % im Jahr 2021; stellt ferner fest, dass 2021 mit 1 083 Presseartikeln im Vergleich zu 703 Artikeln im Jahr 2020 eine starke Leistung im Hinblick auf die Berücksichtigung des Fachwissens der Stiftung in den Medien erzielt wurde, und lobt die Stiftung insbesondere für ihre hohe Sichtbarkeit in wichtigen europäischen und internationalen Medien bei besonders relevanten Themen wie den Auswirkungen von Problemen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Telearbeit, dem Recht auf Nichterreichbarkeit und Mindestlöhnen; nimmt zur Kenntnis, dass das Engagement der Stiftung bei politikrelevanten Veranstaltungen und Sitzungen von 202 Beiträgen im Jahr 2020 auf 360 Beiträge im Jahr 2021 gestiegen ist;

    8.

    begrüßt insbesondere die sehr zeitnahen und nützlichen Maßnahmen zur Vermittlung von Erkenntnissen, die für die Veränderungen, die die COVID-19-Pandemie mit sich gebracht hat, etwa Telearbeit, Plattformarbeit, zunehmende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und zwischen den Generationen, Arbeitskräftemangel, Langzeitpflege, Arbeitsbeziehungen, relevant sind, auf der Grundlage der elektronischen Erhebung „Living, working and COVID-19“ (Leben, Arbeiten und COVID-19) und der Datenbank COVID-19 EU PolicyWatch, darunter die Berichte mit den Titeln „Working conditions in the time of COVID-19: Implications for the future“ (1) (Arbeitsbedingungen in der Zeit von COVID-19 und die Auswirkungen für die Zukunft) und „Impact of COVID-19 on young people in the EU“ (2) (Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen in der EU); vertritt die Auffassung, dass die Stiftung eine entscheidende Rolle spielen kann, wenn es darum geht, die Zunahme der Telearbeit und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Qualität der Arbeitsbedingungen, die Verbreitung bewährter Verfahren und die Bewertung möglicher politischer Maßnahmen weiter zu untersuchen; begrüßt, dass das Arbeitsprogramm der Stiftung auf die Analyse politischer Optionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsbeziehungen sowie der Beschäftigungs- und Lebensbedingungen ausgerichtet ist;

    9.

    bekräftigt die Bedeutung hochwertiger Daten, die von den laufenden Überwachungsinstrumenten der Stiftung für eine faktengestützte Politikgestaltung bereitgestellt werden, insbesondere die von der Stiftung durchgeführten europaweiten Erhebungen;

    10.

    lobt die aktive Zusammenarbeit der Stiftung mit ihren Interessenträgern im Jahr 2021, wie dem Europäischen Parlament, der Kommission, dem Rat (unter dem portugiesischen und dem slowenischen Ratsvorsitz), Agenturen der Union wie der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF), dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sowie mit anderen internationalen Organisationen; nimmt die bemerkenswerte Leistung der Stiftung im Jahr 2021 mit sechs Webinaren, sechs Videos zu ihren Tätigkeiten, der Einführung der Podcast-Serie der Stiftung (EurofoundTalks), drei Social-Media-Kampagnen, Beiträgen zur Konferenz zur Zukunft Europas und der Bereitstellung von Zusammenfassungen von Forschungsberichten in 21 Sprachen zur Kenntnis; hebt die Ausarbeitung gemeinsamer Veranstaltungen und Veröffentlichungen mit mehreren anderen Agenturen der Union hervor;

    11.

    würdigt, dass die Stiftung als Reaktion auf die Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung ihres Programms 2021–2024 einen Aktionsplan entwickelt hat; erkennt an, dass einige Maßnahmen mittelfristige Anstrengungen erfordern, während andere bereits durchgeführt wurden, wie etwa die Optimierung des Einsatzes von Finanzmitteln, um die Zielsetzungen des Programms mit den verfügbaren Ressourcen in Einklang zu bringen; stellt ferner fest, dass im Jahr 2021 externe Auftragnehmer eine Bewertung von zwei Aktivitäten durchgeführt haben („Digitales Zeitalter: Chancen und Herausforderungen für Arbeit und Beschäftigung“ und „Beobachtung der Konvergenz in der Europäischen Union“), die im Programmplanungszeitraum 2017–2020 neu eingeführt wurden; stellt fest, dass bei dieser Evaluierung die aus diesen Aktivitäten gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse, das Ausmaß, in dem die zu Beginn für diese Aktivitäten festgelegten Ziele erreicht wurden, und die Art und Weise, wie diese sich auf die Politikgestaltung ausgewirkt haben, untersucht wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung 2021 eine Bewertung ihres derzeitigen Lern- und Entwicklungsprogramms und ihres derzeitigen Ansatzes eingeleitet hat;

    12.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt der Datenbank „COVID-19 EU PolicyWatch“ der Stiftung dahin gehend erweitert wurde, dass nunmehr auch Maßnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen (Krisen-)Situationen, einschließlich des Kriegs in der Ukraine, der zunehmenden Inflation und des vorübergehenden Schutzes von Geflüchteten sowie der Agenda für den ökologischen und digitalen Wandel untersucht werden, und dass die Datenbank daher in „EU PolicyWatch“ umbenannt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass diese Datenbank die einzige unionsweite Quelle darstellt, die konsequent erfasst, inwiefern die Sozialpartner in die Gestaltung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen einbezogen werden, und folglich in verschiedene vorgeschriebene Überwachungsmechanismen für den sozialen Dialog auf nationaler Ebene wie etwa das Europäische Semester einfließen kann;

    Personalpolitik

    13.

    bedauert, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2021 nur zu 89 % umgesetzt war (gegenüber 95 % im Jahr 2020), wobei bei 91 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (91 bewilligte Stellen im Jahr 2020) neun Beamte und 74 Bedienstete auf Zeit ernannt wurden, während zwei Bedienstete aus persönlichen Gründen abwesend waren und nicht sofort ersetzt wurden; weist jedoch darauf hin, dass unter Berücksichtigung der im Jahr 2021 angebotenen und angenommenen freien Stellen 94 % der Stellen besetzt waren; stellt fest, dass die Stiftung 2021 außerdem 13 Vertragsbedienstete beschäftigte; stellt fest, dass im Jahr 2021 sechs Bedienstete die Stiftung verlassen haben (Fluktuation von 5,8 %), davon zwei aufgrund ihres Eintritts in den Ruhestand; bedauert, dass drei Führungspositionen nicht besetzt waren; lobt die Stiftung für die kontinuierliche Erwägung von geeigneten Vorgehensweisen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Personalfluktuation in den Agenturen der Union zu bekämpfen;

    14.

    nimmt die Geschlechterverteilung der Stiftung für 2021 zur Kenntnis, und zwar fünf Männer (56 %) und vier Frauen (44 %) in der oberen Führungsebene, 54 Männer (64 %) und 30 Frauen (36 %) bei den Vorstandsmitgliedern und 41 Männer (43 %) und 55 Frauen (57 %) bei den sonstigen Beschäftigten; stellt fest, dass Bedienstete aus Estland, Malta, Slowenien und Zypern unterrepräsentiert sind; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat der Stiftung zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und für geografische Ausgewogenheit zu sorgen; fordert die Stiftung nachdrücklich auf, bei der Einstellung von Bediensteten für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und für geografische Ausgewogenheit zu sorgen;

    15.

    stellt fest, dass die Stiftung seit 2013 über eine Strategie zum Schutz der Würde und der Achtung von Personen und zur Verhinderung von Belästigung („Eurofound-Strategie“) verfügt; stellt fest, dass die Stiftung über einen Entwurf eines Verfahrenshandbuchs zur Eurofound-Strategie verfügt, der sich in einem Konsultationsverfahren befindet; begrüßt, dass neue Mitarbeiter, Praktikanten und örtliche Bedienstete auf Zeit im Rahmen ihrer Einführungsschulung am Programm „Würde und Respekt“ teilnehmen; begrüßt ferner, dass das physische und psychische Wohlbefinden sowie die Technologie, die erforderlich ist, um ein hohes Leistungsniveau bei Telearbeit aufrechtzuerhalten, im Jahr 2021 Gegenstand von Schulungen waren;

    16.

    lobt den proaktiven Ansatz der Stiftung zur Messung des Wohlbefindens der Mitarbeiter durch interne Umfragen und Fragebögen; begrüßt das jährliche Programm „Monat der Ethik“ mit Sitzungen, die sich 2021 auf die Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds konzentrierten, nachdem zuvor das in bestimmten Situationen angebrachte Verhalten analysiert worden war; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, eine langfristige personalpolitische Strategie zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Berufsberatung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen, wobei sicherzustellen ist, dass sie gleichbehandelt werden und ihre Chancen umfassend gefördert werden;

    Vergabe öffentlicher Aufträge

    17.

    stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2021 sieben offene Ausschreibungen durchgeführt hat, die zu Verträgen im Wert von 1 942 570 EUR geführt haben; stellt ferner fest, dass die Stiftung 21 Verfahren von geringem und mittlerem Wert (verhandelt mit drei bzw. fünf Bewerbern) mit einem Gesamtwert von 1 248 790 EUR eingeleitet hat;

    18.

    weist auf die Bemerkung des Rechnungshofes hin, dass die Stiftung im Juni 2019 einen Rahmenvertrag über einen Höchstbetrag von 170 000 EUR für die Lieferung von Strom auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens mit einem einzigen Bewerber geschlossen hat, ohne dass zuvor eine Bekanntmachungsverzichtserklärung veröffentlicht worden war; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass es sich bei dem Auftragnehmer um einen Einzelhandelslieferanten handelte, dessen Strom nicht auf einer Warenbörse notiert und eingekauft wird, und dass daher das Verhandlungsverfahren für die Auftragsvergabe, wie es von der Stiftung ausnahmsweise angewandt worden ist, nicht anwendbar ist; nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit diesem Vertrag geleisteten Zahlungen vorschriftswidrig sind und sich im Jahr 2021 auf 30 689 EUR beliefen; stellt fest, dass der zugrunde liegende Vertrag im Juni 2021 ausgelaufen ist; begrüßt, dass die internen Verfahren für die Beschaffung entsprechend angepasst wurden;

    19.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung den überarbeiteten Beschaffungsplan 2021 angenommen hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Stiftung damit begonnen hat, die Beschaffungsmethode zu untersuchen, die für die Ausschreibung der großen Prüfungen verwendet wurde; stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Herbst 2021 eine Prüfung des Beschaffungs- und Vertragsmanagements der Stiftung eingeleitet hat; begrüßt die Einbindung der Stiftung in das Tool zur Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens;

    20.

    bekräftigt, dass es wichtig ist, dass bei der Vergabe aller öffentlicher Aufträge — unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots — der faire Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zum bestmöglichen Preis gewährleistet werden; fordert, dass die von der Kommission entwickelten IT-Tools zur elektronischen Auftragsvergabe eingeführt werden; fordert eine aktualisierte Klarstellung der Verfahren und Vorlagen in den Vergabeleitlinien; nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zu den Mängeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Kenntnis, wonach diese zunehmen und bei den meisten Agenturen der Union nach wie vor die größte Quelle vorschriftswidriger Zahlungen sind;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    21.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Erklärungen über Interessenkonflikte und die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Führungskräfte auf der Website der Stiftung veröffentlicht wurden; lobt, dass die Stiftung über eine Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten mit einem detaillierten Verfahren für Situationen mit potenziellen Interessenkonflikten verfügt;

    22.

    entnimmt der Antwort der Stiftung auf schriftliche Anfragen, dass sie sich an der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) orientiert; stellt fest, dass es im Jahr 2021 keine Meldungen von Missständen gab; begrüßt, dass dem Personal ergänzend zur Betrugsbekämpfungsstrategie 2021–2023 der Leitfaden zum Thema Meldung von Missständen in einer besser zugänglichen Form dargelegt wurde; begrüßt weiterhin die Transparenz der Stiftung in Bezug auf Besuchergruppen und akademische Sachverständige, die für die beratenden Ausschüsse der Stiftung nominiert werden;

    Interne Kontrolle

    23.

    stellt fest, dass der interne Kontrollrahmen der Stiftung fünf Komponenten (Kontrollumfeld, Risikobewertung, Kontrolltätigkeiten, Information und Kommunikation sowie Überwachungstätigkeiten) umfasst und 17 Grundsätze enthält; stellt fest, dass die Wirksamkeit dieser Komponenten durch eine Kombination aus laufender Überwachung, Feststellungen und Empfehlungen des IAS zu Risiken und Kontrollen in bestimmten Bereichen und einer internen Bewertung bewertet wird; nimmt die Unterstützung des IAS im Hinblick auf den bestehenden Berichterstattungsmechanismus der Stiftung zur Kenntnis;

    24.

    stellt fest, dass der IAS im April 2021 seinen Abschlussbericht über Humanressourcen und Ethik vorgelegt hat, der vier Empfehlungen enthält, von denen keine als kritisch eingestuft wurde; stellt fest, dass ein Aktionsplan vereinbart wurde, um diese Empfehlungen bis 2022 umzusetzen;

    25.

    würdigt, dass die Stiftung eine Strategie zu sensiblen Positionen entwickelt und umgesetzt hat; nimmt zur Kenntnis, dass das Risikoregister der Stiftung und die Maßnahmen zur Risikominderung für 2021 überprüft wurden und eine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit dem Programm für 2022 vorgenommen wurde; würdigt die Einführung der Betrugsbekämpfungsstrategie 2021–2023 im Jahr 2021 und den Zugang aller Mitarbeiter der Stiftung zu einem Betrugsbekämpfungsplan und einer Infografik mit Schritten, die in Fällen von Betrugsverdacht zu unternehmen sind; begrüßt ferner, dass Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungskampagnen zu Themen wie Cybersicherheit, Plagiatsbekämpfung, Interessenkonflikte und Prävention von Datenschutzverletzungen organisiert wurden;

    26.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Verwaltungs- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    27.

    begrüßt die Maßnahmen, die im Jahr 2021 im Hinblick auf die Cybersicherheit der Stiftung ergriffen wurden; nimmt insbesondere das Programm zur Sensibilisierung für Cybersicherheit 2021 und die für alle Mitarbeiter durchgeführten Sensibilisierungsschulungen, die Einführung des Multifaktor-Authentifizierungssystems und die Durchführung von Internetdurchdringungs- und Phishing-Simulationstests durch das CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU) zur Kenntnis; begrüßt den proaktiven Ansatz der Stiftung bei der Vorbereitung der Aktualisierung ihrer Strategie für die Sicherheit von Informationssystemen im Lichte der beiden bevorstehenden Verordnungen der Union über Cybersicherheit und Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union; fordert die Agentur auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) zusammenzuarbeiten;

    28.

    würdigt die konsequente Umsetzung des „Digital First“-Ansatzes der Stiftung in verschiedenen Bereichen ihrer Arbeit, insbesondere in Bezug auf die Produktion und Verbreitung von Inhalten über Online- und mobile Kanäle; stellt fest, dass sich die Maßnahmen in diesem Bereich im Jahr 2021 auf die Datenvisualisierung, die Entwicklung eines Online-Explorer-Tools und die Aufstellung eines Plans zur Entwicklung einer zentralen Datenbank für den Austausch statistischer Daten konzentrierten; stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2021 die Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur vorbereitet hat; würdigt, dass die Stiftung eine Web-Anwendung entwickelt hat, die die Berechnung der Konvergenz bei der Geschlechtergleichstellung in Echtzeit ermöglicht; lobt ferner den Einsatz einer neuen Software für die Extraktion von Strategiepapieren der Union, die die Effizienz bei der Erfassung der Berücksichtigung in wichtigen Strategiepapieren auf Unionsebene erhöht hat;

    29.

    würdigt die Umweltmaßnahmen der Stiftung zur Verringerung ihres Stromverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Heizkessel und zur Installation zusätzlicher Ladestationen für Elektroautos; beglückwünscht die Stiftung zu dem starken Rückgang ihres Papierverbrauchs von 1,9 Mio. Blatt im Jahr 2019 auf 148 980 Blatt im Jahr 2020 und 84 990 Blatt im Jahr 2021; nimmt anerkennend die Antwort der Stiftung zur Kenntnis, wonach sie in den letzten fünf Jahren ausschließlich 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Quellen bezogen hat; stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2021 erhebliche zusätzliche Schritte unternommen hat, um sich auf die EMAS-Zertifizierung vorzubereiten, die im dritten Quartal 2022 erfolgen soll;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    30.

    stellt fest, dass das Arbeitsprogramm der Stiftung für 2021 und ihr Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs an die neuen Gegebenheiten angepasst wurden, die durch die COVID-19-Krise, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beteiligten und die Störungen bei der Erfüllung der laufenden Verpflichtungen entstanden sind;

    31.

    stellt fest, dass die Stiftung trotz des längeren Stillstands aufgrund der COVID-19-Pandemie ihre Datenerhebung für laufende Projekte wie ihre Datenbank „COVID-19 EU PolicyWatch“ und die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (per Telefon) erfolgreich fortgesetzt hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu überwachen; stellt fest, dass die fünfte Ausgabe dieser elektronischen Umfrage, die im Juli 2021 veröffentlicht wurde, darauf abzielt, die weitreichenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Arbeit und das Leben der Unionsbürger in den vergangenen zwei Jahren zu erfassen, und dass sie auch die neue unsichere Realität beleuchtet, die durch den Krieg in der Ukraine, die extrem hohe Inflation und den starken Anstieg der Lebenshaltungskosten verursacht wurde; begrüßt diese innovativen Methoden der Datenerhebung, die es der Stiftung ermöglicht haben, eine beispiellose einschlägige und verlässliche Datenbank für die Entwicklungen in der Union zu erstellen und zu pflegen, die politische Entscheidungsträger dabei unterstützt, fundierte Entscheidungen zu treffen;

    Sonstige Bemerkungen

    32.

    nimmt die Maßnahmen und Anstrengungen der Stiftung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis; nimmt insbesondere die Verabschiedung einer Strategie zum Umgang mit Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten, die Durchführung eines Datenschutzaudits zur Bewertung des internen Niveaus der Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union, die Veröffentlichung von Datenschutzhinweisen im Internet oder im Intranet der Stiftung, die Aktualisierung ihrer Datenschutzstrategie für Mitarbeiter und die fortgesetzten Bemühungen um eine stärkere Sensibilisierung des Personals für den Datenschutz zur Kenntnis;

    33.

    begrüßt, dass die Stiftung Kooperationsvereinbarungen oder Absichtserklärungen mit mehreren Agenturen der Union wie EU-OSHA, Cedefop, ETF, EIGE und FRA geschlossen hat; stellt fest, dass diese Vereinbarungen die Grundlage für den Austausch von Datenquellen und gemeinsame Initiativen in den Bereichen Forschung, Veranstaltungen und operative Systeme bilden; stellt ferner fest, dass solche Vereinbarungen eine Koordinierung zwischen den Agenturen ermöglichen, die einen frühzeitigen Austausch über Programmplanungsdokumente sicherstellen, um Rückmeldungen zu geben, Überschneidungen zu vermeiden sowie Synergien und potenzielle Bereiche der Zusammenarbeit zu ermitteln; fordert die Behörde auf, ihre Synergien (z. B. in den Bereichen Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit) sowie die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union weiter auszubauen, um die Effizienz zu verbessern;

    34.

    stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2021 ihre Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Union intensiviert hat, mit dem EIGE durch gemeinsame Veranstaltungen und Veröffentlichungen über die Aufwärtskonvergenz bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und über das geschlechtsspezifische Lohngefälle, mit dem Cedefop auf der Grundlage der gemeinsamen Analyse der Europäischen Unternehmenserhebung und mit der Europäischen Umweltagentur über die sozialen Herausforderungen einer CO2-armen Energiepolitik; stellt ferner fest, dass die Stiftung ihren Erfahrungsaustausch und ihre Zusammenarbeit mit der FRA im Bereich der Erhebungsmethodik und deren Entwicklung sowie mit der EU-OSHA im Bereich der Digitalisierung, einschließlich der Telearbeit, und in anderen Bereichen fortgesetzt hat;

    35.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung im Juni 2022 eine Absichtserklärung mit der ELA unterzeichnet hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung im November 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz unterzeichnet hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung im September 2022 ein neues Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass ein Entwurf einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aktuell zwar noch in Vorbereitung ist, die Zusammenarbeit in verschiedenen Forschungsbereichen, darunter Qualität der Arbeitsplätze, Tarifverhandlungen und Mindestlöhne, jedoch auf Ad-hoc-Basis fortgeführt wird; stellt anerkennend fest, dass die Stiftung den Kreis ihrer Kooperationspartner auf das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ausgeweitet hat;

    36.

    begrüßt, dass die Stiftung konsequent daran arbeitet, die Zugänglichkeit und die Verbreitung ihrer Erkenntnisse zu verbessern, neue Zielgruppen anzusprechen und mit ihrem „Digital First“-Ansatz, der auch eine neue Podcast-Reihe und eine verbesserte Datendarstellung umfasst, dafür zu sorgen, dass Interessenträger in der Union über verschiedene Wege auf Informationen zugreifen können; fordert die Stiftung nachdrücklich dazu auf, ihre Bemühungen zu verstärken und den Unionsbürgern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit relevante Leistungsangaben in klarer und verständlicher Sprache bereitzustellen; fordert die Stiftung nachdrücklich auf, durch eine bessere Nutzung der Medien und der Social-Media-Kanäle für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit besser zu entsprechen; erwartet, dass die Stiftung der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht erstattet;

    37.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  https://www.eurofound.europa.eu/publications/report/2022/working-conditions-in-the-time-of-covid-19-implications-for-the-future

    (2)  https://www.eurofound.europa.eu/publications/report/2021/impact-of-covid-19-on-young-people-in-the-eu#

    (3)  Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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