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Document 52023BP1926

Entschließung (EU) 2023/1926 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 420–422 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1926/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/420


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1926 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0126/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 210 000 EUR belief, was einem Rückgang um 8,7 % gegenüber 2020 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres zu einer Vollzugsquote von 99,76 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,21 % entspricht, und stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 51,22 % betrug, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 28,88 % entspricht;

2.

stellt fest, dass sich die Übertragung noch abzuwickelnder Mittelbindungen (RAL, zugesagte, aber noch nicht bezahlte Beträge) von 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 auf 101 966,38 EUR bzw. 49 % der gebundenen Beträge belief (gegenüber 177 578,67 EUR bzw. 78 % im Jahr 2020) und dass dieser Betrag hauptsächlich Dienstleistungen der Informationstechnologie (IT) für die Übergangsphase des IT-Projekts „Informationsverwaltung der Beobachtungsstelle für den Kernmaterialmarkt und der Euratom-Versorgungsagentur“ (NOEMI) betrifft, das nicht vollständig bereitgestellt wurde, sowie Schulungen/Konferenzen, die Anfang 2022 stattfinden sollten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

3.

stellt fest, dass die Agentur, die in diesem Bereich nicht einseitig tätig werden kann, ab dem 1. Januar 2021 in ihren Jahresabschlüssen eine Rechnungsführungsvorschrift über die Rückzahlung von Anteilen des Vereinigten Königreichs registriert hat und dass jede Zahlung, Rückgabe oder Vergütung an das Vereinigte Königreich in den nachfolgenden Zeiträumen infolge der Beendigung der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs gemeinsam mit der Kommission beschlossen wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

Leistung

4.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach Genehmigung durch die Kommission die neuen Regeln zur Festlegung der Art und Weise, wie die Agentur Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht bringen soll, am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind, die unter anderem neue Begriffsbestimmungen und eine förmliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des vereinfachten Verfahrens umfassen;

5.

nimmt insbesondere die Zusammenarbeit der Agentur mit der Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschusses für Versorgungssicherheit und Preise zur Kenntnis, die 2021 ein neues Mandat erhalten hat;

Personalpolitik

6.

stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2021 zu 94,12 % erfüllt war, wobei 16 Beamte der Kommission für die 17 im Stellenplan bewilligten Stellen ernannt waren (17 bewilligte Stellen im Jahr 2020); stellt darüber hinaus fest, dass es für die Agentur angesichts des erforderlichen spezialisierten Profils und der damit verbundenen Bezüge im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in Luxemburg schwierig ist, Assistenten in niedrigeren Besoldungsgruppen zu finden;

7.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 eine Geschlechterverteilung unter allen Bediensteten von 56 % Frauen und 44 % Männern gemeldet hat;

8.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Gleichbehandlung und ihrer Chancen abzielt;

Vergabe öffentlicher Aufträge

9.

stellt fest, dass die Agentur nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften die Formulare veröffentlicht hat, die für die Übermittlung der von der Agentur zu schließenden Lieferverträge und für die Mitteilung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden sind;

Interne Kontrolle

10.

stellt fest, dass die Agentur 2021 eine Aktualisierung der Risikobewertung vorgenommen hat, die alle Tätigkeitsbereiche der Agentur und ihre operativen und administrativen Verfahren abdeckt, und dass Anpassungen vorgenommen wurden, um die bestehenden Kontrollen an die Risiken anzupassen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

11.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 eine Bewertung der Wirksamkeit ihrer internen Kontrollen durchgeführt hat, die aus einer Bewertung vorab festgelegter Überwachungsindikatoren, einschließlich einer Umfrage, der Bewertung von Prüfungsergebnissen und neuen oder noch ausstehenden Empfehlungen, sowie einer Analyse von Verstößen und Ausnahmefällen bestand; stellt fest, dass die Bewertung keine Risiken ergab, die zu einem Vorbehalt in der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung führen könnten;

12.

stellt in Bezug auf die Informationssicherheit fest, dass alle Bediensteten der Agentur und alle externen Auftragnehmer über eine Sicherheitsüberprüfung verfügen und dass das IT-System NOEMI einer Schwachstellenbeurteilung unterzogen wurde, die nach Durchführung aller Empfehlungen aus dieser Bewertung wiederholt werden soll; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

13.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Management- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

Digitalisierung und grüner Wandel

14.

nimmt mit Genugtuung aus den Folgemaßnahmen zur Entlastung 2020 zur Kenntnis, dass das IT-Projekt NOEMI, das darauf abzielt, die Kapazitäten der Agentur zur Überwachung des Marktes für Kernmaterial und Kernbrennstoffe zu stärken und gleichzeitig die Daten sensibler Nuklearverträge sicher zu erfassen, 2021 seinen Betrieb aufgenommen hat und dass künftige Entwicklungen von den in den kommenden Haushaltsplänen erhaltenen Finanzmitteln abhängen werden; stellt ferner fest, dass in den nächsten Phasen des Projekts die vollständige digitale Verarbeitung von Nuklearlieferverträgen und Informationen der Agentur vorgesehen ist; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

15.

hält es für geboten, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen der Union eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

16.

fordert die Agentur auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyberabwehr zu sorgen; schlägt vor, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zum Thema Cybersicherheit für alle Bediensteten der Agentur anzubieten; fordert die Agentur auf, ihre vor dem 31. Dezember 2023 vorgestellte Cybersicherheitspolitik rascher auszuarbeiten und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

17.

stellt fest, dass die Union auch im Jahr 2021 noch unter der COVID-19-Pandemie zu leiden hat und dass die Agentur Telearbeit als Standardoption im Einklang mit den Leitlinien der Kommission eingeführt hat, um das Risiko für das Personal und seine Familien zu minimieren, und dass kritische und unentbehrliche Mitarbeiter, die Zugang zu Ressourcen und Arbeit in den Räumlichkeiten hatten, dies im Rotationsverfahren tun konnten;

18.

stellt fest, dass die Agentur angesichts der geringeren Ausgaben für Dienstreisen und Sitzungen des Beratenden Ausschusses Änderungen ihres Ausgabenverhaltens durch eine Haushaltsänderung und interne Mittelübertragungen vorgenommen und stattdessen in ihr IT-System investiert hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Sitzungen des Beratenden Ausschusses im Jahr 2021 online stattfanden;

Sonstige Bemerkungen

19.

stellt anerkennend fest, dass die Website der Agentur 2021 in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Kommunikation der Kommission überarbeitet wurde, was zu einer mit der Website der Kommission harmonisierten Website und einer aktualisierten und benutzerfreundlichen dynamischen Plattform führte; stellt darüber hinaus fest, dass alle auf der Website veröffentlichten Informationen umformuliert wurden, um die Nutzererfahrung zu verbessern;

20.

fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen zu verstärken und den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Öffentlichkeit relevante Leistungsinformationen in klarer und verständlicher Sprache bereitzustellen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, durch die bessere Nutzung von Medien und sozialen Medien für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit Genüge zu tun;

21.

fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit) und die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union und Erörterungen mit ihnen über Bereiche von gemeinsamem Interesse zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern; fordert die Agentur nachdrücklich auf, weiter nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Arbeitsvereinbarungen und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen mit anderen Einrichtungen der Union bei Aufgaben, die sich überschneiden, auszuweiten;

22.

begrüßt die Empfehlungen der Agentur zur Sicherheit der Versorgung mit Kernmaterial und Kernbrennstoffen, die im Jahresbericht 2021 der Agentur enthalten sind; fordert die Agentur auf, ihre Empfehlungen zu Möglichkeiten der Diversifizierung der Uranversorgungsquellen für jede Stufe des Brennstoffkreislaufs zu erweitern; weist darauf hin, dass rund 25,2 % des gesamten im Jahr 2021 in der Union erzeugten Stroms in Kernkraftwerken erzeugt wurden;

23.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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