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Document 52023BP1902

Entschließung (EU) 2023/1902 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 352–356 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1902/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/352


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1902 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0113/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 105 774 716,82 EUR belief, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 9,36 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt und operativen Einnahmen stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Vollzugsquote der Mittel für Verpflichtungen des laufenden Jahres von 99,67 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,78 Prozentpunkte entspricht, und dass sich die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr auf 97,32 % beläuft, was ebenfalls einem Anstieg um 1,24 Prozentpunkte entspricht;

2.

entnimmt den Folgemaßnahmen zur Entlastung 2020 mit Zufriedenheit, dass die verschiedenen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem der verspäteten Zahlungen anzugehen, im Jahr 2021 zu einer sehr niedrigen Quote verspäteter Zahlungen von 0,56 % geführt haben; stellt darüber hinaus fest, dass im Jahr 2021 beide Ziele einer Ausführungsquote von mehr als 95 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und weniger als 5 % Annullierungen bei den Mitteln für Zahlungen erreicht wurden;

Leistung

3.

stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um die Umsetzung ihres jährlichen Arbeitsprogramms in den Schlüsselbereichen, in denen die Agentur einen Betrag leistet (Nachhaltigkeit und technische Hilfe, Sicherheit, Gefahrenabwehr, digitale Dienste sowie Vereinfachung und Überwachung), und ihre horizontalen Tätigkeiten zu messen; stellt fest, dass die für 2021 festgelegten Ziele trotz der anhaltenden Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie durch einen hohen Umsetzungsgrad des Jahresarbeitsprogramms erreicht wurden;

4.

stellt fest, dass die Agentur bei einer Analyse der Umweltdimension des Seeverkehrs mit der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeitete, was zur Veröffentlichung des ersten Umweltberichts über den europäischen Seeverkehr führte; stellt fest, dass die Agentur aufgrund ihrer geografischen Nähe zueinander mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) zusammenarbeitet; nimmt darüber hinaus die Dienstgütevereinbarung mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) in Bezug auf den Backup-Mechanismus für den Aufgabenbereich der Rechnungsführung zur Kenntnis;

5.

begrüßt, dass die dreigliedrige Arbeitsvereinbarung zwischen der Agentur, der EFCA und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) seit 2017 gut funktioniert hat; vertritt die Auffassung, dass diese Arbeitsvereinbarung ein Vorbild für die Synergieeffekte ist, die sich zwischen Agenturen der EU erzielen lassen, und dass sich andere Agenturen daran ein Beispiel nehmen sollten; fordert die Agentur auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen, und hält es für angemessen, dass auch die Zusammenarbeit zwischen der Agentur, der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der EFCA verstärkt wird, um Daten für die wissenschaftliche Forschung zu Meeresökosystemen zu erheben;

6.

begrüßt, dass die Agentur weiterhin zwei Kooperationsprojekte für technische Hilfe mit Drittländern des Mittelmeers (SAFEMEDIV) und des Schwarzen und Kaspischen Meeres (BCSEA) durchführt; betrachtet diese Projekte mit Drittländern als gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr und der Erhaltung der Meeresumwelt; fordert die Agentur auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen und eine neue vergleichbare Zusammenarbeit mit Drittländern in Erwägung zu ziehen;

7.

begrüßt, dass die Agentur nach wie vor ein wichtiger Partner für die Kommission und die Mitgliedstaaten ist, wenn es um die Entwicklung von Sicherheitsnormen für den Seeverkehr sowie um die Digitalisierung und die Vereinfachung des EU-Seeverkehrs geht; begrüßt ferner die technische und operative Unterstützung, die die Agentur leistet;

8.

begrüßt insbesondere, dass die Funktion, die die Agentur bei der Bewertung, Überprüfung und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die maritime Sicherheit übernimmt, im Laufe der Jahre umfangreicher geworden ist, während die Nachfrage nach Unterstützung durch die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde voraussichtlich weiter zunehmen wird, was der wachsenden Priorität auf der Ebene der EU entspricht;

9.

betont die Rolle der Agentur bei der Überwachung der europäischen Gewässer in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um illegale Verunreinigungen durch Abfälle und potenzielle Ölverschmutzungen aufzudecken; fordert die Agentur auf, ihre Überwachungs- und digitalen Kapazitäten im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Wasserverschmutzung weiter auszubauen; hebt die Arbeit hervor, die die EMSA bei der Unterstützung der Such- und Rettungsanstrengungen der Mitgliedstaaten leistet;

Personalpolitik

10.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 99,06 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt und 210 der 212 im Haushaltsplan der Union bewilligten Beamten und Bediensteten auf Zeit ernannt waren (212 bewilligte Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass die Agentur 2021 außerdem 50 Vertragsbedienstete und 13 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

11.

stellt mit Genugtuung fest, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den höheren Führungskräften der Agentur erreicht wurde, wobei drei von fünf (60 %) Frauen sind; stellt mit Besorgnis fest, dass das Geschlechterverhältnis auf Verwaltungsratsebene der Agentur nicht ausgewogen ist, wobei 47 von 65 Mitgliedern (72 %) Männer sind; stellt ferner mit Besorgnis fest, dass das Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur insgesamt nicht ausgewogen ist, wobei 172 von 268 Bediensteten (64 %) Männer sind; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur 2021 erfolgreich die Initiative für ein Speed Network gestartet hat, um Frauen, die an einer Stelle bei der Agentur oder einer Laufbahn im maritimen Sektor im Allgemeinen interessiert sind, Gelegenheit zu einem kurzen informellen Gespräch mit weiblichen Bediensteten zu bieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ernennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

12.

stellt fest, dass die Agentur über eine Strategie zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt, die auch Vertrauenspersonen zur Unterstützung des Personals sowie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen sowie spezielle Informationen in ihrem Intranet umfasst;

Vergabe öffentlicher Aufträge

13.

stellt fest, dass im Jahr 2021 51 Vergabeverfahren eingeleitet wurden (25 offene, drei Sonderverhandlungsverfahren, vier wettbewerbliche Verfahren mit Verhandlungen und 19 Verhandlungsverfahren mit sehr geringem und geringem Wert) und insgesamt 65 Verträge unterzeichnet wurden;

14.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur bei 14 Einzelverträgen für die Erbringung von Dienstleistungen Änderungen mit einem Gesamtwert von 6,8 Mio. EUR vorgenommen hat, was einem Anstieg um 76 % des ursprünglichen Auftragswerts entspricht, und dass diese Änderungen nicht im Einklang mit Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe d der Haushaltsordnung standen; stellt darüber hinaus fest, dass die 2021 gezahlten Beträge (5,4 Mio. EUR) aus der Anwendung der in den jeweiligen Rahmenverträgen festgelegten Einheitspreise resultierten und innerhalb der ursprünglichen Obergrenze des Rahmenvertrags lagen und dass die betreffenden Änderungen das wirtschaftliche Gleichgewicht zugunsten des Auftragnehmers nicht verändert und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben, weshalb die daraus resultierenden Zahlungen nicht beeinträchtigt waren; stellt fest, dass die Agentur ihrer Antwort zufolge Maßnahmen ergriffen hat, um künftige Leistungsbeschreibungen und Vertragsmuster entsprechend zu ändern; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

15.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Erklärungen über Interessenkonflikte für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats und für die höhere Führungsebene heranzieht; stellt darüber hinaus fest, dass auch zusätzliche besondere Erklärungen zu Interessenkonflikten, wie etwa von Mitgliedern in Einstellungsgremien, unterzeichnet werden; stellt ferner fest, dass die Agentur über eine Reihe von Strategien und Verfahren verfügt, um Interessenkonflikte zu ermitteln und zu vermeiden, und dass sie interne Vorschriften über die Meldung von Missständen umgesetzt hat, was auch regelmäßige Schulungen einschließt;

16.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Agentur im März 2022 ihre internen Regeln für das Transparenzregister der EMSA ausgearbeitet und umgesetzt hat und sich an der neu geschaffenen Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register für Interessenvertreter beteiligt, die von der Kommission, dem Rat und dem Parlament unterzeichnet wurde;

17.

besteht darauf, dass systematischere Regeln in Bezug auf Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte und illegale Lobbyarbeit eingeführt werden; fordert die Behörde auf, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken, einschließlich der Einrichtung eines internen Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung;

Interne Kontrolle

18.

stellt fest, dass die Prüfung durch den Internen Auditdienst (IAS) zu IT-Governance und Verwaltung des IT-Portfolios im Jahr 2021 aus der Ferne durchgeführt wurde und dass der IAS zu dem Schluss kam, dass die Agentur aufgrund der Umstrukturierung der IKT in eine Abteilung insgesamt effiziente und wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme für ihre IT-Governance-Regelungen konzipiert und eingeführt hat; stellt ferner fest, dass der IAS sechs Empfehlungen abgegeben hat, für die die Agentur einen Aktionsplan vorgelegt hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

19.

begrüßt, dass der Interne Auditdienst der Kommission und der Europäische Rechnungshof im Jahr 2021 keine kritischen Empfehlungen oder Bemerkungen abgegeben haben, die Anlass zu Vorbehalten in der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung geben könnten; stellt fest, dass es im Jahr 2021 eine Empfehlung im Zusammenhang mit einer Untersuchung des OLAF gab, die derzeit weiterverfolgt wird;

20.

nimmt die von der Agentur durchgeführte jährliche Bewertung des internen Kontrollsystems und ihre Schlussfolgerung zur Kenntnis, dass alle Grundsätze der internen Kontrolle und die fünf Komponenten der internen Kontrolle angemessen umgesetzt wurden und insgesamt wirksam sind, dass nur geringfügige Verbesserungen erforderlich sind und dass keine wesentlichen Kontrollmängel gemeldet wurden;

Digitalisierung und grüner Wandel

21.

stellt fest, dass die Agentur die laufenden Digitalisierungstätigkeiten zur Unterstützung der eCertificate-Ziele fortgesetzt hat, um die Arbeit der Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten zu erleichtern, und dass sie die Kommission bei der Vorbereitung der Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und der Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3), in der die Aufnahme von eCertificaten vorgesehen ist, unterstützt hat; ist der Ansicht, dass die Agentur eine koordinierende Rolle bei der Sicherstellung der Sicherheit in europäischen Häfen spielen und die Kommission bei der wirksamen Umsetzung unterstützen kann;

22.

nimmt die Einführung einer Cloud-Strategie der Agentur zur Kenntnis, die die Schaffung einer modernen technologischen Landschaft zur Beschleunigung digitaler Dienste im maritimen Bereich ermöglicht; begrüßt die Entwicklung des Seelagebilds und die Inbetriebnahme des neuen SafeSeaNet;

23.

unterstützt die Bemühungen der Agentur, einen Beitrag zur europäischen grünen Agenda für den Seeverkehr zu leisten, indem die Fähigkeit der Union gestärkt wird, die Meeresumwelt zu schützen und den Klimawandel zu bewältigen, unter anderem durch den Übergang zu nachhaltiger Mobilität, wobei der Beitrag des Seeverkehrs in der im Dezember 2020 angenommenen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zum Ausdruck kommt; weist ferner auf die Rolle hin, die die Agentur bei der Verbesserung der Risikobewertungsfähigkeiten in Sicherheitsbereichen, einschließlich des Aufbaus der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, spielen könnte;

24.

begrüßt, dass die Agentur ihre Strategie für den Zeitraum 2020-2024 weiter durchführt, die es ihr ermöglichen wird, ihre Aufgaben im Bereich der Überwachung und Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu erfüllen und gleichzeitig wirksam zu den digitalen und ökologischen Prioritäten der Union beizutragen; begrüßt insbesondere, dass die Agentur zusammen mit der Europäischen Umweltagentur den ersten Europäischen Bericht über die Umwelt im Seeverkehr veröffentlicht hat, in dem geprüfte Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Schifffahrtsaktivitäten gesammelt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle künftigen Klima- und Umweltmaßnahmen auf einer gründlichen Folgenabschätzung beruhen müssen, und erkennt an, dass ein globaler Ansatz zur Minderung der Emission des Seeverkehrs im Rahmen der IMO unerlässlich ist;

25.

ist der Ansicht, dass der Agentur eine wichtige Aufgabe dabei zukommt, wenn es darum geht, die europäischen Gewässer nicht nur sicherer, sondern auch nachhaltiger zu machen und zur grünen Agenda beizutragen; begrüßt die Annahme der Umweltstrategie der EMSA und der strategischen Säulen und Ziele für die kommenden Jahre, wodurch die Fähigkeit der EU gestärkt wird, die Meeresumwelt zu schützen und den Klimawandel zu bewältigen, auch durch den Übergang zu nachhaltiger Mobilität; fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu entwickeln, um den Einsatz von Kunststoffen an Bord von Schiffen zu verringern;

26.

weist auf die Rolle der Agentur bei der erfolgreichen Umsetzung des Übergangs zu erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen im Seeverkehr hin; würdigt in diesem Zusammenhang den Beitrag, den die Agentur bei der Bereitstellung technischer Unterstützung und Daten für Initiativen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal geleistet hat, einschließlich der Initiative „FuelEU Maritime“, der Initiative zum Null-Schadstoff-Aktionsplan und der Arbeit der IMO zu Energieeffizienz und CO2-Intensität; hebt die Funktion hervor, die die Agentur mit Blick auf die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und den Einsatz von Windantriebstechnologien sowie auf Anlagen für erneuerbare Energie auf See übernehmen könnte; betont daher, dass das Mandat der Agentur entsprechend angepasst werden könnte, damit die Agentur ihre Unterstützung ausweiten kann, möglicherweise in Verbindung mit Haushaltsmitteln;

27.

spricht sich für den Einsatz neuer Technologien (künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen) und die mögliche Weiterentwicklung des Prototyps des Meeresanalysetools (EMAT) der EMSA aus, der während des Workshops zu den digitalen maritimen Diensten der Agentur am 15. Dezember 2021 vorgestellt wurde; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde diesbezüglich Bericht zu erstatten;

28.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Agentur im letzten Quartal 2021 mit einem Projekt zur Umsetzung der Norm ISO 27.001 (Informationssicherheitsmanagement) zur Vorbereitung der anstehenden Verordnungen zur Cyber- und zur Informationssicherheit begonnen hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen zu berichten;

29.

fordert die Agentur auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyberabwehr zu sorgen; empfiehlt, dass regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zur Cybersicherheit für das gesamte Personal der Agentur angeboten werden; ordert die Agentur auf, die Entwicklung ihrer Cybersicherheitsstrategie zu beschleunigen, diese vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

30.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 ihr Umweltmanagement umgesetzt und ihre erste Umwelterklärung ausgearbeitet und angenommen hat; nimmt anerkennend die Ökologisierungsmaßnahmen und -projekte der Agentur im Jahr 2021 zur Kenntnis, wie die Sicherstellung, dass die verwendete Energie aus zu 100 % erneuerbaren grünen Quellen bereitgestellt wird, die Installation von Fotovoltaik-Solarpaneelen, die Politik der papierlosen Bürotechnik und die Bemühungen zur Minimierung des Wasserverbrauchs;

31.

stellt fest, dass die interne Prüfung der Registrierung im Rahmen des EU-Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) im Juni 2021 stattfand und dass der erste Teil der externen Zertifizierungsprüfung für die EMAS-Registrierung im November 2021 durchgeführt wurde; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die externe Überprüfung 2022 abgeschlossen wurde und die Agentur nun EMAS-registriert ist und ihre Umwelterklärung veröffentlicht wird;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

32.

stellt fest, dass durch die Pandemie die Einbindung einer Reihe von Instrumenten und Methoden in die Agentur beschleunigt wurde, sodass die die Arbeit per Fernkommunikation fortgesetzt werden kann, die von der Live-Übertragung über die Technologie der virtuellen Realität bis hin zu Techniken der Fernprüfung reichen; fordert die Agentur auf, die im Zusammenhang mit Telearbeitsmethoden und hybriden Arbeitsmethoden gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um besser zu ermitteln, welche Veranstaltungen und Aufgaben künftig effizienter besser per Fernkommunikation als persönlich vor Ort durchgeführt werden könnten; stellt darüber hinaus fest, dass Bedienstete, die mit Aufgaben betraut sind, die unmittelbar von den COVID-19-Reisebeschränkungen betroffen waren, wie z. B. mit Erstattungen für Sachverständige und Dienstreisen, vorübergehend für andere Aufgaben und für Vertretungen von Personal eingesetzt wurden; stellt ferner fest, dass eine Reihe neu ans Licht gebrachter Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dieser schweren Gesundheitskrise ermittelt und in die aktualisierten Risikoregister aufgenommen wurden;

33.

nimmt mit Zufriedenheit den Bericht der Agentur mit dem Titel „Impact of COVID-19 on the Maritime Sector in the EU“ (Auswirkungen von COVID-19 auf den Seeverkehr in der EU) zur Kenntnis, in dem ein umfassender Überblick über die Auswirkungen der Pandemie auf die Schifffahrt im Zusammenhang mit Verkehr, Handel, EU-Flaggen und Eigentum, Schiffbau, Sicherheits- und Umweltinspektionen sowie bestimmten Segmenten wie Kreuzfahrten und Passagieren gegeben wird;

Sonstige Bemerkungen

34.

fordert die Agentur erneut auf, die Verfügbarkeit ihrer Website in anderen Sprachen als Englisch zu erhöhen; ist der Ansicht, dass eine größere sprachliche Vielfalt den Zugang zu Informationen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger erleichtern würde, wodurch sie die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr besser verstehen und mehr darüber erfahren könnten;

35.

begrüßt, dass die Agentur ihren jährlichen Überblick über Unfälle und Vorkommnisse auf See 2021 veröffentlicht hat, der statistische Daten über Unfälle und Vorkommnisse auf See für den Zeitraum 2014-2020 enthält;

36.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 72.

(2)  Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 57).

(3)  Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 132).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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