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Document 52023BP1887

Entschließung (EU) 2023/1887 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 309–314 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1887/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/309


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1887 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0103/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 32 839 626 EUR belief, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 15,69 % entspricht; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (12 140 600 EUR, was einem Anteil von 36,96 % entspricht) und Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (20 258 026 EUR, was einem Anteil von 61,69 % entspricht) finanziert;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,98 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 0,02 % entspricht; stellt jedoch fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 79,12 % lag, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 3,67 % entspricht; fordert die Behörde auf, ihre Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen zu erhöhen;

Leistung

2.

stellt fest, dass die Behörde bestimmte Maßnahmen wie wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung nutzt; stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 14 strategische Ziele für die Leistung in ihren sieben Haupttätigkeitsbereichen festgelegt hat; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Behörde zwölf dieser Ziele erreicht oder übertroffen hat und im Begriff ist, die beiden verbleibenden wesentlichen Leistungsindikatoren zu erreichen;

3.

stellt fest, dass 304 Waren und Dienstleistungen, also 88 % der Gesamtsumme, von der Behörde fristgerecht geliefert bzw. ausgeführt wurden, es bei weiteren 35 Waren und Dienstleistungen zu geringfügigen Verzögerungen kam und acht nicht vorangetrieben wurden, was häufig auf eine Neugewichtung der Prioritäten infolge politischer Entscheidungen, der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Verbindung zu anderen Initiativen und mangelnder Ressourcen zurückzuführen war;

4.

lobt die Behörde für ihre wichtigsten Erfolge im Jahr 2021; stellt fest, dass technische Normen entwickelt wurden, die darauf ausgerichtet sind, die „Grünfärberei“ von Finanzprodukten zu bekämpfen und Kleinanlegern den Zugang zu Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) zu erleichtern; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde im Jahr 2021 die Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden veröffentlicht und die aufsichtliche Konvergenz in Bereichen wie Aufsichtspraktiken und Erwartungen im Falle eines Verstoßes angegangen hat; begrüßt die Entwicklung des Europäischen Rahmens für die Bewertung von Systemrisiken, der es der Behörde und ihren Mitgliedern ermöglicht, eine Stellungnahme zu Trends und Entwicklungen auf dem europäischen Versicherungsmarkt sowie zu potenziellen Systemrisiken zu erarbeiten;

5.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 Personal neu zugewiesen hat, um die aufsichtliche Konvergenz zu unterstützen; stellt fest, dass diese Zuweisung eine Folgemaßnahme zu der vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 29/2018 über die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ausgesprochenen Empfehlung war; erkennt die von der Behörde unternommenen Bemühungen bezüglich des digitalen Wandels zur Effizienzsteigerung unter anderem durch einen Ausbau der technischen Kerninfrastruktur, Initiativen zur Förderung der Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Verbesserung des Extranets an;

Personalpolitik

6.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 99 % aller Planstellen besetzt waren und 137 der 138 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 127 bewilligten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass die Behörde 2021 außerdem 33 Vertragsbedienstete und 23 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

7.

erkennt die Bemühungen der Behörde an, ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern in der Personalausstattung zu erreichen; nimmt die für das Jahr 2021 gemeldete Aufschlüsselung der Behörde nach Geschlechtern zur Kenntnis, wonach es fünf Männer (63 %) und drei Frauen (38 %) in leitenden Positionen, drei Männer (43 %) und vier Frauen (57 %) im Verwaltungsrat sowie 98 Männer (52 %) und 89 Frauen (48 %) im gesamten Personalbestand gab; fordert die Behörde auf, weiterhin eine langfristige personalpolitische Strategie zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen, wobei sicherzustellen ist, dass sie gleichbehandelt werden und ihre Chancen umfassend gefördert werden, abzielt;

8.

begrüßt, dass die Behörde, als sie in Telearbeit tätig war, auch ihre Einstellungsverfahren aus der Ferne durchführte und sich darauf konzentrierte, die richtigen Kandidaten auszuwählen, um die kontinuierliche Erfüllung ihres Mandats sicherzustellen, und dass sie die Integration neuer Mitarbeiter im Laufe des Jahres fortsetzte, indem sie ihnen spezielle Einführungsveranstaltungen und die notwendige Unterstützung bei ihrem Eintritt in die Behörde aus der Ferne bot;

9.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 dem Personal und den Führungskräften spezielle Schulungen zur Bewältigung der neuen Arbeitssituation, wie z. B. der hybriden Teams und der Telearbeit, angeboten hat; stellt insbesondere fest, dass die Verbesserung der Führungs- und Managementfähigkeiten des Leitungsteams im Mittelpunkt seiner Schulungen im Jahr 2021 stand;

10.

stellt anerkennend fest, dass die Behörde im Jahr 2021 Bemühungen unternommen hat, um das Profil des Versicherungs- und Rentenwesens als lohnende Berufswahl für Frauen, insbesondere in Führungspositionen, zu schärfen, indem sie mehrere Profile von Frauen in Führungspositionen veröffentlicht und die Vielfalt an Rednerinnen und Rednern bei Vorträgen als Entscheidungsfaktor berücksichtigt hat;

11.

nimmt die am 1. Dezember 2021 erfolgte Neubesetzung der Beschwerdekammer zur Kenntnis; stellt ferner fest, dass diese Neubesetzung fünf Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder betrifft, deren Amtszeit bis zum 30. November 2026 läuft und einmal verlängert werden kann;

12.

begrüßt die Verabschiedung der Politik zum Schutz der Menschenwürde vor psychologischer und sexueller Belästigung; nimmt das genau festgelegte Verfahren zur Kenntnis, durch das die Umsetzung der Politik sichergestellt wird; lobt die Behörde für ihr internes Netz von Vertrauenspersonen, die geschult sind, das Personal zu beraten und bei Bedarf ein informelles Verfahren für Belästigung einzuleiten; begrüßt die Annahme des Musterbeschlusses über Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren; stellt fest, dass dieser Musterbeschluss zu den Schutzmaßnahmen für mutmaßliche Opfer von Belästigung beiträgt;

13.

lobt die Verpflichtung der Behörde zu einem Ansatz des proaktiven Vielfaltsmanagements, das über die Einhaltung der Nichtdiskriminierungs- und Gleichstellungsvorschriften hinausgeht; begrüßt die Annahme der Strategie für Vielfalt und Inklusion und des ausführlichen Aktionsplans, einschließlich der Annahme der Charta für Vielfalt und Inklusion des Netzwerks der EU-Agenturen und der Annahme von Aktionen, die übergreifende Maßnahmen umfassen; stellt fest, dass diese Maßnahmen die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die Sicherheit einer fairen und gleichberechtigten Berufslaufbahn und gezielte Maßnahmen für bestimmte Gruppen umfassen;

Auftragsvergabe

14.

nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach im Mietvertrag für die Räumlichkeiten der Behörde festgelegt ist, dass der Vermieter im Voraus seine Zustimmung erteilen muss, bevor Änderungen am Objekt vorgenommen und zusätzliche Geräte installiert werden können; nimmt ferner die Bemerkung des Rechnungshofs bezüglich der Klausel, dass alle damit zusammenhängenden Arbeiten nur durch vom Vermieter benannte Auftragnehmer durchgeführt werden können, zur Kenntnis; bedauert, dass diese vertraglichen Zwänge die Behörde dazu veranlasst haben, Renovierungsarbeiten direkt an die vom Vermieter benannten Auftragnehmer zu vergeben, ohne ein geeignetes Vergabeverfahren durchzuführen; nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die von dieser Vertragsklausel betroffenen Beträge (288 125 EUR, die im Jahr 2021 gezahlt wurden) daher unrechtmäßig gezahlt wurden; fordert die Behörde auf, sich bei der Einleitung ihrer künftigen Vergabeverfahren an ihre Verpflichtungen gemäß den geltenden Vorschriften zu halten;

15.

weist darauf hin, wie wichtig das Vergabeverfahren ist, um unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sowie die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zum bestmöglichen Preis sicherzustellen; nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Schwachstellen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zunehmen und für die meisten Agenturen nach wie vor die größte Quelle für unrechtmäßig gezahlte Beträge darstellen; fordert die Behörde auf, die IT-Tools für die elektronische Auftragsvergabe einzusetzen, die von der Kommission entwickelt wurden; fordert die Kommission auf, die Verfahren und Vorlagen in den Leitlinien für die Auftragsvergabe zu erläutern und zu aktualisieren;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

16.

stellt fest, dass 2021 gemäß der Geschäftsordnung der Behörde für den Rat der Aufseher Mitglieder des Rates, die sich in einem Interessenkonflikt befanden, nicht an den Beratungen des Rates teilnehmen oder über die entsprechende Angelegenheit abstimmen durften, dass sie jedoch in der Sitzung verbleiben durften; schließt sich der Bemerkung des Rechnungshofs an, dass die Anwesenheit von einem Interessenkonflikt betroffener Ratsmitglieder in den Sitzungen des Rates der Aufseher eine Gefahr für dessen Unabhängigkeit darstelle; nimmt ferner die Feststellungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die beiden Beisitzer, die vom Verwaltungsrat mit der Erstellung der jährlichen Leistungsberichte des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Direktors betraut wurden, diese Funktion auch beibehalten würden, wenn ein Interessenkonflikt bestehen könnte; begrüßt, dass der Rat der Aufseher der Behörde im Juli 2022 seine Geschäftsordnung überarbeitet hat, um die Bemerkung des Rechnungshofs bezüglich der Anwesenheit während der Diskussionen und Abstimmungen von Mitgliedern des Rates der Aufseher, die von einem Interessenkonflikt betroffen sind, umzusetzen; stellt ferner fest, dass der Verwaltungsrat der Behörde im Dezember 2022 einen überarbeiteten Beschluss über die Beurteilung des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Direktors im Einklang mit den Feststellungen des Rechnungshofs angenommen hat;

17.

stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs ein Fall eines potenziellen Interessenkonflikts zwischen 2019 und 2021 im Zusammenhang mit der Annahme einer neuen Stelle außerhalb der Behörde durch einen leitenden Bediensteten festgestellt wurde; nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Behörde in diesem Fall den Gemeinsamen Ausschuss nicht konsultiert und damit gegen Artikel 16 der Verordnung Nr. 31 (EWG), Nr. 11 (EAG) (2) (im Folgenden „das Statut“) und Artikel 2 des Anhangs II des Statuts verstoßen hat; nimmt jedoch die im Dezember 2022 angenommene Überarbeitung der Ethikvorschriften der Behörde für Bedienstete zur Kenntnis, wonach verschiedene Paritätische Ausschüsse gemäß Artikel 9 des Statuts eingerichtet werden können, darunter auch für höhere Führungskräfte;

18.

begrüßt die mit den rechtlichen Anforderungen der Behörde konforme Veröffentlichung der Lebensläufe der Mitglieder des Rats der Aufseher und des Verwaltungsrates, der Lebensläufe der Vorsitzenden und des Geschäftsführenden Direktors der Behörde sowie kurzer Curricula Vitae der Abteilungsleitenden der Behörde auf deren Website; begrüßt ferner die Offenlegung der Treffen der Bediensteten der Behörde mit Lobbyisten auf der Website der Behörde;

19.

lobt die Behörde insbesondere dafür, dass sie zu den neun Agenturen gehört, die ihre eigenen internen Vorschriften eingeführt haben, um dem Mangel an Bestimmungen in den Rechtsvorschriften der Union über die Tätigkeiten der Mitglieder der Verwaltungsräte der Agenturen Rechnung zu tragen und damit über die rechtlichen Mindestanforderungen bei der Handhabung potenzieller „Drehtür“-Situationen hinauszugehen;

20.

besteht darauf, dass systematische Regelungen im Hinblick auf Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte und rechtswidrige Lobbyarbeit eingeführt werden müssen; fordert die Behörde auf, auch interne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu ergreifen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

21.

nimmt die geltenden Vorschriften für externe und interne Meldungen von Missständen zur Kenntnis; stellt anerkennend fest, dass die Behörde auf ihrer Website einen speziellen öffentlichen Bereich eingerichtet hat, einschließlich einer funktionalen Mailbox mit eingeschränkten Zugriffsrechten, um den Schutz von Hinweisgebern gemäß Artikel 17a der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) sicherzustellen; begrüßt die Weiterentwicklung der Durchführungsbestimmungen der Behörde, in denen Leitlinien für die Meldung von Missständen festgelegt sind;

Interne Kontrolle

22.

begrüßt, dass die Behörde alle kritischen und sehr wichtigen Empfehlungen des Internen Auditdienstes der Kommission umgesetzt hat und dass sie die Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen durch spezielle Aktionspläne und innerhalb der vereinbarten Fristen genau verfolgt;

23.

stellt fest, dass die Behörde die jährliche Bewertung ihres Internen Kontrollrahmens durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass alle Komponenten und Grundsätze umgesetzt sind und die beabsichtigte Wirkung zeigen, wobei in Bereichen wie Betriebskontinuität, Prozessmanagement, Schulung und Sensibilisierung eine Reihe von Verbesserungen erforderlich sind; begrüßt die systematische Prüfung der Kontrollergebnisse und -indikatoren durch die Behörde sowie die Bemerkungen und Empfehlungen des IAS, des Ausschusses für Qualitätskontrolle, der Prüfungsgesellschaften und des Rechnungshofs;

24.

lobt die 2021 von der Behörde ergriffenen Maßnahmen, um die Risiken in Bezug auf die Umsetzung neuer Befugnisse und Aufgaben, Fragen hinsichtlich der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter mit den erforderlichen Kompetenzen sowie die Bedrohung durch Cyberkriminalität anzugehen; nimmt die Erklärung der Behörde zur Kenntnis, wonach sie im Jahr 2021 Verbesserungen an ihrem Risikomanagementprozess zur besseren Integration der Planungs- und Berichterstattungsprozesse, der vierteljährlichen Überwachungstätigkeiten und der Zusammenlegung aller Risikoregister vorgenommen hat; begrüßt, dass die Behörde im Jahr 2021 die Ergebnisse ihrer früheren Betrugsbekämpfungsstrategien analysiert hat, was zur Festlegung der aktuellen Betrugsbekämpfungsstrategie der Behörde für den Zeitraum 2022-2024 beigetragen hat;

25.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 zum ersten Mal eine Bewertung der Kostenwirksamkeit ihrer Kontrollen in Bezug auf Ex-ante- und Ex-post-Tätigkeiten, Haushaltsführung, Planung, Bewertung, Betrugsbekämpfung, Datenschutz, Ethik, Risikomanagement und interne Kontrolle vorgenommen hat; stellt ferner fest, dass diese Kontrollen im Jahr 2021 mit direkten Kosten verbunden waren, die 1,98 % des Gesamthaushalts der Behörde für 2021 ausmachten, wobei 7,47 Vollzeitäquivalente dafür eingesetzt wurden; lobt die Behörde für die bemerkenswerte Kostenwirksamkeit ihrer Kontrollen;

Digitalisierung und grüner Wandel

26.

stellt fest, dass die Behörde bei der Durchführung verschiedener IT-Projekte mit externen Beratern zusammengearbeitet hat; lobt die Behörde für die Vorlage einer neuen Cloud-Strategie und für die Vorbereitung auf die große technische Umstellung in den Jahren 2022 und 2023;

27.

weist darauf hin, dass im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in Personal mit langfristigen Verträgen investiert werden muss, um eine Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte, Ineffizienzen und potenziell erhöhte Risiken und Anfälligkeit für Cyberangriffe zu vermeiden;

28.

fordert die Behörde auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zusammenzuarbeiten und regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur vorzunehmen sowie die Durchführung regelmäßiger Audits und Tests seiner Cyber-Abwehrmaßnahmen zu gewährleisten; schlägt vor, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal, einschließlich des Führungspersonals, anzubieten; fordert die Agentur auf, ihre Cybersicherheitspolitik weiterzuentwickeln und der Entlastungsbehörde über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

29.

stellt fest, dass die Behörde die infolge der COVID-19-Präventionsmaßnahmen eingesparten Mittel in neue Technologien und die Digitalisierung von Prozessen investiert hat, wie beispielsweise — aber nicht nur — die Einführung der Register über die Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukte (PEPP-Register) und die Entwicklung einer neuen Business-Intelligence-Lösung (BI 2.0);

30.

begrüßt, dass die Behörde zum 1. Juli 2021 Leitlinien für die Sicherheit und Governance im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie angenommen hat, um die digitale Resilienz aller Teilnehmer des Finanzsystems zu stärken;

31.

begrüßt, dass die Behörde im Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofs das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) anwendet, wofür die entsprechende Zertifizierung für das Jahr 2022 anvisiert war; begrüßt ferner die Erstellung eines Registers umweltrelevanter Aspekte, in dem die wichtigsten Umweltauswirkungen der Behörde aufgeführt sind, sowie den Aktionsplan der Behörde mit ca. 140 Maßnahmen und die Einrichtung ihres Umweltmanagementsystems; nimmt die von der Behörde durchgeführten Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen ihrer Verwaltungstätigkeit zur Kenntnis, unter anderem die Verringerung des Papierverbrauchs, die Einführung elektronischer Arbeitsabläufe und die Unterstützung der virtuellen Teilnahme an Veranstaltungen;

32.

begrüßt, dass sich die Behörde einem interinstitutionellen Vergabeverfahren für den Ausgleich von Kohlenstoffemissionen angeschlossen hat und plant, ab 2022 etwa 250-300 Tonnen Kohlenstoffemissionen auszugleichen, die mit organisatorischen Tätigkeiten wie wesentlichen Geschäftsreisen zusammenhängen; begrüßt ferner die Verpflichtung der Behörde, ab 2022 die Zahl ihrer Sitzungen und Dienstreisen vor Ort um 35 % zu verringern;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

33.

stellt fest, dass das Jahr 2021 durch ein sehr anspruchsvolles Jahresarbeitsprogramm gekennzeichnet war, das Arbeiten umfasste, welche im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 auf die Tätigkeit der Behörde zurückgestellt wurden; fordert die Behörde auf, die im Zusammenhang mit Dienstreisen ihrer Bediensteten gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um besser zu ermitteln, welche Veranstaltungen und Aufgaben künftig effizienter per Fernkommunikation als persönlich abgehalten werden können;

34.

stellt fest, dass die Behörde nach eigenen Angaben weiterhin verschiedene Maßnahmen in Bezug auf Bedienstete, Besucher und Mitglieder des Verwaltungsrats durchgeführt hat, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und die Betriebskontinuität sicherzustellen; stellt insbesondere fest, dass alle Bediensteten, Leitungsgremien und Arbeitsgruppen der Behörde weiterhin ausschließlich aus der Ferne gearbeitet haben; stellt ferner fest, dass die Behörde ähnlich wie im Vorjahr Haushaltseinsparungen in Höhe von rund 1 150 000 EUR gemeldet hat, die in erster Linie auf die Aussetzung von Dienstreisen der Mitarbeiter und die ausschließliche Durchführung von Sitzungen der Bediensteten, des Verwaltungsrats und des Rats der Aufseher unter Fernteilnahme zurückzuführen sind;

Sonstige Bemerkungen

35.

lobt die Zusammenarbeit der Behörde mit anderen Agenturen im Bereich der Informationstechnologie, unter anderem an gemeinsamen Projekten zur Schaffung und zum Aufbau eines digitalen regulatorischen Berichtswesens und einer Plattform zum Austausch von Informationen über Eignungs- und Zuverlässigkeitsbeurteilungen; stellt anerkennend fest, dass die Behörde im Jahr 2021 an den gemeinsamen Aufsichtssitzungen für Vertrauenspersonen, einer Initiative der EU-OSHA, teilgenommen hat;

36.

stellt fest, dass die Behörde Bemühungen unternommen hat, um ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit durch eine verstärkte Präsenz in den sozialen Medien, Pressekonferenzen, Interviews mit Medien, Treffen mit Verbraucherverbänden und Wissenschaftlern oder die Teilnahme an von Dritten organisierten Veranstaltungen zu erhöhen; fordert die Behörde auf, ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und der Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen und zu intensivieren;

37.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 141.

(2)  Verordnung Nr. 31 (EWG), Nr. 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 45 vom 14.6.1962, S. 1385/62).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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