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Document 32023B1883

Beschluss (EU) 2023/1883 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) für das Haushaltsjahr 2021

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 300–300 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1883/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/300


BESCHLUSS (EU) 2023/1883 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) für das Haushaltsjahr 2021

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2021,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06248/2023 — C9-0087/2023),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (4), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0121/2023),

1.

erteilt der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2021;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Alessandro CHIOCCHETTI


(1)   ABl. C 412 vom 27.10.2022, S. 12.

(2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

(3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)   ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


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