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Document 52023BP1881

Entschlieẞung (EU) 2023/1881 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 294–298 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1881/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/294


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0131/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 129 179 801,95 EUR belief, was gegenüber 2020 einer Aufstockung um 25,39 % entspricht, die hauptsächlich auf die im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zusätzlich bereitgestellten Mittel zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Behörde hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das Haushaltsjahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,01 % entspricht; stellt außerdem fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das Haushaltsjahr bei 88,85 % lag, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 0,44 % entspricht;

Leistung

2.

stellt fest, dass der Arbeitsplan der Behörde für 2021 im Rahmen der Strategie 2020 umgesetzt wurde, die aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie vom Verwaltungsrat um ein weiteres Jahr verlängert wurde;

3.

nimmt die Umsetzung des Arbeitsprogramms durch die Behörde und das hohe Leistungsniveau zur Kenntnis, das die Behörde in Bezug auf ihre wesentlichen Leistungsindikatoren und Zielvorgaben erreicht hat; stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 ihren Leistungsrahmen und ihre wesentlichen Leistungsindikatoren überarbeitet hat, um sie in Einklang mit ihrer Strategie 2027 zu bringen, die 2021 angenommen wurde, und Veränderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/1381 umgesetzt hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Behörde, nachdem auch die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäisches Parlaments und des Rates (3) in Kraft getreten ist, mehr Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern hat; stellt ferner fest, dass die Behörde ihr Programmplanungsdokument 2022-2024 angenommen hat;

4.

stellt fest, dass die Tatsache, dass einige ursprünglich geplanten Tätigkeiten, mit denen die Behörde auf die Veränderungen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2019/1381 vorbereitet werden sollte, nicht mehr als Priorität eingestuft wurden, einen auf 2021 übertragenen Rückstand verursacht hat, was zu Verzögerungen bei der Generierung der Effizienzgewinne führte; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

5.

begrüßt die Bemühungen der Behörde, ihre Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Union zu stärken, wobei sie sich insbesondere auf zwei Aspekte konzentrierte, und zwar auf den Austausch über den Bedarf im Zusammenhang mit Finanzhilfen und der Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Ermittlung gemeinsamer Vergabeverfahren zu ermöglichen, und die gemeinsame Nutzung von Technologien und Ressourcen zur Anpassung gemeinsamer IT-Lösungen; stellt insbesondere fest, dass die Behörde Koordinierungsaktivitäten mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt hat;

6.

hebt hervor, dass die Behörde 2021 im Wege wissenschaftlicher Gutachten, technischer Berichte und begleitender Veröffentlichungen 704 Anfragen abschließend bearbeitet hat, und stellt fest, dass dies 81 Anfragen weniger sind als die 785 geplanten;

Personalpolitik

7.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 98,16 % der Planstellen besetzt waren und von den 380 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 354 bewilligten Stellen im Jahr 2020) fünf mit Beamten und 368 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Behörde 2021 außerdem 140 Vertragsbedienstete und 12 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt ferner fest, dass der Behörde 33 neue Stellen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1381 zugewiesen wurden;

8.

begrüßt das Geschlechterverhältnis in der höheren Führungsebene der Behörde, wobei drei von fünf Führungskräften (60 %) Frauen sind; nimmt das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Behörde zur Kenntnis, in dem 12 von 15 Mitgliedern (80 %) Männer sind; nimmt das Geschlechterverhältnis beim Personal der Behörde insgesamt zur Kenntnis, wobei 285 von 467 Bediensteten (61,03 %) Frauen sind;

9.

begrüßt die neue Strategie der Behörde für die Schaffung einer Arbeitgebermarke, die eine klare Beschreibung der Leistungsversprechen der Behörde enthält, wie unter anderem flexible Arbeitsmodelle und Umzugsunterstützung, um die gezielte Verbreitung ihrer Stellenausschreibungen in unterrepräsentierten Ländern zu verbessern; stellt fest, dass die Behörde vorhatte, eine neue Karrierewebsite einzurichten; stellt fest, dass die Behörde ihre Sichtbarkeit derzeit insbesondere mit der Unterstützung der für Kommunikation und Partnerschaften zuständigen Abteilung, des Netzwerks der EU-Agenturen sowie anderer internationalen Behörden und Partnerorganisationen erhöht; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

10.

weist auf gewisse Beschränkungen bei der Anwendung der kürzlich von der Kommission vorgeschlagenen Regeln zur Telearbeit hin, die die Behörde sinngemäß anwendet, insbesondere was die Regelung betrifft, dass Telearbeit teilweise auch außerhalb des Beschäftigungslandes geleistet werden kann; ist besorgt darüber, dass sich die derzeit beschränkten Regeln zu Telearbeit im Ausland auf die Attraktivität der Behörde bei der Einstellung von Bewerbern aus den verschiedenen Mitgliedstaaten, die gerne für die Behörde arbeiten würden, auswirken könnten; fordert, dass bei der Anwendung dieser Regeln mehr Flexibilität walten gelassen wird, da dies dazu beitragen würde, die Attraktivität der Behörde zu erhöhen und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Staatsangehörigkeiten ihrer Bediensteten zu erreichen;

11.

stellt fest, dass es in der Behörde eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung gibt, die auch Vertrauenspersonen umfasst, an die sich alle Bediensteten wenden können;

12.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

Vergabe öffentlicher Aufträge

13.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 116 Vergabeverfahren abwickelte und ihr Ausschuss für die Vergabe öffentlicher Aufträge 16 Dossiers überprüfte, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit wichtiger Vergabeverfahren vor der Unterzeichnung der vorgeschlagenen Verträge zu überprüfen; stellt fest, dass dieser Ausschuss in seiner beratenden Funktion bei allen 16 Dossiers mit hinreichender Sicherheit feststellen konnte, dass die Vergabeverfahren und die daraus resultierenden Verträge ordnungsgemäß und rechtmäßig sind;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

14.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; bedauert, dass die Behörde die Lebensläufe der Mitglieder ihres Verwaltungsrats immer noch nicht im Internet veröffentlicht; fordert die Behörde nachdrücklich auf, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen;

15.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 im Rahmen der jährlichen Interessenerklärungen der externen Sachverständigen neun Interessenkonflikte ermittelt und bewältigt hat; stellt fest, dass die Behörde im Anschluss an die Bewertung der betreffenden Interessenerklärung beschlossen hat, einen vorausgewählten Bewerber nicht einzustellen; stellt fest, dass die Behörde darüber hinaus drei Interessenkonflikte im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Gewährung von Finanzhilfen ermittelt und verhindert hat; fordert die Behörde auf, ihre Bemühungen bei der Ermittlung und Bewältigung von Interessenkonflikten, auch potenziellen Interessenkonflikten, fortzusetzen und die Entlastungsbehörde auf dem Laufenden zu halten;

16.

fordert die Behörde auf, sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats, deren Stellvertreter und andere Sachverständige die jährlichen Interessenerklärungen pflichtgemäß einreichen; fordert die Behörde auf, bei allen ihren Tätigkeiten für ein hohes Niveau bei der Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Interessenkonflikte und Transparenz zu sorgen;

17.

stellt fest, dass die Behörde 2022 einen neuen Ansatz für die Zeit nach der Beschäftigung annehmen wollte, der die Kriterien und das Verfahren umfasst, nach denen Bedienstete nach dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht mehr auf vertrauliche Informationen zugreifen können; fordert die Behörde auf, über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

18.

beharrt darauf, dass systematischere Regeln in Bezug auf Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden; fordert die Behörde auf, ihre Mechanismen der internen Kontrolle zu stärken, auch durch die Einrichtung eines internen Mechanismus für die Bekämpfung von Korruption;

Interne Kontrolle

19.

stellt fest, dass die Behörde eine Bewertung ihrer Systeme der internen Kontrolle für das Berichtsjahr durchgeführt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass insgesamt alle Komponenten und Grundsätze der internen Kontrolle gegeben sind und wie vorgesehen funktionieren; begrüßt, dass die Behörde dennoch eine Reihe von Maßnahmen ermittelt hat, mit denen der Umgang mit sensiblen Informationen weiter gestärkt werden soll sowie ein zweckmäßiges Risikomanagement und Mechanismen der internen Kontrolle für die aufgrund der Verordnung (EU) 2019/1381 aufgestockten Mittel sichergestellt werden sollen;

20.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2020 eine Prüfung der Bewertung und Übernahme wissenschaftlicher Ergebnisse im Bereich der Lebensmittelzutaten und -verpackung durchgeführt hat und dass der Beobachtung im Anschluss nachgekommen wurde und die Behörde die entsprechende Maßnahme als abgeschlossen erachtet;

21.

stellt fest, dass der IAS 2021 für die Jahre 2019 und 2020 einen Abschlussbericht über die in der Behörde angewandten Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Gewährung von Finanzhilfen veröffentlicht hat; stellt fest, dass der IAS zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der von der Behörde für ihre Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Gewährung von Finanzhilfen geschaffene Rahmen für Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle angemessen gestaltet, effizient und wirksam ist und somit hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die wichtigsten Ziele der internen Kontrolle erreicht werden; nimmt zur Kenntnis, dass der IAS drei wichtige Empfehlungen abgegeben hat; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

22.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Verwaltungs- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

23.

stellt fest, dass die Korrekturmaßnahmen, die im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2020 ergriffen wurden, abgeschlossen wurden; weist erneut darauf hin, dass die Korrekturmaßnahmen, die zur Weiterverfolgung der Bemerkungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2017 ergriffen wurden, abgeschlossen werden müssen, um insbesondere die Unabhängigkeit des Rechnungsführers zu stärken, indem er dem Direktor der Behörde direkt unterstellt wird;

Digitalisierung und grüner Wandel

24.

nimmt die Entwicklungen in den Bereichen Bereitstellung von Transaktionsdiensten und digitale Zusammenarbeit sowie in Bezug auf den Technologiefahrplan der Behörde zur Kenntnis; nimmt das Ziel der Behörde zur Kenntnis, durch Investitionen im IT-Bereich ein moderneres und flexibleres Arbeitsumfeld zu schaffen, wobei derartige Investitionen auch im Rahmen des früheren Technologiefahrplans getätigt wurden und dazu beigetragen haben, schwerwiegende Störungen der Arbeit der Behörde während der COVID-19-Pandemie zu verhindern; begrüßt das Projekt zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit, mit dem der Austausch in Bezug auf Wissen und Sachkenntnis innerhalb der in der Behörde vorhandenen Netze von Bediensteten, Sachverständigen und interessierten Kreisen verbessert werden soll; stellt fest, dass im Rahmen des Projekts zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit mit 204 aktiven Gruppen das Ziel von 170 aktiven Gruppen der sozialen Zusammenarbeit im Jahr 2021 übertroffen wurde;

25.

stellt fest, dass für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, darunter die Prüfung von Interessenerklärungen gemäß den Regeln der Behörde zur Unabhängigkeit, das IT-Tool „complete DoI IT solution“ eingeführt wurde; stellt mit Besorgnis fest, dass bei der neuen IT-Lösung technische Probleme aufgetreten sind, die sich negativ auf die Durchführung dieser Tätigkeiten ausgewirkt haben; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über Entwicklungen in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten;

26.

weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Behörde vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Behörde in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

27.

fordert die Behörde auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und dem CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyber-Abwehr zu sorgen; regt an, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal der Behörde, einschließlich ihrer Führungskräfte, anzubieten;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

28.

stellt fest, dass die Behörde ihre Aktivitäten 2021 fortgesetzt hat und in der Lage war, ihr Arbeitsprogramm trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umzusetzen; stellt fest, dass die Behörde die Dienstreisen des Personals sowie Sitzungen und Veranstaltungen in Präsenz aussetzte und vorrangig virtuelle Umgebungen nutzte, wodurch die Ausgaben bei den entsprechenden Haushaltslinien im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 gesenkt wurden; stellt darüber hinaus fest, dass die Rückkehr der Bediensteten ins Büro aufgeschoben und die Telearbeit gefördert wurde; fordert die Behörde auf, die in Bezug auf die Reisen des Personals gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um die Organisation von Sitzungen und Aufgaben zu verbessern, die künftig mit Fernteilnahme auf effizientere Weise durchgeführt werden könnten als mit physischer Präsenz;

29.

stellt fest, dass die Behörde 2021 ein Modul für die digitale Einarbeitung im System für die Personaleinstellung von Taleo in Betrieb genommen hat, wobei dieses Modul die Verwaltung und Unterstützung der Einarbeitung von Bediensteten und Praktikanten mittels einer automatisierten Lösung ermöglicht, die zusätzlich an die Pandemiebedingungen angepasst wurde;

Sonstige Bemerkungen

30.

stellt fest, dass die Behörde 2021 mit ihrer ersten EU-weiten digitalen Kommunikationskampagne Bemühungen unternommen hat, um die breite Öffentlichkeit für die Lebensmittelsicherheit zu sensibilisieren, wobei mit der Kampagne das Ziel verfolgt wurde, die Wissenschaft hinter der Lebensmittelsicherheit in der Union auf zugängliche Weise zu erklären und fundierte Entscheidungen über die Wahl von Lebensmitteln zu unterstützen; stellt fest, dass die Kampagne in Partnerschaft mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt wurde und mit ihr Laien direkt erreicht werden sollten; nimmt anerkennend zu Kenntnis, dass positive Ergebnisse erzielt wurden, wie eine Bewertungsumfrage nach der Kampagne ergab;

31.

betont, dass die rasche Zulassung nachhaltiger Futtermittelzusatzstoffe und nachhaltiger Alternativen zu Pestiziden eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ spielt; betont in diesem Zusammenhang, dass ausreichende Kapazitäten in Bezug auf Personal und dessen entsprechendes Fachwissen von wesentlicher Bedeutung sind, um Verzögerungen bei den Antrags- und Bewertungsverfahren für die Zulassung nachhaltiger Futtermittelzusatzstoffe und nachhaltiger Alternativen zu Pestiziden zu vermeiden;

32.

weist darauf hin, dass das Parlament im Jahr 2021 sechs Einwände gegen die Einfuhr genetisch veränderter Pflanzen für Lebens- und Futtermittel angenommen hat; betont, dass ein Grund für diese Einwände Lücken in der vom zu der Behörde gehörenden Gremium für genetisch veränderte Organismen vorgenommenen Risikobewertung sind; fordert die Behörde nachdrücklich auf, sich umgehend mit diesen Lücken zu befassen und diese zu schließen;

33.

weist auf die anhaltenden Mängel im Bereich des Tierschutzes hin, die insbesondere beim Transport lebender Tiere bestehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Tätigkeiten bei einer ganzen Reihe von Aufgaben in Bezug auf den Tierschutz und insbesondere den Tiertransport, wobei diese Tätigkeiten in neue Rechtsvorschriften in diesem Bereich einfließen werden;

34.

fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit) und die Zusammenarbeit und den Austausch über bewährte Verfahren mit anderen Agenturen der Union sowie Erörterungen mit ihnen über Bereiche von gemeinsamem Interesse zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern;

35.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 69.

(2)  Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 2065/2003, (EG) Nr. 1935/2004, (EG) Nr. 1331/2008, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) 2015/2283 und der Richtlinie 2001/18/EG (ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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