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Document 52023BP1869

    Entschlieẞung (EU) 2023/1869 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 261–265 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1869/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/261


    ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    gestützt auf den Sonderbericht Nr. 13/2022 des Rechnungshofs,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0146/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2021 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 168 115 000 EUR belief, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 169,03 % entspricht und aufgrund neuer Tätigkeiten erfolgte, die dem Zentrum mit der Einrichtung der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) übertragen wurden; in der Erwägung, dass rund 98,74 % der Haushaltsmittel des Zentrums aus dem Haushalt der Union stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Zentrums für das Haushaltsjahr 2021 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,35 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 2,58 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen des Haushaltsjahres 64,08 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 11,18 % entspricht;

    2.

    stellt fest, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie und der neuen Verpflichtungen, die dem Zentrum im Zusammenhang mit der Einrichtung von HERA auferlegt wurden, die Umsetzung der Strategie des Zentrums 2021-2027 im Jahr 2021 nur langsam vorankam; fordert die Kommission auf, dem Zentrum die erforderlichen Mittel zu gewähren, damit die Ziele der Strategie 2021-2027 erreicht werden und das Mandat des Zentrums gemäß der überarbeiteten Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) umgesetzt wird;

    Leistung

    3.

    würdigt die kontinuierliche Arbeit des Zentrums im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Verbesserung der Prozesse bei Ereignissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf der Grundlage der aus der Pandemie gezogenen Lehren und eines internationalen Vergleichs; stellt jedoch fest, dass die Umsetzung einiger Outputs des Notfallplans des Zentrums im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgeschoben wurde;

    4.

    stellt fest, dass das Zentrum 74 % der in seinem einheitlichen Programmplanungsdokument für den Zeitraum 2021-2023 vorgesehenen Outputs erbracht hat; stellt fest, dass 16 % der geplanten Outputs des Zentrums Ende 2021 noch nicht in Angriff genommen wurden oder sich verzögert hatten; stellt fest, dass die meisten Verzögerungen bei der Erbringung der für 2021 geplanten Outputs auf die hohe Arbeitsbelastung des Zentrums im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in den Mitgliedstaaten und/oder in Partnerorganisationen zurückzuführen waren; stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2021 an vielen Aktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19 beteiligt war, unter anderem bei der Durchführung der epidemiologischen Überwachung im Zusammenhang mit COVID-19 und der Veröffentlichung wissenschaftlicher Leitlinien zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit;

    5.

    nimmt die Bemühungen des Zentrums im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Struktur von HERA und die Aufforderung an das Zentrum zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten bei der Schaffung und/oder beim Ausbau ihrer gesamten Kapazitäten und Fähigkeiten im Bereich der Genomsequenzierung durch Finanzhilfen zu unterstützen;

    6.

    stellt fest, dass das Zentrum weiterhin ein neues indikatorgestütztes europäisches Überwachungssystem in EpiPulse entwickelt und umsetzt, um COVID-19 und alle anderen Krankheiten und gesundheitlichen Probleme im Rahmen der Überwachung durch die Union schrittweise zu erfassen; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde kontinuierlich über die bei diesem System erzielten Fortschritte zu unterrichten;

    7.

    stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2021 seine dritte gemeinsame Strategiesitzung mit seinen wichtigsten Interessenträgern abgehalten hat und dass die zur Diskussion stehenden Themen unter anderem auf der Grundlage der dritten externen Bewertung ausgewählt wurden;

    8.

    begrüßt die Zusammenarbeit des Zentrums mit anderen Agenturen der Union, so auch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Einrichtung einer neuen Plattform für die Überwachung von Impfstoffen; stellt fest, dass das Zentrum sein Ziel, die Gesundheitssicherheit in der Union zu verbessern, auf eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Zentrum und Partnern in Drittländern ausgeweitet hat;

    9.

    begrüßt, dass sich das Zentrum weiterhin über bewährte Verfahren austauscht und regelmäßig mit anderen Agenturen der Union zusammenarbeitet, insbesondere mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EMA und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht; stellt ferner mit Anerkennung fest, dass sich das Zentrum an interinstitutionellen Ausschreibungen beteiligt, die von anderen Agenturen der Union organisiert werden; legt dem Zentrum nahe, sich aktiv um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit den einschlägigen Organisationen und Verbänden, den zuständigen nationalen Einrichtungen und internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation zu bemühen, wobei Überschneidungen mit bereits vorhandenen Leitlinien zu vermeiden sind;

    Personalpolitik

    10.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 95,2 % aller Planstellen besetzt waren und 198 der 208 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 180 bewilligten Stellen im Jahr 2020); weist darauf hin, dass im Zentrum im Jahr 2021 außerdem 112 Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren;

    11.

    stellt mit Besorgnis fest, dass das Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene des Zentrums unausgewogen ist, wobei vier von sechs Mitarbeitern (66,67 %) Männer sind; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis beim Personal des Zentrums ausgewogen ist, wobei 170 von 271 Mitarbeitern (62,73 %) Frauen sind; fordert das Zentrum auf, so bald wie möglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis auf allen hierarchischen Ebenen des Zentrums zu erreichen, und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten; weist zudem darauf hin, wie wichtig es ist, bei der Leitung und beim Personal des Zentrums für geografische Ausgewogenheit zu sorgen;

    12.

    stellt fest, dass das Zentrum eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und Belästigung verfolgt; begrüßt, dass das Zentrum zusätzlich zur Intranet-Website zum Thema „Respektvolles Arbeitsumfeld“ neuen und bereits angestellten Mitarbeitern ein Online-Begrüßungsprogramm zur Verfügung gestellt hat, in dem die Strategie bei und die Definitionen von Mobbing und Belästigung erläutert werden und sie erfahren, wie diese gemeldet werden können; stellt fest, dass im Jahr 2021 keine Fälle von Mobbing/Belästigung gemeldet, intern abgeschlossen oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union behandelt wurden; stellt darüber hinaus fest, dass 2021 ein Projekt zum Thema Respekt am Arbeitsplatz auf den Weg gebracht wurde;

    13.

    stellt fest, dass dem Zentrum 73 zusätzliche Stellen für den Zeitraum 2021 bis 2024 (gegenüber den 46 Stellen für 2021) zur Verfügung gestellt wurden, die aufgrund der anhaltenden Gesundheitskrise und infolge des hohen Zuschusses für HERA, den das Zentrum 2021 erhielt, eingestellt werden sollen; stellt darüber hinaus fest, dass die 20 kurzfristigen Stellen für Vertragsbedienstete, die dem Zentrum im Jahr 2020 zugewiesen wurden, infolgedessen voraussichtlich bis 2023 auslaufen werden;

    14.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

    Auftragsvergabe

    15.

    stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2021 insgesamt 257 Verträge abgeschlossen hat, nämlich 21 Rahmenverträge, 14 Direktverträge und 131 Einzelverträge; stellt fest, dass das Zentrum 2021 auch 27 Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, 24 maßnahmenbezogene Finanzhilfen für nationale Gesundheitsbehörden und 40 spezifische Finanzhilfevereinbarungen geschlossen hat; stellt fest, dass sich das Zentrum 20 interinstitutionellen und agenturübergreifenden Verträgen angeschlossen hat, die sich aus Vergabeverfahren anderer Einrichtungen ergeben und in deren Rahmen das Zentrum Waren oder Dienstleistungen erwerben kann;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    16.

    stellt fest, dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat und sich weiterhin darum bemüht, für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; nimmt die konkrete dreistufige Bewertung des Vorliegens potenzieller Konflikte mit Anerkennung zur Kenntnis, wie beispielsweise die Sammlung von Interessenerklärungen, die Überprüfung und Bewertung sämtlicher festgestellten Konflikte und die Entscheidung über geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Zentrums sicherzustellen; stellt darüber hinaus fest, dass den Antworten auf den Standardfragebogen zufolge im Zentrum kein tatsächlicher Interessenkonflikt vorliegt, der 2021 seinem Ausschuss für die Überprüfung der Interessenerklärungen gemeldet worden wäre;

    17.

    stellt fest, dass das Zentrum 2021 dabei war, sein internes Verfahren für Interessenkonflikte bei Mitarbeitern umzusetzen, und dass der Compliance-Beauftragte und die Sektion Humanressourcen bei der Umsetzung dieses Verfahrens zusammenarbeiten; fordert das Zentrum auf, über die diesbezüglichen Entwicklungen zu berichten;

    18.

    beharrt darauf, dass systematischere Regelungen in den Bereichen Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen; fordert das Zentrum auf, seine Mechanismen der internen Kontrolle zu stärken, auch durch die Einrichtung eines internen Mechanismus für die Bekämpfung von Korruption;

    19.

    weist auf die von der Europäischen Bürgerbeauftragten eingeleitete und im Jahr 2021 abgeschlossene strategische Untersuchung hin, bei der es darum ging, wie das Zentrum während der COVID-19-Pandemie Informationen gesammelt und weitergegeben hat, wobei der Schwerpunkt auf dem frühen Stadium der Krise lag; bedauert die Feststellungen der Europäischen Bürgerbeauftragten, dass das Zentrum nicht über ausreichende Maßnahmen verfügte, um alle erforderlichen Informationen von den Mitgliedstaaten einzuholen; begrüßt die Schritte, die das Zentrum unternommen hat, um Maßnahmen zu ergreifen, die es der Öffentlichkeit erleichtern, die Entwicklung seiner wissenschaftlichen Empfehlungen zu verfolgen und die seinen wissenschaftlichen Bewertungen zugrunde liegenden Daten einzusehen; fordert das Zentrum auf, bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien für uneingeschränkte Transparenz zu sorgen und seine Fähigkeit zur externen Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit zu verbessern, indem es sicherstellt, dass alle wichtigen Informationen, insbesondere über Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in allen Sprachen der Union verfügbar und für die Bürgerinnen und Bürger der Union leicht zugänglich sind;

    Interne Kontrolle

    20.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Abschlussbericht des Internen Auditdienstes (IAS) über seine Prüfung zum Thema Personalmanagement und Ethik im Zentrum im Jahr 2020 beim Zentrum im Januar 2021 eingegangen ist; stellt fest, dass die Prüfung zu vier Empfehlungen führte, von denen zwei als sehr wichtig und zwei als wichtig eingestuft wurden, und dass das Zentrum eine Empfehlung umgesetzt hat und die Umsetzung der anderen drei für Ende 2022 geplant war; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Bericht zu erstatten; stellt darüber hinaus fest, dass der IAS 2021 eine begrenzte Überprüfung der Umsetzung des neuen Rahmens für die interne Kontrolle durchgeführt hat und dass die Prüfung vier Empfehlungen enthielt, von denen alle als wichtig eingestuft wurden; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    21.

    stellt fest, dass die Selbstbewertung des Zentrums in Bezug auf die Umsetzung des Rahmens für die interne Kontrolle im Jahr 2021 gezeigt hat, dass das interne Kontrollsystem läuft und funktioniert, dass jedoch einige Verbesserungen vorgenommen werden müssen; nimmt insbesondere das Ziel des Zentrums zur Kenntnis, eine interne Kommunikationsstrategie auf der Grundlage der allgemeinen Kommunikationsstrategie des Zentrums für den Zeitraum 2021-2027 auszuarbeiten, die auch die Kommunikation über die Ziele und die Verantwortlichkeiten für die interne Kontrolle umfasst; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    22.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Zentrums sicherzustellen; besteht nachdrücklich darauf, dass wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme notwendig sind, um potenziellen Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante-/Ex-post-Kontrollen, einer unzureichenden Verwaltung von Haushalts- und rechtlichen Verpflichtungen und einer fehlenden Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    23.

    stellt fest, dass die Räumlichkeiten des Zentrums als „grünes Gebäude“ zertifiziert sind und dass das Zentrum darüber hinaus im Jahr 2020 die Umweltzertifizierung „Sehr gut“ im BREEAM-Verfahren erhalten hat; begrüßt, dass der Strom des Zentrums zu 100 % aus Wasserkraft stammt; stellt fest, dass das Zentrum die erste Phase der Umsetzung seines Umweltmanagementsystems auf der Grundlage des europäischen Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) abgeschlossen hat; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    24.

    begrüßt, dass das Zentrum im Zeitraum von 2020 bis 2022 in der Lage war, weltweit epidemiologische Daten durch eine Automatisierung der Internetrecherche abzurufen und zu verbreiten; begrüßt die Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten und die Vorbereitung eines Pilotprojekts;

    25.

    stellt fest, dass das Zentrum auch 2021 weiter von Cyberkriminellen und Hacktivisten angegriffen wurde und dass es als Reaktion darauf zusätzliche Cybersicherheitsmaßnahmen wie Microsoft Defender, forensische Instrumente für tiefgreifende Analysen, ein Management der Sicherheit von Informationssystemen und ein Management bevorrechtigter Zugriffe/Identitätsmanagement umgesetzt hat; stellt fest, dass das Zentrum eine Cybersicherheitsstrategie eingeführt und auch sein Personal im Bereich der IT-Sicherheit aufgestockt hat, und stellt ferner fest, dass das Zentrum dabei war, eine Sicherheitsbehörde einzurichten; fordert das Zentrum auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen, die dieser in seinem Sonderbericht über die Cybersicherheit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (EU-OESS) (3) ausgesprochen hat, in dessen Rahmen die EU-OESS aufgefordert werden, über einen Rahmen für das IT-Sicherheitsrisikomanagement zu verfügen, mit dem ihre gesamte IT-Infrastruktur abgedeckt wird, regelmäßige Risikobewertungen vorzunehmen und systematische Schulungen zur Sensibilisierung des gesamten Personals, einschließlich der Führungskräfte, durchzuführen; begrüßt in diesem Zusammenhang die vor Kurzem verabschiedete Cybersicherheitsstrategie, die alle Aspekte, angefangen bei den Bedürfnissen und Wünschen der Unternehmen über die Fähigkeiten und das Bewusstsein der Menschen bis hin zu technischer Sicherheit, abdeckt; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    26.

    hält es für geboten, die Digitalisierung des Zentrums voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; fordert das Zentrum auf, soweit möglich zu einem papierlosen Dokumentenmanagement und papierlosen internen Arbeitsabläufen überzugehen; betont, dass das Zentrum in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um zu verhindern, dass zwischen den Agenturen eine digitale Kluft entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

    27.

    fordert das Zentrum auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und dem CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests seiner Cyberabwehr zu sorgen; schlägt vor, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich Cybersicherheit für alle Bedienstete, darunter für Führungskräfte, anzubieten, das dies ein Kernelement eines wirksamen Rahmens für die Cybersicherheit innerhalb des Zentrums ist;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    28.

    begrüßt die Zusage des Zentrums, den Starttermin des Stipendienprogramms des Zentrums für die Kohorte 2021 beizubehalten, das einen direkten Beitrag zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit bei grenzüberschreitenden Bedrohungen leistet, indem es ausschließlich Online-Module anbietet;

    29.

    begrüßt, dass das Zentrum im Laufe des Jahres 2021 weiterhin intensiv an der Arbeit zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beteiligt war; stellt fest, dass die Haupttätigkeiten des Zentrums in diesem Zeitraum die Unterstützung von Impfstrategien und Impfstoffeinsatzplänen, die Anwendung von Aufklärung und epidemiologischen Erkenntnissen sowie von verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen über die Akzeptanz und Inanspruchnahme von Impfungen, die Bewertung von Risiken und Bedenken und die Einrichtung eines COVID-19-Prognosenzentrums betrafen; hebt hervor, dass das Zentrum 22 Schnellbewertungen von Risiken/Ausbrüchen vorgenommen und veröffentlicht und auf mehr als 600 Anfragen von Interessenträgern reagiert hat; stellt fest, dass das Zentrum zur Unterstützung der Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei Reisebestimmungen in der EU auch weiterhin die wöchentlichen Kurzberichte über COVID-19 erstellt und Übersichten veröffentlicht hat;

    30.

    stellt fest, dass das Zentrum 2021 die Umsetzung der Empfehlungen der externen Strategie- und Leistungsüberprüfung der Reaktion des ECDC auf COVID-19, die das Zentrum 2020 vorgenommen hat, abgeschlossen hat;

    Sonstige Bemerkungen

    31.

    stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 13/2022 (4) festgestellt hat, dass das Zentrum keine umfassende Bewertung von Nutzen und Wirkung seiner Leitlinien vornimmt, und fordert das Zentrum auf, regelmäßiges Feedback von seinen Interessenträgern einzuholen, um diesen Mangel zu beheben;

    32.

    begrüßt, dass dem Zentrum auch im Jahr 2021 in den Medien, den sozialen Medien und über seine Websites vor dem Hintergrund des natürlichen Verlaufs der COVID-19-Pandemie ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zugekommen ist; stellt fest, dass die Website des Zentrums im Jahr 2021 mehr als 18 Mio. Mal aufgerufen wurde, was gegenüber den 32 Mio. Aufrufen im Jahr 2020 einen Rückgang darstellt; stellt fest, dass das Presse- und Medienteam des Zentrums 963 Medienanfragen bearbeitet hat, während im Vorjahr etwa 1 917 Anfragen eingegangen waren; stellt fest, dass das Zentrum verzeichnet hat, dass sich die Zahl der Follower auf Twitter um 18 % und die Zahl der Fans und Follower auf Facebook um 44 % erhöht hat; legt dem Zentrum nahe, diese Entwicklungstendenz fortzusetzen und zu prüfen, ob bewährte Verfahren mit anderen Agenturen der Union ausgetauscht werden können, um seine Aktivitäten in der breiten Öffentlichkeit möglichst bekannt zu machen;

    33.

    begrüßt das aktive Engagement des Zentrums im Rahmen der gemeinsamen Maßnahme mit der Bezeichnung TERROR, mit der Lücken in der Gesundheitsvorsorge der Mitgliedstaaten geschlossen werden sollen und die Reaktion auf biologische und chemische Terroranschläge verstärkt werden soll; fordert das Zentrum auf, sein Engagement noch weiter zu stärken, um Sicherheitsbedrohungen zu begegnen;

    34.

    fordert das Zentrum auf, seine Synergieeffekte (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit), seine Zusammenarbeit und seinen Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union weiter auszubauen, um die Effizienz zu verbessern;

    35.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (5) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 39.

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1).

    (3)  Sonderbericht Nr. 05/2022, „Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU sind insgesamt nicht ausreichend gegen Bedrohungen gewappnet“, S. 44.

    (4)  Sonderbericht Nr. 13/2022: „Freizügigkeit in der EU während der COVID-19-Pandemie: Begrenzte Prüfung der Kontrollen an den Binnengrenzen und unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten“, S. 48.

    (5)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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