EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32023B1839
Decision (EU) 2023/1839 of the European Parliament 10 May 2023 on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2021, Section X – European External Action Service
Beschluss (EU) 2023/1839 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst
Beschluss (EU) 2023/1839 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst
ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 165–165
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 242/165 |
BESCHLUSS (EU) 2023/1839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2023
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (1), |
— |
unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (COM(2022) 323 — C9-0236/2022) (2), |
— |
unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2021 durchgeführten Prüfungen (COM(2022) 292), |
— |
unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zusammen mit den Antworten der Organe (3), |
— |
unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4), |
— |
gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (5), insbesondere auf die Artikel 59, 118 und 260 bis 263, |
— |
gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0088/2023), |
1. |
erteilt dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2021; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Die Präsidentin
Roberta METSOLA
Der Generalsekretär
Alessandro CHIOCCHETTI
(2) ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 1.
(3) ABl. C 391 vom 12.10.2022, S. 6.