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Document 52023BP1834

Entschlieẞung (EU) 2023/1834 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 137–149 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1834/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/137


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1834 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0080/2023),

A.

in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) eine politische Versammlung ist, die aus 329 in den Regionen, Städten, Dörfern und Gemeinden der 27 Mitgliedstaaten gewählten Mitgliedern besteht, als beratendes Gremium für die Organe der Union fungiert und einen Beitrag zur Politikgestaltung und Beschlussfassung der Union aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften leisten soll und gleichzeitig dazu beitragen soll, die Union effizienter und bürgernäher zu gestalten;

B.

in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat zwar in bestimmten Fällen obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Parlament angehört werden kann;

C.

in der Erwägung, dass die Tätigkeiten des Ausschusses auf der Grundlage seiner allgemeinen politischen Strategie festgelegt werden, die in seiner Entschließung vom 2. Juli 2020 zu seinen Prioritäten für 2020-2025 (1) dargelegt ist, und in der Erwägung, dass der Ausschuss drei politische Prioritäten für die Mandatsperiode 2020-2025 angenommen hat, die von drei Kommunikationskampagnen begleitet werden: Europas Bürgernähe stärken, resiliente regionale und lokale Gemeinschaften schaffen und den Zusammenhalt als Grundwert der EU stärken;

D.

in der Erwägung, dass auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Drittel der öffentlichen Ausgaben, die Hälfte der öffentlichen Investitionen und ein Viertel der Steuereinnahmen entfallen und bei ihnen in vielen Mitgliedstaaten Zuständigkeiten in Schlüsselbereichen wie Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenhalt, Umwelt, Sozialschutz, Gesundheit und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse liegen, weshalb durch die Koordinierung der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene die Legitimität der Rechtsvorschriften erhöht, die Eigenverantwortung gestärkt und der Nutzen der Bürgerinnen und Bürger wirksamer verfolgt wird;

E.

in der Erwägung, dass der Ausschuss sein politisches Ziel verfolgt, seine Einbindung in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der Union zu stärken und gleichzeitig die Beziehungen zu den Unionsbürgerinnen und -bürgern greifbarer zu gestalten, indem er die Mitglieder des Ausschusses in ihren Gemeinschaften und in ihren nationalen Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als schlagkräftige Multiplikatoren nutzt;

F.

in der Erwägung, dass der Ausschuss neun Leitinitiativen ermittelt und 2021 weiterverfolgt hat, um seine Maßnahmen strategischer und wirksamer zu gestalten: (1) Aufbau- und Resilienzfazilität, (2) Reaktion auf COVID-19 im Gesundheitsbereich, (3) Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, (4) „CoR4Climate Pact“ (AdR für den Klimapakt), (5) Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, (6) das neue Paket für Migration und Integration, (7) Konferenz zur Zukunft Europas, (8) eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete und (9) Strategischer Haushalt des AdR — Sicherstellung eines gerechten Anteils der Ressourcen für den AdR;

G.

in der Erwägung, dass die im Juli 2021 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) über die Kohäsionspolitik der Union und deren Finanzierung zwischen 2021 und 2027 Verweise auf das Partnerschaftsprinzip und den Grundsatz der Multi-Level-Governance enthält, die vom Ausschuss und vom Parlament unterstützt werden und die Einbeziehung der Regionen beinhalten;

H.

in der Erwägung, dass über die mehr als vierhundert nationalen und regionalen Programme zur Umsetzung der Kohäsionspolitik der Union im Programmplanungszeitraum 2021-2027 rund 380 Mrd. EUR aus verschiedenen Fonds bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Regionen und Städte der Union konfrontiert sind;

I.

in der Erwägung, dass am 13. Februar 2021 die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität der Union in Kraft trat, die die Rechtsgrundlage für die Verteilung von Mitteln und Darlehen in Höhe von bis zu 672,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) an die Mitgliedstaaten zwischen 2021 und 2026 bildet und gleichzeitig darauf abzielt, unter anderem den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu unterstützen und Ungleichheiten zwischen den Regionen der Union zu anzugehen;

J.

in der Erwägung, dass der Ausschuss als Organ der Union im Sinne der Haushaltsordnung verpflichtet ist, seine eigene Jahresrechnung zu erstellen, die nach den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union) und auf der Grundlage der internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor erstellt wird und letztlich in die der Union konsolidiert wird;

K.

in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

1.

stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7, „Europäische öffentliche Verwaltung“, fällt, die sich 2021 auf insgesamt 10,7 Mrd. EUR belief (was 5,9 % der Ausgaben der Union entsprach);

2.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2021 seine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 48 Vorgängen im Jahr 2020 auf 60 im Jahr 2021 ausgeweitet hat;

3.

stellt fest, dass nach Angaben des Rechnungshofs die über viele Jahre hinweg durchgeführte Arbeit darauf hindeutet, dass die Ausgaben der MFR-Rubrik 7 insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind; stellt jedoch fest, dass der Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2021 keine relevanten Informationen über den Ausschuss enthält, und fordert den Rechnungshof auf, in seine nächsten Jahresberichte umfassende Informationen über die Erfüllung sämtlicher Anforderungen aufzunehmen, die für ein kohärentes Entlastungsverfahren erforderlich sind;

4.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof im Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2021 keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss festgestellt hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

5.

stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt des Ausschusses für 2021 auf 106 740 880 EUR belief, was einem leichten Anstieg um 5,15 % gegenüber 101 508 480 EUR im Jahr 2020 und 98 751 065 EUR im Jahr 2019 entspricht; stellt fest, dass — wie in der Entlastungsentschließung des letzten Jahres zum Ausdruck gebracht wurde — die wichtigsten Haushaltslinien die für Dienstbezüge und Vergütungen waren, gefolgt von Mieten und Leasinggebühren für Gebäude, IT-Ausrüstung und Software sowie Vergütungen, Teilnahme an Sitzungen und zugehörige Nebenkosten und Dolmetschleistungen;

6.

stellt fest, dass der Haushaltsvollzug mit 98,9 % im Vergleich zu 92,7 % im Jahr 2020 hoch war und näher am Stand vor der Pandemie mit 99,6 % bzw. 99,3 % in den Jahren 2019 und 2018 lag und dass die Zahlungsquote am 31. Dezember 2021 85,1 % betrug, was eine Verbesserung gegenüber 82,4 % im Jahr 2020 darstellt, aber immer noch unter den 88,8 % bzw. 91 % in den Jahren 2019 und 2018 lag; betont, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist im Jahr 2021 16,11 Tage betrug, was eine Verbesserung gegenüber 2020 (17,21 Tage) und 2019 (17,23 Tage) darstellt; stellt fest, dass die Verwendung elektronischer Rechnungen immer noch nicht zufriedenstellend ist und 2021 nur 32 % aller Rechnungen ausmachte, was einen Anstieg gegenüber 29 % im Jahr 2020, aber einen Rückgang gegenüber 33 % im Jahr 2019 darstellt;

7.

stellt fest, dass die Zahlungen von 2020 bis 2021, beides Jahre der COVID-19-Pandemie, gestiegen sind, was mit dem höheren Ausmaß der im Jahr 2021 durchgeführten Tätigkeiten zusammenhängt, als die zusätzlichen Investitionen in den IT-Sektor eine umfassendere Nutzung der Videokonferenzanlagen für virtuelle und hybride Sitzungen (im Vergleich zu 2020) ermöglichten, wodurch die Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen vermieden werden konnte, obwohl die infolge der COVID-19-Pandemie verhängten Beschränkungen immer noch in Kraft waren;

8.

stellt fest, dass ein Überschuss von 11 198 492 EUR von 2021 auf 2022 übertragen wurde, etwas weniger als 2020 und deutlich mehr als 2019 (als 11 708 078 EUR bzw. 8 874 776 EUR übertragen wurden); stellt fest, dass Ende 2021 Mittel in Höhe von 1,1 Mio. EUR nicht gebunden waren und somit wieder in den Unionshaushalt eingestellt wurden, was deutlich weniger ist als 2020, als rund 7,4 Mio. EUR ungebunden blieben, wodurch sich der derzeitige Betrag dem Niveau vor der Pandemie annähert (2019 wurden 0,4 Mio. EUR nicht gebunden); fordert den Ausschuss auf, die Überwachung und Verwaltung der verfügbaren Mittel weiter zu verbessern;

9.

stellt fest, dass sich die COVID-19-Pandemie 2021 auf die Tätigkeit des Ausschuss ausgewirkt hat, was bedeutet, dass die Verwendung von Mitteln für bestimmte Haushaltslinien (Sitzungs- und Reise- und Aufenthaltskosten, Dolmetschleistungen, Dienstreisen und Betriebskosten für Gebäude) zurückgegangen ist, während die Gesundheitskrise zusätzliche Ausgaben für andere Haushaltslinien (medizinische Dienste sowie IT- und Videokonferenzprojekte) erforderlich machte; stellt fest, dass die Einsparungen dementsprechend auf mehr als 8 Mio. EUR geschätzt wurden, während es im Haushaltsjahr 2020 11 Mio. EUR waren;

10.

stellt fest, dass der Ausschuss zur Optimierung des Mitteleinsatzes im Jahr 2021 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 8,7 Mio. EUR (8,2 %) gegenüber 6,6 Mio. EUR im Jahr 2020 (6,5 %) vorgenommen hat und dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich von den Bereichen, in denen erhebliche Einsparungen erzielt wurden, auf die Bereiche, in denen eine Aufstockung erforderlich war (IT, Kommunikation und externes Fachwissen) erfolgten; betont, dass 2021 sieben externe Mittelübertragungen vom Ausschuss vorbereitet und von der Haushaltsbehörde genehmigt wurden; stellt fest, dass der Ausschuss keine spezifische Sammelmittelübertragung am Ende des Jahres durchgeführt hat;

11.

ist sich bewusst, dass Ausschreibungsverfahren für den Ausschuss entweder von dessen eigenen Dienststellen oder im Namen des Ausschusses von den gemeinsamen Diensten des Ausschusses und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (im Folgenden „EWSA“) organisiert werden; stellt fest, dass die eigenen Dienste des Ausschusses 2021 im Vergleich zu den Vorjahren eine beispiellose Zahl offener Verfahren von hohem Wert durchgeführt haben, was dazu führte, dass im Laufe jenes Jahres eine Rekordzahl mehrjähriger Rahmenverträge unterzeichnet wurde; stellt fest, dass im selben Zeitraum aufgrund der COVID-19-Pandemie die Zahl der Verhandlungsverfahren von geringem und mittlerem Wert im Zusammenhang mit der Organisation von Tätigkeiten oder Veranstaltungen nach wie vor niedriger war als üblich, wobei etwa die Hälfte der im Arbeitsprogramm 2021 vorgesehenen Verfahren annulliert werden musste; stellt fest, dass sich die betreffenden Verfahren auf geplante Fachkommissions- und Fraktionssitzungen bezogen, bei denen vom Hybridformat zu vollständig per Videokonferenz abgehaltenen Sitzungen übergegangen wurde;

Internes Management, Leistung und interne Kontrolle

12.

ist sich bewusst, dass die größten Herausforderungen für den Ausschuss im Jahr 2021 mit der Notwendigkeit zusammenhingen, sich vollständig an die neuen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie anzupassen, und dass dies einen weitverbreiteten Mangel an Ressourcen und die Notwendigkeit, die IT-Ressourcen anzupassen, um den Digitalisierungsprozess zu unterstützen, umfasste; erkennt die gemeinsamen Bemühungen aller beteiligten Parteien an, die eine kontinuierliche Unterstützung für die politischen Tätigkeiten des Ausschusses ermöglichten, indem die Fortführung der Tätigkeiten per Videokonferenz und über Kommunikationsplattformen wie Agora und KIKLOS unter Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Mitglieder und Mitarbeiter des Ausschusses sichergestellt wurde; begrüßt die Einrichtung einer Reihe von Taskforces, die mit der Bearbeitung dienststellenübergreifender Fragen betraut sind, wie etwa der Notwendigkeit, die Verfahren des Ausschusses zu vereinfachen, die strategische Planung zu stärken und seine Verfahren zu digitalisieren;

13.

stellt fest, dass der Ausschuss seine Aufgabe mittels Stellungnahmen, die sich auf Legislativvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), und mittels Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der Union aufgefordert werden, tätig zu werden, verfolgt und dass die Standpunkte des Ausschusses in Entschließungen hervorgehoben werden können; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2021 Befassungen, Initiativstellungnahmen und Stellungnahmen auf der Grundlage von Unionsdokumenten und Entschließungen für insgesamt 69 Dokumente angenommen hat, während es 2020 und 2019 56 bzw. 55 waren; stellt fest, dass der Ausschuss Studien und Berichte zu bestimmten Themen veröffentlicht hat, wie z. B. die zweite Ausgabe des EU-Jahresbarometers zur Lage der Regionen und Städte der Union, und im Rahmen der Kampagne des Ausschusses für regionale und lokale EU-Beauftragte, die als Teil der Plattform für bessere Rechtsetzung „Fit for Future“ Netzwerke wie das RegHub 2.0-Netz koordiniert hat, mit mehr als einer Million gewählten Regional- und Kommunalpolitikern Kontakt aufgenommen hat, und weist darauf hin, dass der Ausschuss 2021 mehr als 200 Konferenzen und Veranstaltungen abgehalten und gleichzeitig seine Arbeit über einschlägige Kanäle und Instrumente bekannt gemacht hat;

14.

stellt fest, dass der Ausschuss nach dem ersten Jahr seiner Mandatsperiode 2020-2025, das stark von der COVID-19-Pandemie betroffen war, im Jahr 2021 sechs Mal im Plenum zusammentrat (drei Sitzungen per Videokonferenz und drei Hybridsitzungen);

15.

stellt fest, dass sich Mitglieder des Ausschusses 2021 an 42 Sitzungen der Ausschüsse des Parlaments beteiligten (im Vergleich zu 14 im Jahr 2020 und 13 im Jahr 2019), dass Mitglieder des Parlaments an 58 Plenartagungen oder Fachkommissionssitzungen des Ausschusses teilnahmen (gegenüber 46 im Jahr 2020 und 62 im Jahr 2019) und dass die Zahl der Ausschussteilnahmen an Veranstaltungen des Ratsvorsitzes im Laufe der Jahre im Wesentlichen stabil geblieben ist (20 im Jahr 2021, 15 im Jahr 2020 und 22 im Jahr 2019);

16.

begrüßt die Kosten-Nutzen-Analyse des Planungs- und Berichterstattungssystems und des internen Kontrollsystems des Ausschusses im Jahr 2021, in der das gesamte Verwaltungsumfeld überprüft wurde und Verfahren gestrafft, vereinfacht, digitalisiert und die Synergien zwischen den verschiedenen Instrumenten durch Projektkonvergenz genutzt wurden; stellt fest, dass das Präsidium des Ausschusses im März 2021 das Konzeptpapier für die Analyse gebilligt hat und in den folgenden Monaten mit der Anpassung jedes einzelnen Instruments begonnen hat, und dass die Analyse der Strategie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und der Risikomanagementmethodik bis Dezember 2021 abgeschlossen wurde;

17.

begrüßt die Überprüfung und Vereinfachung einiger interner Kontrollverfahren, wie der Verwaltung der Finanzakteure im Jahr 2021; weist darauf hin, dass auch das IT-Governance-Modell gestrafft wurde, um die begrenzten IT-Ressourcen besser zuzuweisen;

18.

begrüßt die im Jahr 2021 im Rahmen der Initiative „Going for IMPact!“ angenommenen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ausschuss kosteneffizienter zu machen und seine politische Wirkung zu verstärken; nimmt die zahlreichen Projekte zur Kenntnis, darunter etwa das Konvergenzprojekt, mit dem der Verwaltungsrahmen vereinfacht werden soll, um so Überschneidungen zu verringern und Synergien zwischen verschiedenen Instrumenten im Zusammenhang mit Planung und Berichterstattung, Risikomanagement, Wirkungsberichterstattung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie einigen internen Kontrollstandards zu stärken; unterstützt die zahlreichen (55) Vereinfachungsprojekte, die auf der Ebene der verschiedenen Direktionen des Ausschusses festgelegt und eingeleitet wurden und von denen fast die Hälfte (26) 2021 vollständig abgeschlossen wurde und ein weiterer großer Anteil (25) etwa zur Hälfte abgeschlossen wurde;

19.

begrüßt, dass dem Plenum der Konferenz zur Zukunft Europas (im Folgenden „COFE“), das sich aus 449 Delegierten zusammensetzte, 18 Vertreter des Ausschusses und 12 lokale und regionale Mandatsträger angehörten, nachdem im ursprünglichen Vorschlag nur vier Vertreter des Ausschusses vorgesehen waren und diese Anzahl auf einen Vorschlag des Ausschusses hin erhöht wurde; stellt fest, dass der Ausschuss aufgrund dieser umfangreichen Teilnahme an der Konferenz zur Zukunft Europas sechs hochrangige Veranstaltungen, 60 lokale Veranstaltungen, 63 Veranstaltungen in der Europäischen Woche der Regionen und Städte und sieben Veranstaltungen für das Programm für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger organisieren konnte, womit mehr als 10 000 Bürgerinnen und Bürger, Kommunalpolitikerinnen und -politiker und Interessenträger angesprochen wurden; betont, dass der Ausschuss auf der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz zur Zukunft Europas 44 Ideen mit Kernbotschaften aus verabschiedeten Stellungnahmen im Zusammenhang mit den neun Hauptthemen der Konferenz vorgelegt hat und dass viele der in diesen Ideen zum Ausdruck gebrachten Ansichten im Bericht der Konferenz zur Zukunft Europas über das endgültige Ergebnis enthalten sind; bestärkt den Ausschuss ferner darin, seine Mitglieder bei der Beteiligung an vor Ort stattfindenden Bürgerdialogen zu europäischen Themen zu unterstützen;

20.

betont, dass das Plenum der Konferenz zur Zukunft Europas in seinem Bericht über das endgültige Ergebnis in seiner 40. Empfehlung, Maßnahme 3, fordert, dass der Ausschuss reformiert wird, um adäquate Wege des Dialogs für Regionen, Städte und Gemeinden zu schaffen und die Rolle des Ausschusses innerhalb der institutionellen Architektur in Angelegenheiten mit territorialen Auswirkungen zu stärken;

21.

begrüßt, dass im März 2021 die neue Generation des Netzwerks regionaler Hubs des Ausschusses (RegHub 2.0) ins Leben gerufen wurde, das Teil der „Instrumente für eine bessere Rechtsetzung“ des Ausschusses ist und mehr als 50 Mitglieder und Beobachter (lokale und regionale Gebietskörperschaften und Einrichtungen aus 21 Mitgliedstaaten) umfasst, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung der Unionspolitik vor Ort zu überwachen und sicherzustellen, dass die Standpunkte der regionalen und lokalen Interessenträger bei der Bewertung solcher Maßnahmen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden; stellt fest, dass RegHub 2.0 zu einer Untergruppe der Plattform „Fit for Future“ (F4F) der Kommission geworden ist, einer hochrangigen Expertengruppe, die die bestehenden politischen Maßnahmen der Union bewertet und Stellungnahmen dazu abgibt, wie diese politischen Maßnahmen besser an künftige Herausforderungen angepasst werden können, und 2021 zu vier F4F-Stellungnahmen beigetragen hat, von denen drei von einem der Vertreter des Ausschusses innerhalb der F4F-Plattform erarbeitet wurden;

22.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss verschiedene Plattformen, Netze und Instrumente zur Unterstützung des politischen Zyklus betreibt, darunter die Allianz für Kohäsionspolitik, die Allianz der Automobilregionen, der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit, die Europäische Unternehmerregion, die Plattform für den Wissensaustausch, die Breitbandplattform, die Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal — Going local“, die Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger, die COVID-Plattform, die Kontaktgruppe AdR-Vereinigtes Königreich, das Netz für Subsidiaritätskontrolle, der Bürgermeisterkonvent, die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung, die Europäische Hauptstadt für intelligenten Tourismus, die Bioregionen und die EU-Bio-Auszeichnungen, und dass er sich auch aktiv an den Netzen anderer Unionsorgane wie der F4F-Plattform und dem Netzwerk „Städte und Regionen für die Integration von Migranten“ der Kommission beteiligt;

23.

stellt fest, dass die politischen Prioritäten des Ausschusses für die Mandatsperiode 2020-2025 die Leitprinzipien im Jahr 2021 waren und dass diese Prioritäten von drei Kommunikationskampagnen begleitet wurden, einer zur Stärkung der Bürgernähe Europas, einer zweiten zum Verständnis und zur Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel, der sich aus den digitalen, ökologischen und demografischen Herausforderungen ergibt, und der dritten zu sozialem, wirtschaftlichem und territorialem Zusammenhalt als Grundwert, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Union im Dienste ihrer Bürgerinnen und Bürger steht; weist darauf hin, dass zur Umsetzung dieser Prioritäten enge Arbeitsbeziehungen zu den Mitgliedern des Parlaments und seinen zuständigen Ausschüssen sowie zu den Kommissionsmitgliedern und den thematischen Dienststellen der Kommission (GD) aufgebaut wurden;

24.

nimmt die wichtigen Beiträge zur Kenntnis, die der Ausschuss zur Ausarbeitung der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) geleistet hat, mit der die Reserve für die Anpassung an den Brexit eingerichtet und die Rechtsgrundlage für die Einführung eines mit 5,4 Mrd. EUR ausgestatteten Programms für den Zeitraum 2021-2023 geschaffen wurde, um die Regionen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union zu unterstützen;

25.

weist auf die Schlüsselrolle hin, die der Ausschuss bei der Gestaltung und Durchführung der Missionen im Rahmen des Programms Horizont Europa spielt, indem er sich für eine enge Abstimmung der für diese Missionen bereitgestellten 1,5 Mrd. EUR mit den 30 Mrd. EUR aus den Strukturfonds für die Umsetzung regionaler Innovationsstrategien einsetzt; nimmt zur Kenntnis, dass mit diesen Missionen wichtige politische Herausforderungen angegangen und Ziele festgelegt werden, die bis 2030 erreicht werden sollen, wie etwa die Klimaresilienz von 150 Regionen und Gemeinschaften, die Einrichtung von 100 klimaneutralen und intelligenten Städten und die Schaffung von 100 Reallaboren („Living Labs“), um den Übergang zu gesunden Böden voranzutreiben; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit des Berichterstatters des Ausschusses mit den Generaldirektionen der Kommission und die geplanten Folgemaßnahmen zu den Tätigkeiten der Mission, wie die Entwicklung regionaler Innovationsökosysteme und Strategien für intelligente Spezialisierung sowie von Pilotprojekten wie den Hubs des Europäischen Forschungsraums (EFR) und dem grünen Wandel im Rahmen des Konzepts der intelligenten Spezialisierung;

26.

begrüßt die Einrichtung einer strategischen Zusammenarbeit bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals, wie die Einleitung der Kampagne „Der Grüne Deal — Going local“ u. a.; weist auf die verstärkte Zusammenarbeit mit der GD Umwelt der Kommission im Rahmen der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal — Going local“ des Ausschusses hin, wozu auch die Einrichtung einer Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger im Jahr 2021 gehört;

27.

stellt fest, dass die Breitbandplattform des Ausschusses im Januar 2021 gemeinsam mit der Kommission neu angestoßen wurde, um die Umsetzung wichtiger Initiativen der Union zu digitalen Fragen zu überwachen, darunter die europäischen digitalen Innovationszentren als Teil des Programms „Digitales Europa“ der Union, wobei insbesondere Unionsmittel für nationale, regionale und lokale Hubs vorgesehen sind, um Tätigkeiten mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert abzudecken; ist sich bewusst, dass in mehreren Stellungnahmen und Veröffentlichungen des Ausschusses regionale Aspekte der Priorität der Kommission „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ hervorgehoben wurden und dass sie erhebliche Auswirkungen auf Legislativvorschläge wie das Gesetz über digitale Dienste (5) und das Gesetz über digitale Märkte (6) und den Digitalen Kompass 2030 hatten;

28.

stellt fest, dass die Annahme der langfristigen Vision der Union für den ländlichen Raum durch die Kommission im Juni 2021 zu einer erheblichen Einbeziehung des Ausschusses in den Governance-Mechanismus führte, insbesondere in Bezug auf die Pakte für den ländlichen Raum, und dass eine langfristige Vision im Einklang mit der Agenda der Union für den ländlichen Raum steht, für die sich der Ausschuss seit 2016 einsetzt; ist der Ansicht, dass diese langfristige Vision einen gemeinsamen Rahmen für ländliche Gebiete in der Union für die Beteiligung und Zusammenarbeit auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bietet;

29.

ist der Ansicht, dass die Einbeziehung der lokalen und regionalen Ebene bei der Umsetzung der nationalen Aufbaupläne durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments zur Aufbau- und Resilienzfazilität die Gelegenheit bieten wird, die regionale und lokale Dimension bei der Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen;

Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals

30.

nimmt den neuen Organisationsplan des Ausschusses zur Kenntnis, mit dem das Verfahren zur Einleitung finanzieller Vorgänge in einem Exzellenzpool zentralisiert und das IT-Governance-Modell gestrafft wird, um eine bessere Zuweisung der begrenzten IT-Ressourcen zu ermöglichen;

31.

stellt fest, dass sich die Zahl der im Stellenplan vorgesehenen Stellen im Jahr 2021 auf 494 belief, verglichen mit 491 Stellen im Jahr 2020, und dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten auf 606 gegenüber 601 im Jahr 2020 belief; nimmt die hohe Beschäftigungsquote von 98 % im Jahr 2021 zur Kenntnis, was einen Anstieg gegenüber 96,3 % im Jahr 2020 darstellt und wodurch das für den Zeitraum 2021-2022 festgelegte Ziel von mindestens 96 % übertroffen wird;

32.

stellt fest, dass der Ausschuss für mittel- und langfristige Vertretungen und für spezifische Projekte auf Zeit- und Vertragsbedienstete zurückgreift und dass 2021 141 Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete beschäftigt waren im Vergleich zu 125 bzw. 121 im Jahr 2020 bzw. 2019; ist der Ansicht, dass diese Situation die Gefahr eines erheblichen Verlusts des institutionellen Gedächtnisses, des Wissens und der Fachkenntnisse für den Ausschuss mit sich bringt, wenn solche befristeten Beschäftigungsverträge auslaufen; fordert den Ausschuss auf, seine administrative Zusammenarbeit mit dem EWSA im Wege der Vereinbarung über gemeinsame Dienste weiter zu vertiefen, um die Synergieeffekte der gemeinsamen Nutzung von Personal zu verbessern;

33.

fordert den Ausschuss auf, Synergien mit anderen Institutionen sowohl in Bezug auf Logistik, digitale Dienste, Fahrerdienste und andere Verwaltungsaufgaben als auch bestimmte Outreach- und Kommunikationsmaßnahmen zu prüfen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Mitglieder des Ausschusses über unterschiedliche Unterstützungsnetze verfügen und sich ausschließlich auf ihre eigenen örtlichen Mitarbeiter stützen;

34.

stellt in Bezug auf das Geschlechterverhältnis beim Personal des Ausschusses insgesamt fest, dass der Frauenanteil im Jahr 2021 bei 56,8 % lag, genau wie im Jahr 2020; bedauert das unausgewogene Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene im Jahr 2021, wobei 62,5 % dieser Positionen von Männern und 37,5 % von Frauen besetzt waren; bedauert ebenso das Ungleichgewicht in der mittleren Führungsebene, wo das Verhältnis 68,4 % Männer und 31,6 % Frauen beträgt; legt der für die Einstellung zuständigen Stelle nahe, sich nachdrücklich dazu zu verpflichten, Stellenausschreibungen inklusiver zu gestalten und mehr Frauen zu ermutigen, sich um Führungspositionen zu bewerben, unter anderem durch eine ausgewogene Vertretung in den Prüfungsausschüssen und das Anbieten von Schulungsmöglichkeiten für weibliche Bedienstete, die sich auf eine Führungslaufbahn vorbereiten möchten, und durch Vorschläge für flexiblere Regelungen;

35.

begrüßt die Strategie für Vielfalt und Inklusion für den Zeitraum 2022-2027 mit ihrem begleitenden Aktionsplan, die im Juni 2022 in der Fachkommission für Finanz- und Verwaltungsfragen und im Präsidium des Ausschusses erörtert wurde; stellt fest, dass in der Strategie das kurzfristige Ziel eines Frauenanteils von 40 % in Führungspositionen mit dem übergeordneten Hauptziel von 50 %, sobald das kurzfristige Ziel erreicht ist, festgelegt wird; fordert den Ausschuss erneut auf, in den jährlichen Aktionsplänen zur Umsetzung dieser Strategie ehrgeizigere Ziele zu verfolgen;

36.

begrüßt, dass zu den in der Strategie für Vielfalt und Inklusion vorgesehenen Maßnahmen ein Mentoring-Programm für angehende weibliche Führungskräfte, Sensibilisierungsworkshops für Führungskräfte zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Chancengleichheit und die genaue Beobachtung von Statistiken, um rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können, gehören; fordert den Ausschuss auf, dem Parlament mit Unterstützung des gemeinsamen Ausschusses für Vielfalt und Inklusion des Ausschusses über die schrittweise Umsetzung des Aktionsplans zur Strategie für Vielfalt und Inklusion Bericht zu erstatten; fordert den Ausschuss erneut auf, weiter darauf hinzuwirken, dass auf allen Hierarchieebenen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern erreicht wird;

37.

stellt fest, dass der Ausschuss Beamte aus allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme eines Mitgliedstaates beschäftigt; legt dem Ausschuss nahe, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um bei seinem Personal eine angemessene geografische Verteilung zu erreichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Führungsebene liegen sollte; begrüßt die Initiativen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit seiner Stellenangebote zu erhöhen, indem seine Bekanntmachungen auf seiner Website veröffentlicht werden, um die Chancen für erfolgreiche Bewerber aus der gesamten Union zu erhöhen, sich ohne geografische Diskriminierung zu bewerben; nimmt zur Kenntnis, dass alle Stellen der höheren Führungsebene öffentlich angekündigt werden, unter anderem über eine umfassende Werbekampagne in den sozialen Medien, um eine möglichst umfassende Öffentlichkeitswirksamkeit in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; begrüßt den Einsatz von Personalbotschaftern, die zu einem positiven Arbeitgeber-Branding führen, und begrüßt, dass der Ausschuss ab 2021 seine Präsenz in den sozialen Medien und auf Online-Einstellungsplattformen erhöht hat, um — zusätzlich zu den traditionelleren Kommunikationskanälen — für relevante freie Stellen, hauptsächlich für nicht ständige Bedienstete oder nationale Sachverständige, zu werben;

38.

betont, dass der Ausschuss, wie alle Unionsorgane, sicherstellen muss, dass alle Mitgliedstaaten bei den Bediensteten verhältnismäßig vertreten sind, während er gleichzeitig die Kompetenzen und Verdienste aller Bewerber beachten muss; fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, Schritte im Hinblick auf die Verbesserung der geografischen Ausgewogenheit von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten zu ergreifen und so ihrer Vielfalt Rechnung zu tragen, wie dies in Artikel 27 des Beamtenstatuts vorgesehen ist;

39.

begrüßt die anhaltende Aufmerksamkeit, die spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter gewidmet wird, wie etwa die Ernennung der ersten LGBTI+-Kontaktperson anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie, Intersexismus und Transphobie im Jahr 2021, um Kollegen zu unterstützen, die ihre persönliche Erfahrung bei der Arbeit im Ausschuss erörtern möchten oder die LGBTI+-Familienmitglieder haben; fordert den Ausschuss auf, Bottom-up-Initiativen, die dazu beitragen, den Ausschuss zu einem inklusiveren Arbeitsplatz zu machen, weiterhin zu unterstützen;

40.

begrüßt die Einleitung einer Umfrage zur Zufriedenheit des Personals, die am 16. April 2021 abgeschlossen wurde und deren Schwerpunkt auf der Zufriedenheit mit der Telearbeit und auf dem Arbeitsumfeld, das sich die Bediensteten für die Zeit nach der Pandemie wünschen, lag, und nimmt zur Kenntnis, dass die Ergebnisse dieser Umfrage bei der Annahme noch flexiblerer Telearbeitsbedingungen im Jahr 2022 berücksichtigt wurden;

41.

nimmt das Engagement des Ausschusses für die Modernisierung des Rahmens für Humanressourcen gebührend zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Systeme für Telearbeit verbessert wurden und eine neue hybride Arbeitsregelung ausgearbeitet wurde, die im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojekts „Digitaler Arbeitsplatz“ des Ausschusses und des EWSA getestet wird; stellt fest, dass das Projekt darauf abzielt, bewährte Verfahren mit Instrumenten für die digitale Zusammenarbeit zu definieren und auszutauschen, und dass es auf den Konzepten der ergebnisorientierten Verwaltung, der digitalisierten Arbeit, der Telearbeit gleichwertig mit der Arbeit im Büro, der Flexibilität auf der Grundlage eines vertrauensbasierten Systems und des Rechts auf Nichterreichbarkeit beruht, die auch vom Parlament in seiner früheren Entlastungsentschließung befürwortet wurden;

42.

begrüßt, dass das neue Pilotprojekt zur Telearbeit den Bediensteten die Möglichkeit bietet, zwei bis drei Tage pro Woche Telearbeit zu leisten; stellt fest, dass es auch das Konzept der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umfasst und das Konzept des Rechts auf Nichterreichbarkeit hervorhebt; stellt fest, dass der Ausschuss Bediensteten im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen während der COVID-19-Pandemie einen Pauschalbetrag in Höhe von 150 bis 250 EUR angeboten hat, um zusätzliche Kosten, einschließlich des Erwerbs ergonomischer Ausrüstung, zu decken;

43.

stellt fest, dass der Ausschuss 2021 zusammen mit den Sozialpartnern eine neue Regelung für hybride und flexible Arbeit ausgearbeitet hat, die 2022 umgesetzt werden soll; stellt fest, dass die neue Regelung eine breite Palette von Teilzeitregelungen, eine besondere Teilzeitbeschäftigung durch Zeitgutschrift in halben Tagen und in schwerwiegenden Fällen bezahlte Teilzeit auf der Grundlage eines Ad-hoc-Verfahrens vorsieht; stellt fest, dass 2021 118 Beschlüsse in Bezug auf 58 Mitarbeiter gefasst wurden, die eine flexible Arbeitsregelung in Anspruch nehmen konnten, wobei 46 von ihnen Frauen waren; stellt fest, dass Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen ebenfalls möglich sind und dass im Jahr 2021 49 Bedienstete, darunter 36 Frauen, Elternurlaub in Anspruch genommen haben;

44.

stellt fest, dass 2021 14 Burnout-Fälle gemeldet wurden (bei insgesamt 554 Bediensteten, im Vergleich zu 12 möglichen Burnout-Fällen, die 2020 gemeldet wurden), und nimmt die personalisierte Weiterverfolgung von Abwesenheiten durch den Ausschuss zur Kenntnis; bekräftigt seine Empfehlung an den Ausschuss, den Schwerpunkt weiterhin auf die Primärprävention sowie auf die jährliche ärztliche Untersuchung zu legen, um die psychosozialen Risiken und die Fälle von Burnout zu verringern; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass weitere Schulungen und Kurse in Bezug auf das körperliche Wohlbefinden angeboten werden;

45.

stellt fest, dass der Ausschuss am 26. April 2021 den Beschluss Nr. 108/2021 über den Schutz der Würde am Arbeitsplatz, den Umgang mit Konflikten und die Bekämpfung von Belästigung angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Beschluss im Anschluss an einen langwierigen Dialog mit allen betroffenen Interessenträgern, einschließlich des Netzes der Vertrauenspersonen und der Personalvertretung des Ausschusses, gefasst wurde; begrüßt, dass der neue Beschluss den Anwendungsbereich erweitert, die Verhaltensregeln und die möglichen informellen und formellen Konfliktlösungsmechanismen umreißt und mit einem speziellen praktischen Leitfaden ausgestattet ist, der zusätzliche praktische Erläuterungen enthält; begrüßt, dass zur Sensibilisierung für diesen Beschluss und seine Auswirkungen zusätzlich zu den regelmäßig angebotenen internen Schulungen zu Ethik und Integrität Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter und Führungskräfte organisiert wurden;

46.

ist sich bewusst, dass die Regelung Nr. 3/2021 des Ausschusses vom 2. Februar 2021 die Zahlung einer Pauschalvergütung für Sitzungen per Videokonferenz an Mitglieder des Ausschusses, ordnungsgemäß bestellte Stellvertreter, Sachverständige der Berichterstatter und Redner, die zu Sitzungen per Videokonferenz oder Hybrid-Sitzungen eingeladen werden, vorsieht, um die allgemeinen Kosten für die Vorbereitung auf solchen Sitzungen und die Teilnahme daran zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass in dieser Regelung für das gesamte Jahr 2021 die Kriterien für die Zahlung und Überprüfung festlegt werden, die Vergütung auf 200 EUR pro Tag beziffert wird und vorgesehen wird, dass die Mitglieder, um Anspruch auf die Vergütung zu haben, eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen und sie dem Finanzdienst für die Mitglieder vorlegen müssen, wodurch die Verwaltung in die Lage versetzt wird, die Anwesenheit der betreffenden Person zu überprüfen; weist jedoch darauf hin, dass gemäß dem vor Kurzem angenommenen Beschluss Nr. 15/2022 vom Mai 2022 über die Anwendung außerordentlicher Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie die Sitzungen der Arbeitsorgane des Ausschusses derzeit alle als Präsenzsitzungen stattfinden;

47.

stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2021 insgesamt 58 Praktikanten aufgenommen hat, von denen 48 für ein 5-monatiges Praktikum ausgewählt wurden, während dessen sie ein monatliches Stipendium sowie einen Mobilitätszuschuss und eine Erstattung der Reisekosten erhielten, und zehn Kurzzeit-Studienbesucher für kürzere Praktikumszeiträume von 1 bis 4 Monaten waren, von denen drei ein monatliches Einkommen von der Regierung ihres Landes erhielten; begrüßt die Zusage des Ausschusses, auch für seine Praktikanten Telearbeitsregelungen vorzuschlagen;

48.

fordert den Ausschuss erneut auf, die Lehren, die aus der COVID-19-Pandemie gezogen wurden, in seine interne Managementstrategie einzubeziehen, und zwar in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und das Krisenmanagement, die Reaktionsfähigkeit der IT, die Widerstandsfähigkeit der Organisation, die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten sowie eine wirksame Kommunikation und flexible Arbeitsprozesse, um einen ergebnisorientierten Managementstil zu entwickeln, der einem gesunden Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben förderlich sein kann;

Ethikrahmen und Transparenz

49.

bekräftigt seine Forderung an den Ausschuss, seine Teilnahme an dem Transparenz-Register zu überdenken, das gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (7) eingerichtet wurde und das die freiwillige Beteiligung der Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union abgesehen von den unterzeichnenden Organen zulässt, die Tätigkeiten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der sie vertretenden Verbände jedoch nicht erfasst; hält an seiner Auffassung fest, dass der Praktische Leitfaden des Ausschusses für die Interaktion des Personals mit externen Stellen aus dem Jahr 2018 nur begrenzt gültig ist, und bekräftigt, wie wichtig ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf Lobby-Sitzungen ist, die den Ausschuss in seiner beratenden Funktion gegenüber den Organen der Union beeinflussen könnten; fordert den Ausschuss auf, seine interne Analyse der verfügbaren Optionen abzuschließen und sich dem Transparenz-Register anzuschließen;

50.

begrüßt, dass der Ausschuss im Anschluss an die Empfehlungen des Parlaments die Finanzerklärungen von seinen Mitgliedern und Stellvertretern gesammelt hat, die zu einem großen Teil immer noch fehlten (im Januar 2021 waren trotz der Verpflichtung gemäß dem am 26. Januar 2020 in Kraft getretenen Verhaltenskodex 146 Finanzerklärungen noch immer nicht vorgelegt worden), was bedeutete, dass im Oktober 2022 bei insgesamt 629 ernannten Mitgliedern und Stellvertretern noch immer 32 Finanzerklärungen fehlten; stellt fest, dass von den 32 fehlenden Erklärungen fünf im Jahr 2022 ernannte Mitglieder betrafen, die noch nicht aktiv an den Sitzungen des Ausschusses teilgenommen hatten, dass die übrigen 27 stellvertretende Mitglieder betrafen, von denen 18 im Jahr 2022, zwei im Jahr 2021 und sieben im Jahr 2020 ernannt wurden, und dass von diesen Stellvertretern nur eine Person an Ausschusstätigkeiten teilgenommen hat (per Fernteilnahme im Jahr 2021); fordert den Ausschuss auf, alle fehlenden Finanzerklärungen weiterzuverfolgen und eine strenge Politik zur Durchsetzung der Transparenzverpflichtungen zu verfolgen;

51.

stellt fest, dass mit der Annahme eines neuen Beschlusses über die Schulungsregelung Ethikschulungen, einschließlich Auffrischungskursen, verpflichtend und nicht nur empfohlen sind, was den Weg für eine intensivere Beteiligung des Personals an den Initiativen zu ethischen Fragen ebnen wird; stellt fest, dass 2021 14 Schulungen speziell zu Ethik und Integrität stattfanden, an denen 251 Mitarbeiter teilnahmen (60 % der Führungskräfte und 57,30 % aller Mitarbeiter, einschließlich Führungskräften), und dass 34 Schulungen zum Thema Meldung von Missständen, Interessenkonflikte und Belästigung sowie 25 Sitzungen zu verschiedenen Aspekten des Finanzmanagements organisiert wurden, wobei auch das Bewusstsein für Interessenkonflikte geschärft wurde;

52.

stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Jahr 2021 zwei Fälle untersucht hat, an denen der Ausschuss beteiligt war, wobei der erste die mögliche Zahlung einer ungerechtfertigten Reisekostenvergütung und der zweite Vorwürfe in Bezug auf Finanzdelikte, Mobbing und Misswirtschaft in einem gemeinsamen Dienst des Ausschusses und des EWSA betraf; weist darauf hin, dass der erstgenannte Fall abgeschlossen wurde, als der Ausschuss die Erstattung der gezahlten Vergütung aus ethischen Gründen beantragte, da keine Rechtsgrundlage für eine solche Rückforderung gefunden wurde, und dass der zweite Fall vom OLAF mit einer Empfehlung an den Ausschuss und den EWSA, eine interne Untersuchung zu Belästigung und Missmanagement durchzuführen, abgewiesen wurde; fordert den Ausschuss auf, dem Parlament über das Ergebnis dieser 2021 eingeleiteten Untersuchung Bericht zu erstatten;

53.

bedauert, dass der Ausschuss keine Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat; fordert den Ausschuss auf, eine interne Analyse des Betrugsrisikos einzuleiten und sich mit den zuständigen Dienststellen der Kommission abzustimmen, um eine angemessene interne Betrugsbekämpfungsstrategie anzunehmen;

54.

fordert, dass nicht mehr auf externe Unternehmen zurückgegriffen wird, die gemäß dem Ranking der Universität Yale (8) weiterhin in Russland geschäftlich tätig sind;

Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz

55.

stellt fest, dass der Ausschuss 2021 6 112 846 EUR für IT-Projekte und IT-Ausrüstung ausgegeben hat, gegenüber 6 392 372 EUR bzw. 4 033 320 EUR in den Jahren 2020 und 2019; betont, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel in den Jahren 2021 und 2020 weitgehend auf Übertragungen aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus anderen Haushaltslinien zurückzuführen war;

56.

ist sich bewusst, dass die für eine solide Planung und Programmplanung der IT-Ressourcen erforderlichen strukturellen IT-Haushaltsmittel nicht durch Mittelübertragungen ersetzt werden können, egal, wie wirksam und zeitlich günstig diese sind; ist besorgt über die Unterfinanzierung, insbesondere für IT-Dienstleistungen, da eine solche Unterfinanzierung bedeutet, dass eine strukturierte Überprüfung nicht durchgeführt werden kann und im Bedarfsfall keine Investitionen in IT-Ressourcen getätigt werden können, die per definitionem langlebig sind und während ihrer gesamten Lebensdauer gewartet werden müssen; ist insbesondere besorgt, weil dadurch die Cybersicherheit untergraben werden kann und verhindert werden kann, dass das erforderliche IT-Fachwissen auf dem Arbeitsmarkt angezogen und gehalten wird;

57.

begrüßt, dass der Ausschuss im Hinblick auf die vollständige Digitalisierung der Arbeitsprozesse, insbesondere der elektronischen Verwaltung von Dokumenten und der Arbeitsabläufe für die Genehmigung, einschließlich der laufenden Arbeiten zur vollständigen Nutzung elektronischer Signaturen, des Managements der Finanzakteure, des Risikomanagements und der Verwaltung der Auswahlverfahren oder der gemeinsamen Ausschüsse, erhebliche Fortschritte erzielt hat;

58.

stellt fest, dass der Ausschuss 2021 mehrere wichtige Projekte zur weiteren Digitalisierung seiner Geschäftsprozesse und zur Erleichterung der politischen Arbeit der Ausschussmitglieder, zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zur Straffung, Vereinfachung und Aktualisierung bestehender Geschäftsprozesse durchgeführt hat; stellt fest, dass die Gruppe „Digitale Zukunft“ des Ausschusses Mitglieder und Verwaltung des Ausschusses zusammenbringt, um IT- und digitale Fragen zu erörtern und dazu zu beraten, und dass die neue Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit mit dem EWSA, die am 1. November 2021 in Kraft getreten ist, den Austausch von bewährten digitalen Verfahren fördert, um seine IT- und digitalen Dienste voranzubringen;

59.

nimmt die zunehmende Zahl von Cyberbedrohungen für die IT-Infrastruktur und Online-Kommunikationskanäle des Ausschusses wie seine externe Website zur Kenntnis; fordert den Ausschuss auf, Fragen der Cybersicherheit weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zu widmen, sein IT-System zu stärken und für eine enge Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zu sorgen, um die frühzeitige Ermittlung von Schwachstellen und die Prävention und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen zu ermöglichen und seine Mitglieder und Bediensteten für Cybersicherheit zu sensibilisieren; fordert den Ausschuss auf, regelmäßig Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur vorzunehmen und regelmäßig Prüfungen und Untersuchungen seiner Cyberabwehr durchzuführen;

60.

würdigt den Einsatz quelloffener Technologien durch den Ausschuss und — im Jahr 2021 — die wachsende Zahl von Open-Source-Bibliotheken und -Rahmen, die in den Informationssystemen des Ausschusses genutzt werden, sowie die neuen Anwendungen für die Bearbeitung von Änderungsanträgen, die auf Open-Source-Technologien beruhen;

61.

begrüßt, dass die meisten technischen Systeme intern gehostet und von internem Personal verwaltet werden;

Gebäude und Sicherheit

62.

stellt fest, dass die Haushaltsbehörde am 10. Mai 2021 gebilligt hat, dass der Ausschuss und der EWSA ab September 2021 den Mietvertrag für das ehemalige EAD-Gebäude Belliard 100 (B100) übernehmen, dessen Mietkosten durch die Einsparungen gedeckt werden, die durch die geringeren Mietkosten für das Van-Maerlant-Gebäude (VMA) gegenüber den Kosten für die Gebäude Belliard 68 (B68) und Trèves 74 (TRE74), die ab September 2022 der Kommission übertragen werden, erzielt werden;

63.

nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzliche Fläche im Gebäude B100 den durch den Tausch der Gebäude B68 und TRE74 des Ausschusses und des EWSA gegen das VMA-Gebäude der Kommission entstandenen Platzverlust, der sich im Vergleich zu der Situation Anfang 2021 auf etwa 5 000 m2 beläuft, nicht vollständig aufwiegen wird; erkennt an, dass ein solcher Verlust durch alternative Maßnahmen wie die Erhöhung der Büroraumdichte anderer Gebäude und die Zunahme der Telearbeit nicht vollständig aufgefangen werden kann, warnt jedoch davor, langfristige Verpflichtungen in Bezug auf neue Büroräume einzugehen, bevor diese Maßnahmen umfassend geprüft wurden;

64.

stellt fest, dass die Büros in den Gebäuden BvS (Rue Montoyer 92-102), REM (Rue Belliard 93) und VMA modernisiert und neu gestaltet werden mussten, damit das Personal in einem angemessenen Arbeitsumfeld und unter angemessenen Arbeitsbedingungen untergebracht werden kann; stellt fest, dass am 1. Dezember 2021 die Ausschreibung für die Renovierungsarbeiten für die Ausführung von Arbeiten im VMA-Gebäude vergeben wurde, deren Gesamtkosten sich auf 9 Mio. EUR beliefen; stellt fest, dass der größte Teil dieser Kosten, etwa 6 Mio. EUR, bereits im ursprünglichen Haushaltsplan 2021 verfügbar war und von der Haushaltsbehörde als einmaliger Antrag für das Jahr 2021 genehmigt worden war, und dass Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR aus anderen Haushaltslinien eingespart und für die Neugestaltung des VMA-Gebäudes verwendet werden konnten;

Umwelt und Nachhaltigkeit

65.

begrüßt die vom Ausschuss 2021 in Auftrag gegebene Studie zur Festlegung von CO2-Reduktionszielen und -szenarien und zur Unterbreitung von Vorschlägen für Maßnahmen in verschiedenen Bereichen mit dem Ziel, den europäischen Grünen Deal im Ausschuss besser umzusetzen;

66.

begrüßt die 2021 erzielten positiven Ergebnisse im Bereich des Umweltschutzes im Hinblick auf den Verbrauch von Strom, Wasser und Papier (Verringerungen um jeweils 2,1 %, 14,3 % bzw. 55 % im Vergleich zu 2020); stellt fest, dass auf zwei Gebäuden des Ausschusses Solarzellen angebracht wurden, und nimmt zur Kenntnis, dass weitere Analysen mit dem Ziel durchgeführt werden, die Solaranlage zu erweitern, voraussichtlich im Jahr 2023;

67.

hebt hervor, dass 75,8 % des Ausschusspersonals umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen; fordert den Ausschuss auf, eine Mobilitätspolitik umzusetzen, die die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für den Pendlerverkehr fördert und Fahrgemeinschaften, Fahrradstellplätze und Ladegeräte für elektrische Batterien umfasst und bei der ein finanzieller Beitrag entweder für Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel oder für den Verzicht auf die Nutzung von Parkplätzen in Erwägung gezogen wird;

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

68.

ist sich bewusst, dass eine solide Zusammenarbeit mit dem EWSA über die gemeinsamen Dienste stattfindet, in denen 460 Mitarbeiter (von denen ungefähr 170 dem Ausschuss angehören) gemeinsam tätig sind und jedes Jahr mehr als 55 Millionen EUR (von denen etwa als 24 Millionen EUR vom Ausschuss bereitgestellt werden) von den beiden Ausschüssen zusammengelegt werden; begrüßt die aktuelle Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem EWSA, die am 1. November 2021 in Kraft getreten ist und für fünf Jahre gilt; ist der Ansicht, dass die aktuelle Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Governance bei den Kooperations- und Kontrollmechanismen leisten wird und erneut den Willen zum Ausdruck bringt, Ressourcen effizient zu teilen und Synergien zu schaffen; stellt fest, dass die geltende Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit die Einrichtung einer Direktion für Innovation und Informationstechnologie und — im Rahmen der bereits bestehenden gemeinsamen Dienste — die Einrichtung eines zentralisierten Referats Ausschreibungen und Finanzverwaltung sowie einer Sachverständigengruppe für öffentliche Auftragsvergabe umfasst;

69.

stellt fest, dass der Ausschuss auch (gegen eine jährliche Gebühr) mit der Kommission zusammenarbeitet bei der Bearbeitung von Vorgängen betreffend die Ruhegehälter und das Ausscheiden von Bediensteten aus dem Dienst (PMO) sowie die individuellen Rechte aufgrund des Protokolls (Generaldirektion Humanressourcen), der Schulung des Personals (Generaldirektion Humanressourcen), der Kindertagesstätten und der zugelassenen Kinderkrippen (Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik), der Nutzung verschiedener IT-Plattformen (Management- und Informationssystem ABAC, einschließlich des Rechnungsführungssystems und der Module für die Bestands- und Vertragsverwaltung, NAP-Software zur Berechnung von Dienstbezügen und das Personalverwaltungs- und Informationssystem SYSPER 2 usw.) (Generaldirektionen Haushalt und Informatik) und Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union (ab 2020 im Haushaltsplan der Kommission enthalten);

70.

stellt fest, dass der Ausschuss Vorbereitungs- und Follow-up-Sitzungen (sogenannte bilaterale Sitzungen) für seine Berichterstatter mit dem Parlament, der Kommission und dem Rat zu seinen Stellungnahmen organisiert und dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den Berichterstattern des Ausschusses und des Parlaments über parallele Dossiers stattfindet; fordert den Ausschuss auf, seine Fähigkeit weiter zu verbessern, den wichtigsten Unionsorganen anhand von Daten, empirischen Analysen und Zusammenstellungen bewährter Verfahren Erkenntnisse aus der Praxis zur Verfügung zu stellen;

71.

würdigt die Einbeziehung der Ausschussmitglieder während des gesamten politischen und legislativen Zyklus der Unionspolitik, entweder durch einen frühzeitigen Beitrag zur Festlegung der politischen Agenda der Kommission oder durch verstärkte Folgemaßnahmen zu seinen Stellungnahmen gegenüber den Mitgesetzgebern und in Partnerschaft mit den Dienststellen der Kommission bei der Einführung und Bewertung von Strategien und Rechtsvorschriften; fordert den Ausschuss auf, seine Ergebnisse im Legislativzyklus weiter zu fördern;

72.

nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss die direkt an der Gesetzgebung beteiligten Unionsorgane aufgefordert hat, dem Ausschuss Zugang zu dem Vierspalten-Dokument für bestimmte legislative Dossiers zu gewähren, damit der Ausschuss seine beratende Rolle nicht nur zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, sondern auch in der Phase der Triloge wahrnehmen kann; stellt fest, dass dieser Antrag immer noch anhängig ist und dass der Ausschuss erwägt, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn kein Zugang gewährt wird; ersucht darum, über die Entwicklung jegliches diesbezüglichen Dialogs auf dem Laufenden gehalten zu werden;

73.

ist sich der interinstitutionellen Arbeit bewusst, die 2021 mit dem Parlament im Rahmen des Pilotprojekts „Building Europe with Local Councillors“ durchgeführt wurde, in dem die Bemühungen des Ausschusses zum Ausdruck gebracht werden, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die nicht offiziell im Ausschuss vertreten sind, in Fragen im Zusammenhang mit den Chancen, die die Union bietet, zu unterstützen; nimmt zur Kenntnis, dass das Ziel darin besteht, in jedem der 120 000 Regional- und Kommunalräte in der Union mindestens einen für Unionsangelegenheiten zuständigen Rat einzusetzen, und dass das Europäische Netz der Regional- und Kommunalräte der EU bis heute etwa 2 000 Mitglieder hat;

74.

ist sich bewusst, dass der Ausschuss seine Plenartagungen in den Räumlichkeiten des Parlaments und der Kommission abhält, um dem Mangel an Kapazitäten in seinen eigenen Sitzungssälen abzuhelfen; stellt fest, dass der Ausschuss auch Dolmetschdienste der Kommission (Generaldirektion Dolmetschen) und des Parlaments erwirbt und nicht über einen eigenen Dolmetschdienst verfügt;

75.

bekräftigt den in den früheren Entlastungsempfehlungen zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament, dem Ausschuss und dem EWSA vom 5. Februar 2014, der zufolge insgesamt 60 Übersetzer, darunter 24 aus dem Ausschuss, im Gegenzug für den Zugang zu den Diensten des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments zum Parlament versetzt werden, vollständig umgesetzt werden muss; ist sich bewusst, dass der Ausschuss in seinem Entwurf des Haushaltsplans für 2023 über den normalen Haushalt hinaus zusätzliche 1,24 Mio. EUR für die Haushaltslinie 1 4 0 0 Sonstige Bedienstete beantragt hat, um die unausgewogene Wirkung der Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung im Hinblick auf die Einstellung von 19 zusätzlichen Vertragsbediensteten im Jahr 2023 auszugleichen;

76.

begrüßt die stetig zunehmende Zusammenarbeit mit dem Parlament, trotz der infolge der COVID-19-Pandemie auferlegten Beschränkungen, im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit bei einer Reihe ausgewählter vorrangiger Dossiers, die jedes Jahr überprüft und aktualisiert werden; betont, dass die regelmäßigen Treffen zwischen den Präsidenten und Vizepräsidenten der beiden Organe und die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Berichterstattern beider Organe sowie zwischen den Fachkommissionen des Ausschusses und den Ausschüssen des Parlaments im Laufe des Jahres 2021 zugenommen haben; fordert den Ausschuss auf, die Zusammenarbeit mit dem Parlament weiter voranzutreiben;

77.

stellt fest, dass der Ausschuss 2021 seine enge Zusammenarbeit mit dem Dreiervorsitz des Rates und dem damaligen Ratsvorsitz fortgesetzt und vier Stellungnahmen auf der Grundlage von Befassungen durch den Ratsvorsitz abgegeben hat; stellt fest, dass der Ausschuss auch Initiativen für die Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rates zu vorrangigen thematischen Dossiers entwickelt hat, indem er in den jeweiligen Arbeitsgruppen des Rates Stellungnahmen und Dokumente vorgelegt hat;

Kommunikation

78.

stellt fest, dass sich die für Kommunikation vorgesehenen Haushaltsmittel im Jahr 2021 auf rund 2,1 Mio. EUR beliefen, wobei etwa 400 000 EUR für Veranstaltungen, 800 000 EUR für Medien und 900 000 EUR für Internet, soziale Medien und digitale Inhalte verwendet wurden; begrüßt, dass der Ausschuss von 2020 bis 2021 einen zweistelligen prozentualen Anstieg der Öffentlichkeitsarbeit in der Presse und in den sozialen Medien gemessen hat, was auf eine interne Umverteilung von Ressourcen zurückzuführen ist, was sich in seiner verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zeigte; stellt fest, dass der Ausschuss aufgrund strengerer Haushaltszwänge wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, dies auch in den nächsten Jahren zu tun;

79.

stellt fest, dass die Leitgrundsätze des Ausschusses für die Stärkung seiner Rolle und eine bessere Kommunikation dieser Rolle auf einer verstärkten Einbeziehung in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens der Union und auf dem Aufbau wirksamerer und vertrauensvoller Partnerschaften mit anderen Organen der Union beruhen;

80.

begrüßt die Einrichtung eines Systems zentraler Leistungsindikatoren zur Messung und Überwachung der Auswirkungen der Kommunikation des Ausschusses, zur Abstimmung der Kommunikationsprioritäten auf die politischen Prioritäten und zur Förderung der dezentralen Kommunikation durch verschiedene Initiativen, wie die digitalen Masterklassen für seine Mitglieder, die Entwicklung eines Newsletter-Konzepts oder die Einrichtung von Netzen zur Stärkung der Beziehungen zu ehemaligen Mitgliedern und Praktikanten des Ausschusses und anderen;

81.

nimmt die zahlreichen Vernetzungsinitiativen im Jahr 2021 zur Kenntnis, darunter die Arbeitsgruppe Ukraine, die eine Peer-to-Peer-Initiative zur Transparenz auf den Weg gebracht hat, die gemeinsam mit der Kommission ins Leben gerufene Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger, um die Null-Schadstoff-Agenda und die Umsetzung des Null-Schadstoff-Aktionsplans der Union durchgängig zu berücksichtigen, die gemeinsame IT-Plattform für das Programm für junge Mandatsträger und die digitale Plattform „Let’s get digital“, um die Vernetzung der teilnehmenden Kommunikationsfachleute aus lokalen, regionalen, nationalen und Unionsbehörden zu erleichtern;

82.

stimmt zu, dass das Webstreaming der satzungsgemäßen Sitzungen des Ausschusses in allen Sprachen der Union die allgemeine Sichtbarkeit des Ausschusses gefördert hat und dass das über das offene Datenportal der Union, data.europa.eu, bereitgestellte Barometer zur Lage der Gemeinden und Regionen die Sichtbarkeit unter Fachleuten erhöht;

83.

fordert den Ausschuss auf, die systematische Veröffentlichung aller seiner Studien in der interinstitutionellen Datenbank fortzusetzen, und begrüßt die ab 2021 in den Rahmenverträgen für Studien und externes Fachwissen erwartete Möglichkeit, Bildmaterial und auf sozialen Medien teilbare Inhalte aufzunehmen, um die Kommunikation und die Öffentlichkeitswirkung der Endprodukte zu verbessern;

84.

stellt fest, dass der Ausschuss derzeit auf den beliebtesten proprietären Plattformen der sozialen Medien vertreten ist; legt dem Ausschuss nahe, dezentrale soziale Netze wie die Plattform Mastodon als Alternative zu sehr großen Online-Plattformen zu nutzen; teilt die Auffassung des Ausschusses, dass die Stärkung der Nutzung datenschutzfreundlicherer alternativer Plattformen statt der vorherrschenden gängigen Plattformen in Bezug auf Datenschutz und digitale Souveränität ein Zeichen setzen würde;

85.

fordert den Ausschuss auf, mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, um die beiden quelloffenen Plattform der sozialen Medien EU Voice und EU Video zu nutzen, die als öffentliches Pilotprojekt zur Förderung der Nutzung freier und quelloffener sozialer Netze ins Leben gerufen wurden;

86.

fordert den Ausschuss erneut auf, seine Kommunikationsbemühungen zu verstärken, um die Beziehung zu den Bürgern zu stärken, indem er für mehr Transparenz im Rahmen seiner Tätigkeiten sorgt, die Nutzung digitaler Technologien intensiviert und eine Kommunikationsstrategie verfolgt, die eine korrekte Wahrnehmung und ein zutreffendes Verständnis der Rolle des Ausschusses und der Art und Weise, wie er sich ins künftige Selbstverständnis der EU eingliedert, ermöglicht.

(1)  Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen: Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020-2025 — Kommunen, Städte und Regionen stärken Europas Bürgernähe (ABl. C 324 vom 1.10.2020, S. 8).

(2)  Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).

(3)  Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

(4)  Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1).

(5)  Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1).

(6)  Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1).

(7)   ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1.

(8)  https://som.yale.edu/story/2022/over-1000-companies-have-curtailed-operations-russia-some-remain


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