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Document 32023B1823
Decision (EU, Euratom) 2023/1823 of the European Parliament of 10 May 2023 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Health and Digital Executive Agency (HADEA) for the financial year 2021
Beschluss (EU, Euratom) 2023/1823 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA) für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss (EU, Euratom) 2023/1823 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA) für das Haushaltsjahr 2021
ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 57–58
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 242/57 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2023/1823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2023
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA) für das Haushaltsjahr 2021
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (1), |
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unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (COM(2022) 323 — C9-0227/2022) (2), |
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unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales für das Haushaltsjahr 2021 (3), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2022) 331) und die umfassenden Antworten auf die vom Europäischen Parlament ausgesprochenen spezifischen Anforderungen, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2021 durchgeführten internen Prüfungen (COM(2022) 292) und das diesem Bericht beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SWD(2022) 160), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der Agenturen (4), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der den Exekutivagenturen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06250/2023 — C9-0055/2023), |
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gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (6), insbesondere auf die Artikel 69, 260, 261 und 262, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen (7) beauftragt werden, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen (8) beauftragt werden, insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2, |
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unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (9), |
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gestützt auf Artikel 99 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0101/2023), |
1. |
erteilt dem Direktor der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2021; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist; |
3. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss, den Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III — Kommission, sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Die Präsidentin
Roberta METSOLA
Der Generalsekretär
Alessandro CHIOCCHETTI
(2) ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 1.
(3) ABl. C 427 vom 9.11.2022, S. 47.
(4) ABl. C 412 vom 27.10.2022, S. 12.
(5) ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.
(6) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(7) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.