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Document 32023B1817

Beschluss (EU, Euratom) 2023/1817 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III — Kommission

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1817/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/45


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2023/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III — Kommission

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (1),

unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (COM(2022)0323 — C9-0227/2022) (2),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2022) 331) und die umfassenden Antworten auf die vom Europäischen Parlament ausgesprochenen spezifischen Anforderungen,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die jährliche Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2021 (COM(2022) 401),

unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2021 durchgeführten internen Prüfungen (COM(2022) 292) und das diesem Bericht beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SWD(2022) 160),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zusammen mit den Antworten der Organe (3), auf den Bericht des Rechnungshofs zur Leistung des EU-Haushalts — Stand zum Jahresende 2021 zusammen mit den Antworten der Organe (4) und auf die Sonderberichte des Rechnungshofs,

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06247/2023 — C9-0063/2023),

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (6), insbesondere auf die Artikel 69, 260, 261 und 262,

gestützt auf Artikel 99 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0101/2023),

1.

erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Alessandro CHIOCCHETTI


(1)   ABl. L 93 vom 17.3.2021.

(2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 1.

(3)   ABl. C 391 vom 12.10.2022, S. 6

(4)   ABl. C 429 vom 11.11.2022, S. 8.

(5)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

(6)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.


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