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Document 32023D1217

Beschluss (GASP) 2023/1217 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

ST/7888/2023/INIT

ABl. L 159I vom 23.6.2023, p. 451–525 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1217/oj

23.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 159/451


BESCHLUSS (GASP) 2023/1217 DES RATES

vom 23. Juni 2023

zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 hat der Europäische Rat den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat auch bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und, auch durch mögliche weitere restriktive Maßnahmen, zu erhöhen. Der Europäische Rat hat ferner unterstrichen, wie wichtig und dringend es ist, die Bemühungen um die wirksame Durchführung der Sanktionen auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken, und dass er fest entschlossen ist, die Umgehung der Sanktionen in Drittländern und durch Drittländer wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Er hat den Rat und die Kommission ersucht, alle erforderlichen Durchsetzungsinstrumente zu stärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen vollständig koordinierten Ansatz hierfür zu entwickeln.

(4)

Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der restriktiven Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird, welche die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat, untergraben den Zweck und die Wirksamkeit dieser restriktiven Maßnahmen.

(5)

Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, ist es angezeigt, im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus der Union die Durchfuhr von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven durch das Hoheitsgebiet Russlands zu verbieten.

(6)

Die Union und Drittländer als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verteidigen die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze des Völkerrechts und unterstützen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.

(7)

Die Union erkennt die Bemühungen der nationalen Behörden in vielen Drittländern an, die Ströme der Güter, Technologien und Dienstleistungen aufzuhalten, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, welche die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat. Die Union sollte die Drittländer bei diesen Bemühungen mit allen verfügbaren Mitteln weiter unterstützen.

(8)

Um gegen die Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, sollte die Union rasch die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit durch diplomatisches Engagement mit den betreffenden Drittländern und die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe für diese Drittländer stärken. Zur Entwicklung eines voll koordinierten diesbezüglichen Ansatzes gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission den Rat regelmäßig unterrichten.

(9)

Weitere Maßnahmen sollten rasch in Fällen ergriffen werden, in denen die Bemühungen der Union im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führen, die Umgehung der restriktiven Maßnahmen, die die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat, durch Personen oder Organisationen in Drittländern zu verhindern. Solche Maßnahmen sollten gezielt und verhältnismäßig sein und ausschließlich darauf abzielen, Russland die Ressourcen zu entziehen, die es ihm ermöglichen, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen.

(10)

Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung einer Umgehung beteiligen. Diese Maßnahmen können einzelne Benennungen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates (2) und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (3) oder andere Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (4) beinhalten, wie beispielsweise die Aufnahme von Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter anderem auf der Grundlage von Informationen und Vorschlägen der Mitgliedstaaten.

(11)

Nach der Annahme solcher individuellen Maßnahmen, wird die Union erneut einen konstruktiven Dialog mit dem betreffenden Drittland aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden, die andere Wirtschaftsteilnehmer von ähnlichen Verhaltensweisen abhalten. Der Rat wird über diese Beziehungen und ihr Ergebnis unterrichtet werden.

(12)

Wenn nach der Annahme der individuellen Maßnahmen und weiteren Gesprächen mit dem Drittland angesichts des Umfangs, der Art oder des systematischen Charakters der fortgesetzten Umgehung offensichtlich ist, dass diese Schritte nicht ausreichen oder nicht dazu geeignet sind, zu verhindern, dass eine solche Umgehung in dem betreffenden Drittland oder über das betreffende Drittland erfolgt, sollte die Union in der Lage sein, weitere Maßnahmen zu treffen.

(13)

Damit die Union in den in den Erwägungsgründen 9 und 12 genannten Fällen außerordentliche Maßnahmen als letztes Mittel ergreifen kann, ist es angezeigt, in Bezug auf sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland gemäß dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist, die Möglichkeit einzuführen, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter und Technologien in Drittländer zu beschränken, in deren Rechtsraum nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen besteht.

(14)

Entscheidungen über die Aufnahme eines Drittlands und bestimmter Güter oder Technologien in den Anwendungsbereich dieser Maßnahme werden vom Rat einstimmig gefasst.

(15)

Bevor dem Rat ein Vorschlag über das Vorgehen nach diesen Maßnahmen als letztes Mittel vorgelegt wird, werden der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission den Rat über die technischen Einzelheiten, die unternommenen Outreach-Maßnahmen und über Durchsetzungsmaßnahmen unterrichten.

(16)

Der Rat sollte auf der Grundlage dieses Vorschlags und unter Berücksichtigung einer gründlichen technischen Analyse der betreffenden Umgehungsproblematik durch die Kommission entscheiden, ob bestimmte Güter und Technologien sowie die von der Maßnahme als letztes Mittel betroffenen Drittländer aufgenommen werden; diese technische Analyse sollte verfügbare Handelsdaten, die aufzeigen, dass die ergriffenen alternative Maßnahmen unwirksam waren, sowie Informationen über die Bemühungen der Union, die Angelegenheit mit dem betreffenden Drittland zu regeln, und einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich waren.

(17)

Bevor ein Drittland in die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Länder aufgenommen wird, sollte die Union die Regierung dieses Drittlandes auf der Grundlage der in der technischen Analyse der Kommission dargelegten vorläufigen Ergebnisse und der beabsichtigten Abhilfemaßnahmen der Union unterrichten und aktiv ihre Stellungnahme einholen. Der Rat wird über alle Vorgänge im Rahmen der Beziehungen und über das Ergebnis unterrichtet werden Der Rat wird einen solchen Beschluss erst annehmen, wenn die abschließende Kontaktaufnahme mit diesem Drittland beendet ist.

(18)

Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XIV des Beschlusses 2014/512/GASP regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen durch die Kommission überprüfen. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Maßnahme und das Ergebnis der fortgesetzten Beziehungen zu den betreffenden Drittländern, einschließlich Vorschläge der Drittländer zum Umgang mit den Umgehungen, berücksichtigt werden.

(19)

Es ist außerdem angezeigt, 87 neue Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen, d. h. die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. In Anbetracht der direkten Verbindung zwischen iranischen Herstellern unbemannter Luftfahrzeuge und dem militärisch-industriellen Komplex Russlands sollten insbesondere vier weitere Organisationen in Drittländern, die an der Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge und deren Bereitstellung für Russland beteiligt sind, in diese Liste aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es angesichts der entscheidenden Rolle, die elektronische Bauteile für die Unterstützung des Angriffskriegs gegen die Ukraine durch den militärisch-industriellen Komplex Russlands spielen, ferner angezeigt, in diese Liste auch bestimmte andere Organisationen in Drittländern, die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt sind, sowie bestimmte russische Organisationen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung elektronischer Bauteile für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind, aufzunehmen.

(20)

Es ist ferner angezeigt, die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, um Güter zu erweitern, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter elektronische Bestandteile, Halbleitermaterialien, Ausrüstung für die Herstellung und das Testen elektronischer integrierter Schaltungen und gedruckter Schaltungen, Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Bestandteile, Navigationsinstrumente, im Verteidigungssektor verwendete Metalle und Schiffsausrüstung. Es ist angezeigt, die Liste der Beschränkungen unterliegenden Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition zu erweitern und um weitere Waffenarten zu ergänzen.

(21)

Es ist angezeigt, weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern zu verhängen, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten.

(22)

Es ist angezeigt, den Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen, die Erteilung von Lizenzen dafür oder jede anderweitige Weitergabe sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder Weiterverwendung von Materialien oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, im Zusammenhang mit Gütern und Technologien zu verbieten, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland verboten ist.

(23)

Russland führt eine systematische internationale Kampagne von Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, vor allem in Wahlkampfzeiten, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.

(24)

Um den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt Russland kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.

(25)

Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Diese Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Die betreffenden Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, den Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen sowie die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.

(26)

Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten dieser Medien in der Union oder dieser gegen die Union gerichteten Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis der Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet wird und bis Russland und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.

(27)

Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta, hindern jene Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie etwa Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nichts an der Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich.

(28)

Es ist angezeigt, das Verbot der Beförderung von Gütern mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern auf der Straße in der Union auszuweiten, auch wenn diese von außerhalb Russlands zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden.

(29)

Versuche, restriktive Maßnahmen der Union zu umgehen, haben zu einer starken Zunahme betrügerischer Praktiken von Schiffen geführt, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Folglich ist es angezeigt, Schiffen, die an Umladungen zwischen Schiffen beteiligt sind, den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu verbieten, wenn die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass ein Schiff gegen das Verbot der Einfuhr russischen Rohöls und russischer Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg in die Union verstößt oder russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse befördert, das bzw. die zu einem Preis oberhalb der von der Price Cap Coalition vereinbarten Preisobergrenze erworben wurden. Dieses Verbot gilt für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für alle Umladungen zwischen Schiffen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgen. Schiffen, die es versäumen, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb bestimmter geografischer Gebiete spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, wird unter keinen Umständen Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union gewährt. Darüber hinaus wird dieses Verbot die von Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen zum Schutz ihrer Küsten vor möglichen Umweltunfällen, die durch Umladungen zwischen Schiffen verursacht werden, weiter verstärken.

(30)

Es ist ferner angezeigt, Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu verbieten, bei denen die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass sie ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 illegal stören, abschalten oder auf andere Weise deaktivieren, wenn sie russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das automatische Schiffsidentifizierungssystem im Einklang mit internationalen Übereinkünften, Vorschriften oder Standards, die den Schutz von Navigationsdaten vorsehen, wie z. B. bei Fahrten durch Gewässer mit hohem Sicherheitsrisiko, rechtmäßig ausgeschaltet werden darf.

(31)

Dieses Verbot gilt auch für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für jede illegale Störung des Navigationssystems, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgt.

(32)

Die Verbote des Hafenzugangs gelten für alle Schiffe, unabhängig davon, ob sie in einem Hafen oder an einem Ankerplatz innerhalb der Zuständigkeit eines Hafens eines Mitgliedstaats liegen. Im Falle des Finnischen Meerbusens gelten diese Verbote für jedes Schiff, unabhängig davon, ob es einem Hafen oder an einem Ankerplatz in den Hoheitsgewässern oder Binnengewässern eines Mitgliedstaats liegt.

(33)

Es ist angezeigt, Ausnahmen vorzusehen, die solchen Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union aus Gründen der maritimen Sicherheit, einschließlich Umweltbedenken, zur Rettung von Menschenleben auf See und für humanitäre Zwecke gestatten.

(34)

Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates (5) und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates (6) sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Lieferungen zu erhalten, die Alternativen zur Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines darstellen, so dass diese Einfuhren möglichst bald den Verboten unterliegen. Im Einklang mit diesem Ziel sollte die vorübergehende Ausnahmeregelung für Deutschland und Polen, wonach die Lieferung von Rohöl aus Russland über den nördlichen Abschnitt der Druschba-Pipeline erlaubt ist, auslaufen. Die Einfuhr von Öl mit Ursprung in Kasachstan oder in einem anderen Drittland, das über die Druschba-Pipeline durch Russland geleitet wird, ist nicht verboten.

(35)

Der Preisobergrenzenmechanismus sieht vor, dass einzelne Projekte, die für die Energieversorgungssicherheit bestimmter Drittländer von wesentlicher Bedeutung sind, von der Preisobergrenze ausgenommen werden können. Die Ausnahmeregelung für das Projekt Sachalin-2 (Сахалин-2), das seinen Standort in Russland hat, sollte bis zum 31. März 2024 verlängert werden, um die Energieversorgung in Japan entsprechend den Bedürfnissen des Landes zu sichern.

(36)

Um kritische Energielieferungen, deren Einfuhr aus Drittländern in die Union nicht verboten ist, nicht zu untergraben, ist es angezeigt, eine angemessene Wartung und einen angemessenen Betrieb der Infrastrukturen des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) zu gewährleisten, die den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, ermöglichen. Von dem Verbot, bestimmte Güter oder Technologien an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen oder damit verbundene Finanzmittel oder Finanzhilfe, technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder Wirtschaftsprüfungsdienste, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdienste, technische physikalische oder chemische Untersuchungsdienste, die für diesen Zweck unbedingt erforderlich sind, zu erbringen, sollten Ausnahmen eingeführt werden, die strengen Auflagen unterliegen, um das Risiko einer Umgehung zu vermeiden.

(37)

Um die Umgehung des Verbots der Bereitstellung übertragbarer Wertpapiere für Personen in Russland zu verhindern, ist es angezeigt, das Verbot auf in alle Währungen lautende Finanzinstrumente auszuweiten.

(38)

Es ist auch angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für russische Organisationen einzuführen, die für Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall erforderlich sind, durch die einer in der Liste aufgeführte Person die Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht in der Liste aufgeführten Organisation der Union, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der in der Liste aufgeführten Person befindet, entzogen wird, und sicherzustellen, dass letzterer kein Vorteil entsteht, sodass dieser Organisation die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeiten erlaubt wird.

(39)

Es ist notwendig zu präzisieren, welche Nachweise für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland unter Verwendung von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, erforderlich sind.

(40)

Es ist angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände einzuführen, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und die für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich sind.

(41)

Es sind ferner Klarstellungen bezüglich der zuständigen Behörden nötig, denen Meldungen von Nichtlinienflügen zwischen Russland und der Union zugehen.

(42)

Es ist ferner angezeigt, die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu verlängern, um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern. Um den Rückzug russischer Wirtschaftsbeteiligter vom Unionsmarkt zu beschleunigen, ist es angezeigt, eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen einzuführen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können bis zum 31. März 2024 die Erbringung juristischer Dienstleistungen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für einen solchen Rückzug obligatorisch sind, genehmigen.

(43)

Um die vollständige und einheitliche Umsetzung der restriktiven Maßnahmen sicherzustellen, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede im Rahmen des Beschlusses 2014/512/GASP abgelehnte Genehmigung unterrichten, und Informationen über Anträge auf Genehmigung austauschen, die sie zu erteilen beabsichtigen, wenn ein anderer Mitgliedstaat bereits eine Ablehnung mitgeteilt hat, sodass „Forum-Shopping“ vermieden wird.

(44)

Ferner ist es angezeigt, den Informationsaustausch über die Anwendung und Durchsetzung von Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter, die zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verwendet werden können, wie etwa Güter mit doppeltem Verwendungszweck und in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Güter, zu verbessern, um dem Risiko einer Umgehung durch Personen oder Organisationen entgegenzuwirken, die unter Verstoß gegen den Beschluss 2014/512/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an der Beschaffung verbotener Unionsgüter zur Verwendung in Russland oder an der Erbringung verbotener Dienstleistungen beteiligt sind.

(45)

Es ist angezeigt, die Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den Behörden eines Mitgliedstaats sowie mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Kommission zu präzisieren.

(46)

Es ist angezeigt, die Liste der Partnerländer, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen den in dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Ausfuhrkontrollmaßnahmen entsprechen, zu erweitern.

(47)

Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Korrekturen vorzunehmen, unter anderem durch Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume, sowie durch Umstrukturierung bestimmter Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Infolge dieser Korrekturen fällt das Verbot der Einfuhr von Kohle nun unter Artikel 4k des Beschlusses 2014/512/GASP; daher ist Artikel 4l des Beschlusses 2014/512/GASP gegenstandslos geworden und sollte aufgehoben werden. Mit der Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangszeiträume angestrebt.

(48)

Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.

(49)

Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1aa Absatz 3 Buchstabe c wird gestrichen.

2.

Artikel 1d Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, oder in einer anderen Währung lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 6. August 2023 begeben wurden, oder mit einem Engagement hinsichtlich solcher Wertpapiere verbundene Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren an russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen oder an in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen.“

3.

Artikel 1h wird wie folgt geändert:

a)

In Absatz 1 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

„(1)   Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/23/EU (*1), 2014/24/EU (*2), 2014/25/EU (*3), 2009/81/EC (*4) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

(*1)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1)."

(*2)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)."

(*3)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243)."

(*4)  Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76).“ "

b)

Absatz 2 Buchstabe f wird gestrichen.

4.

Artikel 1k wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(9a)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind für die Errichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall, durch die

a)

einer im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung die Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht in der Liste aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde und sich im Eigentum der genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder unter deren Kontrolle befindet, entzogen wird und

b)

sichergestellt wird, dass der in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung keine weiteren Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zugutekommen.“

b)

Absatz 11 erhält folgende Fassung:

„(11)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 9a und 10 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

5.

In Artikel 3 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

6.

Artikel 3a wird wie folgt geändert.

a)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(1a)   Die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von aus der Union ausgeführten Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, ist verboten.“

b)

In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

c)

Folgender Absatz wird angefügt:

„(3a)   Das Verbot gemäß Absatz 1a des vorliegenden Artikels gilt nicht für die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, und die für die Zwecke von Absatz 3 Buchstaben a bis e des vorliegenden Artikels bestimmt sind.“

d)

In Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:

„i)

für die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat bestimmt sind und dessen vollständiger Kontrolle unterliegen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und der Russischen Föderation“

e)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(4a)   Abweichend von Absatz 1a können die zuständigen Behörden die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien genehmigen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien für die in Absatz 4 Buchstaben b, c, d und h des vorliegenden Artikels genannten Zwecke bestimmt sind.“

7.

Artikel 3aa wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Es ist verboten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5)aufgeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition und bestimmte andere Feuerwaffen und Waffen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

(*5)  Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94, 30.3.2012, S. 1).“ "

b)

In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

c)

Folgender Absatz wird angefügt:

„(3)   Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.“

8.

In Artikel 4c Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

9.

Artikel 4d wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(1a)   Die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeigneten Gütern und Technologien sowie von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven, die aus der Union ausgeführt werden, ist verboten.“

b)

In Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

c)

Die folgenden Absätze werden eingefügt:

„(6d)   Abweichend von Absatz 1a des vorliegenden Artikels können die zuständigen Behörden die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von in Anhang XX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffzusätzen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien für die in den Absätzen 6a, 6b und 6c des vorliegenden Artikels genannten Zwecke bestimmt sind.

(6e)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter in Teil B von Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genehmigen, wenn diese für die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat bestimmt sind und dessen vollständiger Kontrolle unterliegen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und der Russischen Föderation unterliegen.“

10.

Artikel 4e Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„(5)   „Luftfahrzeugbetreiber, die zwischen Russland und der Union – direkt oder über ein Drittland – Nichtlinienflüge durchführen, übermitteln den zuständigen Behörden des Abflug- oder Bestimmungsmitgliedstaats mindestens 48 Stunden vor dem Flug alle diesbezüglich relevanten Informationen.“

11.

In Artikel 4h Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

12.

In Artikel 4ha Absatz 5 wird Buchstabe e gestrichen.

13.

Die folgenden Artikel werden eingefügt:

„Artikel 4hb

(1)   Ab dem 24. Juli 2023 ist verboten, einem Schiff, das zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen und Schleusen eines Mitgliedsstaats Umladungen zwischen Schiffen vornimmt, Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, wenn die zuständige Behörde vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass dieses Schiff gegen die Verbote nach Artikel 4o Absätze 1 und 2 und Artikel 4p Absätze 1 und 4 verstößt.

(2)   Eine zuständige Behörde gewährt einem Schiff, das es versäumt, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder innerhalb von 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste des betreffenden Mitgliedstaats spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, keinen Zugang.

(3)   Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See.

(4)   Abweichend von Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist.

(5)   Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang gemäß Absätzen 1 und 2 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission.

(6)   Für die Zwecke von Absätzen 1 und 2 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*6) errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „SafeSeaNet“) zur Verfügung stehen.

Artikel 4hc

(1)   Ab dem 24. Juli 2023 ist es verboten, einem Schiff Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, bei dem die zuständige Behörde vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass es zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem illegal stört, abschaltet oder auf andere Weise deaktiviert, wenn es russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördert, die den Verboten nach Artikel 4o Absätze 1 und 2 und Artikel 4p Absätze 1 und 4 unterliegen.

(2)   Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See.

(3)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist.

(4)   Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang nach Absatz 1 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission.

(5)   Für die Zwecke von Absatz 1 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) zur Verfügung stehen.“

(*6)  Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10)."

14.

Artikel 4i wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

„d)

in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar einzuführen oder zu kaufen, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden; für in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2024 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90;

für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens müssen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, vorlegen;“

b)

Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

15.

Artikel 4j wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Es ist verboten,

a)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit den Gütern nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,

b)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für jeglichen Verkauf, jegliche Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.“

c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

b)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(2a)   Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 für Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt.“

c)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(4a)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden den Verkauf oder die Lieferung eines Schiffs des KN-Codes 8901 10 00 oder 8901 90 00 oder die Bereitstellung damit verbundener technischer oder finanzieller Hilfe bis zum 31. Dezember 2023 an eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

a)

das Schiff sich am 24. Juni 2023 physisch in Russland befindet und für die Verwendung in Russland bestimmt ist;

b)

das Schiff die Flagge der Russischen Föderation im Rahmen einer Bareboat-Charter-Registrierung geführt hat, die ursprünglich vor dem 24. Februar 2022 erfolgte;

c)

die juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland kein militärischer Endnutzer ist und das Schiff nicht für militärische Zwecke nutzen wird;

d)

der Verkauf oder die Lieferung nicht zugunsten einer im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführten Person, Organisation oder Einrichtung erfolgt oder den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen unterliegt.“

d)

Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„(5)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 4 und 4a erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

16.

Artikel 4k wird wie folgt geändert:

a)

Die Absätze 3, 3b, 3ba und 3d werden gestrichen.

b)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(3e)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von in Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern der KN-Codes 7007, 8479, 8481, 8487, 8504, 8517, 8525, 8531, 8536, 8537, 8538, 8542, 8543, 8603 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich ist, die 2018 in Erfüllung einer von Metrowagonmash vor dem 24 Juni 2023 gewährten Garantie geliefert wurden.“

17.

Artikel 4l wird gestrichen.

18.

Artikel 4m wird wie folgt geändert:

a)

In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.“

b)

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3)   In Bezug auf Güter der KN-Codes 8703 23, 8703 24, 8703 32, 8703 33, 8703 40, 8703 50, 8703 60, 8703 70, 8703 80, 8703 90 oder 8903 mit einem Wert von bis zu 50 000 EUR je Einheit gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung — bis zum 25. September 2023 — von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“

c)

Absatz 3a erhält folgende Fassung:

„(3a)   In Bezug auf Güter der KN-Codes 2710 12, 2909 60, 3905 99, 4002 19, 4002 70, 4010 11, 4010 12, 4011 20, 4012 90, 4805 93, 4810 29, 4823 90, 7216 61, 8402 11, 8454 30, 8477 10, 8477 20, 8477 59, 8477 80, 8477 90, 8514 32, 8514 40, 8525 89, 8704 21, 9024 90, 9031 10, 9031 41, 9031 49, 9031 80, 9031 90 oder 9406 20 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung — bis zum 25. September 2023 — von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“

d)

Absatz 3b erhält folgende Fassung:

„(3b)   In Bezug auf Güter der KN-Codes, die am 24. Juni 2023 erstmals in Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen wurden und nicht in den Absätzen 3 und 3a dieses Artikels genannt sind, mit Ausnahme von Gütern der KN-Codes, die bereits in Anhang XVIII der genannten Verordnung aufgenommen wurden, gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung — bis zum 25. September 2023 — von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“

e)

Absatz 3c wird gestrichen.

f)

Absatz 4b erhält folgende Fassung:

„(4b)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der in Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Güter der KN-Kapitel 72, 84, 85 und 90 oder damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Herstellung von Titangütern erforderlich ist, die in der Luftfahrtindustrie unbedingt benötigt werden und für die keine alternative Bezugsquelle zur Verfügung steht.“

g)

Absatz 5b erhält folgende Fassung:

„(5b)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 4a, 4b und 5 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

19.

Artikel 4n wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(1a)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in Russland zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden.“

b)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(3a)   Das Verbot gemäß Absatz 1a gilt bis zum 30. Juni 2023 nicht für die Beförderung von Gütern, die vor dem 24. Juni 2023 begonnen hat, sofern der Anhänger oder Sattelanhänger

a)

sich am 24. Juni 2023 bereits im Gebiet der Union befunden hat oder

b)

die Union durchqueren muss, um nach Russland zurückzukehren.“

c)

In Absatz 4 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

„(4)   Abweichend von den Absätzen 1 und 1a können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Beförderung von Gütern durch ein in Russland niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen oder ein anderes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn die Güter mit in Russland zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern befördert werden, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden, sofern die zuständigen Behörden festgestellt haben, dass eine solche Beförderung erforderlich ist für:“

20.

In Artikel 4o wird folgender Absatz eingefügt:

„(3a)   Die Gültigkeit der Ausnahme gemäß Absatz 3 Buchstabe d endet für Deutschland und Polen am 23. Juni 2023.“

21.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 4pa

(1)   Abweichend von den Artikeln 3, 3a, 4h und 4m können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr durch Russland der in diesen Artikeln genannten Güter und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener bzw. verbundenen technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten oder anderen Dienstleistungen oder Finanzierung oder Finanzhilfe für den Betrieb und die Wartung der Pipelines des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

a)

Der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr durch Russland und die Bereitstellung von damit verbundener bzw. verbundenen technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten oder anderen Dienstleistungen oder Finanzhilfe für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen erforderlich sind,

b)

die Art der fraglichen Güter, Technologien und Hilfe nicht über die zuvor aus der Union, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land, der Schweiz oder einem in Anhang VII aufgeführten Partnerland nach Russland ausgeführte Art von Gütern und Technologien bzw. an Russland bereitgestellte Art von Hilfen für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen und die damit zusammenhängende Hilfe hinausgeht,

c)

die beantragten Mengen denen entsprechen, die für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen verwendet werden, und

d)

diese Güter und Technologien von einer natürlichen oder juristischen Person, die Artikel 13 unterliegt, ausschließlich zur Endnutzung beim Betrieb, bei der grundlegenden Wartung, bei der Reparatur oder beim Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen bereitgestellt werden.

(2)   Abweichend von Artikel 1k können die zuständigen Behörden die Bereitstellung von Wirtschaftsprüfungsdiensten, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdiensten, technischen physikalischen und chemischen Untersuchungsdiensten für den Betrieb und die Wartung der CPC-Pipelines und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

a)

die Bereitstellung dieser Dienstleistungen für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen erforderlich ist und

b)

diese Dienstleistungen von einer natürlichen oder juristischen Person, die Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unterliegt, erbracht werden.

(3)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4)   Bei Erteilung einer Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 verlangt die zuständige Behörde, dass eine Endverbleibsbescheinigung und regelmäßige detaillierte Berichte vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass solche Güter, Technologien oder Dienste zu keinen anderen als den im Rahmen der betreffenden Arbeiten vorgesehenen Zwecken verwendet wurden. Die zuständige Behörde kann gemäß Absatz 1 zusätzliche Auflagen erteilen.“

22.

Artikel 4r wird wie folgt geändert:

a)

In Absatz 1 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

„Abweichend von den Artikeln 3, 3a, 4, 4c, 4d, 4g, 4j und 4m können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung der in den Anhängen II, VII, X, XI, XVI, XVII, XX und XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Güter und Technologien sowie den Verkauf, die Lizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder Weiterverwendung von Materialien oder Informationen im Zusammenhang mit den oben genannten Gütern und Technologien, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, bis zum 31. Dezember 2023 genehmigen, sofern ein solcher Verkauf, eine solche Lieferung, Verbringung, Lizenzierung oder Gewährung von Rechten auf Zugang oder Weiterverwendung für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:“

b)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(1a)   Abweichend von Artikel 4 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung von in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien bis zum 31. März 2024 genehmigen, sofern der Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung für den Abzug von Investitionen aus einem Gemeinschaftsunternehmen, das vor dem 24. Februar 2022 nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde, eine russische juristische Person, Organisation oder Einrichtung umfasst und eine Gasinfrastruktur zwischen Russland und Drittländern betreibt, unbedingt erforderlich ist.“

c)

In Absatz 2a erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

„(2a)   Abweichend von Artikel 1k können die zuständigen Behörden die weitere Erbringung der darin genannten Dienstleistungen bis zum 31. März 2024 genehmigen, wenn diese Dienstleistungen für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: “

d)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(2b)   Abweichend von Artikel 1k Absatz 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen bis zum 31. März 2024 genehmigen, die rechtlich erforderlich sind, um den Verkauf oder die Übertragung von Anteilen an einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die von einer in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung unmittelbar oder mittelbar gehalten werden, abzuschließen.“

e)

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1, 1a, 2, 2a oder 2b erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

f)

Absatz 4 wird gestrichen.

23.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 5a

(1)   Es ist verboten, die in Anhang XIV aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem in jenem Anhang aufgeführten Drittland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

(2)   Es ist verboten,

a)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten Drittland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien zu erbringen,

b)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten Drittland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen,

c)

an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.

(3)   Anhang XIV enthält nur sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland im Rahmen dieses Beschlusses verboten ist, und bei denen ein hohes und fortlaufendes Risiko dafür besteht, dass sie nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr aus der Union in Drittländer, die in Anhang XV dieses Beschlusses aufgeführt sind, von diesen aus nach Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden,. In Anhang XIV werden für jedes bzw. jede in der Liste aufgeführte Gut und Technologie diejenigen Drittländer aufgeführt, in die der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr verboten ist.

Anhang XIV enthält nur Drittländer, bei denen der Rat festgestellt hat, dass sie es systematisch und fortwährend kontinuierlich versäumt haben, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr nach Russland der in jenem Anhang aufgeführten Güter und Technologien, die trotz der vorherigen Kontakte der Union zu dem betreffenden Land und ihrer Unterstützung für dieses Land aus der Union ausgeführt wurden, zu verhindern.

(4)   Ist der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von in Anhang XIV aufgeführten Gütern oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland aufgrund bestimmter in diesem Beschluss vorgesehener Ausnahmen nicht verboten, so ist ihr Verkauf, ihre Lieferung, ihre Verbringung oder ihre Ausfuhr an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland nicht verboten, sofern dieselben Bedingungen, die im Rahmen dieses Beschlusses für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten, erfüllt sind.

(5)   Können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von in Anhang XIV aufgeführten Gütern oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland im Einklang mit diesem Beschluss genehmigen, so können die zuständigen Behörden auch den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland unter denselben Bedingungen genehmigen, die für Ausnahmen für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten.“

24.

Die Anhänge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Nummer 24 gilt ab dem 1. Oktober 2023 in Bezug auf eine oder mehrere der in Nummer 3 des Anhangs dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen, sofern der Rat dies nach Prüfung der betreffenden Fälle einstimmig beschließt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. ROSWALL


(1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).

(2)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6)

(4)  Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

(5)  Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).

(6)  Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 53).


ANHANG

1.

Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG IV

In diesem Anhang sind die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Diese natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen tragen zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors bei. Dazu gehören natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in anderen Drittländern als Russland. Ihre Aufnahme in diesen Anhang bedeutet nicht, dass die Verantwortlichkeit für ihre Handlungen dem Rechtsraum zugeschrieben wird, in dem sie tätig sind.

Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 7, Artikel 3a Absatz 7 und Artikel 3b Absatz 1

1.

JSC Sirius (Russland)

2.

OJSC Stankoinstrument (Russland)

3.

OAO JSC Chemcomposite (Russland)

4.

JSC Kalashnikov (Russland)

5.

JSC Tula Arms Plant (Russland)

6.

NPK Technologii Maschinostrojenija (Russland)

7.

OAO Wysokototschnye Kompleksi (Russland)

8.

OAO Almaz Antey (Russland)

9.

OAO NPO Bazalt (Russland)

10.

Admiralty Shipyard JSC (Russland)

11.

Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI (Russland)

12.

Argut OOO (Russland)

13.

Communication center of the Ministry of Defense (Russland)

14.

Federal Research Center Boreskov Institute of Catalysis (Russland)

15.

Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia (Russland)

16.

Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia (Russland)

17.

Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA) (Russland)

18.

Foreign Intelligence Service (SVR) (Russland)

19.

Forensic Center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs (Russland)

20.

International Center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum Center) (Russland)

21.

Irkut Corporation (Russland)

22.

Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company (Russland)

23.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery (Russland)

24.

JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash) (Russland)

25.

JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service (Russland)

26.

JSC Shipyard Zaliv (Saliv-Schiffbauwerft) (Autonome Republik Krim, rechtswidrig annektiert von Russland)

27.

JSC Rocket and Space Centre – Progress (Russland)

28.

Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co. (Russland)

29.

Kazan Helicopter Plant PJSC (Russland)

30.

Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO) (Russland)

31.

Ministry of Defence RF (Russland)

32.

Moscow Institute of Physics and Technology (Russland)

33.

NPO High Precision Systems JSC (Russland)

34.

NPO Splav JSC (Russland)

35.

OPK Oboronprom (Russland)

36.

PJSC Beriev Aircraft Company (Russland)

37.

PJSC Irkut Corporation (Russland)

38.

PJSC Kazan Helicopters (Russland)

39.

POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company (Russland)

40.

Promtech-Dubna, JSC (Russland)

41.

Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation (Russland)

42.

Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern (Russland)

43.

Rapart Services LLC (Russland)

44.

Rosoboronexport OJSC (ROE) (Russland)

45.

Rostec (Russian Technologies State Corporation) (Russland)

46.

Rostekh – Azimuth (Russland)

47.

Russian Aircraft Corporation MiG (Russland)

48.

Russian Helicopters JSC (Russland)

49.

SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii) (Russland)

50.

Sukhoi Aviation JSC (Russland)

51.

Sukhoi Civil Aircraft (Russland)

52.

Tactical Missiles Corporation JSC (Russland)

53.

Tupolev JSC (Russland)

54.

UEC-Saturn (Russland)

55.

United Aircraft Corporation (Russland)

56.

JSC AeroKompozit (Russland)

57.

United Engine Corporation (Russland)

58.

UEC-Aviadvigatel JSC (Russland)

59.

United Instrument Manufacturing Corporation (Russland)

60.

United Shipbuilding Corporation (Russland)

61.

JSC PO Sevmash (Russland)

62.

Krasnoye Sormovo Shipyard (Russland)

63.

Severnaya Shipyard (Russland)

64.

Shipyard Yantar (Russland)

65.

UralVagonZavod (Russland)

66.

Baikal Electronics (Russland)

67.

Center for Technological Competencies in Radiophtonics (Russland)

68.

Central Research and Development Institute Tsiklon (Russland)

69.

Crocus Nano Electronics (Russland)

70.

Dalzavod Ship-Repair Center (Russland)

71.

Elara (Russland)

72.

Electronic Computing and Information Systems (Russland)

73.

ELPROM (Russland)

74.

Engineering Center Ltd. (Russland)

75.

Forss Technology Ltd. (Russland)

76.

Integral SPB (Russland)

77.

JSC Element (Russland)

78.

JSC Pella-Mash (Russland)

79.

JSC Shipyard Vympel (Russland)

80.

Kranark LLC (Russland)

81.

Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) (Russland)

82.

LLC Center (Russland)

83.

MCST Lebedev (Russland)

84.

Miass Machine-Building Factory (Russland)

85.

Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk (Russland)

86.

MPI VOLNA (Russland)

87.

N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering (Russland)

88.

Nerpa Shipyard (Russland)

89.

NM-Tekh (Russland)

90.

Novorossiysk Shipyard JSC (Russland)

91.

NPO Electronic Systems (Russland)

92.

NPP Istok (Russland)

93.

NTC Metrotek (Russland)

94.

OAO GosNIIkhimanalit (Russland)

95.

OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era (Russland)

96.

OJSC TSRY (Russland)

97.

OOO Elkomtekh (Elkomtex) (Russland)

98.

OOO Planar (Russland)

99.

OOO Sertal (Russland)

100.

Photon Pro LLC (Russland)

101.

PJSC Zvezda (Russland)

102.

Amur Shipbuilding Factory PJSC (Russland)

103.

AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC (Russland)

104.

AO Kronshtadt (Russland)

105.

Avant Space LLC (Russland)

106.

Production Association Strela (Russland)

107.

Radioavtomatika (Russland)

108.

Research Center Module (Russland)

109.

Robin Trade Limited (Russland)

110.

R.Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships (Russland)

111.

Rubin Sever Design Bureau (Russland)

112.

Russian Space Systems (Russland)

113.

Rybinsk Shipyard Engineering (Russland)

114.

Scientific Research Institute of Applied Chemistry (Russland)

115.

Scientific-Research Institute of Electronics (Russland)

116.

Scientific Research Institute of Hypersonic Systems (Russland)

117.

Scientific Research Institute NII Submikron (Russland)

118.

Sergey IONOV (Russland)

119.

Serniya Engineering (Russland)

120.

Severnaya Verf Shipbuilding Factory (Russland)

121.

Ship Maintenance Center Zvezdochka (Russland)

122.

State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) (Russland)

123.

State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya (Russland)

124.

State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute (Russland)

125.

State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) (Russland)

126.

Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center (Russland)

127.

UAB Pella-Fjord (Russland)

128.

United Shipbuilding Corporation JSC ‘35th Shipyard’ (Russland)

129.

United Shipbuilding Corporation JSC ‘Astrakhan Shipyard’ (Russland)

130.

United Shipbuilding Corporation JSC ‘Aysberg Central Design Bureau’ (Russland)

131.

United Shipbuilding Corporation JSC ‘Baltic Shipbuilding Factory’ (Russland)

132.

United Shipbuilding Corporation JSC ‘Krasnoye Sormovo Plant OJSC’ (Russland)

133.

United Shipbuilding Corporation JSC SC ‘Zvyozdochka’ (Russland)

134.

United Shipbuilding Corporation ‘Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar’ (Russland)

135.

United Shipbuilding Corporation ‘Scientific Research Design Technological Bureau Onega’ (Russland)

136.

United Shipbuilding Corporation ‘Sredne-Nevsky Shipyard’ (Russland)

137.

Ural Scientific Research Institute for Composite Materials (Russland)

138.

Urals Project Design Bureau Detal (Russland)

139.

Vega Pilot Plant (Russland)

140.

Vertikal LLC(Russland)

141.

Vladislav Vladimirovich Fedorenko (Russland)

142.

VTK Ltd (Russland)

143.

Yaroslavl Shipbuilding Factory (Russland)

144.

ZAO Elmiks-VS (Russland)

145.

ZAO Sparta (Russland)

146.

ZAO Svyaz Inzhiniring (Russland)

147.

46th TSNII Central Scientific Research Institute (Russland)

148.

Alagir Resistor Factory (Russland)

149.

All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements (Russland)

150.

All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC (Russland)

151.

Almaz JSC (Russland)

152.

Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia (Russland)

153.

Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC (Russland)

154.

Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) (Russland)

155.

Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC (Russland)

156.

Electrosignal JSC (Russland)

157.

Energiya JSC (Russland)

158.

Engineering Center Moselectronproekt (Russland)

159.

Etalon Scientific and Production Association (Russland)

160.

Evgeny Krayushin (Russland)

161.

Foreign Trade Association Mashpriborintorg (Russland)

162.

Ineko LLC (Russland)

163.

Informakustika JSC (Russland)

164.

Institute of High Energy Physics (Russland)

165.

Institute of Theoretical and Experimental Physics (Russland)

166.

Inteltech PJSC (Russland)

167.

ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics (Russland)

168.

Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC (Russland)

169.

Kulon Scientific-Research Institute JSC (Russland)

170.

Lutch Design Office JSC (Russland)

171.

Meteor Plant JSC (Russland)

172.

Moscow Communications Research Institute JSC (Russland)

173.

Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC (Russland)

174.

NPO Elektromechaniki JSC (Russland)

175.

Omsk Production Union Irtysh JSC (Russland)

176.

Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC (Russland)

177.

Optron, JSC (Russland)

178.

Pella Shipyard OJSC (Russland)

179.

Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC (Russland)

180.

Pskov Distance Communications Equipment Plant (Russland)

181.

Radiozavod JSC (Russland)

182.

Razryad JSC (Russland)

183.

Research Production Association Mars (Russland)

184.

Ryazan Radio-Plant (Russland)

185.

Scientific Production Center Vigstar JSC (Russland)

186.

Scientific Production Enterprise ‘Radiosviaz’ (Russland)

187.

Scientific Research Institute Ferrite-Domen (Russland)

188.

Scientific Research Institute of Communication Management Systems (Russland)

189.

Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio- Components (Russland)

190.

Scientific-Production Enterprise ‘Kant’ (Russland)

191.

Scientific-Production Enterprise ‘Svyaz’ (Russland)

192.

Scientific-Production Enterprise Almaz JSC (Russland)

193.

Scientific-Production Enterprise Salyut JSC (Russland)

194.

Scientific-Production Enterprise Volna (Russland)

195.

Scientific-Production Enterprise Vostok JSC (Russland)

196.

Scientific-Research Institute ‘Argon’ (Russland)

197.

Scientific-Research Institute and Factory Platan (Russland)

198.

Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC (Russland)

199.

Special Design and Technical Bureau for Relay Technology (Russland)

200.

Special Design Bureau Salute JSC (Russland)

201.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company ‘Salute’ (Russland)

202.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company ‘State Machine Building Design Bureau ‘Vympel’ By Name I.I.Toropov’ (Russland)

203.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company ‘URALELEMENT’ (Russland)

204.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company ‘Plant Dagdiesel’ (Russland)

205.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company ‘Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering’ (Russland)

206.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela (Russland)

207.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov (Russland)

208.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo (Russland)

209.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service (Russland)

210.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant (Russland)

211.

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press (Russland)

212.

Tactical Missile Company, Joint-Stock Company ‘Research Center for Automated Design’ (Russland)

213.

Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya (Russland)

214.

Tactical Missile Company, NPO Electromechanics (Russland)

215.

Tactical Missile Company, NPO Lightning (Russland)

216.

Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant ‘Molot’ (Russland)

217.

Tactical Missile Company, PJSC ‘MBDB ‘ISKRA’’ (Russland)

218.

Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia (Russland)

219.

Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau (Russland)

220.

Tactical Missile Corporation, ‘Central Design Bureau of Automation’ (Russland)

221.

Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant (Russland)

222.

Tactical Missile Corporation, AO GNPP ‘Region’ (Russland)

223.

Tactical Missile Corporation, AO TMKB ‘Soyuz’ (Russland)

224.

Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant (Russland)

225.

Tactical Missile Corporation, Concern ‘MPO – Gidropribor’ (Russland)

226.

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company ‘KRASNY GIDROPRESS’ (Russland)

227.

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard (Russland)

228.

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron (Russland)

229.

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga (Russland)

230.

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash (Russland)

231.

Tactical Missile Corporation, RKB Globus (Russland)

232.

Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant (Russland)

233.

Tactical Missile Corporation, TRV Engineering (Russland)

234.

Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau ‘Detal’ (Russland)

235.

Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company (Russland)

236.

Tambov Plant (TZ) ‘October’ (Russland)

237.

United Shipbuilding Corporation ‘Production Association Northern Machine Building Enterprise’ (Russland)

238.

United Shipbuilding Corporation ‘5th Shipyard’ (Russland)

239.

Federal Center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz (Russland)

240.

Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz (Russland)

241.

Zhukovskiy Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI) (Russland)

242.

Rosatomflot (Russland)

243.

Lyulki Experimental-Design Bureau (Russland)

244.

Lyulki Science and Technology Center (Russland)

245.

AO Aviaagregat (Russland)

246.

Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI) (Russland)

247.

Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus) (Russland)

248.

Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM) (Russland)

249.

Federal State Budgetary Institution National Research Center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute) (Russland)

250.

Federal State Unitary Enterprise “State Scientific-Research Institute for Aviation Systems” (GosNIIAS) (Russland)

251.

Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ) (Russland)

252.

Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ) (Russland)

253.

Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ) (Russland)

254.

Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ) (Russland)

255.

Joint Stock Company 766 UPTK (Russland)

256.

Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ) (Russland)

257.

Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont) (Russland)

258.

Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov) (Russland)

259.

Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara) (Russland)

260.

Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev) (Russland)

261.

JSC NII Steel (Russland)

262.

Joint Stock Company Remdizel (Russland)

263.

Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka) (Russland)

264.

Joint Stock Company STAR (Russland)

265.

Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant (Russland)

266.

Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory (Russland)

267.

Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash) (Russland)

268.

Limited Liability Company Center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion) (Russland)

269.

Lytkarino Machine-Building Plant (Russland)

270.

Moscow Aviation Institute (Russland)

271.

Moscow Institute of Thermal Technology (Russland)

272.

Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau (Russland)

273.

Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP) (Russland)

274.

Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ) (Russland)

275.

Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ) (Russland)

276.

Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ) (Russland)

277.

Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP) (Russland)

278.

Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ) (Russland)

279.

Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ) (Russland)

280.

Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ) (Russland)

281.

Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP) (Russland)

282.

Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO) (Russland)

283.

Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat) (Russland)

284.

Salute Gas Turbine Research and Production Center (Russland)

285.

Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint) (Russland)

286.

Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA) (Russland)

287.

Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA) (Russland)

288.

Software Research Institute (Russland)

289.

Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant) (Stadt Sewastopol, illegal von Russland annektiert)

290.

Tula Arms Plant (Russland)

291.

Russian Institute of Radio Navigation and Time (Russland)

292.

Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart) (Russland)

293.

Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN) (Russland)

294.

Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI) (Russland)

295.

Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI) (Russland)

296.

The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP) (Russland)

297.

Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS) (Russland)

298.

UEC-Perm Engines, JSC (Russland)

299.

Ural Works of Civil Aviation, JSC (Russland)

300.

Central Design Bureau for Marine Engineering “Rubin”, JSC (Russland)

301.

„Aeropribor-Voskhod“, JSC (Russland)

302.

Aerospace Equipment Corporation, JSC (Russland)

303.

Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC (Russland)

304.

Aerospace Systems Design Bureau, JSC (Russland)

305.

Afanasyev Technomac, JSC (Russland)

306.

Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC (Russland)

307.

AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC (Russland)

308.

Almaz Central Marine Design Bureau, JSC (Russland)

309.

Joint Stock Company Eleron (Russland)

310.

AO Rubin (Russland)

311.

Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant (Russland)

312.

Branch of PAO II – Aviastar (Russland)

313.

Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol (Russland)

314.

Chkalov Novosibirsk Aviation Plant (Russland)

315.

Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient (Russland)

316.

Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP) (Russland)

317.

Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov (Russland)

318.

Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau (Russland)

319.

Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau (Russland)

320.

Joint Stok Company Microtechnology (Russland)

321.

Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering (Russland)

322.

Joint Stock Company Radiopribor (Russland)

323.

Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau (Russland)

324.

Joint Stock Company Research and Production Center SAPSAN (Russland)

325.

Joint Stock Company Rychag (Russland)

326.

Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel (Russland)

327.

Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko (Russland)

328.

Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute (Russland)

329.

Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant (Russland)

330.

Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support (Russland)

331.

Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant (Russland)

332.

Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant (Russland)

333.

Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation (Russland)

334.

Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal (Russland)

335.

Public Joint Stock Company Techpribor (Russland)

336.

Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant (Russland)

337.

V.V. Tarasov Avia Avtomatika (Russland)

338.

Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM (Russland)

339.

Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair Center (Russland)

340.

Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant (Russland)

341.

Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland)

342.

Irkutsk Aviation Plant (Russland)

343.

Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant (Russland)

344.

Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev (Russland)

345.

Joint Stock Company Federal Research and Production Center Altai (Russland)

346.

Joint Stock Company “Head Special Design Bureau Prozhektor (Russland)

347.

Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex (Russland)

348.

Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau (Russland)

349.

Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek (Russland)

350.

Joint Stock Company SPMDB Malachite (Russland)

351.

Joint Stock Company Votkinsky Zavod (Russland)

352.

Kalyazinsky Machine Building Factory – Branch of RSK MiG (Russland)

353.

Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation (Russland)

354.

NPP Start (Russland)

355.

OAO Radiofizika (Russland)

356.

P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG (Russland)

357.

Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau (Russland)

358.

Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company (Russland)

359.

Radio Technical Institute named after A. L. Mints (Russland)

360.

Russian Federal Nuclear Center – All-Russian Research Institute of Experimental Physics (Russland)

361.

Shvabe JSC (Russland)

362.

Special Technological Center LLC (Russland)

363.

St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit (Russland)

364.

St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz (Russland)

365.

St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45 (Russland)

366.

Strategic Control Posts Corporation (Russland)

367.

V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences (Russland)

368.

Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC (Russland)

369.

Voentelecom JSC (Russland)

370.

A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS) (Russland)

371.

Ak Bars Holding (Russland)

372.

Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland)

373.

Systems of Biological Synthesis LLC (Russland)

374.

Borisfen, JSC (Russland)

375.

Barnaul cartridge plant, JSC (Russland)

376.

Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC (Russland)

377.

Bryansk Automobile Plant, JSC (Russland)

378.

Burevestnik Central Research Institute, JSC (Russland)

379.

Research Institute of Space Instrumentation, JSC (Russland)

380.

Arsenal Machine-building plant, OJSC (Russland)

381.

Central Design Bureau of Automatics, JSC (Russland)

382.

Zelenodolsk Design Bureau, JSC (Russland)

383.

Zavod Elecon, JSC (Russland)

384.

VMP „Avitec“, JSC (Russland)

385.

JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design (Russland)

386.

Tulatochmash, JSC (Russland)

387.

PJSC „I.S. Brook“ INEUM (Russland)

388.

SPE „Krasnoznamenets“ JSC (Russland)

389.

SPA Pribor named after S.S. Golembiovsky, SC (Russland)

390.

SPA „Impuls“, JSC (Russland)

391.

RusBITech (Russland)

392.

ROTOR 43 (Russland)

393.

Rostov optical and mechanical plant, PJSC (Russland)

394.

RATEP, JSC (Russland)

395.

PLAZ (Russland)

396.

OKB „Technika“ (Russland)

397.

Ocean Chips (Russland)

398.

Nudelman Precision Engineering Design Bureau (Russland)

399.

Angstrem JSC (Russland)

400.

NPCAP (Russland)

401.

Novosibirsk Plant of Artificial Fibre (Russland)

402.

Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (SIBFIRE) (Russland)

403.

Novator DB (Russland)

404.

NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC (Russland)

405.

NII Stali JSC (Russland)

406.

Nevskoe Design Bureau, JSC (Russland)

407.

Neva Electronica JSC (Russland)

408.

ENICS (Russland)

409.

The JSC Makeyev Design Bureau (Russland)

410.

KURGANPRIBOR, JSC (Russland)

411.

Ural Optical-Mechanical Plant E.S. Yalamova, JSC (Russland)

412.

Ramenskoye Engineering Design Office, JSC (Russland)

413.

Vologda Optical and Mechanical Plant, JSC (Russland)

414.

Videoglaz Project (Russland)

415.

Innovative Underwater Technologies, LLC (Russland)

416.

Ulyanovsk Mechanical Plant (Russland)

417.

All-Russian Research Institute of Radio Engineering (Russland)

418.

PJSC Scientific and Production Association „Almaz“ named after Academician A.A. Raspletin (Russland)

419.

Concern OJSC - KIZLYAR ELECTRO-MECHANICAL PLANT (Russland)

420.

Concern Oceanpribor, JSC (Russland)

421.

JSC Zelenogradsky Nanotechnology Center (Russland)

422.

JSC Elektronstandart Pribor (Russland)

423.

JSC „Urals Optical-Mechanical Plant named after Mr E.S Yalamov“ (Russland)

424.

Ramenskoye Instrument-Making Design Bureau, JSC (Russland)

425.

Special Technology Centre Limited Liability Company (Russland)

426.

Vest Ost Limited Liability (Russland)

427.

Trade-Component LLC (Russland)

428.

Radiant Electronic Components JSC (Russland)

429.

JSC ICC Milandr (Russland)

430.

SMT iLogic LLC (Russland)

431.

Device Consulting (Russland)

432.

Concern Radio-Electronic Technologies (Russland)

433.

Technodinamika, JSC (Russland)

434.

OOO „UNITEK“ (Russland)

435.

Closed Joint Stock Company TPK LINKOS (Russland)

436.

Closed Joint Stock Company TPK LINKOS, SUBDIVISION IN ASTRAKHAN (Russland)

437.

Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA) (Iran)

438.

Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Iran)

439.

Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organization (IRGC SSJO) (Iran)

440.

Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado) (Iran)

441.

Paravar Pars Company (Iran)

442.

Qods Aviation Industries (Iran)

443.

Shahed Aviation Industries (Iran)

444.

Concern Morinformsystem–Agat (Russland)

445.

AO Papilon (Russland)

446.

IT-Papillon OOO (Russland)

447.

OOO Adis (Russland)

448.

Papilon Systems Limited Liability Company (Russland)

449.

Advanced Research Foundation (Russland)

450.

Federal Service for Military-Technical Cooperation (Russland)

451.

Federal State Budgetary Scientific Institution Research and Production Complex Technology Center (Russland)

452.

Federal State Institution Federal Scientific Center Scientific Research Institute for System Analysis of the Russian Academy of Sciences (Russland)

453.

Joint Stock Company All-Russian Research Institute Signal (Russland)

454.

Joint Stock Company Center of Research and Technology Services Dinamika (Russland)

455.

Joint Stock Company Concern Avtomatika (Russland)

456.

Joint Stock Company Corporation Moscow Institute of Heat Technology (Russland)

457.

Joint Stock Company Design Center Soyuz (Russland)

458.

Joint Stock Company Design Technology Center Elektronika (Russland)

459.

Joint Stock Company Institute for Scientific Research Microelectronic Equipment Progress (Russland)

460.

Joint Stock Company Machine-Building Engineering Office Fakel Named After Akademika P.D. Grushina (Russland)

461.

Joint Stock Company Moscow Institute of Electromechanics and Automatics (Russland)

462.

Joint Stock Company North Western Regional Center of Almaz Antey Concern Obukhovsky Plant (Russland)

463.

Joint Stock Company Obninsk Research and Production Enterprise Technologiya Named After A.G. Romashin (Russland)

464.

Joint Stock Company Penza Electrotechnical Research Institute (Russland)

465.

Joint Stock Company Production Association Sever (Russland)

466.

Joint Stock Company Research Center ELINS (Russland)

467.

Joint Stock Company Research and Production Association of Measuring Equipment (Russland)

468.

Joint Stock Company Research and Production Enterprise Radar MMS (Russland)

469.

Joint Stock Company Research and Production Enterprise Sapfir (Russland)

470.

Joint Stock Company RT-Tekhpriemka (Russland)

471.

Joint Stock Company Russian Research Institute Electronstandart (Russland)

472.

Joint Stock Company Ryazan Plant of Metal Ceramic Instruments (Russland)

473.

Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Digital Solutions (Russland)

474.

Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Kontakt (Russland)

475.

Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Topaz (Russland)

476.

Joint Stock Company Scientific Research Institute Giricond (Russland)

477.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computer Engineering NII SVT (Russland)

478.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electrical Carbon Products (Russland)

479.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic and Mechanical Devices (Russland)

480.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic Engineering Materials (Russland)

481.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Gas Discharge Devices Plasma (Russland)

482.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Industrial Television Rastr (Russland)

483.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Precision Mechanical Engineering (Russland)

484.

Joint Stock Company Special Design Bureau of Computer Engineering (Russland)

485.

Joint Stock Company Special Design Bureau of Control Means (Russland)

486.

Joint Stock Company Special Design Bureau Turbina (Russland)

487.

Joint Stock Company State Scientific Research Institute Kristall (Russland)

488.

Joint Stock Company Svetlana Semiconductors (Russland)

489.

Joint Stock Company Tekhnodinamika (Russland)

490.

Joint Stock Company Voronezh Semiconductor Devices Factory Assembly (Russland)

491.

KAMAZ Publicly Traded Company (Russland)

492.

Keldysh Institute of Applied Mathematics of the Russian Academy of Sciences (Russland)

493.

Limited Liability Company Research and Production Association Radiovolna (Russland)

494.

Limited Liability Company RSBGroup (Russland)

495.

Mitishinskiy Scientific Research Institute of Radio Measuring Instruments (Russland)

496.

Open Joint Stock Company Khabarovsk Radio Engineering Plant (Russland)

497.

Open Joint Stock Company Mariyskiy Machine-Building Plant (Russland)

498.

Open Joint Stock Company Scientific and Production Enterprise Pulsar (Russland)

499.

Public Joint Stock Company Megafon (Russland)

500.

Public Joint Stock Company Tutaev Motor Plant (Russland)

501.

Public Joint Stock Company Vympel Interstate Corporation (Russland)

502.

RT-Inform Limited Liability Company (Russland)

503.

Skolkovo Foundation (Russland)

504.

Skolkovo Institute of Science and Technology (Russland)

505.

State Flight Testing Center Named After V.P. Chkalov (Russland)

506.

Joint Stock Company Research and Production Association Named After S.A. Lavochkina (Russland)

507.

VMK Limited Liability Company (Russland)

508.

TESTKOMPLEKT LLC (Russland)

509.

Radiopriborsnab LLC (Russland)

510.

CJSC Radiotekhkomplekt (Russland)

511.

Asia Pacific Links Ltd. (Hongkong, China)

512.

Tordan Industry Limited (Hongkong, China)

513.

Alpha Trading Investments Limited (Hongkong, China)

514.

JSC NICEVT (Russland)

515.

A-CONTRAKT (Russland)

516.

JCS Izhevsk Motozavod Axion-holding (Russland)

517.

Gorky Plant of Communication Equipment (GZAS) (Russland)

518.

Nizhny Novgorod Research Institute of Radio Engineering (NNIIRT) (Russland)

519.

Nizhegorodskiy televizionnyy zavod (NITEL JSC) (Russland)

520.

LLC Rezonit (Russland)

521.

ZAO Promelektronika (Russland)

522.

TD Promelektronika LLC (Russland)

523.

Tako LLC (Armenien)

524.

Art Logistics LLC (Russland)

525.

GFK Logistics LLC (Russland)

526.

Novastream Limited (Russland)

527.

SKS Elektron Broker (Russland)

528.

Trust Logistics (Russland)

529.

Trust Logistics LLC (Russland)

530.

Alfa Beta Creative LLC (Usbekistan)

531.

GFK Logistics Asia LLC (Usbekistan)

532.

I Jet Global DMCC (Syrien)

533.

I Jet Global DMCC (Vereinigte Arabische Emirate)

534.

Success Aviation Services FZC (Vereinigte Arabische Emirate)

535.

LLC CST (Zala Aero Group) (Russland)

536.

Iran Aircraft Manufacturing Industries Corporation (HESA) (Iran)

537.

Closed Joint Stock Company Special Design Bureau (Russland)

538.

Federal State Enterprise Kazan State Gunpowder Plant (Russland)

539.

Federal State Unitary Enterprise Central Scientific Research Institute of Chemistry and Mechanics (Russland)

540.

Federal State Unitary Enterprise Rostov-On-Don Research Institute of Radio Communications (Russland)

541.

Informtest Firm Limited Liability Company (Russland)

542.

Joint Stock Company 150 Aircraft Repair Plant (Russland)

543.

Joint Stock Company 810 Aircraft Repair Plant (Russland)

544.

Joint Stock Company Arzamas Instrument-Making Plant named after P.I. Plandin (Russland)

545.

Joint Stock Company Concern Central Institute for Scientific Research Elektropribor (Russland)

546.

Joint Stock Company Dux (Russland)

547.

Joint Stock Company Eastern Shipyard (Russland)

548.

Joint Stock Company Information Satellite Systems Named After Academician M.F. Reshetnev (Russland)

549.

Joint Stock Company Izhevsk Electromechanical Plant Kupol (Russland)

550.

Joint Stock Company Kazan Optical-Mechanical Plant (Russland)

551.

Joint Stock Company Khabarovsk Shipbuilding Yard (Russland)

552.

Joint Stock Company Machine Building Company Vityaz (Russland)

553.

Joint Stock Company Management Company Radiostandard (Russland)

554.

Joint Stock Company Marine Instrument Engineering Corporation (Russland)

555.

Joint Stock Company NII Gidrosvyazi Shtil (Russland)

556.

Joint Stock Company Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory (Russland)

557.

Joint Stock Company Northern Production Association Arktika (Russland)

558.

Joint Stock Company Perm Machine Building Plant (Russland)

559.

Joint Stock Company Production Complex Akhtuba (Russland)

560.

Joint Stock Company Project Design Bureau RIO (Russland)

561.

Joint Stock Company Scientific Production Association Orion (Russland)

562.

Joint Stock Company Scientific Production Association Volna Plant (Russland)

563.

Joint Stock Company Scientific Production Center of Automatics and Instrument Building Named After Academician N.A. Pilyugin (Russland)

564.

Joint Stock Company Scientific Production Concern Tekhmash (Russland)

565.

Joint Stock Company Scientific Research Engineering Institute (Russland)

566.

Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Complexes Named After M.A. Kartsev (Russland)

567.

Joint Stock Company Scientific Technical Institute Radiosvyaz (Russland)

568.

Joint Stock Company Taganrog Plant Priboy (Russland)

569.

Joint Stock Company Tula Cartridge Works (Russland)

570.

Joint Stock Company Tula Machine-Building Plant (Russland)

571.

Joint Stock Company Ulan-Ude Aviation Plant (Russland)

572.

Joint Stock Company Ulyanovsk Cartridge Works (Russland)

573.

Joint Stock Company Ural Automotive Plant (Russland)

574.

Joint Stock Company Vodtranspribor (Russland)

575.

Joint Stock Company Zavolzhskiy Plant of Caterpillar Tractors (Russland)

576.

Joint Stock Company Zelenodolsk Plant Named After A.M. Gorky (Russland)

577.

Machine Building Group Limited Liability Company (Russland)

578.

Military Industrial Company Limited Liability Company (Russland)

579.

Open Joint Stock Company Degtyaryov Plant (Russland)

580.

Promtekhnologiya Limited Liability Company (Russland)

581.

Public Joint Stock Company Kurganmashzavod (Russland)

582.

Public Joint Stock Company Motovilikha Plants (Russland)

583.

Public Joint Stock Company Proletarsky Plant (Russland)

584.

Public Joint Stock Company Rostvertol (Russland)

585.

Scientific Production Association Izhevsk Unmanned Systems Limited Liability Company (Russland)

586.

Scientific Production Enterprise Prima Limited Liability Company (Russland)

587.

United Machine Building Group Limited Liability Company (Russland)

588.

Volgograd Machine Building Company Limited Liability Company (Russland)

589.

VXI-Systems Limited Liability Company (Russland)

590.

LLC Yadro (Russland)

591.

Perm Powder Plant (Russland)

592.

RPA Kazan Machine Building Plant (Russland)

593.

Proton JSC (Russland)

“.

2.

In Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP wird folgendes Partnerland angefügt:

„SCHWEIZ“

3.

In Anhang IX des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Organisationen aufgenommen:

 

„RT Balkan

 

Oriental Review

 

Tsargrad

 

New Eastern Outlook

 

Katehon“;

4.

Anhang XII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG XII

Liste der Projekte gemäß Artikel 4p Absatz 9 Buchstabe b

Gegenstand der Befreiung

Geltungsbeginn

Ablauf der Geltungsdauer

Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sachalin II (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung.

5. Dezember 2022

31. März 2024

5.

Dem Beschluss 2014/512/GASP wird folgender Anhang XIV angefügt:

„ANHANG XIV

Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 5a

 


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