This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32022D0935
Council Decision (EU) 2022/935 of 13 June 2022 on the position to be taken on behalf of the European Union within the Association Council set up by the Euro-Mediterranean Agreement establishing an Association between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Arab Republic of Egypt, of the other part, with regard to the adoption of EU-Egypt Partnership Priorities 2021–2027
Beschluss (EU) 2022/935 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
Beschluss (EU) 2022/935 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
ST/9039/2022/INIT
ABl. L 162 vom 17.6.2022, p. 31–34
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
17.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 162/31 |
BESCHLUSS (EU) 2022/935 DES RATES
vom 13. Juni 2022
über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und ist am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. |
(2) |
Entsprechend dem Abkommen ist der durch dieses geschaffene Assoziationsrat (im Folgenden „Assoziationsrat EU-Ägypten“) befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen, und kann geeignete Empfehlungen aussprechen. |
(3) |
Mit dem Ziel einer weiteren Stärkung der soliden und vielschichtigen Beziehungen zwischen den beiden Partnern wurden zur Unterstützung der Umsetzung des Abkommens und als Grundlage und Orientierung für die Partnerschaft EU-Ägypten Partnerschaftsprioritäten für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027“) festgelegt. |
(4) |
Der Assoziationsrat EU-Ägypten soll auf seiner neunten Tagung eine Empfehlung zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 annehmen. |
(5) |
Da die Empfehlung zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 Rechtswirkungen für die Union haben werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretenden Standpunkt festzulegen. |
(6) |
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf einer Empfehlung beruhen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der neunten Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrates EU-Ägypten, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 13. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. FESNEAU
(1) Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 39).
ENTWURF
EMPFEHLUNG Nr. 1/2022 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ÄGYPTEN
vom …
über die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027
DER ASSOZIATIONSRAT EU-ÄGYPTEN —
gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 in Kraft. |
(2) |
Artikel 76 des Abkommens ermächtigt den Assoziationsrat EU-Ägypten, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen und zweckdienliche Empfehlungen auszusprechen. |
(3) |
Gemäß Artikel 86 des Abkommens müssen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen treffen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und dafür sorgen, dass die Ziele dieses Abkommens verwirklicht werden. |
(4) |
Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern zur Förderung des Engagements auf beiden Seiten vorgeschlagen. |
(5) |
Die Europäische Union und Ägypten haben vereinbart, ihre Partnerschaft zu konsolidieren, indem sie eine Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027“) vereinbaren, die das Ziel haben, die gemeinsamen Herausforderungen, denen die Union und Ägypten gegenüberstehen, anzugehen und gemeinsame Interessen zu fördern. |
(6) |
Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027, die die Umsetzung des Abkommens unterstützen und den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei den gemeinsam festgelegten Interessen legen, verständigt — |
EMPFIEHLT:
Artikel 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien des Abkommens die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 wie im Anhang dieser Empfehlung dargelegt umsetzen. (+)
Artikel 2
Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 ersetzen die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten, deren Umsetzung mit der Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrates (1) empfohlen wurde.
Artikel 3
Diese Empfehlung tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Geschehen zu …
Für den Assoziationsrat EU-Ägypten
Der Vorsitzende
(+) Delegationen: vgl. ST 8663/2022 ADD1
(1) Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 25. Juli 2017 zur Festlegung der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten (ABl. EU L 255 vom 3.10.2017, S. 26).