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Document 32021D0936

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/936 der Kommission vom 3. Juni 2021 über die harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014

C/2021/3895

ABl. L 204 vom 10.6.2021, p. 42–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/936/oj

10.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 204/42


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/936 DER KOMMISSION

vom 3. Juni 2021

über die harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 4 und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission (3) sind die einschlägigen Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt.

(2)

Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) veröffentlicht die Kommission nach dem Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 16 jener Verordnung, in dem spezifische Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt werden, im Amtsblatt der Europäischen Union Verweise auf die harmonisierten Normen, die die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllen. Werden bei der Bewertung der Konformität eines Produkts solche harmonisierten Normen angewendet, muss davon ausgegangen werden, dass das Modell die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllt. In Artikel 3 und Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission (5) sind Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt.

(3)

Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 (6) beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Überarbeitung geltender harmonisierter Normen für Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2023 sowie der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2014.

(4)

Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 festgelegten Auftrags überarbeitete Cenelec die harmonisierten Normen EN 60456:2016 und EN 50229:2015, um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen. Dies führte zur Annahme der Änderung EN 60456:2016/A11:2020 und der neuen harmonisierten Norm EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020.

(5)

Die Kommission hat gemeinsam mit Cenelec geprüft, ob die harmonisierten Normen EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, und EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020, dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 festgelegten Auftrag entsprechen.

(6)

Die harmonisierten Normen EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, und EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020, erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 festgelegt sind.

(7)

Die Nummern ZA 4.9 und ZA.4.10 der harmonisierten Normen EN 60456:2016 und EN IEC 62512:2020 sollten von der Veröffentlichung ausgenommen werden, weil darin auf die Anwendung der Dokumente der europäischen Normung CLC/TS 50577 und CLC/TS 50707:2019 verwiesen wird. Ein Verweis auf Dokumente der europäischen Normung in einer harmonisierten Norm ist mit dem Zweck harmonisierter Normen nicht vereinbar. Gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 sind Dokumente der europäischen Normung und harmonisierte Normen zwei verschiedene Instrumente, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Diese Verweise sind zudem nicht Gegenstand des im Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 festgelegten Auftrags, der sich lediglich auf harmonisierte Normen erstreckt.

(8)

Für die Zwecke der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 sollten die Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZA.1 in den harmonisierten Normen EN 60456:2016 und EN IEC 62512:2020 und für die Zwecke der Verordnung (EU) 2019/2023 die Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZB.1. in jenen Normen von der Veröffentlichung ausgenommen werden, weil diese Spalten nicht mit den Anforderungen im normsetzenden Hauptteil der Normen vereinbar sind und die Auslegung der rechtlichen Wirkung der Konformitätsvermutung in der Fußnote zu diesen Spalten zu Rechtsunsicherheit führt.

(9)

Daher ist es angezeigt, die Referenzen der harmonisierten Normen EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, und EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020, im Amtsblatt der Europäischen Union mit Einschränkungen zu veröffentlichen.

(10)

Die harmonisierte Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, ersetzt die mit der Kommissionsmitteilung 2016/C 416/01 (7) veröffentlichten harmonisierten Normen EN 60456:2016 und EN 60704-2-4:2012. Die harmonisierte Norm EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020, ersetzt die mit der Kommissionsmitteilung 2016/C 416/02 (8) veröffentlichte harmonisierte Norm EN 50229:2015, berichtigt durch EN 50229:2015/AC:2016. Daher ist es angezeigt, diese Mitteilungen aufzuheben.

(11)

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Referenzen harmonisierter Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014, die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Referenzen harmonisierter Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023, die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Die Mitteilungen 2016/C 416/01 und 2016/C 416/02 werden aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 3. Juni 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10).

(3)  Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 285).

(4)  Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1).

(5)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 29).

(6)  Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 der Kommission vom 1. Juli 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen in Bezug auf Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern zur Unterstützung der Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2023 der Kommission sowie der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2014 der Kommission.

(7)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 416 vom 11.11.2016, S. 1).

(8)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 96/60/EG der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 416 vom 11.11.2016, S. 3).


ANHANG I

Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014

Nr.

Referenz der Norm

1.

EN 60456:2016

Waschmaschinen für den Hausgebrauch — Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften

EN 60456:2016/A11:2020

Einschränkung: Die folgenden Teile der Norm sind von der Veröffentlichung ausgenommen:

a)

Nummern ZA 4.9 und ZA.4.10;

b)

Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZA.1.

2.

EN IEC 62512:2020

Elektrische Wasch-Trockner für den Hausgebrauch — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften

EN IEC 62512:2020/A11:2020

Einschränkung: Die folgenden Teile der Norm sind von der Veröffentlichung ausgenommen:

a)

Nummern ZA 4.9 und ZA.4.10;

b)

Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZA.1.


ANHANG II

Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023

Nr.

Referenz der Norm

1.

EN 60456:2016

Waschmaschinen für den Hausgebrauch — Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften

EN 60456:2016/A11:2020

Einschränkung: Die folgenden Teile der Norm sind von der Veröffentlichung ausgenommen:

a)

Nummern ZA 4.9 und ZA.4.10;

b)

Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZB.1.

2.

EN IEC 62512:2020

Elektrische Wasch-Trockner für den Hausgebrauch — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften

EN IEC 62512:2020/A11:2020

Einschränkung: Die folgenden Teile der Norm sind von der Veröffentlichung ausgenommen:

a)

Nummern ZA 4.9 und ZA.4.10;

b)

Spalte „Anmerkungen/Hinweise*“ der Tabelle ZZB.1.


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