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Document 12020W/DCL(01)
Declaration by the European Union made in accordance with the third paragraph of Article 185 of the Agreement on the Withdrawal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland from the European Union and the European Atomic Energy Community
Erklärung der Europäischen Union gemäß Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Erklärung der Europäischen Union gemäß Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
XT/21011/2020/INIT
ABl. L 29 vom 31.1.2020, p. 188–188
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 29/188 |
Erklärung der Europäischen Union gemäß Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Die Europäische Union erklärt, dass die folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft von der in dem genannten Absatz festgelegten Möglichkeit Gebrauch machen, dass die vollstreckenden Justizbehörden dieser Mitgliedstaaten neben den Gründen für die Nichtvollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI die Auslieferung ihrer jeweiligen Staatsangehörigen an das Vereinigte Königreich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Übergangszeitraum verweigern können:
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die Bundesrepublik Deutschland; |
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die Republik Österreich; |
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die Republik Slowenien. |