EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 22019D1639

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 231/2017 vom 15. Dezember 2017 zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2019/1639]

ABl. L 254 vom 3.10.2019, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1639/oj

3.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 254/42


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 231/2017

vom 15. Dezember 2017

zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2019/1639]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1462 der Kommission vom 10. August 2017 über die Anerkennung des freiwilligen Systems „REDcert“ zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Da die Geltungsdauer des Durchführungsbeschlusses 2012/432/EU der Kommission (2), der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, am 15. August 2017 endete, sollte die entsprechende Bezugnahme aus dem EWR-Abkommen gestrichen werden.

(3)

Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang II Kapitel XVII des EWR-Abkommens erhält Nummer 6aj (Durchführungsbeschluss 2012/432/EU der Kommission) folgende Fassung:

32017 D 1462: Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1462 der Kommission vom 10. August 2017 über die Anerkennung des freiwilligen Systems „REDcert“ zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 11.8.2017, S. 51).“

Artikel 2

Der Wortlaut des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1462 der Kommission in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 16. Dezember 2017 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2017.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Präsidentin

Sabine MONAUNI


(1)  ABl. L 208 vom 11.8.2017, S. 51.

(2)  ABl. L 199 vom 26.7.2012, S. 24.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


Top