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Document 32019C0712(01)

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

ST/9400/2019/ADD/1

ABl. L 188 vom 12.7.2019, p. 131–131 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 188/131


Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen fest, dass das Verfahren der Wahl des Sitzes der Europäischen Arbeitsbehörde (im Folgenden die „Behörde“) zum Zeitpunkt der Annahme der Gründungsverordnung (1) noch nicht abgeschlossen war.

Die drei Organe erinnern unter Hinweis auf die Verträge an die Verpflichtung zur loyalen und transparenten Zusammenarbeit und bekräftigen den Wert des Informationsaustauschs ab den ersten Phasen des Verfahrens der Wahl des Sitzes der Behörde.

Ein solcher frühzeitiger Informationsaustausch würde es den drei Organen erleichtern, ihre in den Verträgen verankerten Rechte im Rahmen der entsprechenden Verfahren auszuüben.

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Absicht der Kommission zur Kenntnis, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit in der Gründungsverordnung eine Bestimmung über den Sitz der Behörde enthalten ist und um sicherzustellen, dass die Behörde im Einklang mit dieser Verordnung eigenständig tätig ist.


(1)  ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21.


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