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Document 32019D0312

Beschluss (GASP) 2019/312 des Rates vom 21. Februar 2019 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

ST/5634/2019/INIT

ABl. L 51 vom 22.2.2019, p. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/312/oj

22.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 51/29


BESCHLUSS (GASP) 2019/312 DES RATES

vom 21. Februar 2019

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. April 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/219/GASP (1) über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) angenommen.

(2)

Am 11. Januar 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/50 (2) angenommen und das Mandat der EUCAP Sahel Mali bis zum 14. Januar 2019 verlängert. Am 7. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2264 (3) angenommen, mit dem der EUCAP Sahel Mali ein finanzieller Bezugsrahmen für den Zeitraum bis zum 14. Januar 2019 zugewiesen wurde.

(3)

In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2018 zur Sahelzone/Mali hat der Rat die Bedeutung einer Regionalisierung der GSVP in der Sahelzone hervorgehoben, die soweit zweckmäßig zum Ziel hat, die Unterstützung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch zivile und militärische Kräfte auszubauen, die regionalen Kooperationsstrukturen – insbesondere jene der G5 der Sahelzone – zu stärken und die Fähigkeit und Eigenverantwortung der G5 der Sahelzone im Hinblick auf die Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen in der Region zu verbessern.

(4)

Nach der strategischen Überprüfung der EUCAP Sahel Mali hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 25. Oktober 2018 empfohlen, die EUCAP Sahel Mali bis zum 14. Januar 2021 zu verlängern.

(5)

Am 17. Dezember 2018 hat der Rat in Erwartung dessen, dass der Rat die Planungsdokumente für die Regionalisierung in der Sahelzone billigt, den Beschluss (GASP) 2018/2008 (4) angenommen, mit dem das Mandat der EUCAP Sahel Mali bis zum 28. Februar 2019 verlängert und ihr bis zu diesem Datum ein finanzieller Bezugsrahmen zugewiesen wurde.

(6)

Der Beschluss 2014/219/GASP sollte daher bis zum 14. Januar 2021 verlängert werden.

(7)

Die EUCAP Sahel Mali wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/219/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 14 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 1. März 2019 bis zum 14. Januar 2021 beläuft sich auf 66 930 000 EUR.“

2.

Artikel 18 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 14. Januar 2021.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. März 2019.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. CIAMBA


(1)  Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/50 des Rates vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 7 vom 12.1.2017, S. 18).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/2264 des Rates vom 7. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 324 vom 8.12.2017, S. 52).

(4)  Beschluss (GASP) 2018/2008 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 24).


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