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Document L:2015:099:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 99, 16. April 2015


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    ISSN 1977-0642

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 99

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    58. Jahrgang
    16. April 2015


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/590 der Kommission vom 31. März 2015 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Chouriça de carne de Melgaço (g.g.A.))

    1

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/591 der Kommission vom 31. März 2015 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Presunto de Melgaço (g.g.A.)]

    3

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/592 der Kommission vom 14. April 2015 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Presunto de Barrancos/Paleta de Barrancos (g.U.)]

    4

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/593 der Kommission vom 14. April 2015 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Reblochon/Reblochon de Savoie (g.U.))

    5

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/594 der Kommission vom 14. April 2015 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Jambon sec des Ardennes/Noix de Jambon sec des Ardennes (g.g.A.)]

    6

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/595 der Kommission vom 15. April 2015 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2016, 2017 und 2018 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs ( 1 )

    7

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/596 der Kommission vom 15. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich der Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen

    21

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/597 der Kommission vom 15. April 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    23

     

     

    BESCHLÜSSE

     

    *

    Beschluss (GASP) 2015/598 des Rates vom 15. April 2015 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien

    25

     

    *

    Beschluss (GASP) 2015/599 des Rates vom 15. April 2015 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess (MEPP)

    29

     

     

    RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

     

    *

    Beschluss Nr. 1/2015 des CARIFORUM-EU-Sonderausschusses für die Zusammenarbeit im Zollbereich und die Erleichterung des Handels vom 10. März 2015 über eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln gemäß Protokoll I des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Berücksichtigung der besonderen Lage der Dominikanischen Republik in Bezug auf bestimmte Waren aus Spinnstoffen [2015/600]

    34

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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