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Document 32018D1610
Council Decision (CFSP) 2018/1610 of 25 October 2018 amending Decision 2010/573/CFSP concerning restrictive measures against the leadership of the Transnistrian region of the Republic of Moldova
Beschluss (GASP) 2018/1610 des Rates vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Beschluss (GASP) 2018/1610 des Rates vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
ST/12639/2018/INIT
ABl. L 268 vom 26.10.2018, p. 46–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 268/46 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/1610 DES RATES
vom 25. Oktober 2018
zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau sollten auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 31. Oktober 2019 verlängert werden. Nach sechs Monaten wird der Rat eine Überprüfung der Lage bei den restriktiven Maßnahmen durchführen. |
(3) |
Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2019. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Oktober 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. BOGNER-STRAUSS
(1) Beschluss 2010/573/GASP des Rates vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54).