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Document L:2017:075:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 75, 21. März 2017


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    ISSN 1977-0642

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 75

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    60. Jahrgang
    21. März 2017


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

     

    *

    Beschluss (EU) 2017/479 des Rates vom 8. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

    1

     

     

    Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

    3

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/480 des Rates vom 20. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    12

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/481 der Kommission vom 20. März 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich des Eintrags zu den Vereinigten Staaten in der Liste der Drittländer, Gebiete, Zonen und Kompartimente, aus denen bestimmte Geflügelwaren in die Union eingeführt bzw. durch die Union durchgeführt werden dürfen, in Bezug auf die hochpathogene aviäre Influenza ( 1 )

    15

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/482 der Kommission vom 20. März 2017 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    18

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/483 der Kommission vom 20. März 2017 zur Festsetzung der Mengen, die zu der im Rahmen der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2077 eröffneten Zollkontingente für Eier, Eierzeugnisse und Albumine mit Ursprung in der Ukraine für den Teilzeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2017 festgesetzten Menge hinzuzufügen sind

    20

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/484 der Kommission vom 20. März 2017 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 1. bis 7. März 2017 Anträge auf Einfuhrrechte im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2015/2078 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine gestellt wurden

    22

     

     

    BESCHLÜSSE

     

    *

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/485 des Rates vom 20. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    24

     

    *

    Durchführungsbeschluss (EU) 2017/486 der Kommission vom 17. März 2017 zur Änderung der Anhänge I und II der Entscheidung 2004/558/EG in Bezug auf den Status Luxemburgs, der deutschen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Jerseys als frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis und zur Änderung von Anhang II der Entscheidung 2008/185/EG in Bezug auf den Status der Region Friaul-Julisch Venetien in Italien als frei von der Aujeszky-Krankheit (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1689)  ( 1 )

    27

     

    *

    Durchführungsbeschluss (EU) 2017/487 der Kommission vom 17. März 2017 zur Änderung der Entscheidung 2005/51/EG hinsichtlich des Zeitraums, in dem von mit Pestiziden oder persistenten organischen Schadstoffen verseuchte Böden zu Dekontaminierungszwecken in die EU eingeführt werden dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1693)

    32

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR.

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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