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Document 32016R0445R(02)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/445 der Europäischen Zentralbank vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4) (ABl. L 78 vom 24.3.2016)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/445 der Europäischen Zentralbank vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4) (ABl. L 78 vom 24.3.2016)
ABl. L 113 vom 29.4.2017, p. 63–64
(FR)
ABl. L 113 vom 29.4.2017, p. 65–65
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/445/corrigendum/2017-04-29/oj
29.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 113/65 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/445 der Europäischen Zentralbank vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4)
( Amtsblatt der Europäischen Union L 78 vom 24. März 2016 )
Auf Seite 70, Anhang I Nummer 2 b:
Anstatt:
„ii) |
das Kreditinstitut das Konzentrationsrisiko aus gruppeninternen Risikopositionen als Bestandteil seines Rahmens zur Bewertung des Gesamtrisiko förmlich berücksichtigt;“ |
muss es heißen:
„ii) |
das Kreditinstitut das Konzentrationsrisiko aus gruppeninternen Risikopositionen im Rahmen seiner Gesamtrisikobewertung förmlich berücksichtigt;“. |
Auf Seite 72, Anhang II Nummer 1 b:
Anstatt:
„ii) |
das Kreditinstitut das Konzentrationsrisiko aus Risikopositionen gegenüber seinem Zentralorgan im Rahmen seiner Gesamtrisikobewertung des Gesamtrisiko förmlich berücksichtigt;“ |
muss es heißen:
„ii) |
das Kreditinstitut das Konzentrationsrisiko aus Risikopositionen gegenüber seiner Regional-oder Zentralorganisation im Rahmen seiner Gesamtrisikobewertung förmlich berücksichtigt;“. |
Auf Seite 73, Nummer 3 c:
Anstatt:
„iv) |
das Konzentrationsrisiko aus Risikopositionen gegenüber Regional- oder Zentralorganisationen im Rahmen der Gesamtrisikobewertung des Kreditrisikos berücksichtigt wird.“ |
muss es heißen:
„iv) |
das Konzentrationsrisiko aus Risikopositionen gegenüber Regional- oder Zentralorganisationen im Rahmen der Gesamtrisikobewertung des Kreditinstituts berücksichtigt wird.“. |