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Document 32016D1747

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1747 des Rates vom 29. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

ABl. L 264 vom 30.9.2016, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/1747/oj

30.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 264/36


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1747 DES RATES

vom 29. September 2016

zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (1), insbesondere auf Artikel 3,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/932/GASP angenommen.

(2)

Am 26. August 2016 hat der mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Informationen zu zwei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(3)

Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. September 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. ŽIGA


(1)  ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 147.


ANHANG

In der Liste von Personen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP erhalten die Einträge Nr. 2 und Nr. 4 im Abschnitt „Personen“ folgende Fassung:

 

„2.

Abd Al-Khaliq Al-Houthi (alias: a) Abd-al-Khaliq al-Huthi; b) Abd-al-Khaliq Badr-al-Din al Huthi; c) 'Abd al-Khaliq Badr al-Din al-Huthi; d) Abd al-Khaliq al-Huthi; e) Abu-Yunus).

Originalschrift: Image

Benennung: Militärischer Befehlshaber der Huthi. Geburtsdatum: 1984. Staatsangehörigkeit: Jemenitisch. Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Tag der Benennung durch die VN: 7.11.2014 (geändert am 20.11.2014, 26.8.2016).

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abd al-Khaliq al-Houthi wurde am 7. November 2014 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in die Sanktionsliste aufgenommen, da er die Kriterien für die Aufnahme gemäß den Nummern 17 und 18 der Resolution erfüllte.

Abd al-Khaliq al-Houthi hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen, wie Handlungen, die die Umsetzung des Abkommens vom 23. November 2011 zwischen der Regierung Jemens und der Opposition über einen friedlichen Machtübergang in Jemen und den politischen Prozess in Jemen behindern.

Ende Oktober 2013 führte Abd al-Khaliq al-Houthi eine Gruppe von Kämpfern mit jemenitischen Militäruniformen bekleidet bei einem Angriff auf Standorte in Dimaj, Jemen, an. In den anschließenden Kämpfen gab es zahlreiche Todesopfer.

Ende September 2014 wurde eine unbekannte Zahl nicht identifizierter Kämpfer angeblich auf einen Angriff auf diplomatische Einrichtungen in Sanaa, Jemen, vorbereitet, wozu sie von Abd al-Khaliq al-Houthi den Befehl erhalten sollten. Am 30. August 2014 hat al-Houthi die Verbringung von Waffen aus Amran in ein Protestcamp in Sanaa koordiniert.“

 

„4.

Abdulmalik al-Houthi (alias: Abdulmalik al-Huthi)

Sonstige Angaben: Anführer der jemenitischen Huthi-Bewegung. Hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen. Tag der Benennung durch die VN:14.4.2015 (geändert am 26.8.2016).

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdulmalik al-Houthi wurde am 14. April 2015 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Sanktionsliste aufgenommen.

Abdul Malik al-Houthi ist Anführer einer Gruppe, die Handlungen vorgenommen hat, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen.

Im September 2014 nahmen Huthi-Kräfte Sanaa ein, und im Januar 2015 versuchten sie, die rechtmäßige Regierung Jemens einseitig durch eine unrechtmäßige, von den Huthis dominierte Regierungsbehörde zu ersetzen. Al-Houthi übernahm die Führung der jemenitischen Huthi-Bewegung im Jahr 2004 nach dem Tod seines Bruders, Hussein Badredden al-Houthi. Als Anführer der Gruppe hat al-Houthi den jemenitischen Behörden wiederholt mit weiteren Unruhen gedroht, falls sie nicht auf seine Forderungen eingehen sollten, und hat Präsident Hadi, den Ministerpräsidenten und wichtige Kabinettsmitglieder inhaftiert. Hadi floh später nach Aden. Anschließend starteten die Huthis eine weitere Offensive in Richtung Aden, wobei sie von Militäreinheiten unterstützt wurden, die gegenüber dem ehemaligen Präsidenten Saleh und seinem Sohn, Ahmed Ali Saleh, loyal sind.“


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