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Document 32016D0608

Beschluss (GASP) 2016/608 des Rates vom 18. April 2016 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union

ABl. L 104 vom 20.4.2016, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/608/oj

20.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 104/18


BESCHLUSS (GASP) 2016/608 DES RATES

vom 18. April 2016

über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/363 (1) über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten erlassen, mit dem die Gültigkeit ihrer nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen im Hoheitsgebiet der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/400/GASP des Rates (2) genannten Mitgliedstaaten um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten verlängert wurde.

(2)

Aufgrund einer Beurteilung der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP hält es der Rat für angebracht, dass die Gültigkeit dieser Genehmigungen um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten verlängert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP genannten Mitgliedstaaten verlängern die Gültigkeit der nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen, die gemäß Artikel 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts gewährt wurden, um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten ab dem 31. Januar 2016.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 18. April 2016.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss (GASP) 2015/363 des Rates vom 5. März 2015 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 62 vom 6.3.2015, S. 24).

(2)  Gemeinsamer Standpunkt 2002/400/GASP des Rates vom 21. Mai 2002 betreffend die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 33).


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