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Document 32015R1136R(02)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1136 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken (ABl. L 185 vom 14.7.2015)

C/2016/1574

ABl. L 70 vom 16.3.2016, p. 38–38 (DE)
ABl. L 70 vom 16.3.2016, p. 38–41 (IT)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/1136/corrigendum/2016-03-16/oj

16.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 70/38


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1136 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken

( Amtsblatt der Europäischen Union L 185 vom 14. Juli 2015 )

Seite 7, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c zur Einfügung der Nummer 32 in Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013:

Anstatt:

„Systemausfall“

muss es heißen:

„systematischer Ausfall“.

Seite 7, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c zur Einfügung der Nummer 33 in Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013:

Anstatt:

„Systemfehler“

muss es heißen:

„systematischer Fehler“.

Seite 9, Anhang Nummer 2 zur Änderung von Anhang I Nummer 2.5.7 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013:

Anstatt:

„Die damit in Zusammenhang stehenden Systemausfälle und Systemfehler werden durch Sicherheits- und Qualitätsabläufe unter Kontrolle gehalten, die mit den harmonisierten Entwurfszielen, die für das zu bewertende technische System gelten, vereinbar und in einschlägigen, allgemein anerkannten Normen festgelegt sind.“

muss es heißen:

„Die damit in Zusammenhang stehenden systematischen Ausfälle und systematischen Fehler werden durch Sicherheits- und Qualitätsabläufe unter Kontrolle gehalten, die mit den harmonisierten Entwurfszielen, die für das zu bewertende technische System gelten, vereinbar und in einschlägigen, allgemein anerkannten Normen festgelegt sind.“


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